Freiberufler oder Gewerbe? Der ultimative Leitfaden für Deutschland (Steuern, Anmeldung, Beispiele) – 2025

Peter, Mitgründer & CEO bei Norman
Peter, Mitgründer & CEO bei Norman

Peter

Aktualisiert am:

12.11.2025

Eine Gewerbe und ein Freiberufler diskutieren die Vorteile ihrer Geschäftsform
Eine Gewerbe und ein Freiberufler diskutieren die Vorteile ihrer Geschäftsform
Eine Gewerbe und ein Freiberufler diskutieren die Vorteile ihrer Geschäftsform

Kurz gesagt

Was ist der Unterschied?

Wenn deine Arbeit eine persönliche, geistige Dienstleistung ist – etwa als Arzt, Architekt, Ingenieur, Journalist, Übersetzer, Lehrer oder Künstler nach §18 EStG – bist du Freiberufler.

Wenn deine Tätigkeit gewerblicher Natur ist – also Handel, E-Commerce, Handwerk, Gastronomie, Werbe- oder Affiliate-Seiten, Studios, Produktverkauf oder Agenturarbeit – betreibst du ein Gewerbe.

Kurzformel: Kopfarbeit → Freiberufler. Handel → Gewerbe.


Wer entscheidet?

Nicht du – sondern das Finanzamt. Es prüft bei der Anmeldung deine Tätigkeitsbeschreibung und Nachweise (z. B. Qualifikationen, Portfolio, Verträge).

Wenn du gemischte Tätigkeiten hast, kannst du sie trennen: ein Teil freiberuflich, der andere gewerblich – aber nur bei sauberer Trennung von Buchhaltung und Bankkonten.
Sind beide Bereiche zu stark miteinander verflochten, stuft das Finanzamt alles als gewerblich ein – auch rückwirkend.


Wie läuft die Anmeldung?

Freiberufler: Tätigkeit starten → Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ans Finanzamt schicken → Steuernummer erhalten → Rechnungen schreiben und loslegen. Kein Besuch beim Gewerbeamt, kein Gewerbeschein.

Gewerbe: Beim Gewerbeamt anmelden (Gewerbeanmeldung) → das Amt informiert das Finanzamt → du bekommst den FragebogenSteuernummer folgt → ggf. IHK/HWK-Mitgliedschaft → Umsatzsteuerregelung wählen → starten.
Wichtig: freiberufliche und gewerbliche Einkünfte immer streng getrennt führen (Konto, Rechnungen, Belege).


Steuern

Beide Varianten zahlen Einkommensteuer auf den Gewinn und, falls relevant, Umsatzsteuer. Die Kleinunternehmerregelung hängt vom Umsatz ab, nicht vom Status.

Nur Gewerbetreibende zahlen zusätzlich Gewerbesteuer – ab einem Jahresgewinn von 24.500 € (Einzelunternehmen, Personengesellschaften). Ein Großteil wird auf die Einkommensteuer angerechnet (§ 35 EStG), aber nicht immer vollständig.

Bei der Buchführung dürfen Freiberufler immer die EÜR nutzen.
Gewerbetreibende müssen auf doppelte Buchführung umstellen, sobald sie 800.000 € Umsatz oder 80.000 € Gewinn überschreiten.


Was gilt als Freiberufler und was als Gewerbe?

Wenn in Deutschland von „Selbstständigkeit“ die Rede ist, sind eigentlich zwei verschiedene Formen gemeint. Sowohl Freiberufler als auch Gewerbetreibende arbeiten eigenständig – aber rechtlich, steuerlich und bürokratisch gibt es deutliche Unterschiede.
Diese Einstufung beeinflusst, wie du Steuern zahlst, deine Buchhaltung führst und welche Behörden für dich zuständig sind.


§18 EStG „Katalogberufe“ & ähnliche Tätigkeiten (Beispiele)

Das Einkommensteuergesetz (§18 EStG) zieht eine klare Grenze:
Freiberufler leben von ihrer persönlichen fachlichen Qualifikation, nicht vom Handel mit Waren. Ihr wichtigstes Kapital sind Wissen, Ausbildung und geistige Leistung.

Das Gesetz nennt bestimmte Katalogberufe, erlaubt aber auch ähnliche Berufe, sofern sie eine vergleichbare Ausbildung und eigenverantwortliche, geistige Tätigkeit erfordern.

Beispiele:

  • Medizinisch & therapeutisch: Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Physiotherapeuten, Tierärzte, Hebammen, Heilpraktiker

  • Juristisch & wirtschaftlich: Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Betriebswirte

  • Wissenschaftlich & technisch: Architekten, Ingenieure, Chemiker, Vermessungsingenieure, Data Scientists (mit ingenieurähnlicher Tätigkeit)

  • Kulturell & pädagogisch: Lehrer, Dozenten, Künstler, Musiker, Journalisten, Autoren, Übersetzer, Lektoren

Nicht alle benötigen eine staatliche Zulassung – aber du musst nachweisen, dass du qualifiziert, eigenverantwortlich und schöpferisch-intellektuell arbeitest, nicht operativ oder gewerblich.
Ein Journalist, der eigene Artikel verkauft, ist klar Freiberufler.
Ein Texter, der Marketingtexte über Plattformen wie Fiverr anbietet, fällt meist unter Gewerbe.


Typische Gewerbe-Tätigkeiten (Handel, Handwerk, Plattformen, Produktverkauf)

Wenn dein Geschäftsmodell auf Verkauf oder operative Abläufe ausgerichtet ist, bewegst du dich im gewerblichen Bereich.

Typische Beispiele:

  • E-Commerce & Handel: Amazon-Shop, Etsy-Store, Dropshipping, stationäres Geschäft

  • Handwerk & Gewerke: Schreiner, Elektriker, Bäcker, Mechaniker, Schneider (sofern keine künstlerische Tätigkeit)

  • Operative Dienstleistungen: Lieferdienste, Transport, Reinigung, Agenturarbeit mit Subunternehmern

  • Gastronomie & Hotellerie: Restaurant, Café, Hotel, Catering

  • Plattform-Einkommen: Blogs mit Werbung, Affiliate-Seiten, YouTube-Kanäle (meist Gewerbe)

  • Produktion & Wiederverkauf: Herstellung oder Vertrieb physischer bzw. digitaler Produkte

Die Faustregel: Wer Dinge verkauft, Abläufe steuert oder über die eigene Arbeitskraft hinaus skaliert, betreibt ein Gewerbe.

Gewerbetreibende müssen sich beim Gewerbeamt anmelden, zahlen ggf. Gewerbesteuer und werden meist automatisch Mitglied der IHK (Industrie- und Handelskammer).


Grenzfälle (IT, Designer, Coaches, Influencer, Fotografen)

Hier wird’s spannend: Viele moderne Berufe liegen genau zwischen geistiger Arbeit und Geschäftsbetrieb.

  • IT & Entwickler: Wenn du Software entwickelst (z. B. Systemarchitektur, Algorithmen, Ingenieur-nah), kannst du als Freiberufler gelten. Wenn du aber Software verkaufst, wartest oder implementierst, ist es Gewerbe.

  • Designer: Konzeptuelle, kreative Arbeit (z. B. UX/UI-Design, Art Direction) = freiberuflich. Reine Ausführung von Werbematerial oder Agenturbetrieb mit Mitarbeitern = gewerblich.

  • Coaches & Berater: Unterrichtende oder bildende Tätigkeit (Sprach-, Business-, Kreativ-Coaching) kann freiberuflich sein. Reines Mindset- oder Motivationscoaching ohne formale Qualifikation = gewerblich.

  • Influencer & Blogger: Nur wer journalistisch arbeitet (Recherche, redaktionelle Inhalte, Berichterstattung) kann als Freiberufler gelten. Monetarisierte Social-Media-Aktivitäten = Gewerbe.

  • Fotografen: Der Klassiker. Künstlerische oder journalistische Fotografie (Reportage, Ausstellungen, Pressearbeit) = Freiberufler. Studio-, Hochzeits-, Produkt- oder Werbefotografie = Gewerbe.


🎨 Merke: Je geistiger, kreativer und persönlich geprägter deine Arbeit ist, desto eher bist du Freiberufler.
Je kommerzieller, wiederholbarer oder skalierbarer dein Geschäftsmodell, desto klarer bist du ein Gewerbe.


Steuer- und Buchhaltungsunterschiede

Der Unterschied zwischen Freiberuflern und Gewerbetreibenden ist oft kleiner, als viele glauben – aber er kann sich deutlich auf deine Steuerlast und deinen Verwaltungsaufwand auswirken.
Viele Selbstständige versuchen, den Gewerbestatus zu vermeiden, weil er aufwendiger ist. Doch er hat auch Vorteile: mehr unternehmerische Freiheit und größere Skalierbarkeit.


Gewerbesteuer

Das ist der wichtigste finanzielle Unterschied.

  • Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer. Ihr Einkommen unterliegt nur der Einkommensteuer und – falls relevant – der Umsatzsteuer.

  • Gewerbetreibende zahlen Gewerbesteuer, sobald ihr Jahresgewinn 24.500 € übersteigt.
    Darunter bleibt alles steuerfrei. Darüber hinaus legt jede Gemeinde ihren eigenen Hebesatz fest – meist zwischen 7 % und 17 % des Gewinns.

Die gute Nachricht: Für Einzelunternehmer und Personengesellschaften wird die gezahlte Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer angerechnet (§ 35 EStG).
In vielen Städten gleicht das den Betrag vollständig aus. In teuren Regionen wie München oder Frankfurt bleibt allerdings oft ein kleiner Restbetrag übrig.


Umsatzsteuer (USt) & Kleinunternehmergrenzen (25.000 € / 100.000 €)

Die Umsatzsteuer unterscheidet nicht zwischen Freiberuflern und Gewerbetreibenden – sie richtet sich allein nach deinem Umsatz.

Wenn dein Umsatz im Vorjahr ≤ 25.000 € betrug und im laufenden Jahr voraussichtlich ≤ 100.000 € bleibt, kannst du die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) nutzen. Das bedeutet:

  • Du weist keine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen aus.

  • Du darfst keine Vorsteuer abziehen.

  • Du sparst monatliche oder vierteljährliche USt-Voranmeldungen (mit wenigen Ausnahmen).

Überschreitest du die Grenze, wirst du umsatzsteuerpflichtig:
Du berechnest 19 % (oder 7 %) Umsatzsteuer auf deine Rechnungen, reichst USt-Voranmeldungen ein und kannst Vorsteuer abziehen.

Das System ist neutral – aber in der Praxis bleiben Freiberufler oft länger unter der Grenze, weil ihre Geschäftsmodelle schlanker sind und weniger Umsatz generieren.


Buchführung (EÜR vs. doppelte Buchführung: 800.000 € / 80.000 €)

Hier zeigt sich der eigentliche Vorteil für Freiberufler: einfache Buchhaltung.

  • Freiberufler: dürfen immer die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) verwenden – eine einfache Aufstellung von Einnahmen und Ausgaben. Kein Bilanzzwang, kein Steuerberaterstress.

  • Gewerbetreibende: dürfen die EÜR nur nutzen, solange sie

    • ≤ 800.000 € Jahresumsatz und

    • ≤ 80.000 € Jahresgewinn erzielen.

Wer diese Grenzen überschreitet oder im Handelsregister eingetragen ist, muss auf doppelte Buchführung (Bilanzierung) umstellen.
Das bedeutet: Bilanzen, Abschreibungen, Rückstellungen – und meist einen Steuerberater oder spezialisierte Software.

Kurz gesagt: EÜR = einfach. Bilanz = aufwendig.


IHK/HWK-Mitgliedschaft & weitere Pflichten

Ein weiterer Unterschied, den man leicht übersieht: Pflichtmitgliedschaften in Kammern.

  • Gewerbetreibende werden automatisch Mitglied der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder der Handwerkskammer (HWK) – je nach Branche.
    Die Mitgliedschaft ist nicht freiwillig und kostet meist ein paar Hundert Euro pro Jahr (oft ermäßigt für kleine Betriebe).

  • Freiberufler sind davon befreit – es sei denn, sie gehören zu einer eigenen Berufskammer (z. B. Ärztekammer, Rechtsanwaltskammer).

Freiberufler haben insgesamt weniger Behördenpost: keine IHK-Formulare, keine Handelsregistereinträge, keine Gewerbesteuerbescheide.
Nur Einkommensteuer, eventuell Umsatzsteuer – und etwas mehr Ruhe.

🏝 Freiberufler profitieren von einem schlanken, günstigeren Steuersystem, das auf Vertrauen in ihre fachliche Qualifikation basiert.
Gewerbetreibende haben mehr Struktur, Pflichten und Abgaben – dafür aber auch größere Freiheit, ihr Geschäft auszubauen, Mitarbeiter einzustellen und zu skalieren.


Kostenloses E-Book — Mastering Freelance in Germany

Der Start in die Selbstständigkeit in Deutschland fühlt sich oft an wie der Eintritt in ein Labyrinth aus Formularen mit kryptischen Namen: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, Umsatzsteuervoranmeldung, EÜR – und noch einige Abkürzungen mehr, von denen dir vorher niemand erzählt hat.

Genau deshalb haben wir das E-Book Mastering Freelance in Germany: A Practical Handbook for Beginners geschrieben – dein kompletter Leitfaden, um richtig zu starten, ohne sich in der Bürokratie zu verlieren.

Darin findest du:

  • Wie du deine Steuernummer schnell bekommst und den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung korrekt ausfüllst

  • Wie du zwischen Freiberufler, Kleinunternehmer und Gewerbe wählst

  • Eine Spickzettel-Sammlung mit steuerlich absetzbaren Ausgaben, Rechnungsvorlage und Steuerkalender

  • Einen kompakten Überblick zu Umsatzsteuer, Einkommensteuer, absetzbaren Kosten und vierteljährlichen Abgaben

Geschrieben für alle, die endlich selbstständig arbeiten wollen, aber lieber ihr Business aufbauen, statt Paragrafen zu entziffern.


Die Daten werden zu Werbezwecken bereitgestellt, im Austausch für den Download von Serviceangeboten (einschließlich Vorlagen und E-Books). Ich stimme zu, dass Norman mich zukünftig per E-Mail und Social-Media-Werbung über Buchhaltungsthemen (Neuigkeiten, Aktionen, Webinare) informiert. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzrichtlinien.

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Freiberufler oder Gewerbe? — Der 2-Minuten-Entscheidungspfad

Wenn du schon zig Erklärungen gelesen hast und dir immer noch nicht sicher bist, ob du Freiberufler oder Gewerbetreibender bist – entspann dich. Du bist in bester Gesellschaft: Etwa die Hälfte aller Selbstständigen in Deutschland stellt sich genau dieselbe Frage irgendwann.
Die Regeln sind zwar formal, aber die Logik ist einfach: Folge deiner tatsächlichen Arbeit – nicht dem Titel auf deiner Rechnung.


Die praktische Checkliste

Frag dich ehrlich, was du wirklich tust – nicht, was schöner klingt:

🧠 Verkaufst du dein eigenes Wissen oder Können?
Wenn Kunden dich wegen deines persönlichen Fachwissens, deiner Fähigkeiten oder deiner kreativen Leistung bezahlen – und nicht für ein Produkt, Werbeflächen oder Teamarbeit – bist du wahrscheinlich freiberuflich tätig.
Beispiele: Architekt, Texter, Ingenieur, Übersetzer, Therapeut.

💼 Verkaufst du Produkte oder betreibst du ein Geschäftsmodell?
Wenn du einen Online-Shop führst, Equipment vermietest, ein Restaurant leitest oder Software-Lizenzen verkaufst, dann ist das ein Gewerbe. Du handelst, statt deine eigene Fachleistung zu erbringen.

🎓 Hast du eine formale Qualifikation in deinem Bereich?
Viele Freiberufler brauchen einen Ausbildungsnachweis oder vergleichbare Fachkenntnisse. Wenn deine Tätigkeit einem Katalogberuf nach §18 EStG ähnelt, stärken Abschluss oder Portfolio deine Einstufung als Freiberufler.

📦 Beschäftigst du Mitarbeiter oder Subunternehmer?
Ein paar Hilfskräfte sind kein Problem – aber wenn dein Betrieb wie eine kleine Agentur wirkt, stuft das Finanzamt dich als Gewerbe ein.

🧾 Verkaufst du primär weiter, wirbst oder automatisierst?
Websites mit Werbeeinnahmen, Influencer-Deals oder automatisierte Plattformen gelten steuerlich als gewerbliche Tätigkeit.


Gemischte Tätigkeiten: ja, aber strikt trennen

Du kannst problemlos zwei Hüte tragen – zum Beispiel Fotoworkshops unterrichten (freiberuflich) und eigene Drucke oder Presets verkaufen (gewerblich).
Viele Kreative und Berater machen genau das. Entscheidend ist, dass du beide Bereiche wie zwei eigenständige Unternehmen behandelst:

  • Getrennte Buchführung: eigene Einnahmen- und Ausgabenaufstellungen (am besten zwei EÜR).

  • Getrennte Bankkonten: keine Vermischung der Zahlungen – das ist sauberer und beweisbar.

  • Getrennte Rechnungen: klar kennzeichnen, welche Leistung wozu gehört.

  • Finanzamt informieren: gib beide Tätigkeiten an, damit korrekte Steuernummern vergeben werden.

Warum das wichtig ist: Wenn sich deine freiberufliche und gewerbliche Tätigkeit zu stark überschneiden – etwa, weil du Produkte verkaufst, die direkt aus deiner freiberuflichen Arbeit entstehen – kann das Finanzamt alles als Gewerbe einstufen.
Das bedeutet Gewerbesteuer, IHK-Mitgliedschaft und mehr Bürokratie.

Hältst du beide Bereiche klar getrennt, genießt du das Beste aus beiden Welten:
die Steuervorteile und Einfachheit eines Freiberuflers und die unternehmerische Freiheit eines Gewerbetreibenden.


Anmeldung Schritt für Schritt (mit den echten Formularnamen)

Jetzt wird’s praktisch: So wird deine Selbstständigkeit in Deutschland offiziell – inklusive der Begriffe, die du in Formularen und Portalen tatsächlich siehst.
Der Ablauf ist kurz und einfach, wenn du die richtigen Worte kennst – und ein Chaos, wenn nicht.


Freiberufler: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (+ Steuernummer)

Wenn deine Tätigkeit als freiberuflich gilt, kannst du das Gewerbeamt komplett überspringen. Dein einziger Ansprechpartner ist das Finanzamt.

Schritt-für-Schritt:

  1. Tätigkeit aufnehmen
    Du brauchst keine Genehmigung im Voraus – du musst das Finanzamt lediglich informieren, sobald du startest.

  2. Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen
    Zu finden im ELSTER-Portal oder direkt über Norman, wo du die Anmeldung in wenigen Minuten 100 % online erledigst.

  3. Tätigkeit genau beschreiben
    Schreibe, was du tatsächlich machst – keine leeren Begriffe wie „Consulting“.
    Beispiel:

    „Ich arbeite als selbstständiger Grafikdesigner mit Schwerpunkt auf UX/UI-Konzeption und digitalem Branding.“
    So erkennt das Finanzamt: deine Arbeit ist kreativ, geistig und eigenverantwortlich – also eindeutig freiberuflich.

  4. Auf Steuernummer warten
    In der Regel dauert das 2–4 Wochen. Danach kannst du Rechnungen schreiben und offiziell loslegen.


Gewerbe: Gewerbeanmeldung → Fragebogen → Steuernummer

Wenn deine Tätigkeit nicht freiberuflich ist, musst du sie als Gewerbe anmelden. Das bedeutet einen Schritt mehr – aber keine große Sache.

Schritt-für-Schritt:

  1. Gewerbe anmelden
    Gehe zum Gewerbeamt deiner Stadt oder nutze das Online-Portal (z. B. service.berlin.de).
    Formular: Gew1A.

  2. Gebühr bezahlen
    Je nach Stadt 20–60 €.

  3. Unterlagen mitbringen oder hochladen

    • Personalausweis oder Reisepass

    • Kurze Tätigkeitsbeschreibung

  4. Gewerbeschein erhalten
    Dein offizieller Nachweis über die Anmeldung – ab jetzt darfst du rechtlich handeln.

  5. Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen
    Damit erhältst du deine Steuernummer und kannst dich ggf. für Umsatzsteuer registrieren.

Der Ablauf auf Papier sieht exakt so aus:

Gewerbeanmeldung → Fragebogen zur steuerlichen Erfassung → Steuernummer

Danach kannst du sofort mit deiner neuen Steuernummer Rechnungen schreiben und dein Geschäft offiziell führen.


Fotografierender Künstler


Fallbeispiel Fotograf: Freiberufler oder Gewerbe?

Kaum ein Beruf sorgt beim Finanzamt für so viel Verwirrung wie die Fotografie. Sie liegt genau zwischen Kunst und Gewerbe – und die Einstufung kann deine steuerliche Situation komplett verändern. Wir haben dazu einen eigenen Leitfaden, aber hier ist die Kurzfassung.


Künstlerisch/journalistisch vs. Studio-, Hochzeits- oder Werbefotografie

Künstlerische oder journalistische Fotografen können als Freiberufler gelten.
Voraussetzung: Die Arbeit ist schöpferisch, geistig und persönlich geprägt – also Ausdruck eigener Gestaltung und nicht bloß handwerkliche Dienstleistung.

Beispiele:

  • Fotojournalisten, die für Medienhäuser arbeiten

  • Künstler, die konzeptionelle oder Fine-Art-Fotografie verkaufen

  • Dokumentarfotografen mit eigenen Ausstellungen oder Veröffentlichungen

  • Presse- und Reportagefotografen mit redaktionellem Schwerpunkt

Hier erkennt das Finanzamt eine eigenständige geistige Leistung an – keine Ware, sondern ein künstlerisches Werk.
Damit fällst du unter §18 EStG als freischaffender Künstler.

Studio-, Event- oder Werbefotografen gelten dagegen als Gewerbetreibende.
Du betreibst ein Dienstleistungsgeschäft, kein künstlerisches Schaffen im engeren Sinne.

Beispiele:

  • Hochzeits- und Porträtstudios

  • Produkt- und E-Commerce-Fotografie

  • Businessporträts, Corporate-Shootings

  • Immobilienfotografie

  • Stockfotografie oder Printverkauf

In diesen Fällen sieht das Finanzamt eine wiederholbare, marktorientierte Tätigkeit – also Gewerbe.
Du musst ein Gewerbe anmelden und ggf. Gewerbesteuer zahlen (bei Gewinn über 24.500 €).

Einfach gesagt:

  • Wenn dich Kunden wegen deiner künstlerischen Handschrift buchen → Freiberufler.

  • Wenn sie ein konkretes Ergebnis erwarten („10 bearbeitete Produktfotos bis Freitag“) → Gewerbe.


Wie du deine Einstufung belegst

Wenn du glaubst, dass deine Arbeit künstlerisch oder journalistisch ist, musst du das belegen – das Finanzamt rät nicht, es prüft.

Hilfreiche Nachweise:

  • Portfolio oder Website: Zeige den künstlerischen Charakter deiner Arbeit – z. B. Ausstellungen, Presseberichte, freie Projekte.

  • Kundenliste: Medien, Magazine oder Galerien unterstreichen deine journalistische bzw. künstlerische Ausrichtung.

  • Pressestimmen oder Statements: Rezensionen, Interviews oder Künstlertexte helfen bei der Einordnung.

  • Verträge & Rechnungen: Verwende Formulierungen wie „Erstellung fotografischer Werke“ statt „Fotoservice“.

  • Ausbildung & Mitgliedschaften: Studienabschluss in Fotografie, Kunst oder Journalismus bzw. Mitgliedschaft in Künstlerverbänden (z. B. VG Bild-Kunst) stärkt deine Position.

Wenn du dir unsicher bist, beschreibe deine Tätigkeit im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung möglichst präzise.

Beispiel für eine Formulierung als Freiberufler:

„Ich bin selbstständiger Fotograf mit Schwerpunkt auf dokumentarischer und künstlerischer Fotografie; meine Arbeiten werden in Ausstellungen und Presseveröffentlichungen gezeigt.“

Diese eine Zeile reicht oft schon aus, damit das Finanzamt dich als Freiberufler einstuft.

Und falls die Behörde doch anders entscheidet?
Du kannst Einspruch einlegen und Nachweise nachreichen – oder deine Tätigkeiten aufteilen:

  • Künstlerische Arbeiten → Freiberuflich

  • Kommerzielle Aufträge → Gewerblich

Wichtig ist nur: Buchhaltung strikt trennen.
Dann bleibst du auf der sicheren Seite – steuerlich sauber und professionell aufgestellt.


Wie Norman dir hilft, richtig zu starten – und compliant zu bleiben

Die deutsche Bürokratie ist nicht gerade dafür bekannt, es Selbstständigen leicht zu machen. Zwischen dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, unzähligen Umsatzsteuervoranmeldungen und dem kryptischen Elster-Portal fragt sich irgendwann jeder Freelancer, ob „Selbstständigkeit“ wirklich so selbstzerstörerisch gemeint war.

Genau deshalb gibt es Norman – um Selbstständigkeit einfach zu machen.
Egal ob Freiberufler oder Gewerbetreibender: Norman automatisiert die Bürokratie, damit du dich auf deine Arbeit konzentrieren kannst – nicht auf Formulare.


Kostenlose Anmeldung (Fragebogen)

Norman übernimmt den wichtigsten ersten Schritt: die Anmeldung beim Finanzamt.
Das Ganze ist komplett kostenlos und 100 % online.

Die App führt dich durch jeden Punkt des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung – verständlich erklärt, ohne Steuerdeutsch, ohne Ratespiele. So bekommst du deine Steuernummer schnell und korrekt.


ZUGFeRD-konforme Rechnungen, automatische Buchhaltung, USt-VA/EÜR/Jahresabschluss

Nach der Registrierung sorgt Norman dafür, dass deine Buchhaltung automatisch gesetzeskonform bleibt.

  • ZUGFeRD-konforme Rechnungen: Erstelle Rechnungen, die den deutschen und EU-Standards entsprechen – inklusive richtiger Umsatzsteuerangaben oder Kleinunternehmer-Vermerk.

  • Automatische Ausgabenerkennung: Verbinde dein Bankkonto – Norman kategorisiert Transaktionen in Echtzeit den passenden Steuerposten.

  • Belegscan: Einfach Beleg fotografieren, Norman speichert ihn automatisch beim richtigen Vorgang.

  • Umsatzsteuervoranmeldung (USt-VA): Norman übermittelt sie automatisch monatlich oder quartalsweise über Elster – ohne manuelle Eingabe.

  • EÜR & Jahresabschluss: Mit einem Klick erzeugst du deine Einnahmen-Überschuss-Rechnung, deine Gewerbesteuererklärung und deine Einkommensteuererklärung.

Norman ist dein KI-gesteuerter Buchhaltungs-Autopilot – damit dein Business läuft, ohne dass du dich mit Formularen oder Fristen stressen musst.

Mit Norman wird die Unterscheidung zwischen Freiberufler und Gewerbe nebensächlich.
Du arbeitest – Norman kümmert sich im Hintergrund um Behörden, Zahlen und Abgaben.

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Zusammenfassung & nächste Schritte

Der Weg in die Selbstständigkeit in Deutschland beginnt fast immer mit einer Frage: Freiberufler oder Gewerbe?
Jetzt weißt du, wie du sie beantworten kannst – und warum sie so entscheidend ist.

Wenn deine Arbeit persönlich, geistig oder künstlerisch geprägt ist, bist du wahrscheinlich Freiberufler.
Das bedeutet: keine Gewerbesteuer, vereinfachte Buchführung und direkte Anmeldung beim Finanzamt.

Wenn deine Tätigkeit kommerziell, skalierbar oder produktbasiert ist, führst du ein Gewerbe – mit Gewerbeschein, möglicher Gewerbesteuer und IHK-/HWK-Mitgliedschaft.

Beides ist völlig legitim und kann erfolgreich sein – entscheidend ist, dass du den richtigen Weg wählst, korrekt anmeldest und bei gemischten Tätigkeiten saubere Trennungen einhältst.

Dann beginnt der spannende Teil:

  • Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (oder Gewerbeanmeldung) einreichen

  • Steuernummer erhalten und Rechnungen schreiben

  • Smart Tools wie Norman nutzen, um Buchhaltung und Steuererklärungen zu automatisieren

Wenn du es noch nicht getan hast:
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👉 Nächster Schritt: Starte deine Anmeldung mit Norman – erhalte deine Steuernummer online, verschicke rechtskonforme Rechnungen und lass die USt-VA, EÜR und Steuerfristen automatisch erledigen.

Denn Bürokratie sollte niemals darüber entscheiden, wie kreativ oder erfolgreich dein Business sein darf.


Häufige Fragen (FAQs)

Das sind die Fragen, die wir im Support am häufigsten bekommen – und hier findest du unsere typischen Antworten, falls du dir dieselben stellst.


Wie kann ich als Freiberufler eine Steuernummer beantragen?

Du musst weder zum Amt gehen noch jemanden dafür bezahlen.
Fülle einfach den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ aus und sende ihn an dein Finanzamt – online über ELSTER oder schneller über Norman, das den gesamten Prozess automatisiert.

Nach der Bearbeitung erhältst du deine Steuernummer per Post oder digital. Diese brauchst du für Rechnungen, Steuererklärungen und Elster-Übermittlungen.

💡 Tipp: Beschreibe deine Tätigkeit im Formular so präzise wie möglich (z. B. „freiberuflicher UX-Designer mit Schwerpunkt auf Benutzeroberflächen und visuellem Branding“) – so kann dich das Finanzamt korrekt als Freiberufler einstufen.


Welche Buchhaltungssoftware bietet automatische Steuerberechnung für Freiberufler?

Wähle Software, die das deutsche Steuerrecht wirklich versteht, nicht nur einfache Buchführung. Gute Tools bieten:

  • Banksynchronisation für automatische Kategorisierung

  • Umsatzsteuerberechnung & USt-Voranmeldung über Elster

  • EÜR-Erstellung (Einnahmen-Überschuss-Rechnung)

  • ZUGFeRD-/XRechnung-konforme Rechnungen

  • Belegarchivierung & Dokumentenablage

Genau dafür wurde Norman entwickelt: automatische Zuordnung von Ausgaben, elektronische USt-VA, fertige Jahresberichte – ganz ohne Steuerberater.


Wer entscheidet, ob Freiberufler oder Gewerbe?

Nicht du – sondern das Finanzamt.

Wenn du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung einreichst, prüft das Amt deine Tätigkeitsbeschreibung und Unterlagen (z. B. Portfolio, Abschluss, Businessplan).
Passt deine Arbeit zu §18 EStG oder ist ihr „ähnlich“ – also geistig, kreativ oder wissenschaftlich – wirst du als Freiberufler eingestuft.
Trifft das nicht zu, wirst du als Gewerbetreibender registriert – mit Gewerbesteuerpflicht und IHK-Mitgliedschaft.

💡 Wenn du in einer Grauzone arbeitest (z. B. Designer, Coach, Entwickler), füge am besten Arbeitsproben oder eine kurze Erklärung hinzu, um zu zeigen, dass deine Tätigkeit beruflich eigenständig ist – nicht rein kommerziell.


Was ist besser: Freiberufler oder Gewerbetreibender?

Beides hat Vorteile – es hängt allein von deiner Tätigkeit ab.

  • Freiberufler: weniger Bürokratie, keine Gewerbesteuer, keine Gewerbeanmeldung. Ideal für wissensbasierte Berufe wie Designer, Ingenieure, Autoren, Lehrer, Künstler.

  • Gewerbe: geeignet für Geschäftsmodelle mit Produkten, Prozessen oder Wachstumspotenzial. Etwas mehr Verwaltung, aber mehr Freiheit zum Skalieren oder Einstellen.

Wenn du als Freiberufler gelten kannst – nutze die Einfachheit. Wenn nicht – akzeptiere den Gewerbestatus, Norman nimmt dir trotzdem den größten Aufwand ab.


Wer zahlt mehr Steuern – Freiberufler oder Gewerbe?

In der Regel Gewerbetreibende, wegen der Gewerbesteuer.

  • Freiberufler: zahlen Einkommensteuer + ggf. Umsatzsteuer.

  • Gewerbe: zahlen Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer ab einem Gewinn von 24.500 € pro Jahr.

Ein Teil der Gewerbesteuer wird auf die Einkommensteuer angerechnet, sodass der Unterschied oft gering bleibt – es sei denn, du arbeitest in Städten mit hohem Hebesatz wie München oder Hamburg.


Wie viel Geld darf ich als Freiberufler verdienen?

Es gibt keine Einkommensgrenze – du kannst verdienen, so viel du willst.

Nur zwei Schwellen sind relevant:

  • Für die Kleinunternehmerregelung: ≤ 25.000 € Umsatz im Vorjahr und ≤ 100.000 € voraussichtlich im laufenden Jahr.

  • Für Einkommensteuer-Vorauszahlungen: Das Finanzamt verlangt sie, sobald du regelmäßig Gewinn machst.

Kurz gesagt: Dein Einkommen darf unbegrenzt wachsen – nur der Papierkram wächst mit.


Welche Freiberufler müssen kein Gewerbe anmelden?

Alle Berufe nach §18 EStG – und ähnliche Tätigkeiten. Dazu gehören:

  • Ärzte, Therapeuten, Heilpraktiker

  • Architekten, Ingenieure, Naturwissenschaftler

  • Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer

  • Autoren, Journalisten, Künstler, Lehrer, Übersetzer, Coaches (mit Lehrbezug)

Wenn deine Arbeit persönlich und geistig ist – nicht kommerziell – entfällt die Gewerbeanmeldung komplett.


Freiberufler oder Gewerbe anmelden – wie läuft das?

Kurzfassung:

  • Freiberufler: melden sich direkt beim Finanzamt über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung an. Fertig.

  • Gewerbe: melden sich zuerst beim Gewerbeamt (Formular Gewerbeanmeldung, du erhältst den Gewerbeschein), anschließend sendet das Finanzamt automatisch den Fragebogen.

Norman übernimmt beides: Wir füllen die richtigen Formulare aus, reichen sie digital ein und verfolgen den Status deiner Steuernummer.
So weißt du genau, wann du mit der Rechnungsstellung starten kannst.

Hast du eine Steuerfrage?

Erhalte eine kostenlose E-Mail-Antwort von unseren Steuercoaches.

Norman gibt niemals finanzielle, rechtliche oder steuerliche Beratung.

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