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Umsatzsteuer-Fristen 2026 für Selbstständige in Deutschland

Alle UStVA-Fristen 2026 im Überblick: monatliche oder vierteljährliche Abgabe, Dauerfristverlängerung mit Antrag und Sondervorauszahlung, Schonfrist, Strafen bei Verspätung und wie du deine Umsatzsteuervoranmeldung stressfrei erledigst.

Kategorie
Steuern
Aktualisiert

Wer umsatzsteuerpflichtig ist, muss regelmäßig eine Umsatzsteuervoranmeldung (UStVA) beim Finanzamt einreichen. Ob das monatlich oder vierteljährlich geschieht, hängt von deiner Umsatzsteuerzahllast des Vorjahres ab. Die Abgabe selbst kannst du in Norman machen, ohne ELSTER selbst zu bedienen. In diesem Leitfaden findest du alle Abgabefristen für 2026 als Tabelle, erfährst, wie du mit der Dauerfristverlängerung einen Monat mehr bekommst und wie du sie beantragst, und was passiert, wenn du einen Termin verpasst.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die UStVA ist immer bis zum 10. Tag des Folgemonats fällig – für Monats- und Quartalsmelder gleichermaßen.
  • Fällt der 10. auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, verschiebt sich die Frist auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO).
  • Abgaberhythmus 2026: über 9.000 € Vorjahressteuer → monatlich, 2.000–9.000 € → vierteljährlich, bis 2.000 € → nur Jahreserklärung.
  • Die Dauerfristverlängerung schiebt Abgabe und Zahlung um genau einen Monat nach hinten. Antrag über ELSTER: Monatsmelder bis zum 10. Februar, Quartalsmelder bis zum 10. April 2026 (2027: 12. April).
  • Nur Monatsmelder leisten dafür eine Sondervorauszahlung von 1/11 der Vorjahres-Vorauszahlungen. Sie wird mit der Dezember-Voranmeldung verrechnet.
  • Die 3-Tage-Schonfrist gilt nur für die Zahlung per Überweisung – nicht für die fristgerechte Abgabe.

Alle Termine für deinen Fall, mit Dauerfristverlängerung, Zusammenfassender Meldung und Lohnsteuer, zeigt der Steuerfristen-Rechner und speichert sie in deinem Kalender.

Wann ist die Umsatzsteuervoranmeldung 2026 fällig?

Die Frist für die UStVA endet immer am 10. Tag nach dem Voranmeldungszeitraum – also am 10. des Folgemonats (bei monatlicher Abgabe) bzw. am 10. nach Quartalsende (bei vierteljährlicher Abgabe). Maßgeblich ist der Eingang beim Finanzamt über ELSTER, nicht der Poststempel: Eine Abgabe in Papierform ist nicht zulässig.

Fällt der 10. auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, verschiebt sich die Frist auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). 2026 betrifft das mehrere Termine – die Tabellen unten weisen die verschobenen Daten bereits korrekt aus. Achte zusätzlich auf regionale Feiertage am Sitz deines Finanzamts: Sie können einzelne Termine weiter nach hinten schieben.

Umsatzsteuervoranmeldung: alle Fristen 2026 im Überblick

Monatliche Abgabe

VoranmeldungszeitraumReguläre FristMit Dauerfristverlängerung
Januar 202610.02.202610.03.2026
Februar 202610.03.202610.04.2026
März 202610.04.202611.05.2026*
April 202611.05.2026*10.06.2026
Mai 202610.06.202610.07.2026
Juni 202610.07.202610.08.2026
Juli 202610.08.202610.09.2026
August 202610.09.202612.10.2026*
September 202612.10.2026*10.11.2026
Oktober 202610.11.202610.12.2026
November 202610.12.202611.01.2027*
Dezember 202611.01.2027*10.02.2027

Vierteljährliche Abgabe

VoranmeldungszeitraumReguläre FristMit Dauerfristverlängerung
Q1 2026 (Jan–Mär)10.04.202611.05.2026*
Q2 2026 (Apr–Jun)10.07.202610.08.2026
Q3 2026 (Jul–Sep)12.10.2026*10.11.2026
Q4 2026 (Okt–Dez)11.01.2027*10.02.2027

* Termin verschoben, weil der 10. auf ein Wochenende fällt (§ 108 Abs. 3 AO).

Monatlich, vierteljährlich oder jährlich – welcher Rhythmus gilt für dich?

Wie oft du die UStVA abgeben musst, richtet sich nach deiner Umsatzsteuerzahllast des Vorjahres – also der Umsatzsteuer abzüglich Vorsteuer, die du im Vorjahr ans Finanzamt gezahlt hast:

Umsatzsteuerzahllast im VorjahrAbgaberhythmus 2026
mehr als 9.000 €monatlich
2.000 € bis 9.000 €vierteljährlich
bis 2.000 €jährlich – nur Umsatzsteuerjahreserklärung, keine Voranmeldung

Diese Grenzen gelten seit dem 01.01.2025: Die Schwelle für die monatliche Abgabe wurde von 7.500 € auf 9.000 € angehoben (Bürokratieentlastungsgesetz IV), die Befreiungsgrenze von 1.000 € auf 2.000 € (Wachstumschancengesetz). Viele ältere Ratgeber nennen noch die alten Werte – prüfe also genau, welcher Rhythmus für dich gilt. Das Finanzamt stuft dich in der Regel einmal jährlich neu ein.

Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind von der UStVA befreit, solange sie die Kleinunternehmerregelung nutzen – für sie sind die Fristen oben nicht relevant.

Und Neugründer? Hier hält sich ein hartnäckiger Irrtum: Die frühere Pflicht, in den ersten zwei Jahren zwingend monatlich abzugeben, ist für die Jahre 2021 bis 2026 ausgesetzt. Für 2026 wirst du wie alle anderen nach deiner voraussichtlichen Umsatzsteuer im Gründungsjahr eingestuft (geschätzt und dem Finanzamt mitgeteilt) – in der Regel also vierteljährlich, sofern du nicht über der 9.000-€-Schwelle liegst. Beachte: Die Aussetzung läuft Ende 2026 aus; ab 2027 kann die monatliche Pflicht für Gründer ohne eine Verlängerung wieder greifen.

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Dauerfristverlängerung: einen Monat mehr Zeit

Sind die regulären Fristen zu knapp, kannst du eine Dauerfristverlängerung beantragen. Sie verschiebt Abgabe und Zahlung um genau einen Monat nach hinten – aus dem 10. Februar wird so der 10. März. Die Regeln stehen in den §§ 46 bis 48 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV). „Dauer" heißt: Die Verlängerung gilt, bis du sie widerrufst oder das Finanzamt sie aufhebt. Du musst sie also nicht jedes Jahr neu beantragen.

Zeitstrahl: UStVA für Januar ohne Verlängerung fällig am 10. Februar, mit Dauerfristverlängerung am 10. März; darunter die 1/11-Sondervorauszahlung
Die Dauerfristverlängerung verschiebt jede UStVA-Frist um einen Monat. Bei monatlicher Abgabe kommt die 1/11-Sondervorauszahlung hinzu.

Beantragen kann sie jedes Unternehmen, das Voranmeldungen abgibt, unabhängig von der Rechtsform: Freiberufler, Einzelunternehmer, Personengesellschaften wie GbR, OHG und KG sowie GmbH und UG. Sie gilt bei monatlicher und bei vierteljährlicher Abgabe. Am meisten bringt sie Monatsmeldern, weil dort der Zeitdruck am größten ist.

Die Sondervorauszahlung: 1/11 berechnen

Nur Monatsmelder leisten für die Verlängerung eine Sondervorauszahlung (§ 47 UStDV): ein Elftel (1/11) der Summe der Umsatzsteuer-Vorauszahlungen des Vorjahres. Sie ist jedes Jahr bis zum 10. Februar fällig und wird mit der Dezember-Voranmeldung verrechnet, die mit Verlängerung am 10. Februar des Folgejahres fällig ist. Reicht die Zahllast im Dezember nicht aus, erstattet das Finanzamt den Rest. Die Sondervorauszahlung ist also kein zusätzlicher Kostenblock, sondern ein zinsloser Vorschuss ans Finanzamt.

Beispiel: Lagen deine Umsatzsteuer-Vorauszahlungen 2025 in Summe bei 13.200 €, beträgt die Sondervorauszahlung 13.200 € ÷ 11 = 1.200 €. Diesen Betrag zahlst du bis zum 10.02.2026 und bekommst ihn über die Dezember-UStVA wieder angerechnet.

Quartalsmelder zahlen keine Sondervorauszahlung. Sie stellen den Antrag einmal, danach gilt die Verlängerung dauerhaft.

So beantragst du die Dauerfristverlängerung über ELSTER

Der Antrag läuft ausschließlich elektronisch über ELSTER oder eine angebundene Buchhaltungssoftware. Das amtliche Formular heißt USt 1 H („Antrag auf Dauerfristverlängerung / Anmeldung der Sondervorauszahlung").

  1. Melde dich in Mein ELSTER an.
  2. Wähle „Formulare & Leistungen".
  3. Öffne unter Umsatzsteuer das Formular USt 1 H.
  4. Prüfe deine Steuernummer und gib an, ob du monatlich oder vierteljährlich meldest.
  5. Als Monatsmelder trägst du die Summe der Vorjahres-Vorauszahlungen ein. ELSTER berechnet das Elftel automatisch.
  6. Sende den Antrag ab und überweise die Sondervorauszahlung bis zur Frist.

Eine Begründung brauchst du nicht. Das Finanzamt bewilligt die Verlängerung in der Regel stillschweigend. Nachricht bekommst du nur, wenn es den Antrag ablehnt.

Bis wann du den Antrag stellst

Der Antrag muss bis zu dem Tag beim Finanzamt sein, an dem die erste Voranmeldung fällig wäre, die sich verschieben soll:

AbgabeAntrag bis (2026)Antrag bis (2027)Gilt ab
monatlich10.02.202610.02.2027UStVA Januar
vierteljährlich10.04.202612.04.2027*UStVA 1. Quartal

* Der 10. April 2027 ist ein Samstag, die Frist verschiebt sich auf den Montag.

Stellst du den Antrag später, gilt die Verlängerung erst ab dem nächsten Voranmeldungszeitraum. Hast du als Monatsmelder den 10. Februar verpasst, kannst du sie zum Beispiel ab der UStVA für Februar nutzen, wenn der Antrag bis zum 10. März eingeht.

Wann sich die Dauerfristverlängerung lohnt, und wann nicht

Sie lohnt sich, wenn deine Buchhaltung regelmäßig unter Zeitdruck steht, Urlaub oder Krankheit die pünktliche Abgabe gefährden oder du die Zahllast einen Monat länger im Unternehmen halten willst. Wer oft knapp an der Frist ist, senkt damit auch das Risiko von Verspätungs- und Säumniszuschlägen.

Weniger attraktiv ist sie, wenn du dauerhaft im Vorsteuerüberhang bist, also regelmäßig Erstattungen bekommst: Dann bindet die Sondervorauszahlung Geld, das du erst mit der Dezember-Voranmeldung zurückbekommst. Auch wer ohnehin früh und automatisiert abschließt, braucht den Puffer selten.

Zahlung und Schonfrist: bis wann muss die Umsatzsteuer beim Finanzamt sein?

Die Zahlung ist am selben Tag fällig wie die Abgabe. Am bequemsten ist ein SEPA-Lastschriftmandat: Dann zieht das Finanzamt die Zahllast automatisch und fristgerecht ein, und du kannst keinen Zahlungstermin verpassen.

Zusätzlich gibt es die Zahlungsschonfrist von drei Tagen (§ 240 Abs. 3 AO): Geht die Zahlung bis zum 13. beim Finanzamt ein, fällt kein Säumniszuschlag an. Zwei Dinge solltest du dabei wissen:

  • Die Schonfrist gilt nur für die Zahlung, nicht für die Abgabe. Die Voranmeldung selbst muss am 10. übermittelt sein.
  • Sie gilt nicht bei Barzahlung oder Scheck – nur bei Überweisung bzw. Lastschrift.
Expertenmeinung
Ich hatte für jedes meiner Unternehmen immer ein separates Umsatzsteuer-Konto. Keine komplizierten Rechnungen – ich überweise einfach von jeder eingehenden Zahlung 19 % auf ein verzinstes Tagesgeldkonto. Das ist zugleich Umsatzsteuer-Rücklage und Notgroschen.
Peter BoykoPeter BoykoGründer von Norman

Was passiert, wenn du die Frist verpasst?

Reichst du die UStVA zu spät ein oder zahlst zu spät, drohen zwei verschiedene Zuschläge:

  • Verspätungszuschlag (für die verspätete Abgabe): Bei der UStVA liegt er im Ermessen des Finanzamts. Es berücksichtigt Dauer und Häufigkeit der Verspätung und die Höhe der Steuer, höchstens sind es 25.000 € (§ 152 Abs. 8 und 10 AO). Die feste Berechnung von 0,25 % pro Monat (mindestens 25 €), die viele Ratgeber nennen, gilt für die Jahreserklärung – nicht automatisch für Voranmeldungen.
  • Säumniszuschlag (für die verspätete Zahlung): 1 % je angefangenem Monat auf den rückständigen, auf 50 € abgerundeten Steuerbetrag (§ 240 AO) – nach Ablauf der Schonfrist.

Gibst du gar keine Voranmeldung ab, kann das Finanzamt deine Umsätze schätzen (meist zu deinen Ungunsten), mahnen und am Ende ein Zwangsgeld festsetzen.

⚡️ Frist trotzdem verpasst? Reiche die UStVA so schnell wie möglich nach und zahle umgehend. Beim erstmaligen und kurzen Versäumnis zeigt sich das Finanzamt häufig kulant – warten und aussitzen macht es dagegen teurer.

UStVA-Fristen stressfrei einhalten – mit Norman

Fristen einhalten muss kein Stressfaktor sein. Die UStVA-Software Norman automatisiert deine Umsatzsteuervoranmeldung, die Jahreserklärung und die Zusammenfassende Meldung (ZM). Der Autopilot synchronisiert deine Geschäftstransaktionen, ordnet Umsätze und Vorsteuer den richtigen Kennzahlen zu, berechnet die Zahllast und übermittelt die Meldung direkt ans Finanzamt – inklusive Fristerinnerung, damit kein Termin durchrutscht.

Norman-Übersicht mit der zu erhaltenden Umsatzsteuer und der verbleibenden Zeit bis zur UStVA-Frist
Norman zeigt Betrag und Frist auf einen Blick – und erinnert dich rechtzeitig an die Abgabe.

Häufige Fragen zu den Umsatzsteuer-Fristen 2026

Bis wann muss die Umsatzsteuervoranmeldung 2026 abgegeben werden?

Immer bis zum 10. Tag nach dem Voranmeldungszeitraum. Für Januar 2026 also bis zum 10.02.2026, für das 1. Quartal bis zum 10.04.2026. Fällt der 10. auf ein Wochenende, gilt der nächste Werktag.

Kann ich die UStVA auch per Post einreichen?

Nein. Die Abgabe ist seit Jahren ausschließlich elektronisch über ELSTER (oder eine angebundene Buchhaltungssoftware) möglich. Eine Abgabe in Papierform akzeptiert das Finanzamt nicht.

Was ist der Unterschied zwischen Verspätungszuschlag und Säumniszuschlag?

Der Verspätungszuschlag sanktioniert die zu späte Abgabe der Voranmeldung, der Säumniszuschlag die zu späte Zahlung. Beide können zusammen anfallen, wenn du sowohl verspätet meldest als auch verspätet zahlst.

Gilt die Dauerfristverlängerung automatisch jedes Jahr?

Ja. Einmal bewilligt, läuft sie weiter, bis du sie widerrufst oder das Finanzamt sie aufhebt. Monatsmelder müssen die Sondervorauszahlung aber jedes Jahr neu bis zum 10. Februar leisten.

Bis wann muss ich die Dauerfristverlängerung beantragen?

Bis zu dem Tag, an dem die erste Voranmeldung fällig wäre, die sich verschieben soll. Für Monatsmelder ist das der 10. Februar (2026 und 2027), zusammen mit der Sondervorauszahlung. Für Quartalsmelder ist es der 10. April 2026 bzw. der 12. April 2027.

Bekomme ich die Sondervorauszahlung zurück?

Ja. Sie wird mit der Umsatzsteuer der letzten Voranmeldung des Jahres (Dezember) verrechnet. Reicht deine Zahllast im Dezember nicht aus, erstattet das Finanzamt den Rest.

Gilt die Dauerfristverlängerung auch für die Umsatzsteuer-Jahreserklärung?

Nein. Sie betrifft nur die Voranmeldungen. Für die Jahreserklärung gelten die allgemeinen Abgabefristen.

Kann das Finanzamt die Dauerfristverlängerung widerrufen?

Ja. Erscheint der Steueranspruch gefährdet, etwa bei wiederholt verspäteter Abgabe, kann das Finanzamt die Verlängerung widerrufen (§ 46 Satz 2 UStDV). In der Praxis ist das selten, solange du fristgerecht meldest und zahlst.

Muss ich eine Nullmeldung abgeben, wenn ich keine Umsätze hatte?

Ja. Auch ohne Umsätze ist eine UStVA fällig – dann eben als Nullmeldung. Das Auslassen einer Meldung ist kein zulässiger Weg, eine „leere" Periode zu überspringen.

Müssen Neugründer 2026 monatlich abgeben?

Nein. Die Pflicht zur monatlichen Abgabe in den ersten zwei Jahren ist bis Ende 2026 ausgesetzt. Maßgeblich ist deine voraussichtliche Umsatzsteuer im Gründungsjahr – in der Regel reicht damit die vierteljährliche Abgabe.

Fazit: So bleibst du 2026 fristgerecht

  • Merke dir den 10. als monatlichen bzw. quartalsweisen Stichtag – mit Wochenend-Verschiebung.
  • Prüfe deinen Rhythmus anhand der aktuellen Grenzen (9.000 € / 2.000 €), nicht der alten Werte.
  • Beantrage die Dauerfristverlängerung, wenn es regelmäßig knapp wird: als Monatsmelder bis zum 10. Februar, zusammen mit der Sondervorauszahlung.
  • Richte ein Lastschriftmandat ein und nutze die Schonfrist nur als Puffer, nicht als Plan.
  • Automatisiere die UStVA, damit Fristen und Zahlungen ohne Nachdenken sitzen.

Deine Steuern erledigt Norman

Norman bereitet Umsatzsteuer, EÜR und Steuererklärung vor und reicht sie fristgerecht beim Finanzamt ein, damit du dich nicht mehr selbst darum kümmern musst.