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Kapitalertragsteuer GmbH 2026: Dividenden und Teileinkünfteverfahren

GmbH-Gesellschafter zahlen auf Dividenden grundsätzlich 25 % Kapitalertragsteuer. Das Teileinkünfteverfahren kann günstiger sein. Wir erklären beide Methoden, den §8b-Vorteil für Holdings und wie du optimierst.

Kategorie
Steuern
Aktualisiert
Autor:in
Diana

Wenn eine GmbH Gewinne an ihre Gesellschafter ausschüttet, ist diese Ausschüttung beim Empfänger steuerpflichtig. Die GmbH behält dabei die Kapitalertragsteuer (KESt) direkt ein und führt sie ans Finanzamt ab. Der Standardsatz beträgt 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag, zusammen rund 26,375 %. Doch es gibt eine Alternative: das Teileinkünfteverfahren, das in bestimmten Konstellationen deutlich günstiger ist.

Kurz gesagt: Hältst du deine GmbH-Anteile im Privatvermögen und zu unter 25 %, greift die Abgeltungsteuer von 26,375 %. Ab 25 % Beteiligung (oder ab 1 % bei beruflicher Tätigkeit für die GmbH) kannst du zum Teileinkünfteverfahren optieren: 60 % der Dividende werden mit deinem persönlichen Satz besteuert, 40 % bleiben steuerfrei. Das lohnt sich, solange dein Steuersatz unter rund 44 % liegt. Erhält eine andere GmbH die Dividende, sind nach §8b KStG sogar 95 % steuerfrei, sofern die Beteiligung mindestens 10 % beträgt.

Entscheidungsbaum zur Besteuerung einer GmbH-Dividende 2026: Privatvermögen führt zur Abgeltungsteuer von 26,375 Prozent oder ab 25 Prozent Beteiligung zum Teileinkünfteverfahren, Betriebsvermögen automatisch zum Teileinkünfteverfahren, eine andere GmbH zu 95 Prozent Steuerfreiheit nach Paragraf 8b KStG.
Welche Steuer greift, hängt davon ab, wer die GmbH-Anteile hält.

Wie funktioniert die Kapitalertragsteuer bei der GmbH?

Bei einer Gewinnausschüttung der GmbH läuft das Verfahren so ab: Die Gesellschafter beschließen eine Ausschüttung, die GmbH behält die Kapitalertragsteuer und den Solidaritätszuschlag ein und überweist beides innerhalb von 10 Tagen nach dem Ausschüttungstag per Kapitalertragsteuer-Anmeldung ans Finanzamt. Der Gesellschafter erhält den Nettobetrag und eine Steuerbescheinigung, mit der er die einbehaltene Steuer auf seine Einkommensteuerschuld anrechnen kann.

Die Frist von 10 Tagen ist eine Ausschlussfrist: Wird die Anmeldung verspätet abgegeben, drohen Verspätungszuschlag und Säumniszuschläge. Maßgeblich ist der im Beschluss festgelegte Auszahlungstag, nicht der Tag der tatsächlichen Überweisung. Mehr zum gesamten Ablauf: Gewinnausschüttung GmbH 2026.

25 % Abgeltungsteuer: Der Standardfall im Privatvermögen

Hält ein Gesellschafter die GmbH-Beteiligung im Privatvermögen und zu unter 25 %, gilt die Abgeltungsteuer. Sie ist mit dem Einbehalt an der Quelle grundsätzlich abgegolten, die Dividende muss also nicht mehr zwingend in der Einkommensteuererklärung auftauchen.

BestandteilSatzAuf 1.000 € Bruttodividende
Kapitalertragsteuer25 % der Dividende250,00 €
Solidaritätszuschlag5,5 % der KESt13,75 €
Belastung gesamt (ohne Kirchensteuer)≈ 26,375 %263,75 €
Nettodividende736,25 €

Kommt Kirchensteuer hinzu (je nach Bundesland 8 oder 9 % auf die KESt), steigt die Belastung auf rund 27,8 bis 27,99 %. Die Kirchensteuer mindert dabei die KESt geringfügig, weil sie als Sonderausgabe pauschal berücksichtigt wird.

Freigestellt sind jährlich 1.000 Euro (Singles) bzw. 2.000 Euro (zusammenveranlagte Ehepaare) über den Sparerpauschbetrag. Wer der Bank einen Freistellungsauftrag erteilt, bekommt die KESt bis zu dieser Grenze gar nicht erst einbehalten.

Teileinkünfteverfahren: 40 % steuerfrei, und wann es sich lohnt

Beim Teileinkünfteverfahren (TEV) nach §3 Nr. 40 EStG sind 40 % der Dividende steuerfrei, die restlichen 60 % werden mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert. Ein großer Vorteil gegenüber der Abgeltungsteuer: Auch 60 % der damit zusammenhängenden Werbungskosten (etwa Finanzierungszinsen für den Anteilserwerb) sind abziehbar, während bei der Abgeltungsteuer nur der Sparerpauschbetrag zählt.

Ein weit verbreiteter Irrtum ist, das TEV gelte nur im Betriebsvermögen. Tatsächlich gibt es zwei Wege dorthin:

  • Betriebsvermögen: Hält ein Einzelunternehmer oder eine Personengesellschaft die GmbH-Anteile im Betriebsvermögen, gilt das TEV automatisch, ein Antrag ist nicht nötig.
  • Privatvermögen (Option): Auch im Privatvermögen kannst du nach §32d Abs. 2 Nr. 3 EStG zum TEV optieren, wenn du zu mindestens 25 % beteiligt bist oder zu mindestens 1 % und zugleich beruflich für die GmbH tätig bist und dadurch maßgeblichen unternehmerischen Einfluss nimmst (etwa als Geschäftsführer).

Vorteilhaft ist das TEV, solange dein persönlicher Steuersatz unter rund 44 % liegt (denn 60 % × 44 % ≈ 26,4 % entspricht etwa der Abgeltungsteuer):

Persönlicher ESt-SatzAbgeltungsteuerTeileinkünfteverfahren (60 %)Günstiger
25 %26,375 %15,0 %Teileinkünfteverfahren
30 %26,375 %18,0 %Teileinkünfteverfahren
35 %26,375 %21,0 %Teileinkünfteverfahren
42 %26,375 %25,2 %Teileinkünfteverfahren
45 %26,375 %27,0 %Abgeltungsteuer

Die TEV-Werte sind ohne Solidaritätszuschlag gerechnet; für Spitzenverdiener, die weiterhin Soli zahlen, verschiebt sich die Grenze minimal. Wichtig: Den Antrag stellst du spätestens mit der Einkommensteuererklärung. Er gilt dann für dieses und die folgenden vier Veranlagungszeiträume, also insgesamt fünf Jahre, ohne dass die Voraussetzungen jedes Jahr neu nachgewiesen werden müssen. Widerrufst du die Option, ist ein erneuter Antrag für dieselbe Beteiligung ausgeschlossen.

Günstigerprüfung: Wenn dein Steuersatz unter 25 % liegt

Liegt dein persönlicher Steuersatz insgesamt unter 25 %, muss weder TEV noch Abgeltungsteuer die beste Lösung sein. Über die Günstigerprüfung nach §32d Abs. 6 EStG kannst du beantragen, dass deine Kapitalerträge zum niedrigeren persönlichen Tarif besteuert werden. Anders als beim TEV brauchst du dafür keine Mindestbeteiligung. Das Finanzamt prüft die Günstigerprüfung auf Antrag automatisch und wendet die für dich billigere Variante an, die zu viel einbehaltene Kapitalertragsteuer wird erstattet.

§8b KStG: GmbH als Gesellschafterin, die Holding-Regel

Erhält eine GmbH (zum Beispiel eine Holding-GmbH) Dividenden von einer anderen GmbH, greift §8b Abs. 1 KStG: Die Dividende ist zu 95 % steuerfrei. Nur 5 % gelten pauschal als nicht abziehbare Betriebsausgaben und unterliegen Körperschaft- und Gewerbesteuer, effektiv landet man so bei einer Belastung von rund 1,5 %. Diese Regelung macht die Holding-Struktur für die Thesaurierung von Gewinnen besonders attraktiv.

Entscheidend sind aber die Beteiligungsschwellen zu Beginn des Kalenderjahres:

Beteiligung der Empfänger-GmbHKörperschaftsteuerGewerbesteuer
unter 10 % (Streubesitz)voll steuerpflichtigvoll steuerpflichtig
10 % bis unter 15 %95 % steuerfreivoll steuerpflichtig
ab 15 %95 % steuerfrei95 % steuerfrei

Bei Streubesitz unter 10 % (§8b Abs. 4 KStG) ist die Dividende also voll körperschaftsteuerpflichtig. Für die vollständige Freistellung auch bei der Gewerbesteuer sind mindestens 15 % nötig (gewerbesteuerliches Schachtelprivileg, §9 Nr. 2a GewStG). Wird eine Beteiligung unterjährig auf mindestens 10 % aufgestockt, gilt der Erwerb rückwirkend als zu Jahresbeginn erfolgt. Mehr dazu: Holding GmbH Struktur 2026.

Kapitalertragsteuer in der GmbH-Buchführung

Die ausschüttende GmbH muss im Buchungsprozess vier Schritte abarbeiten:

  • Schritt 1: Bruttodividende per Gesellschafterbeschluss festlegen.
  • Schritt 2: 25 % KESt + 5,5 % SolZ darauf einbehalten.
  • Schritt 3: Innerhalb von 10 Tagen Kapitalertragsteuer-Anmeldung beim Finanzamt einreichen und Betrag überweisen.
  • Schritt 4: Steuerbescheinigung für den Gesellschafter ausstellen.

Optimierungsstrategien für GmbH-Gesellschafter

Je nach Situation gibt es mehrere Ansätze, die Steuerlast auf Dividenden zu senken:

  • Sparerpauschbetrag nutzen: Bis 1.000 Euro (Singles) bzw. 2.000 Euro (Ehepaare) jährlich steuerfrei, per Freistellungsauftrag ohne Einbehalt.
  • TEV beantragen: Bei Beteiligung ab 25 % (oder 1 % + Tätigkeit) und persönlichem Steuersatz unter rund 44 %, besonders wenn du Finanzierungskosten geltend machen kannst.
  • Günstigerprüfung: In Jahren mit niedrigem Gesamteinkommen (unter 25 %-Tarif) beantragen und die einbehaltene KESt zurückholen.
  • Holding-Struktur: 95 % Steuerfreiheit für Dividenden zwischen GmbHs nach §8b KStG, ideal für Thesaurierung, aber Beteiligung ab 10 % (KSt) bzw. 15 % (GewSt) beachten.
  • Timing der Ausschüttung: Ausschüttungen in Jahre mit niedrigem Gesamteinkommen legen, um den Progressionsvorteil zu nutzen.

Verwandte Artikel: Gewinnausschüttung oder Gehalt, GmbH Steuern sparen 2026 und Verdeckte Gewinnausschüttung.

Häufige Fragen

Wie viel Steuer zahlt man auf GmbH-Dividenden?

Im Privatvermögen und bei Beteiligung unter 25 % gilt die Abgeltungsteuer von 25 % plus Solidaritätszuschlag, zusammen rund 26,375 %. Mit Kirchensteuer sind es rund 27,8 bis 28 %. Beim Teileinkünfteverfahren hängt die Belastung vom persönlichen Steuersatz ab.

Ist das Teileinkünfteverfahren oder die Abgeltungsteuer günstiger?

Das TEV ist günstiger, solange dein persönlicher Steuersatz unter rund 44 % liegt, weil dann nur 60 % der Dividende versteuert werden. Bei 30 % Steuersatz sinkt die effektive Belastung auf 18 % statt 26,375 %. Ab etwa 44 % ist die Abgeltungsteuer die bessere Wahl.

Kann ich das Teileinkünfteverfahren auch im Privatvermögen nutzen?

Ja. Nach §32d Abs. 2 Nr. 3 EStG kannst du auch mit Anteilen im Privatvermögen zum TEV optieren, wenn du zu mindestens 25 % beteiligt bist oder zu mindestens 1 % und beruflich für die GmbH tätig bist. Der Antrag gilt fünf Jahre.

Was ist die Günstigerprüfung bei Kapitalerträgen?

Bei der Günstigerprüfung nach §32d Abs. 6 EStG prüft das Finanzamt auf Antrag, ob dein persönlicher Steuersatz unter 25 % liegt. Ist das der Fall, werden deine Kapitalerträge zum niedrigeren Tarif besteuert und die zu viel einbehaltene Kapitalertragsteuer erstattet.

Wann muss die GmbH die Kapitalertragsteuer abführen?

Die GmbH muss die einbehaltene Kapitalertragsteuer inklusive Solidaritätszuschlag innerhalb von 10 Tagen nach dem im Beschluss festgelegten Ausschüttungstag per Kapitalertragsteuer-Anmeldung ans Finanzamt melden und überweisen.

Sind Dividenden zwischen zwei GmbHs steuerfrei?

Zu 95 %, sofern die empfangende GmbH zu Jahresbeginn mindestens 10 % an der ausschüttenden GmbH hält (§8b KStG). Für die Gewerbesteuer sind mindestens 15 % nötig. Bei Streubesitz unter 10 % ist die Dividende voll steuerpflichtig.

Fazit

Die 25 %-Abgeltungsteuer auf GmbH-Dividenden ist die Standardregel für private Gesellschafter mit kleinerer Beteiligung. Das Teileinkünfteverfahren kann günstiger sein, ist ab 25 % Beteiligung auch im Privatvermögen möglich und gilt nach dem Antrag für mindestens fünf Jahre. Holding-Strukturen ermöglichen durch §8b KStG eine fast steuerfreie Thesaurierung, sofern die Beteiligungsschwellen von 10 bzw. 15 % erreicht werden. Norman hilft GmbHs, Ausschüttungen korrekt zu verbuchen und die Kapitalertragsteuer-Anmeldung rechtzeitig einzureichen. Mehr zu GmbH-Steuern mit Norman.

Kapitalertragsteuer fristgerecht anmelden

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