Beispiele:
Steuerberater, Anwaltsgebühren
Nur geschäftsbezogene Gebühren sind abzugsfähig. Persönliche Einkommensteuer auf Gehalts-/Investitionseinkünfte und zivilrechtliche Streitigkeiten sind nicht abzugsfähig.
Nur geschäftsbezogene Gebühren sind abzugsfähig. Persönliche Einkommensteuer auf Gehalts-/Investitionseinkünfte und zivilrechtliche Streitigkeiten sind nicht abzugsfähig.