Belohnungsregeln

Belohnungsregeln

Version: 1.1.0

Regeln:

  1. Diese Belohnungsregeln („Belohnungsregeln“) stellen einen Vertrag zwischen dem Dienstleister (Norman AI GmbH, eingetragen unter Kolonnenstraße 8, Berlin, 10827, Deutschland) und dem Benutzer, definiert in den AGB, dar. Für die Zwecke der Belohnungsregeln und der hierin definierten Belohnungen wird der Dienstleister als „Norman“ und der Benutzer als „Teilnehmer“ bezeichnet, sofern hier nicht anders angegeben. Zur Vereinfachung der Darstellung wird der „Teilnehmer“ als „er“ erwähnt, gilt jedoch ebenso für die weibliche Benutzerin - „sie“ - und für ein Unternehmen - „es“.

  2. Zusätzlich oder abweichend von den in den AGB genannten Bestimmungen legen diese Belohnungsregeln die Pflichten und Rechte der Parteien in Bezug auf alle Norman-Belohnungen und Anreizprogramme („Belohnungen“) fest und ersetzen alle anderen Norman-Belohnungen, Cashback- und Anreizprogramme ab dem oben genannten Datum.

  3. Jedes der hierin beschriebenen Belohnungsprogramme unterliegt, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, diesen Belohnungsregeln und kann als eigenständiges Belohnungsprogramm oder in Kombination mit anderen Belohnungsprogrammen angeboten werden.

  4. Sofern nicht anders festgelegt, haben diese Belohnungsregeln Vorrang, wenn ein Konflikt zwischen ihnen und den AGB bezüglich Belohnungen und Anreizprogrammen besteht.

  5. Die Teilnahme an den Belohnungen ist freiwillig. Alle hier genannten Parteien verstehen und stimmen zu, dass der Teilnehmer in eigenem Namen und im Namen seiner Mitarbeiter, Berater, Geschäftseinheiten in beruflicher Eigenschaft als Geschäftsinhaber, Freiberufler oder Einzelunternehmer handelt. Durch die Teilnahme an den Belohnungen akzeptiert der Teilnehmer diese Belohnungsregeln und veranlasst, dass seine Geschäftseinheiten (unter seiner Kontrolle, seinem Eigentum und Einfluss) diese Belohnungsregeln akzeptieren und sich daran binden. Der Teilnehmer stimmt zu, dass er, seine Mitarbeiter, Berater und seine Geschäftseinheiten (juristische oder natürliche Personen unter der Kontrolle, im Besitz und Einfluss des Teilnehmers) an diese Belohnungsregeln gebunden sind, solange einer von ihnen an den Belohnungen teilnimmt.

  6. Ein Anspruch auf die Vorteile der Belohnungen ist nicht garantiert und wird allein nach Ermessen von Norman gewährt.

  7. Sofern nicht anders hier oder durch die Bedingungen einer speziellen Werbeaktion zu Abonnementgebühren festgelegt, sind die Vorteile jeglicher Belohnungen nicht automatisch Bestandteil der Abonnementgebühr/ Gebühren/ Preise, die in den AGB festgelegt sind oder von Zeit zu Zeit festgelegt werden können. Nach alleinigem Ermessen von Norman können die Vorteile der Belohnungen vom Teilnehmer zur Begleichung seiner Abonnementgebühr/ Gebühren/ Preise verwendet werden, wie sie von Zeit zu Zeit in den AGB festgelegt werden.

  8. Norman kann nach eigenem Ermessen die Belohnungen und die Belohnungsregeln von Zeit zu Zeit ohne vorherige Benachrichtigung des Teilnehmers ändern. Änderungen der Belohnungsregeln gelten als akzeptiert, wenn der Teilnehmer weiterhin an den Belohnungen teilnimmt.

  9. Norman behält sich das Recht vor, die Belohnungen oder jegliche Aspekte davon einseitig zu kündigen, auszusetzen oder zu ersetzen oder das Eigentum an den Belohnungen und das Recht, Änderungen oder Anpassungen an den Belohnungen, der Einlöse-Struktur, den Bedingungen, der Teilnahme von Partnern an den Belohnungen oder den Belohnungsregeln vorzunehmen, jederzeit zu übertragen.

  10. Der Teilnehmer kann seine Teilnahme an den Belohnungen jederzeit beenden, indem er entweder die Teilnahme an den Belohnungen einstellt und/oder die Vorteile der Belohnungen nicht mehr nutzt.

  11. Im Falle einer Beendigung eines oder aller Programme im Rahmen der Belohnungen durch eine der Parteien wird dem Teilnehmer ein Zeitrahmen und eine Methode zur Nutzung von angesammelten und nicht abgelaufenen Cashbacks, Boni, Gutschriften oder Punkten bereitgestellt, wie in den Belohnungsregeln oder durch eine separate Mitteilung an den Teilnehmer angegeben.

  12. Die Teilnahme an den Belohnungen kann es erfordern, dass die teilnehmenden Parteien von Zeit zu Zeit persönliche Informationen über sich selbst bereitstellen. Die persönlichen Informationen werden gemäß der Datenschutzrichtlinie von Norman verarbeitet. Darüber hinaus können persönliche Informationen von Norman für Mitteilungen/Ankündigungen in Bezug auf die Belohnungen verwendet werden. Der Teilnehmer kann sich jederzeit abmelden, wie in der Datenschutzrichtlinie von Norman beschrieben.

  13. Der Teilnehmer stimmt zu, keine dieser Belohnungsregeln zu verletzen und stets wahrheitsgemäße und korrekte Informationen für die Zwecke der Belohnungen bereitzustellen. Der Teilnehmer stimmt auch zu, die Belohnungen nicht zu nutzen, um:

    • die geistigen Eigentumsrechte von Norman zu verletzen;

    • ein Gesetz zu verletzen;

    • die Anmeldung, Verteilung und Sammlung von Belohnungen durch die Erstellung oder Ermöglichung von Fake-Accounts zu manipulieren, falsche Informationen einzureichen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, die Verwendung falscher Identitäten oder Namen oder falscher Kontaktinformationen, und in jeglicher anderer Weise unehrlich oder täuschend zu handeln;

    • Spam zu verbreiten oder auf andere Weise Massenverteilungen von persönlichen Empfehlungslinks zu erstellen, die unangemessen sind;

    • persönliche Daten über Benutzer oder potenzielle Empfehlungen zu sammeln oder den Versuch zu unternehmen, diese zu sammeln;

    • Dateien zu übermitteln, die Bots, Viren, Würmer, Trojaner oder andere Dateien enthalten, die das geistige Eigentum von Norman kontaminieren oder zerstören oder die Funktion der Norman-Dienste stoppen könnten;

    • den Versuch zu unternehmen, unbefugten Zugang zu den Belohnungen, anderen Konten, Computersystemen oder Netzwerken zu erlangen, die mit den Belohnungen verbunden sind;

    • sich an illegalen oder unsportlichen Aktivitäten zu beteiligen;

    • Verhalten an den Tag zu legen, das andere belästigt oder ärgert;

    • Handlungen zu unternehmen, die den Ruf von Norman herabsetzen oder in Frage stellen;

    • die Belohnungen weiterzuverkaufen, zu tauschen, zu versteigern oder anderweitig Einnahmen durch den Zugang zu den Belohnungen für andere zu generieren.

  14. Norman ist berechtigt, nach eigenem Ermessen jeden Teilnehmer zu disqualifizieren oder einem Teilnehmer oder seinen Empfehlungen die Teilnahme an den Belohnungen oder die Nutzung der Belohnungsvorteile zu verweigern.

  15. Der Teilnehmer (handelnd im Namen von sich selbst, allen seinen Mitarbeitern, Vertretern, Unternehmen und Geschäftseinheiten) entbindet Norman, dessen Tochtergesellschaften, Partner, Lieferanten, Werbe- und Promotion-Agenturen sowie deren jeweiligen Direktoren, Führungskräfte, Mitarbeiter und Beauftragte von jeglicher Haftung für Verluste, Schäden, Kosten oder Ausgaben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Sachschäden, Personenschäden und/oder Tod, die sich aus oder in irgendeiner Weise im Zusammenhang mit den Belohnungen und/oder der Nutzung von Belohnungsvorteilen ergeben.

  16. Der Teilnehmer stimmt zu, Norman und dessen Vertreter und Beauftragte gegen alle Ansprüche Dritter, Forderungen, Haftungen, Kosten oder Ausgaben, einschließlich Anwaltsgebühren und Kosten, zu entschädigen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die sich aus oder in Verbindung mit einem Verstoß des Teilnehmers gegen diese Belohnungsregeln oder einer Verletzung geltender Gesetze durch den Teilnehmer ergeben.

  17. Sollte eine Bestimmung dieser Belohnungsregeln für ungültig, nichtig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, wird diese Bestimmung (oder der Teil davon, der sie ungültig, nichtig oder nicht durchsetzbar macht) gestrichen, ohne die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen zu beeinträchtigen.

  18. Norman lehnt jegliche Haftung für Schäden an Computersystemen ab, die durch die Teilnahme an, den Zugriff auf oder das Herunterladen von Informationen im Zusammenhang mit den Belohnungen entstehen, und behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen die Belohnungen zu annullieren, zu ändern oder auszusetzen, falls ein Virus, Fehler, Computerproblem, unbefugter Eingriff oder andere Ursachen außerhalb der Kontrolle von Norman die Verwaltung, Sicherheit oder ordnungsgemäße Durchführung der Belohnungen beeinträchtigen.

  19. Norman haftet gegenüber keinem Teilnehmer für die Nichterbringung von Gutschriften oder Teilen davon aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen, Geräteausfällen, terroristischer Bedrohungen, Terrorakten, Erdbeben, Unwetter, Krieg, Materialknappheit, Transportunterbrechungen, Arbeitsniederlegungen, ziviler Unruhen oder anderen ähnlichen oder unterschiedlichen Ursachen, die außerhalb der Kontrolle der Parteien liegen.

  20. Der Teilnehmer versteht und stimmt ausdrücklich zu, dass: 

    (a) Seine Nutzung der Belohnungen erfolgt auf eigenes Risiko. Die Belohnungen werden „wie besehen“ und „wie verfügbar“ bereitgestellt, und Norman lehnt ausdrücklich alle Garantien, Bedingungen und Bestimmungen (zusammen „Versprechen“) jeglicher Art ab, sei es ausdrücklich oder stillschweigend, durch Gesetz, Gewohnheitsrecht oder Brauch, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Versprechen in Bezug auf Produkte oder Dienstleistungen, die durch die Nutzung der Belohnungen angeboten werden, stillschweigende Versprechen der Marktgängigkeit, zufriedenstellenden Qualität, Eignung für einen bestimmten Zweck und Nichtverletzung;

    (b) Norman macht und gibt kein Versprechen, dass (i) die Belohnungen den Anforderungen des Teilnehmers entsprechen, (ii) ununterbrochen, pünktlich, sicher oder fehlerfrei sind, (iii) die durch die Nutzung der Belohnungen erzielten Ergebnisse genau oder zuverlässig sind, (iv) die Qualität der durch die Belohnungen erhaltenen Produkte, Dienstleistungen, Informationen oder anderen Materialien den Erwartungen des Teilnehmers entspricht, und (v) Fehler bei der Bereitstellung der Belohnungen korrigiert werden; und

    (c) Jegliches Material, das durch die Nutzung der Belohnungen heruntergeladen oder anderweitig bezogen wird, erfolgt nach eigenem Ermessen und auf eigenes Risiko des Teilnehmers, und der Teilnehmer ist allein verantwortlich für jegliche Schäden an seinem Computersystem oder mobilen Gerät oder für den Datenverlust, der durch das Herunterladen oder die Nutzung dieses Materials entsteht.

  21. Ein Versäumnis von Norman, ein Recht oder eine Bestimmung dieser Belohnungsregeln auszuüben oder durchzusetzen, stellt keinen Verzicht auf dieses Recht oder diese Bestimmung dar. Sofern nicht ausdrücklich von Norman bestimmt, hat eine Person, die nicht Partei dieser Belohnungsregeln ist, kein Recht, eine Belohnung durchzusetzen oder in den Genuss einer Belohnung zu kommen.

  22. Belohnungen können eine Gültigkeitsdauer zur Einlösung durch den Teilnehmer haben, wie hier oder in spezifischen Belohnungsprogrammen und -aktionen definiert. Nach Ablauf dieser Gültigkeitsdauer können die angesammelten Belohnungen ohne vorherige Mitteilung an den Teilnehmer verfallen und nicht mehr einlösbar sein. Belohnungen können auch sofort verfallen, wenn eine der Bedingungen des Belohnungsprogramms oder der Aktion nicht erfüllt wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Kündigung des Norman-Kontos aus irgendeinem Grund.

Beschreibung:

Empfehlungs-Belohnungsprogramm

Das Empfehlungs-Belohnungsprogramm („Empfehlungsbelohnung“) wird durch diese Belohnungsregeln festgelegt und hier beschrieben. Norman kann gelegentlich spezielle einmalige Empfehlungsbelohnungsaktionen haben, die dieses allgemeine Empfehlungs-Belohnungsprogramm erhöhen oder verändern können. In solchen Fällen werden individuelle Bedingungen wie Berechtigung, Gebiet, Höhe der Belohnung und Aktionszeitraum in den spezifischen Aktionsbedingungen/-beschreibungen dieser Promo festgelegt, die von Norman kommuniziert werden und gegenüber dem allgemeinen Empfehlungs-Belohnungsprogramm insoweit Vorrang haben, wie es in der Aktion beschrieben ist. Insgesamt gelten jedoch weiterhin diese Belohnungsregeln. Für die Zwecke der Beschreibung wird Norman weiterhin als "Norman" und der Teilnehmer als "Werber" bezeichnet. Der Freund oder Geschäftspartner des Werbers, der infolge der Teilnahme des Werbers an der Empfehlungsbelohnung sich auf der Norman-Website (Plattform) registriert (anmeldet/abonniert), um Benutzer von Norman zu werden, wird hier als „Empfehlung“ bezeichnet.

Teilnahme:

  1. Um an der Empfehlungsbelohnung teilzunehmen, bestätigt der Werber, dass er diese Belohnungsregeln überprüft und akzeptiert, die Empfehlungsbelohnungsseite besucht und seinen einzigartigen Empfehlungslink („Persönlicher Link“) mit seinem Freund oder Geschäftspartner („Freund“) teilt.

  2. Ein Freund wird zur Empfehlung, indem er sich für bestimmte Norman-Dienstleistungen als Benutzer von Norman innerhalb eines definierten oder undefinierten Zeitraums anmeldet. Bei der Registrierung und Nutzung der Norman-Dienste muss die Empfehlung stets in beruflicher Eigenschaft als Unternehmen oder als Unternehmer/Freiberufler handeln.

  3. Ein „berechtigter“ Werber kann eine Empfehlungsbelohnung für jede „qualifizierte Empfehlung“ (alle in Anführungszeichen stehenden Begriffe werden unten definiert) erhalten, wenn er die Belohnungsregeln vollständig einhält und gegebenenfalls die individuellen Aktionsbedingungen der Empfehlungsbelohnung, die zum Zeitpunkt der Teilnahme an der Empfehlungsbelohnung gelten.

  4. Durch die Teilnahme an der Empfehlungsbelohnung erklärt der Werber, dass er die vorherige Zustimmung jeder seiner Empfehlungen hat, deren Kontaktdaten weiterzugeben.

  5. Sobald ein Werber eine Empfehlung weitergibt, erhält er eine Bestätigungs-E-Mail und wird kontaktiert, wenn der geworbene Freund innerhalb von 12 Monaten eine qualifizierte Empfehlung abgibt.

  6. Werber müssen die Belohnungsregeln respektieren, indem sie sich nicht an Spamming oder anderen unlauteren oder anderweitig unehrlichen Praktiken beteiligen, einschließlich der Erstellung mehrerer oder gefälschter Konten oder der Belästigung potenzieller Empfehlungsquellen.

Berechtigung:

  1. Um zur Teilnahme an der Empfehlungsbelohnung berechtigt zu sein, muss der Werber:

    1. ein aktueller Benutzer von Norman sein und im Namen einer juristischen Person handeln/eine juristische Person vertreten, die in einem EU-Land eingetragen ist, oder

    2. ein aktueller Benutzer von Norman sein und rechtlich als Unternehmer/Freiberufler mit Wohnsitz in einem EU-Land handeln, und

    3. die Berechtigungsvoraussetzungen erfüllen und daher „berechtigt“ sein, wie hier und in den individuellen Aktionsbedingungen der Empfehlungsbelohnung, die zum Zeitpunkt der Teilnahme an der Empfehlungsbelohnung gelten, definiert.

  2. Die Empfehlungsbelohnung ist in den Gebieten ungültig, in denen solche Empfehlungsprogramme verboten oder nicht angekündigt oder unmöglich sind.

  3. Unternehmen und Mitarbeiter von Norman oder deren Tochtergesellschaften, Partnerunternehmen oder Werbeagenturen, einschließlich unmittelbarer Familienangehöriger und Haushaltsmitglieder, sind nicht teilnahmeberechtigt.

  4. Norman behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen jeden Teilnehmer für nicht berechtigt zu erklären, die Empfehlungsbelohnung zu widerrufen und die Bonusgutschriften zu stornieren.

Qualifizierte Empfehlung:

Eine Empfehlung wird zur „qualifizierten Empfehlung“, wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  1. Das Unternehmen der Empfehlung war zuvor nicht bei Norman unter irgendeiner E-Mail-Adresse oder einem Alias registriert; und

  2. die Empfehlung handelt im Namen eines in einem EU-Land eingetragenen Unternehmens („Unternehmen der Empfehlung“) und wird Benutzer von Norman, und/oder

  3. die Empfehlung handelt rechtlich als Unternehmer/Freiberufler mit Wohnsitz in einem EU-Land und wird Benutzer von Norman; und

  4. die Empfehlung abonniert die von Norman festgelegten berechtigten Norman-Dienste, wie in den spezifischen Aktionsbedingungen der Empfehlungsbelohnung festgelegt, die zum Zeitpunkt der Teilnahme an der Empfehlungsbelohnung gelten.

Bedingungen der Empfehlungsbelohnung:

  • Der Werber erhält eine (1) Belohnung („Belohnung“) in der von Norman festgelegten Form und dem festgelegten Wert für jede vom Werber generierte und verifizierte qualifizierte Empfehlung.

  • Belohnungen können in verschiedenen Formen eingelöst werden, nach alleinigem Ermessen von Norman, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Bonusgutschriften. Es können Einschränkungen gelten. Wenn die Belohnung beispielsweise in Form einer Geschenkkarte, eines Geschenkgutscheins oder eines Gutscheins erfolgt, kann sie zusätzlichen Bedingungen unterliegen, die von Norman in den spezifischen Aktionsbedingungen der Empfehlungsbelohnung festgelegt werden, die zum Zeitpunkt der Teilnahme an der Empfehlungsbelohnung gelten. Norman kann nach eigenem Ermessen die Werte und Formen der Belohnungseinlösung bestimmen und ändern und diese durch Aktualisierung dieser Belohnungsregeln oder auf andere Weise durch Kommunikations- und Werbekampagnen bekannt geben.

Bonusgutschriften:

  1. Der Wert von 1 Bonusgutschrift entspricht 1 Euro. Sofern nicht anders von Norman festgelegt, können die Bonusgutschriften in Bargeld umgetauscht werden.

  2. Sofern nicht in Bargeld umgewandelt, werden die Bonusgutschriften automatisch auf die Zahlungen des Werbers für seine Abonnementgebühren für Norman-Dienste angerechnet.

  3. Der Werber ist nicht berechtigt, seine Bonusgutschriften an Dritte zu spenden oder zu übertragen, es sei denn, Norman legt dies in den spezifischen Aktionsbedingungen der Empfehlungsbelohnung, die zum Zeitpunkt der Teilnahme an der Empfehlungsbelohnung gelten, anders fest.

  4. Wenn die Empfehlungsbelohnung von Norman beendet wird, hat der Werber 6 (sechs) Monate Zeit, um alle seine Bonusgutschriften zu nutzen, bevor diese annulliert werden und ihren Wert verlieren.

  5. Wenn das Benutzerkonto eines Werbers bei Norman aus irgendeinem Grund gekündigt wird und der Werber kein Benutzer von Norman mehr ist, werden alle nicht eingelösten Bonusgutschriften sofort annulliert.

  6. Belohnungen können steuerpflichtig sein, abhängig vom Wert des Gegenstands und den für den Werber geltenden lokalen Steuergesetzen. Der Werber ist allein verantwortlich dafür, solche Gegenstände in seinen Steuererklärungen anzugeben und etwaige damit verbundene Steuerschulden zu begleichen.