Beispiele:
Strom, Telefon, Internet.
Bürobedarf und geschäftliche Telekommunikation sowie ein anteiliger Anteil der häuslichen Nebenkosten im Zusammenhang mit dem Heimbüro können abgezogen werden.
Bürobedarf und geschäftliche Telekommunikation sowie ein anteiliger Anteil der häuslichen Nebenkosten im Zusammenhang mit dem Heimbüro können abgezogen werden.