Lebensmittel von der Steuer absetzen?

Privater Einkauf ist nicht absetzbar, betriebliche Verpflegung und Bewirtung dagegen oft schon. Norman trennt die Fälle und ordnet Belege korrekt zu.

Lebensmittel und Verpflegung absetzen

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EÜR
2025
Einnahmen51.600 €
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Bewirtung1.700 €
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ABZÜGE
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Reisekosten
Keine Software?
Kein Büro / Home-Office?
73
Steuerscore

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Einkommensteuer
2025
EÜR-Gewinn
38.400 €
Gehalt
42.000 €
Gehalt (Partnerin)
36.800 €
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1.200 €
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Einkommensteuererklärung

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Steuerschätzung
Live
3.087,22 €
Nächste Frist10. April

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NormanManuell ohne Norman
Belege & QuittungenSofort erfasst und kategorisiertSammeln sich in Mail und Schuhkartons
KundenrechnungenEin Workflow mit automatischen MahnungenWord-Vorlage und manueller Versand
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Steuerberater-ÜbergabeEin Login, strukturierte DatenZIP per E-Mail und Rückfragen

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Häufige Fragen

Kann ich meinen Wocheneinkauf absetzen?

Nein. Lebensmittel für den eigenen Bedarf gehören zur privaten Lebensführung und sind nicht abziehbar, auch nicht anteilig, wenn du im Homeoffice arbeitest.

Was ist mit Kaffee, Wasser und Snacks im Büro?

Getränke und kleine Aufmerksamkeiten, die du Mitarbeitenden oder Besuchern im Betrieb bereitstellst, sind in voller Höhe Betriebsausgaben. Ein Bewirtungsbeleg mit Teilnehmerliste ist dafür nicht nötig.

Wann sind Lebensmittel doch absetzbar?

Wenn sie betrieblich veranlasst sind: als Bewirtung von Geschäftspartnern zu 70 %, als Ware oder Zutat im eigenen Betrieb oder als Aufmerksamkeit an Mitarbeitende bis 60 € zu einem besonderen Anlass.

Kann ich Restaurantbelege auf Geschäftsreisen ansetzen?

Für die eigene Verpflegung nicht. Dort gilt ausschließlich die Verpflegungspauschale von 28 € oder 14 €, unabhängig davon, was du tatsächlich ausgegeben hast. Bewirtest du dabei Geschäftspartner, ist das ein eigener Fall.