Beispiele:
Bürofläche, Schrank, Coworking-Sitzplatz.
Bürofläche, die für die Begegnung von Kunden, den Verkauf von Produkten, die Erbringung von Dienstleistungen oder die Durchführung von Arbeiten genutzt wird, ist steuerlich absetzbar.
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Bürofläche, die für die Begegnung von Kunden, den Verkauf von Produkten, die Erbringung von Dienstleistungen oder die Durchführung von Arbeiten genutzt wird, ist steuerlich absetzbar.