UGC Creator Steuern in Deutschland: Der vollständige Guide 2025
Peter
Aktualisiert am:
22.06.2025
TL;DR: Einnahmen von UGC-Creator*innen werden in Deutschland steuerpflichtig, sobald sie mit Gewinnerzielungsabsicht erzielt werden – egal ob Bargeld, Affiliate-Provisionen oder „kostenlose“ Produkte. Diese Tätigkeit musst du als Gewerbe oder freiberufliche Selbständigkeit anmelden, ordnungsgemäße Rechnungen schreiben und die entsprechenden Einkommen-, Umsatz- und ggf. Gewerbesteuererklärungen einreichen. Die Steuergrenzen 2025 liegen bei rund 12 000 € Jahresgewinn (Einkommensteuer), 25 000 € Jahresumsatz (Umsatzsteuer/Kleinunternehmerregel) und 24 500 € Gewinn (Gewerbesteuer).
Schnelle Antwort – Müssen UGC-Creator in Deutschland Steuern zahlen?
Einkommensteuer: Ja. Sobald dein selbst-ständiger Gewinn 2025 über 12 096 € liegt (Grundfreibetrag für Ledige; bei Ehepaaren verdoppelt), greift die progressive Einkommensteuer. Du musst eine jährliche Steuererklärung mit EÜR und Hauptvordruck über ELSTER abgeben.
Umsatzsteuer (Kleinunternehmerregel): Die 19 % Umsatzsteuer darfst du nur dann weglassen, wenn dein Umsatz im Vorjahr oder Gründungsjahr ≤ 25 000 € lag. Überschreitest du die Grenze, musst du dich sofort zur Umsatzsteuer anmelden, die Steuer auf Rechnungen ausweisen und monatliche bzw. vierteljährliche Voranmeldungen einreichen.
Gewerbesteuer: Stuft das Finanzamt deine Tätigkeit als gewerblich und nicht als freiberuflich ein, bleiben die ersten 24 500 € Gewinn steuerfrei. Jeder Euro darüber hinaus unterliegt dem kommunalen Gewerbesteuer-Hebesatz (ca. 7 – 17 %).
Anmeldepflicht: Spätestens vier Wochen nach deinem ersten bezahlten oder gesponserten Auftrag musst du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung online einreichen, um deine Steuernummer zu erhalten – erst danach darfst du Rechnungen stellen.
Rechnungen & Buchführung: Jeder Euro – ob Bargeld oder der Marktwert von Gratis-Produkten/Dienstleistungen – zählt als Betriebseinnahme. Bewahre digitale Belege und Aufzeichnungen zehn Jahre lang GoBD-konform auf.
Was zählt als UGC-Einnahme?
Creator-Umsätze bestehen längst nicht nur aus Bargeld. Nach deutschem Steuerrecht gilt nahezu jeder Vorteil, den du für deine Inhalte erhältst, als Betriebseinnahme – und muss mit seinem fairen Marktwert erfasst werden, selbst wenn kein Geld fließt. Die drei häufigsten Kategorien:
Bezahlte Videos & Fotos
Erhältst du z. B. 300 € für ein Produkt-Demo-Video oder wirst aus dem TikTok-Creativity-Programm ausbezahlt, ist das ganz normale selbstständige Einnahme. Sie fließt direkt ein in …
deine Einkommensteuer-Gewinnermittlung (Einnahmen − Ausgaben),
die Umsatzsteuer-Umsatzgrenze für die Kleinunternehmerregel,
die Gewerbesteuer-Bemessungsgrundlage, falls dich das Finanzamt als Gewerbetreibende :r:n einstuft.
Das BMF behandelt diese Honorare wie jede andere freiberufliche Dienstleistung – daher digitale Rechnungen und Belege zehn Jahre aufbewahren.
Affiliate-Provisionen & Ad-Revenue
„Passive“ Einnahmen sind steuerlich keineswegs passiv:
Affiliate-Links / Rabattcodes – den Bruttobetrag jeder Provision ansetzen.
YouTube AdSense, TikTok Pulse, Instagram Bonuses – die Monatsauszahlung gilt am Eingangstag als Umsatz.
Grenzüberschreitende Ausschüttungen sind in Deutschland steuerpflichtig, solange du hier ansässig bist; Doppelbesteuerungsabkommen regeln, ob ausländische Quellensteuern angerechnet werden dürfen.
Kurz: Jeder Cent wird verbucht, versteuert und in deine Umsatzsteuerschwellen eingerechnet – genauso wie klassisches Sponsoring-Cash.
Gratisprodukte, Barter-Deals & gesponserte Reisen
Auch kooperationsbedingte Naturalien sind Einnahmen. Die wichtigsten Regeln:
Szenario | Steuerliche Behandlung |
---|---|
Streuartikel ≤ 10 € | Nicht steuerbar |
Behaltenes Produkt > 10 € | Endverkaufspreis als Betriebseinnahme ansetzen |
Nur Test & Rücksendung | Keine Einnahme |
§ 37b EStG, 30 % Pauschalsteuer durch den Sponsor (Wert ≤ 10 000 €) | Einkommensteuerfrei für dich, Wert zählt trotzdem für die Umsatzsteuer-Grenze |
Pressereisen, Hotelnächte, Event-Tickets | Üblicher Endkundenpreis inkl. Verpflegung/Transport ansetzen |
Praxis-Workflow
Bruttopreis vom Auftraggeber erfragen (oder selbst ermitteln).
Am Liefertag als Betriebseinnahme buchen.
Nur dann als Betriebsausgabe gegenbuchen, wenn das Produkt ausschließlich beruflich genutzt wird; private Mitnutzung gilt als Entnahme.
Diese konsequente Bewertung hält deine Einkommen-, Umsatz- und Gewerbesteuerzahlen prüfungssicher – und beugt Nachforderungen vor, wenn das Finanzamt Markenmeldungen mit deiner Erklärung abgleicht.
Steuer-Basics, die jede:r UGC-Creator kennen muss
Einkommensteuer-Pflichten
Deutschland behandelt UGC-Einnahmen als Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Auf deinen Jahresgewinn (Umsatz – abzugsfähige Kosten) fällt Einkommensteuer an, sobald er 2025 den Grundfreibetrag von 12 096 € für Ledige (bzw. das Doppelte für Ehepaare) übersteigt.
Erklärung mit EÜR + Einkommensteuererklärung.
Vorauszahlungen setzt das Finanzamt ab einer erwarteten Steuerschuld von ≥ 400 € nach deiner ersten Ganzjahres-Erklärung fest.
Alle Einnahmearten zählen: Bargeld, Affiliate-Auszahlungen und der Marktwert von Gratis-Produkten.
GoBD: Digitale Belege und Buchungen 10 Jahre aufbewahren.
Umsatzsteuer & Kleinunternehmerregel (§ 19 UStG)
Bleibt dein Gesamtumsatz (nicht Gewinn) im Vorjahr ≤ 25 000 € und voraussichtlich ≤ 100 000 € im Jahr 2025, kannst du die Kleinunternehmeroption wählen – keine Umsatzsteuer auf Rechnungen, keine Voranmeldungen. Überschreitest du (oder verzichtest auf) diese Grenzen, musst du:
Umsatzsteuer anmelden (ELSTER).
19 % (bzw. 7 % für begünstigte digitale Güter) auf inländische B2B/B2C-Umsätze ausweisen.
Voranmeldungen monatlich, quartalsweise oder jährlich einreichen, je nach Umsatzhöhe.
Achtung: Grenzüberschreitende B2B-Leistungen innerhalb der EU unterliegen meist dem Reverse-Charge-Verfahren, zählen aber trotzdem zu deinem deutschen Umsatz für die Schwellenprüfung.
Gewerbesteuer vs. Freiberufler-Status
Status | Definition (Finanzamt) | Gewerbesteuer |
---|---|---|
Freiberufler (§ 18 EStG) | Überwiegend künstlerische, journalistische oder lehrende Tätigkeit; persönliche Leistung steht im Vordergrund; keine kaufmännische Organisation. | 0 % – es fallen nur Einkommen- und ggf. Umsatzsteuer an. |
Gewerbebetrieb (§ 15 EStG) | Produktwerbung, Produktion von Werbeinhalten, Weiterverkauf von Nutzungsrechten, agenturähnliche Strukturen. | Gewerbesteuer auf Gewinne über 24 500 €; Hebesatz je Kommune ≈ 7–17 %. |
Unklarer Grenzfall? Beschreibe deine Tätigkeit ausführlich im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Das Finanzamt kann später umqualifizieren – plane daher ausreichend Puffer für mögliche Gewerbesteuer-Nachzahlungen ein, wenn dein Business eher wie eine Mini-Agentur arbeitet. (➜ Stichwort: „Ist man als Content Creator Freiberufler?“)
Rechtlich starten: Brauchst du eine Gewerbeanmeldung?
Wann du als Freiberufler*in giltst
Nach § 18 EStG bist du freiberuflich tätig, wenn deine Arbeit überwiegend künstlerisch, journalistisch, lehrend oder sonst persönlich-schöpferisch ist – also bei den meisten UGC-Creator*innen, die Skript, Dreh und Schnitt eigenständig übernehmen und keine agenturähnliche Infrastruktur unterhalten.
Keine Gewerbeanmeldung nötig.
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung innerhalb von 4 Wochen nach der ersten bezahlten oder gesponserten Kooperation online einreichen, um deine Steuernummer zu erhalten.
Wann eine Gewerbeanmeldung Pflicht wird
Sieht dein Creator-Business eher wie eine Agentur aus – du schaltest bezahlte Ads, verkaufst Nutzungsrechte in Serie, beschäftigst Mitarbeitende oder arbeitest mit Lagerbestand – stuf t dich das Finanzamt als Gewerbebetrieb (§ 15 EStG) ein. Dann musst du:
Dich beim Gewerbeamt anmelden und einen Gewerbeschein erhalten, bevor du Rechnungen stellst.
Gewerbesteuer zahlen, sobald dein Jahresgewinn 24 500 € übersteigt.
Die Online-Anmeldung nutzen (in fast allen Bundesländern möglich); das Gewerbeamt leitet deine Daten automatisch an Finanzamt, IHK/HWK und Sozialversicherung weiter.
Online-Registrierung (Steuernummer & USt-ID)
Ob freiberuflich oder gewerblich: Ohne Steuernummer läuft keine Rechnung. Du bekommst sie, indem du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung komplett online ausfüllst – kostenlos.
Tipps für den Antrag:
Adresse: Wird direkt auf deine neue Steuernummer gelegt.
Tätigkeitsbeschreibung: Entscheidet, ob du als Freiberuflerin oder Gewerbetreibender eingestuft wirst.
Umsatzschätzung: Legt fest, ob du die Kleinunternehmerregel nutzen kannst.
USt-IdNr.: Kreuz das Zusatzfeld an, wenn du EU-Kunden fakturierst – das ändert nichts an deinem Kleinunternehmerstatus.
Frag zwei Wochen nach Einreichung beim Finanzamt nach; das beschleunigt die Vergabe deiner Steuernummer spürbar.
🆓 Mit Normans kostenlosem Fragebogen-Assistenten füllst du die steuerliche Erfassung in Alltagssprache aus, inklusive Tipps zu jeder Frage. Tausende Selbständige haben so ihren Start schon stressfrei gemeistert – ohne einen Cent zu zahlen.
Rechtliche Einrichtung: Muss man ein Unternehmen anmelden?
Wenn du dich als Freiberufler qualifizierst
Nach § 18 EStG ist Arbeit freiberuflich, wenn sie hauptsächlich künstlerisch, journalistisch, lehrend oder anderweitig auf deiner kreativen Leistung basiert—genau der Boden, auf dem die meisten UGC-Ersteller stehen, wenn sie selbst Inhalte schreiben, filmen und schneiden, ohne kommerzielle Infrastruktur. Freiberufler melden kein Gewerbe (Gewerbeanmeldung) an. Dennoch müssen sie innerhalb von vier Wochen nach ihrer ersten bezahlten oder geschenkten Zusammenarbeit den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung einreichen.
Wann eine Gewerbegenehmigung Pflicht ist
Wenn dein Creator-Business eher wie eine Agentur aussieht—z.B. du bezahlte Werbekampagnen betreibst, Nutzungsrechte in großem Umfang weiterverkaufst, Personal einstellst oder mit Inventar operierst—wird das Finanzamt es wahrscheinlich als Gewerbebetrieb (Handel) behandeln. In diesem Fall musst du:
Sich beim örtlichen Gewerbeamt anmelden und einen Gewerbeschein erhalten, bevor du Rechnungen ausstellst.
Mit Gewerbesteuer rechnen, sobald der Jahresgewinn 24.500 € übersteigt (siehe vorheriger Abschnitt).
Die Anmeldung kann jetzt in den meisten Bundesländern vollständig online durchgeführt werden; das Gewerbeamt leitet deine Daten automatisch an das Finanzamt, Industrie- und Handelskammern sowie Sozialversicherungsträger weiter.
Online-Anmeldung (Steuernummer & USt-ID)
Ob freiberuflich oder gewerblich, du musst eine Steuernummer für das Unternehmen erhalten. Fülle den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus und deine Steuernummer wird dir in ein paar Wochen per Post zugeschickt. Es ist 100% online und kostenlos. Hier sind einige Tipps für das Formular:
Die angegebene Adresse wird für deine Steuernummer verwendet.
Die Beschreibung der Geschäftstätigkeit wird dem Finanzamt helfen zu verstehen, ob du ein Freiberufler oder ein Gewerbetreibender bist.
Der geschätzte Umsatz wird bestimmen, ob du für den Kleinunternehmerstatus berechtigt bist.
Wenn du planst, Kunden in anderen EU-Ländern in Rechnung zu stellen, markiere das zusätzliche Kästchen für eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.). Eine Umsatzsteuernummer zu erhalten, beeinträchtigt nicht den Kleinunternehmerstatus.
Du kannst ein paar Wochen nach Abgabe beim Finanzamt anrufen, um den Status deiner Bewerbung zu prüfen. Dies beschleunigt typischerweise den Prozess zur Ausgabe der Steuernummer.
🆓 Norman bietet ein kostenloses, verständliches Fragebogen für steuerlichen Erfassung mit Tipps zu jeder Frage an. Tausende von Selbstständigen haben bereits mit Norman ihren Weg kostenlos begonnen.
Kostenloses Ebook für angehende Creator:innen
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Wie viel verdient man als UGC Creator in Deutschland?
Übliche Honorare pro Video & Paket
Einzel-Video (Benchmark 2025)
• Einsteiger: 50 – 150 € pro Clip – typische Startpreise auf EU-Freelance-Blogs und deutschen Fiverr-Gigs.
• Fortgeschritten: 150 – 300 € – Mittelwert aktueller Creator-Umfragen.
• Pro / Nischen-Expert*in: 300 – 500 € +, wenn nachweisbarer ROI, Ad-taugliche Hooks oder Exklusivität geboten werden.Bundle-Logik
Marken erwarten meist 10–20 % Rabatt bei Mehrfachpaketen. Ein 3-Video-Bundle auf Einsteiger-Level landet bei ca. 240–270 €, routinierte Creator schließen 5-Asset-Pakete oft im 1 000 €+-Bereich ab.Nutzungsrechte & Upsells (oft übersehen)
• Rohmaterial: + 40 % auf den Basispreis.
• Whitelisting / bezahlte Ads / verlängerte Nutzung: + 30 – 50 %.
Preisformeln & Verhandlungstipps
Cost-plus-Methode
(Produktionsstunden × Stundensatz) + Abschreibung Equipment + Schnittzeit + Admin-Puffer + Lizenz-Aufschlag
Market-Value-Anchoring – Staffelpreise (1, 3, 5 Assets) anbieten, damit das mittlere Paket als Deal wirkt.
Usage first – Klar definieren, wo und wie lange der Content läuft; für Paid-Ads, weltweite Territorien oder unbegrenzte Dauer extra berechnen.
Revision-Grenzen – Eine Feedback-Schleife inkludieren; weitere Korrekturen mit 15 % des Clip-Preises ansetzen.
Leistungs-Beweise nutzen – Mit ROAS- und CPM-Werten früherer Kampagnen Preissteigerungen begründen – statt bloßer Follower-Zahlen.
Praxisbeispiel: Monatsumsatz Anfänger vs. Profi
Creator-Level | Videos/Monat | Schnitt-Preis € | Monats-Umsatz € | Direktkosten* 30 % € | Monats-Netto € |
---|---|---|---|---|---|
Einsteiger (Portfolio-Phase) | 8 | 90 | 720 | 216 | 504 |
Fortgeschritten (konstante Pipeline) | 12 | 200 | 2 400 | 720 | 1 680 |
Pro (Ad-Ready-Spezialist*in) | 15 | 400 | 6 000 | 1 800 | 4 200 |
Die Zahlen basieren auf den oben genannten Benchmarks; reale Einnahmen variieren je nach Nische, Zusatzleistungen und Kapazität.
Buchhaltung & Abgabe: Stressfreie Systeme
Digitale Belegablage – Workflow
Alles am selben Tag erfassen. Jede Quittung oder Rechnung sofort scannen / fotografieren und sichern.
Transaktionen kategorisieren. Einnahmen und Ausgaben sauber nach Tätigkeitsbereichen (z. B. „Equipment“, „Software“, „Reisen“) taggen – erleichtert spätere Auswertungen.
Wöchentlicher Abgleich. Bankumsätze mit Belegen matchen, solange Details frisch sind, und fehlende Nachweise vor Quartalsende markieren.
Sicher archivieren. GoBD-konforme PDFs in der Cloud speichern und zusätzlich ein externes Backup anlegen.
Vorauszahlungen & Fristen (Quartal)
Steuerart | Wer zahlt? | Rhythmus | Fälligkeit | Hinweis |
---|---|---|---|---|
Einkommensteuer | Alle Selbständigen, wenn Vorjahresschuld ≥ 400 € | vierteljährlich | 10. 03. · 10. 06. · 10. 09. · 10. 12. | Beträge setzt das Finanzamt nach der ersten Jahreserklärung fest; Senkung per Antrag möglich. |
Umsatzsteuer | Alle ohne Kleinunternehmerstatus | Jahr 1 monatlich, danach mtl./quartalweise | 10. Tag nach Periodenende (z. B. Q2 → 10. 07.) | Dauerfristverlängerung = +1 Monat, erfordert 1/11-Sondervorauszahlung. |
Gewerbesteuer | Nur bei Einstufung als Gewerbe | vierteljährlich | 15. 02. · 15. 05. · 15. 08. · 15. 11. | An Gemeinde zahlen; Hebesatz variiert. |
📅 Frist verpasst? Automatisch 1 % Säumniszuschlag je angefangenen Monat. Kalender-Reminder + automatisierte ELSTER-Übermittlung retten Nerven.
Buchhaltungssoftware – Funktionscheck
ELSTER-Schnittstelle für USt-Voranmeldungen, Vorauszahlungen & Jahressteuer.
Belegerfassung mit OCR und revisionssichere PDFs (10 Jahre Aufbewahrung).
Live-Bankfeed mit Auto-Abgleich und manueller Korrektur.
Rechnungseditor für Mehrsprachigkeit, Multi-Currency, EU-USt-ID & Reverse-Charge.
Echtzeit-Dashboard: zeigt laufende Einkommen- & Umsatzsteuer.
Multi-Währungs-Support mit EZB-Kursen.
Verschlüsselte Cloud-Speicherung in Deutschland (DSGVO-konform).
💶 Norman berechnet dir auf Basis deiner Rechnungen und Buchungen live die voraussichtliche Steuerlast – so weißt du jederzeit, was auf dem Konto wirklich dir gehört.
Absetzbare Kosten, die du nicht verpassen darfst
Jeder korrekt verbuchte Euro Betriebsausgabe senkt deinen zu versteuernden Gewinn eins zu eins – schneller kannst du dein Nettogehalt kaum steigern.
Equipment & Technik
Sofortabschreibung bis 800 € netto (≈ 952 € brutto): Kameras, Ringlichter, Mikrofone und andere „geringwertige Wirtschaftsgüter“ (GWG) kannst du im Kaufjahr zu 100 % absetzen.
Einjährige Digital-AfA für Computer & Zubehör: Seit 2021 dürfen Laptops, Tablets & Co. unabhängig vom Preis komplett in einem Jahr abgeschrieben werden, wenn sie überwiegend betrieblich genutzt werden.
Pool- oder Mehrjahres-AfA über 800 €: Teurere Kameras oder Studio-Setups landen wahlweise im fünfjährigen 1 000-€-Sammelposten oder in der regulären Nutzungsdauer-AfA. Führe dazu ein Anlagenverzeichnis mit Anschaffungs- und Abschreibungsdaten.
Abonnements & SaaS-Tools
100 % absetzbar, sofern ausschließlich geschäftlich (z. B. Schnittsoftware, Stock-Music-Library, Cloud-Speicher, KI-Assistenz).
Private Nutzung aufteilen: Bei Mischgebrauch nur den nachweisbaren Business-Anteil geltend machen – etwa 70 % Business / 30 % privat.
Fremdwährungsrechnungen (USD etc.) sind abzugsfähig; nutze dabei den EZB-Tageskurs und archiviere Rechnung plus Kontoauszug.
Homeoffice, Internet & Reisen
Homeoffice-Pauschale: 6 € pro Arbeitstag, max. 1 260 € pro Jahr – auch ohne separates Arbeitszimmer. Arbeitstage im Kalender tracken und am Jahresende exportieren.
Häusliches Arbeitszimmer: Nutze ein eigenes Zimmer überwiegend beruflich, kannst du die kompletten Raumkosten ansetzen (Miete, NK, Abschreibung). Vergleiche, ob das mehr bringt als die Pauschale.
Internet & Telefon: Nach belegbarer Nutzungssplit (z. B. 80 % geschäftlich). Beleg + einwöchige Nutzungsaufstellung sichern.
Kilometerpauschale: 0,30 €/km für den privaten PKW bei Kundendrehs oder Meetings, 0,20 €/km fürs Motorrad. Digitales Fahrtenbuch mit Strecke, Datum, Zweck führen.
ÖPNV & Übernachtungen: Tatsächliche Tickets bzw. Hotelrechnungen absetzen; Belege direkt unterwegs in die Cloud hochladen.
Wenn du diese Ausgaben zeitnah erfasst und mit unveränderbaren digitalen Belegen hinterlegst, reduzierst du nicht nur deine Steuerlast, sondern auch den Stress, falls das Finanzamt prüft.
Sonderfälle
Gratisprodukte richtig versteuern
Szenario | Muss du es versteuern? | Als Einnahme buchen |
---|---|---|
„Streuartikel“ ≤ 10 € | Nein – gilt als geringwertiges Werbegeschenk | — |
Produkt nur getestet & zurückgeschickt | Nein – kein Vermögenszuwachs, daher keine Einnahme | — |
Geschenk > 10 € (du behältst es) | Ja – am Empfangstag den regulären Endverkaufspreis ansetzen | Brutto-Listenpreis inkl. USt |
Sponsor zahlt 30 % Pauschalsteuer (§ 37b EStG, Wert ≤ 10 000 €) | Für dich einkommensteuerfrei, zählt aber zum USt-Umsatz für die Kleinunternehmergrenze | Bruttowert buchen, Vermerk „§ 37b vom Zuwender versteuert“ |
Pro-Tipps
Bruttopreis beim Auftraggeber erfragen, wenn unsicher.
Am Versandtag als Betriebseinnahme erfassen – selbst bevor du filmst.
Nur als Betriebsausgabe gegenbuchen, wenn das Produkt rein beruflich genutzt wird; private Nutzung = steuerpflichtige Entnahme.
Eine saubere Belegkette bewahrt dich vor teuren Nachzahlungen – das Finanzamt kann Barter-Deals bis zu 10 Jahre zurück prüfen.
Internationale Kooperationen & Doppelbesteuerungsabkommen
Als in Deutschland Steuerpflichtige*r wirst du auf dein weltweites Creator-Einkommen besteuert; Abkommen vermeiden aber Doppelbelastungen:
Wo wird zuerst besteuert?
EU-B2B – meist Reverse Charge bei der USt; Einkommensteuer bleibt in DE, außer du arbeitest > 183 Tage von einer festen Basis im Ausland.
Non-EU – Viele Länder behalten 5–15 % Quellensteuer ein. In Art. 7 (Unternehmensgewinne) oder Art. 14 (selbständige Dienste) des DBA steht, ob DE eine Anrechnung gewährt.
Nachweise, die du brauchst
Zahlungsavis mit ausgewiesener Quellensteuer.
Auf Wunsch des Kunden: Ansässigkeitsbescheinigung vom Finanzamt (Formular EU/DE/UST 1 TI).
Praxis-Workflow
Bruttobetrag + einbehaltene Quellensteuer als Umsatz verbuchen.
Quellensteuer in der Anlage AUS als Steueranrechnung deklarieren.
Relevante DBA-Artikel ausdrucken und im Steuerordner ablegen.
Besteht kein Abkommen, ist die ausländische Steuer meist nicht anrechenbar – erhöhe dann deine deutschen Vorauszahlungen, um Nachforderungen zu vermeiden. Klare Kenntnis dieser Regeln schützt deine Marge und sorgt für planbares Nettoeinkommen – egal, wo der Kunde sitzt.
Wie Norman dich compliant hält – und deinen Steuerstress killt
Selbständigkeit anmelden in Minuten
Detektivarbeit adé: Beantworte ein paar geführte Fragen und Norman schickt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung direkt an dein Finanzamt – ohne eigenes ELSTER-Konto. Durchschnittliche Dauer für UGC-Creator*innen: < 7 Minuten.
Smarte Rechnungen mit automatischer USt-Klausel
Erstelle Rechnungen, die automatisch …
die passende Umsatzsteuer-Formulierung einfügen (Kleinunternehmer § 19 UStG oder regulär 19 %),
Reverse-Charge-Footer für EU-Kund*innen ergänzen,
lückenlose Rechnungsnummern und praktischen QR-Zahlcode generieren.
Ein Klick auf „Senden“ – deine Auftraggeberin erhält ein professionelles PDF-E-Invoice, kompatibel mit jedem Corporate-Accounting-System.
Echtzeit-Abzugstracker
Kassenbon scannen, auf „Equipment“, „Travel“ oder „SaaS“ ziehen – Norman …
speichert ein fälschungssicheres PDF für 10 Jahre (GoBD-ready),
setzt automatisch den korrekten Umsatzsteuersatz,
aktualisiert dein Live-Gewinn-Dashboard, damit du genau weißt, wie viel Steuerrücklage nötig ist – ganz ohne Tabellenakrobatik.
One-Tap-Abgabe: ESt & USt per ELSTER
Quartal rum? Rückmeldung prüfen, Absenden tippen – Norman übermittelt deine Umsatzsteuer-Voranmeldung oder das komplette Einkommensteuer-Paket (EÜR + Anlage S) direkt ans Finanzamt. Sekunden später liegt die Zeitstempel-Bestätigung im Postfach; die Push-Benachrichtigung meldet sich, sobald der Bescheid da ist.
„Norman hat meinen Creator-Side-Hustle in ein echtes Business verwandelt. Anmeldung in fünf Minuten, Rechnungen sehen nach mir aus und meine Steuervorauszahlungen sitzen immer – keine Panik-Mails vom Finanzamt mehr.“
— Charleen, UGC-Videocreator, Berlin
FAQs
Muss ich als Content Creator Steuern zahlen?
Ja. Alle Einnahmen – ob Bargeld, Affiliate-Auszahlungen oder behaltene Gratisprodukte – gelten als Einkünfte aus selbstständiger Arbeit. Für 2025 bleiben die ersten 12 096 € Gewinn pro Jahr steuerfrei (bei Ehepaaren das Doppelte); jeder Euro darüber unterliegt dem progressiven deutschen Einkommensteuersatz.
Bin ich als Content Creator in Deutschland Freiberufler?
Häufig, aber nicht immer. Überwiegt bei dir die künstlerische oder journalistische Leistung (z. B. eigenes Skript, Dreh, Schnitt), stuft das Finanzamt dich meist als Freiberufler (§ 18 EStG) ein – kein Gewerbeschein, keine Gewerbesteuer. Liegt der Fokus dagegen auf Produktwerbung, Lizenzverkauf oder agenturähnlichen Strukturen, gilt das als Gewerbe (§ 15 EStG); ab 24 500 € Gewinn fällt dann Gewerbesteuer an.
Wie viel darf ich verdienen, bevor Steuern fällig werden?
Schwelle | Grenze 2025 | Was passiert bei Überschreitung? |
---|---|---|
Grundfreibetrag Einkommensteuer | 12 096 € Gewinn | Jahressteuererklärung nötig; Steuer auf den Mehrbetrag. |
Kleinunternehmergrenze USt (§ 19 UStG) | ≤ 25 000 € Umsatz im Vorjahr | 19 % USt ausweisen & Voranmeldungen abgeben. |
Freibetrag Gewerbesteuer (bei Gewerbe) | 24 500 € Gewinn | Kommunale Gewerbesteuer (≈ 7 – 17 %) auf den Mehrbetrag. |
Muss ich mich als UGC-Creator gewerblich anmelden?
Spätestens vier Wochen nach deinem ersten bezahlten oder gesponserten Auftrag musst du online den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung einreichen, um deine Steuernummer zum Rechnungsschreiben zu erhalten. Freiberufler*innen sind damit fertig; wirst du als Gewerbe eingeordnet, musst du zusätzlich eine Gewerbeanmeldung beim örtlichen Gewerbeamt vornehmen, bevor du Rechnungen stellst.
Wichtige Punkte & Nächste Schritte
Ab Tag 1 steuerpflichtig – Bargeld, Affiliate-Auszahlungen und Gratisprodukte sind Einnahmen; Gewinn über 12 096 € (2025) löst Einkommensteuer aus.
Richtigen Status wählen – Die meisten Creator sind Freiberufler (keine Gewerbesteuer); agenturähnliche Set-ups brauchen einen Gewerbeschein und zahlen Gewerbesteuer ab 24 500 € Gewinn.
Grenzen im Blick behalten – Unter 25 000 € / 100 000 € Umsatz bleiben, um die Kleinunternehmerregel zu nutzen; Umsätze monatlich tracken, damit du rechtzeitig umstellst.
Alles digitalisieren – Belege sofort scannen, wöchentlicher Bankabgleich spart Stunden zum Quartalsende und macht Prüfungen entspannt.
Mit smarten Tools optimieren – Abzugstracker, ELSTER-E-Filing und Normans One-Tap-Workflows minimieren Admin, damit du dich aufs Kreieren statt auf Bürokratie konzentrierst.
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