🧮 Recht und Buchhaltung

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Beispiele:

Steuerberater, Anwaltsgebühren

Nur geschäftsbezogene Gebühren sind abzugsfähig. Persönliche Einkommensteuer auf Gehalts-/Investitionseinkünfte und zivilrechtliche Streitigkeiten sind nicht abzugsfähig.

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© 2024 Norman AI GmbH

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