Beispiele:
Flug- und Zugtickets, Hotels, Kilometerstand des Autos
Theoretisch ist Dienstreise voll absetzbar. Jedoch verlangt das Finanzamt einen detaillierten Nachweis für die Notwendigkeit der Reise und die Gültigkeit der Ausgaben. Verpflegungskosten werden separat abgezogen, nicht über Belege, sondern pauschal.