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Zusammenveranlagung oder Einzelveranlagung: so wählst du richtig

Ehepaare und eingetragene Partner wählen die Veranlagungsart jedes Jahr neu. Wann die Zusammenveranlagung spart, in welchen Konstellationen die Einzelveranlagung gewinnt und wie du die Wahl auch nach dem Bescheid noch änderst.

Kategorie
Steuern
Aktualisiert

Verheiratet oder verpartnert? Dann beginnt jede Steuererklärung mit einer Wahl: Zusammenveranlagung oder Einzelveranlagung. Bei den meisten Paaren spart die Zusammenveranlagung, in einigen Konstellationen gewinnt die Einzelveranlagung. Diese Anleitung zeigt, wie du wählst, wann sich welche Variante lohnt und wie du eine getroffene Wahl noch änderst.

Das Wichtigste in Kürze

  • Jedes Jahr neu: Die Veranlagungsart wählst du mit einem Kreuz im Hauptvordruck der Steuererklärung, für jedes Steuerjahr getrennt.
  • Ohne Kreuz gilt die Zusammenveranlagung. Sie ist der Standard.
  • Splittingtarif: Je größer der Einkommensunterschied zwischen euch, desto größer der Vorteil der Zusammenveranlagung. Bei ähnlichen Einkommen ist sie ungefähr neutral.
  • Einzelveranlagung kann gewinnen bei Elterngeld oder Kurzarbeitergeld, hohen außergewöhnlichen Belastungen, einer Abfindung mit Fünftelregelung oder wenn nur ein Partner Kirchenmitglied ist.
  • Ändern geht, solange der Bescheid nicht bestandskräftig ist: praktisch per Einspruch innerhalb eines Monats.

So funktioniert das Wahlrecht

Das Wahlrecht steht Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnern zu. Die Wahl triffst du direkt in der Steuererklärung: ein Kreuz im Hauptvordruck, fertig. Sie gilt nur für das eine Steuerjahr, im nächsten Jahr entscheidet ihr neu. Kreuzt ihr nichts an, veranlagt das Finanzamt automatisch zusammen.

Der praktische Unterschied: Bei der Zusammenveranlagung gebt ihr eine gemeinsame Erklärung ab und bekommt einen gemeinsamen Bescheid. Bei der Einzelveranlagung gibt jeder Partner eine eigene Erklärung ab und erhält einen eigenen Bescheid. Die Wahl fällt also spätestens mit der Abgabe; die Termine dafür stehen in unserer Fristenübersicht.

Wann die Zusammenveranlagung gewinnt

Die Zusammenveranlagung rechnet mit dem Splittingtarif: Das Finanzamt addiert beide Einkommen, halbiert die Summe, berechnet die Steuer auf die Hälfte und verdoppelt das Ergebnis. Das höhere Einkommen rutscht so aus der starken Progression heraus.

Ein Beispiel: Verdient ein Partner 70.000 € und der andere 20.000 €, besteuert euch das Finanzamt so, als hätte jeder 45.000 €. Ein großer Teil des höheren Einkommens fällt damit in niedrigere Progressionsstufen, und der Vorteil gegenüber zwei getrennten Rechnungen ist deutlich spürbar. Als Faustregel: Je größer der Abstand zwischen euren Einkommen, desto mehr spart die Zusammenveranlagung.

Verdient ihr ähnlich viel, etwa 45.000 € und 40.000 €, ändert das Halbieren fast nichts. Die Zusammenveranlagung ist dann ungefähr neutral, schadet aber auch nicht.

Wann die Einzelveranlagung gewinnt

In einigen Konstellationen kippt die Rechnung. Prüfe die Tabelle, ob eine auf euer Jahr zutrifft:

KonstellationWarum die Einzelveranlagung sparen kann
Ein Partner bekam Elterngeld, Kurzarbeitergeld oder andere LohnersatzleistungenDie Leistungen sind steuerfrei, erhöhen aber über den Progressionsvorbehalt den Steuersatz. Bei Einzelveranlagung trifft das nur den Empfänger, nicht das gemeinsame Einkommen.
Hohe außergewöhnliche Belastungen, etwa KrankheitskostenAbziehbar ist nur der Teil über der zumutbaren Belastung, und die hängt vom Einkommen ab. Beim einzeln veranlagten Partner ist die Hürde niedriger.
Abfindung mit FünftelregelungDie Ermäßigung wirkt am stärksten, wenn das übrige Einkommen klein ist. Ohne das Partnereinkommen bleibt mehr vom Steuervorteil übrig.
Nur ein Partner ist KirchenmitgliedBei Zusammenveranlagung kann das besondere Kirchgeld anfallen. Bei Einzelveranlagung zahlt nur das Kirchenmitglied Kirchensteuer auf das eigene Einkommen.

Wichtig: Diese Konstellationen sind Kandidaten, keine Garantie. Rechne vor der Abgabe beide Varianten durch, mit einem Tool oder überschlägig, und wähle die günstigere.

Wahl ändern: vor und nach dem Bescheid

  • Vor der Abgabe: Kreuze einfach das andere Feld an. Bis zur Abgabe bist du völlig frei.
  • Nach der Abgabe, Bescheid noch nicht bestandskräftig: Du kannst die Veranlagungsart noch ändern. Der praktische Weg: Lege innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch ein und beantrage die andere Veranlagungsart. Wie das formlos geht, zeigt unser Leitfaden zum Einspruch gegen den Steuerbescheid.
  • Nach Bestandskraft: Jetzt ist der Wechsel nur noch in engen gesetzlichen Ausnahmefällen möglich. Verlass dich nicht darauf, sondern vergleiche vor der Abgabe.

Gemeinsame Erklärung ohne Aufpreis

Mit Norman gebt ihr die Zusammenveranlagung in einem Durchgang ab: beide Partner in einer Erklärung, ohne Aufpreis. Die Steuererklärung kostet 19 € einmalig pro Steuerjahr, bezahlt wird erst bei der Abgabe. Norman stellt verständliche Fragen, rechnet die voraussichtliche Erstattung live mit und reicht direkt per ELSTER ein, ein eigenes ELSTER-Konto braucht ihr nicht. Wenn ihr mögt, erledigt ihr die komplette Erklärung auch aus Claude oder ChatGPT.

FAQ

Was gilt, wenn wir nichts ankreuzen?

Dann führt das Finanzamt automatisch die Zusammenveranlagung durch. Sie ist der Standard und in den meisten Fällen auch die günstigere Variante.

Können wir die Veranlagungsart jedes Jahr neu wählen?

Ja. Die Wahl gilt immer nur für ein Steuerjahr. Ihr könnt also 2025 zusammen und 2026 einzeln veranlagen lassen, je nachdem, was im jeweiligen Jahr günstiger ist.

Können wir die Wahl nach der Abgabe noch ändern?

Ja, solange der Bescheid nicht bestandskräftig ist. Lege innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch ein und beantrage die andere Veranlagungsart. Danach geht es nur noch in engen Ausnahmefällen.

Wann lohnt sich die Einzelveranlagung?

Vor allem, wenn ein Partner Elterngeld oder Kurzarbeitergeld bekommen hat, bei hohen außergewöhnlichen Belastungen, bei einer Abfindung mit Fünftelregelung oder wenn nur ein Partner in der Kirche ist. Rechne in diesen Fällen beide Varianten durch.

Kostet die Zusammenveranlagung bei Norman extra?

Nein. Die gemeinsame Erklärung ist im Preis von 19 € einmalig enthalten, bezahlt wird erst bei der Abgabe.

Zusammenveranlagung ohne Aufpreis

Norman führt euch durch die gemeinsame Steuererklärung und reicht per ELSTER ein. Zusammenveranlagung inklusive: 19 € einmalig, bezahlt wird erst bei der Abgabe. Auch aus Claude oder ChatGPT.