Umsatzsteuervoranmeldung Fristen 2025: Alle wichtigen Termine & Regeln

Fröhliche Diana, leitende Glücklichkeitsbeauftragte
Fröhliche Diana, leitende Glücklichkeitsbeauftragte

Diana

Aktualisiert am:

06.02.2025

Umsatzsteuervoranmeldung Friste
Umsatzsteuervoranmeldung Friste
Umsatzsteuervoranmeldung Friste

Freiberufler, Selbstständige und Unternehmen, die umsatzsteuerpflichtig sind, müssen regelmäßig eine Umsatzsteuervoranmeldung (UStVA) beim Finanzamt einreichen. Für das Jahr 2025 gelten dabei spezifische Fristen, die je nach Umsatzsteuerzahllast des Vorjahres eine monatliche oder vierteljährliche Abgabe erfordern. In diesem Leitfaden erfährst du alles über die Abgabefristen, mögliche Fristverlängerungen und die Konsequenzen einer verspäteten Einreichung.


Wann muss die Umsatzsteuervoranmeldung abgegeben werden?

Die Frist für die Umsatzsteuervoranmeldung endet immer am 10. Tag des Folgemonats. Fällt dieser Tag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt sich die Frist auf den nächsten Werktag. Zusätzlich gewährt das Finanzamt eine dreitägige Schonfrist, sodass Zahlungen bis zum 13. des Monats ohne Säumniszuschläge möglich sind.


Umsatzsteuervoranmeldung Fristen 2025

Zeitraum

Standardfrist

Frist mit Verlängerung

Januar 2025

10. Feb 2025

11. Mär 2025

Februar 2025

11. Mär 2025

10. Apr 2025

März 2025

10. Apr 2025

10. Mai 2025

Q1 2025

10. Apr 2025

10. Mai 2025

April 2025

10. Mai 2025

10. Jun 2025

Mai 2025

10. Jun 2025

10. Jul 2025

Juni 2025

10. Jul 2025

12. Aug 2025

Q2 2025

10. Jul 2025

12. Aug 2025

Juli 2025

12. Aug 2025

10. Sep 2025

August 2025

10. Sep 2025

10. Okt 2025

September 2025

10. Okt 2025

11. Nov 2025

Q3 2025

10. Okt 2025

11. Nov 2025

Oktober 2025

11. Nov 2025

10. Dez 2025

November 2025

10. Dez 2025

10. Jan 2026

Dezember 2025

10. Jan 2026

10. Feb 2026

Q4 2025

10. Jan 2026

10. Feb 2026

Wer muss die Umsatzsteuervoranmeldung monatlich oder vierteljährlich abgeben?

Die Häufigkeit der Umsatzsteuervoranmeldung hängt von der Umsatzsteuerzahllast des Vorjahres ab:

Meldezeitraum

Umsatzsteuerzahllast im Vorjahr

Monatlich

9.000 € oder mehr

Vierteljährlich

2.000 € – 9.000 €

Jährlich

Weniger als 2.000 €

Neue Regelung für Existenzgründer: Bislang mussten Neugründer in den ersten zwei Jahren die UStVA monatlich abgeben. Diese Pflicht wurde jedoch bis 2026 ausgesetzt, sodass nun die prognostizierte Steuerzahllast bestimmt, ob eine monatliche oder vierteljährliche Abgabe erforderlich ist.


Mehr Zeit mit der Dauerfristverlängerung

Wenn die regulären Fristen zu knapp sind, kannst du eine Dauerfristverlängerung beantragen. Damit erhältst du einen zusätzlichen Monat für die Abgabe. Monatliche Abgabepflichtige müssen dazu eine Sondervorauszahlung in Höhe eines Elftels der Umsatzsteuerschuld des Vorjahres leisten.


So beantragst du eine Dauerfristverlängerung

  • Elektronische Beantragung über ELSTER

  • Frist: 10. Februar 2025 (bei monatlicher UStVA) / 10. April 2025 (bei vierteljährlicher UStVA)

  • Zahlung der Sondervorauszahlung


Was passiert, wenn du die Frist verpasst?

Falls du die Umsatzsteuervoranmeldung nicht rechtzeitig einreichst, kann das Finanzamt folgende Strafen und Zuschläge verhängen:

  • Verspätungszuschlag: Bis zu 10 % der Zahllast, maximal 25.000 €

  • Säumniszuschlag: 1 % pro Monat auf den ausstehenden Steuerbetrag

  • Mahnung & Zwangsgeld: Wenn keine Umsatzsteuervoranmeldung eingereicht wird, kann das Finanzamt Mahnungen und Vollstreckungsmaßnahmen einleiten

⚡️ Falls du die Frist verpasst hast, reiche die UStVA so schnell wie möglich nach und informiere das Finanzamt. In vielen Fällen zeigt sich das Finanzamt kulant, besonders bei erstmaligem Versäumnis.


Umsatzsteuervoranmeldung einfach mit Norman erledigen

Die Einhaltung der Umsatzsteuerfristen muss kein Stressfaktor sein. Norman automatisiert deine Umsatzsteuervoranmeldung, die Jahreserklärung und die Zusammenfassende Meldung (ZM), sodass du jede Frist mühelos einhältst. Unser Autopilot synchronisiert deine Geschäftstransaktionen, berechnet die korrekten Steuerbeträge und übermittelt deine Meldungen direkt an das Finanzamt. Egal ob monatlich oder vierteljährlich – Norman übernimmt den gesamten Prozess für dich, damit du dich auf dein Business konzentrieren kannst, anstatt dich um Steuern zu kümmern.


Fazit: So bleibst du fristgerecht bei der UStVA

Markiere den 10. eines jeden Monats als Stichtag für die Abgabe.
Beantrage eine Dauerfristverlängerung, wenn du regelmäßig mehr Zeit benötigst.
Automatisiere die Umsatzsteuervoranmeldung mit Norman, um Fristen sicher einzuhalten.
Vermeide Strafen, indem du alle Abgabetermine im Blick behältst.

Mit diesen Tipps und den richtigen Tools bist du bestens vorbereitet, um deine Umsatzsteuervoranmeldung 2025 termingerecht zu erledigen und unnötige Strafen zu vermeiden.

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Norman gibt niemals finanzielle, rechtliche oder steuerliche Beratung.

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© 2025 Norman AI GmbH

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