Umsatzsteuervoranmeldung Friste

Steuern

Steuern

Umsatzsteuervoranmeldung Fristen 2025: Alle wichtigen Termine & Regeln

Umsatzsteuervoranmeldung Fristen 2025: Alle wichtigen Termine & Regeln

Diana

Diana

Chief Happiness Officer

Chief Happiness Officer

Aktualisiert am:

Aktualisiert am:

06.02.2025

06.02.2025

Freiberufler, Selbstständige und Unternehmen, die umsatzsteuerpflichtig sind, müssen regelmäßig eine Umsatzsteuervoranmeldung (UStVA) beim Finanzamt einreichen. Für das Jahr 2025 gelten dabei spezifische Fristen, die je nach Umsatzsteuerzahllast des Vorjahres eine monatliche oder vierteljährliche Abgabe erfordern. In diesem Leitfaden erfährst du alles über die Abgabefristen, mögliche Fristverlängerungen und die Konsequenzen einer verspäteten Einreichung.


Wann muss die Umsatzsteuervoranmeldung abgegeben werden?

Die Frist für die Umsatzsteuervoranmeldung endet immer am 10. Tag des Folgemonats. Fällt dieser Tag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt sich die Frist auf den nächsten Werktag. Zusätzlich gewährt das Finanzamt eine dreitägige Schonfrist, sodass Zahlungen bis zum 13. des Monats ohne Säumniszuschläge möglich sind.


Umsatzsteuervoranmeldung Fristen 2025

Zeitraum Standardfrist Frist mit Dauerfristverlängerung
Januar 2025 10. Feb 2025 11. Mär 2025
Februar 2025 11. Mär 2025 10. Apr 2025
März 2025 10. Apr 2025 10. Mai 2025
Q1 2025 10. Apr 2025 10. Mai 2025
April 2025 10. Mai 2025 10. Jun 2025
Mai 2025 10. Jun 2025 10. Jul 2025
Juni 2025 10. Jul 2025 12. Aug 2025
Q2 2025 10. Jul 2025 12. Aug 2025
Juli 2025 12. Aug 2025 10. Sep 2025
August 2025 10. Sep 2025 10. Okt 2025
September 2025 10. Okt 2025 11. Nov 2025
Q3 2025 10. Okt 2025 11. Nov 2025
Oktober 2025 11. Nov 2025 10. Dez 2025
November 2025 10. Dez 2025 10. Jan 2026
Dezember 2025 10. Jan 2026 10. Feb 2026
Q4 2025 10. Jan 2026 10. Feb 2026


Wer muss die Umsatzsteuervoranmeldung monatlich oder vierteljährlich abgeben?

Die Häufigkeit der Umsatzsteuervoranmeldung hängt von der Umsatzsteuerzahllast des Vorjahres ab:

  • Über 7.500 € → monatliche Abgabe

  • Zwischen 2.000 € und 7.500 € → vierteljährliche Abgabe

  • Unter 2.000 € → keine Umsatzsteuervoranmeldung erforderlich, nur die jährliche Umsatzsteuererklärung

Neue Regelung für Existenzgründer: Bislang mussten Neugründer in den ersten zwei Jahren die UStVA monatlich abgeben. Diese Pflicht wurde jedoch bis 2026 ausgesetzt, sodass nun die prognostizierte Steuerzahllast bestimmt, ob eine monatliche oder vierteljährliche Abgabe erforderlich ist.


Mehr Zeit mit der Dauerfristverlängerung

Wenn die regulären Fristen zu knapp sind, kannst du eine Dauerfristverlängerung beantragen. Damit erhältst du einen zusätzlichen Monat für die Abgabe. Monatliche Abgabepflichtige müssen dazu eine Sondervorauszahlung in Höhe eines Elftels der Umsatzsteuerschuld des Vorjahres leisten.


So beantragst du eine Dauerfristverlängerung

  • Elektronische Beantragung über ELSTER

  • Frist: 10. Februar 2025 (bei monatlicher UStVA) / 10. April 2025 (bei vierteljährlicher UStVA)

  • Zahlung der Sondervorauszahlung


Was passiert, wenn du die Frist verpasst?

Falls du die Umsatzsteuervoranmeldung nicht rechtzeitig einreichst, kann das Finanzamt folgende Strafen und Zuschläge verhängen:

  • Verspätungszuschlag: Bis zu 10 % der Zahllast, maximal 25.000 €

  • Säumniszuschlag: 1 % pro Monat auf den ausstehenden Steuerbetrag

  • Mahnung & Zwangsgeld: Wenn keine Umsatzsteuervoranmeldung eingereicht wird, kann das Finanzamt Mahnungen und Vollstreckungsmaßnahmen einleiten

⚡️ Falls du die Frist verpasst hast, reiche die UStVA so schnell wie möglich nach und informiere das Finanzamt. In vielen Fällen zeigt sich das Finanzamt kulant, besonders bei erstmaligem Versäumnis.


Umsatzsteuervoranmeldung einfach mit Norman erledigen

Die Einhaltung der Umsatzsteuerfristen muss kein Stressfaktor sein. Norman automatisiert deine Umsatzsteuervoranmeldung, die Jahreserklärung und die Zusammenfassende Meldung (ZM), sodass du jede Frist mühelos einhältst. Unser Autopilot synchronisiert deine Geschäftstransaktionen, berechnet die korrekten Steuerbeträge und übermittelt deine Meldungen direkt an das Finanzamt. Egal ob monatlich oder vierteljährlich – Norman übernimmt den gesamten Prozess für dich, damit du dich auf dein Business konzentrieren kannst, anstatt dich um Steuern zu kümmern.


Fazit: So bleibst du fristgerecht bei der UStVA

Markiere den 10. eines jeden Monats als Stichtag für die Abgabe.
Beantrage eine Dauerfristverlängerung, wenn du regelmäßig mehr Zeit benötigst.
Automatisiere die Umsatzsteuervoranmeldung mit Norman, um Fristen sicher einzuhalten.
Vermeide Strafen, indem du alle Abgabetermine im Blick behältst.

Mit diesen Tipps und den richtigen Tools bist du bestens vorbereitet, um deine Umsatzsteuervoranmeldung 2025 termingerecht zu erledigen und unnötige Strafen zu vermeiden.

© 2025 Norman AI GmbH

© 2025 Norman AI GmbH

© 2025 Norman AI GmbH