Freiberufler oder Gewerbe: Welche Rechtsform passt zu deiner Selbstständigkeit in Deutschland?

Peter, Mitgründer & CEO bei Norman
Peter, Mitgründer & CEO bei Norman

Peter

Aktualisiert am:

28.05.2025

Ein Kaffeetrader und ein Freelancer diskutieren die Vorteile ihres Geschäftsmodells.
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Schnelle Antwort: Freiberufler:in oder Gewerbetreibende:r?

TL;DR – Die 30-Sekunden-Regel

  • Freiberufler:in → Du verkaufst eigene, hochqualifizierte Dienstleistungen (z. B. Designer, Entwickler, Architekt:innen, Übersetzer:innen, Ärzt:innen). Kein Gewerbeschein, keine Gewerbesteuer.

  • Gewerbetreibende:r → Du produzierst oder handelst mit Waren bzw. erbringst allgemeine kommerzielle Services (E-Commerce, Café, Handwerk, Barbershop). Gewerbeschein erforderlich, Gewerbesteuer ab 24.500 € Gewinn.

Was ist besser – Freiberufler oder Gewerbe? Steuerlich lockt oft die Freiberuflichkeit, doch wer entscheidet, ob ich Freiberufler oder Gewerbe bin? Immer das Finanzamt – du kannst dir den Status nicht frei aussuchen.


Definition auf einen Blick

Status

Kernaktivität

Typische Beispiele

Hauptpflichten

Freiberufler:in

Persönlich erbrachte, wissensbasierte Leistungen aus dem Katalog der „freien Berufe“ (§ 18 EStG)

Grafikdesigner, Software-Engineer, Journalist:in, Rechtsanwält:in, Ärzt:in, Lehrkraft

Nur beim Finanzamt anmelden, einfache EÜR-Buchführung, keine Gewerbesteuer

Gewerbetreibende:r

Herstellung, Handel oder jeder kommerzielle Service außerhalb der freien Berufe

Online-Shop-Betreiber:in, Barista, Tischler:in, Dropshipper, Fahrdienst

Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt, IHK-Beiträge, evtl. doppelte Buchführung & Gewerbesteuer


Die 1-Minuten-Entscheidungshilfe

  • Verkaufst du hauptsächlich Produkte oder betreibst ein Café/Studio/Werkstatt?
    JaGewerbe

  • Basieren deine Leistungen auf einem geschützten Abschluss oder kreativer/beratender Expertise, die du persönlich erbringst?
    Ja ➜ eher Freiberufler:in

  • Stellst du Rechnungen für eigene Hands-on-Services ohne Lagerbestand oder Fremdpersonal?
    Ja ➜ deutet auf Freiberufler:in hin

  • Brauchst du einen Gewerbeschein, um Waren zu importieren, weiterzuverkaufen oder Geschäftsräume zu führen?
    JaGewerbe


Deutschlands zwei Kategorien der Selbstständigkeit verstehen

Das deutsche Steuerrecht kennt nur zwei Schubladen für unabhängige Arbeit. Wer früh klärt, ob er Freiberufler oder Gewerbe ist, vermeidet Zusatz­papierkram, rückwirkende Nachzahlungen und Visa-Verzögerungen.


Was qualifiziert dich als Freiberufler:in?

Wissenschaftliche, künstlerische, lehrende & „Katalog“-Berufe

In § 18 EStG steht das offizielle Verzeichnis der freien Berufe. Dazu zählen u. a.:

  • Wissenschaft & Technik – Ingenieur:innen, Data-Scientists, Architekt:innen

  • Heil- & Therapieberufe – Ärzt:innen, Psycholog:innen, Physiotherapeut:innen

  • Rechts- & Wirtschaftsberatung – Rechtsanwält:innen, Steuerberater:innen, Auditor:innen

  • Kunst & Kreativwirtschaft – Journalist:innen, UX-Designer:innen, Komponist:innen, Fotograf:innen

  • Lehre & Forschung – Dozent:innen, Sprachtrainer:innen, Wissenschaftler:innen

Ist deine Kern­tätigkeit in Methode und Vertrauens­stellung mit einem gelisteten Beruf vergleichbar (z. B. „UX-Writer“, „AI-Ethicist“), stuft das Finanzamt sie häufig ebenfalls als freiberuflich ein.


Nachweis von Qualifikation & persönlicher Verantwortung

Um die Vorteile der Freiberuflichkeit (keine Gewerbesteuer, vereinfachte Buchführung) zu nutzen, musst du:

  1. Fachwissen belegen – Abschluss, Berufslizenz oder Portfolio.

  2. Eigenverantwortlich arbeiten – du erbringst die Leistung selbst.

  3. Volle Haftung tragen – nicht delegieren, sondern persönlich unterschreiben.

Sind alle Punkte erfüllt, meldest du dich nur beim Finanzamt an, führst eine einfache EÜR und zahlst nie Gewerbesteuer.


Was gilt als Gewerbebetrieb (Gewerbe)?

Warenverkauf, industrielle & kommerzielle Services

Alles, was nicht unter § 18 EStG fällt, ist automatisch Gewerbe. Typische Merkmale:

  • Herstellung, Import oder Handel mit physischen Gütern (E-Commerce, Bäckerei, 3D-Druck).

  • Kommerzielle Servicebetriebe mit Gerät oder Mitarbeitenden (Reinigungsfirma, Food-Truck).

  • Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) sind immer Gewerbe, auch wenn sie Beratung anbieten.

§ 15 Abs. 2 EStG definiert den Gewerbebetrieb als jede auf Gewinnerzielung gerichtete und am allgemeinen Wirtschaftsverkehr teilnehmende Tätigkeit, die weder Land-/Forstwirtschaft noch freier Beruf ist.


Pflicht zur Gewerbeanmeldung & Gewerbeschein

Ein Gewerbebetrieb muss:

  1. Gewerbeanmeldung im Rathaus/Gewerbeamt einreichen (Gebühr 20–60 €).

  2. Gewerbeschein erhalten – Banken, Lieferanten und Ausländerbehörde fragen oft danach.

  3. IHK/HWK beitreten und Beiträge einplanen.

  4. Gewerbesteuer ab 24.500 € Gewinn zahlen und bei ≥ 800 k € Umsatz auf doppelte Buchführung umstellen.

Wer die Gewerbeanmeldung unterlässt, riskiert rückwirkende Einstufung, Nachforderungszinsen und Kammergebühren.


Fazit: Verkaufst du eigenes Know-how persönlich, bist du meist Freiberufler:in. Handelst du mit Waren oder skalierbaren Services, sieht der Staat ein Gewerbe. Im Zweifel beschreibe deine Tätigkeit ausführlich im Fragebogen – das Finanzamt trifft die Entscheidung und verhindert teure Korrekturen.


Welche Option ist „besser“ für dich?

🔀 Was ist besser – Freiberufler oder Gewerbe? Eine pauschale Antwort gibt es nicht, denn das Finanzamt weist dir den Status gesetzlich zu. Wenn du aber beide Möglichkeiten realistisch erfüllen könntest, hilft der Vergleich von Steuern, Aufwand und Image, die effizientere Struktur zu wählen.


Steuerlast: Wer zahlt mehr Steuern, Freiberufler oder Gewerbe?

Steuerart

Freiberufler:in

Gewerbetreibende:r

Einkommensteuer

Gleiche progressive Tarife wie beim Gewerbe

Gleich

Gewerbesteuer

0 € (fällt nie an)

Ab 24.500 € Gewinn - effektive Mehrbelastung ca. 7–17% je nach Hebesatz; bis zum 3.8-fachen Messbetrag auf die Einkommensteuer anrechenbar, daher für Einzel­unternehmer oft gering

Umsatzsteuer

Einheitliche Regeln: 19 % (bzw. 7%) oder Kleinunternehmer­regelung <25.000 € Vorjahresumsatz

Gleich

Kammer­beiträge

Keine

Pflichtmitgliedschaft IHK/HWK; Startbeitrag häufig erlassen, dann ca. 150-350 € p. a.

Buchführungsmethode

Immer einfache EÜR zulässig

EÜR bis 800k € Umsatz oder 80k € Gewinn, danach doppelte Buchführung & Bilanz


Fazit: Liegt dein Jahresgewinn deutlich über 24.500 € und wohnst du in einer Gemeinde mit hohem Hebesatz, spart dir der Freiberufler­status meist bares Geld. Unterhalb dieser Schwelle schrumpft der Steuervorteil.


Buchhaltungs­aufwand und Fixkosten

Faktor

Freiberufler:in

Gewerbetreibende:r

Erstanmeldung

Ein kostenloses Online-Formular (Fragebogen zur steuerlichen Erfassung)

Gewerbeanmeldung vor Ort + ELSTER-Formular

Laufende Buchführung

Einnahmen-Überschuss-Rechnung, keine Bilanz, keine Inventur

Gleich bis 800 k/80 k; darüber Bilanz, Inventur, AfA-Pläne

Jahresabschluss

Einkommensteuer + ggf. Umsatzsteuer

Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, IHK-Statistik

Pflicht­versicherungen

Einige freie Berufe brauchen Berufs­haftpflicht

Handwerk, Lebensmittel und Transport oft mit Betriebs-/Unfallhaftpflicht

Versteckte Kosten

Keine

Kammerbeiträge, Beschilderung, evtl. Extra-Lizenzen (Hygiene, Gastgewerbe)


Take-away: Bei reinem Experten-Service gewinnt der Freiberufler­status dank minimaler Bürokratie. Brauchst du jedoch Mitarbeitende, Lager oder Ladenfläche, sind die Gewerbe­pflichten kaum zu umgehen – plane dafür Zeit oder Steuerberater­honorare ein.


Berufshaftung, Image & Visum-Auswirkung

Aspekt

Freiberufler:in

Gewerbetreibende:r

Regulatorisches Ansehen

Geschützte Titel (Recht, Medizin, Ingenieurwesen) genießen besonderes Vertrauen

Weniger reguliert; Glaubwürdigkeit entsteht primär durch Marke und Referenzen

Persönliche Haftung

Unbegrenzt, sofern keine Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH) gewählt wird

Gleich

Daueraufenthalt für Nicht-EU-Gründer

Freelance-Aufenthaltstitel ➜ Niederlassungserlaubnis nach 5 Jahren

Gewerbe-Aufenthaltstitel ➜ Niederlassungserlaubnis nach 3 Jahren, falls das Geschäft „tragfähig und gesichert“ ist

Kund:innen-Wahrnehmung

„Freiberufler“ signalisiert persönliche Expertise und schlanke Struktur

„Unternehmen“ wirkt skalierbarer und produktorientierter auf Investor:innen und Banken

Faustregel

  • Solo-Berater:innen mit Fach-Know-how profitieren vom Freiberufler-Image und minimalem Verwaltungsaufwand.

  • Produkthändler:innen oder wachstumsorientierte Agenturen brauchen oft den Gewerbe-Status für Lizenzen, Personal und Investoren-Optik.


Schneller Selbst-Check

  1. Wird dein Gewinn bald über 24.500 € liegen?

  2. Schätzen deine Kund:innen einen geschützten Berufstitel?

  3. Brauchst du innerhalb der nächsten zwei Jahre externes Kapital, Geschäftsräume oder Mitarbeitende?

Antwortest du Ja zu 1 und 2, Nein zu 3, ist der Freiberufler-Status meist der unkompliziertere Weg. Kehren sich die Antworten um, spricht viel für eine Gewerbeanmeldung. Noch unentschlossen? Beschreibe dein Vorhaben detailliert im ELSTER-Fragebogen – das Finanzamt entscheidet endgültig („wer entscheidet, ob ich Freiberufler oder Gewerbe bin“) und bewahrt dich vor rückwirkenden Überraschungen.


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Die Daten werden zu Werbezwecken bereitgestellt, im Austausch für den Download von Serviceangeboten (einschließlich Vorlagen und E-Books). Ich stimme zu, dass Norman mich zukünftig per E-Mail und Social-Media-Werbung über Buchhaltungsthemen (Neuigkeiten, Aktionen, Webinare) informiert. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzrichtlinien.

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Wer entscheidet deinen Status – und was tun bei Uneinigkeit?

Die Kurzfassung: Verbindlich ist nur der schriftliche Bescheid des Finanzamts. Doch Gewerbeamt und IHK können dein Vorhaben schon zuvor als Gewerbe markieren, während du dich als Freiberufler siehst. Wer die Befugnisse jeder Stelle kennt, vermeidet teure Zwischen­phasen.


Rolle des Finanzamts

  • Endgültiger Schiedsrichter – Mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung prüft das Finanzamt deine Tätigkeits­beschreibung, Abschlüsse und Beispiele.

  • Vergibt die Steuernummer + Kennzeichnung „Einkünfte aus selbstständiger Arbeit“ (§ 18 EStG) oder „Einkünfte aus Gewerbebetrieb“ (§ 15 EStG). Diese Zeile entscheidet über Gewerbe­steuer, Buchführung und Kammer­pflicht.

  • Fordert bei neuen Jobtiteln (z. B. „AI Prompt Engineer“) Nachweise wie Zertifikate, Portfolio, Projektverträge.

  • Kann später umstufen – Bei Prüfungen bis zu zehn Jahre rückwirkend, inkl. Nachsteuern und Zinsen.


Rolle von Gewerbeamt & IHK

  • Torwächter für Gewerbe – Meldest du eine Tätigkeit an, die nach Handel/Produktion aussieht, stellt das Gewerbeamt den Gewerbeschein aus.

  • Automatische Meldungen – Nach der Gewerbeanmeldung gehen deine Daten ans Finanzamt und die zuständige Kammer (IHK / HWK).

  • Kammermitgliedschaft – Die IHK/HWK erhebt Jahresbeiträge und verschickt Branchen­umfragen. Legst du einen Finanzamts­bescheid als Freiberufler vor, kannst du die Gebührenbefreiung beantragen; bis dahin musst du zahlen.

  • Begrenzte Macht – Das Gewerbeamt kann einen Finanzamts­bescheid nicht aushebeln, dich aber zur Aufrechterhaltung des Gewerbescheins verpflichten, bis Klarheit herrscht.


Einspruch, Mischbetriebe & rückwirkende Umstufung

Situation

Dein Vorgehen

Frist / Tipp

Finanzamt stuft dein Design-Studio als Gewerbe ein

Einspruch binnen 1 Monat einlegen; Qualifikationen & § 18-Argumente beifügen

Frist zählt ab Zustellung des Bescheids

Coaching (frei) + Online-Shop (Gewerbe)

Beide Tätigkeiten getrennt anmelden, eigene Rechnungen, Konten, Steuernummern

Gemischte Bücher → hohes Prüfungsrisiko

Betriebsprüfung stuft Vorjahre als Gewerbe ein

Mit Nachzahlungen + 6 % Zinsen rechnen; Einspruch möglich, Zinsen laufen weiter

Reserve einplanen, wenn Grenzfall

Gewerbeamt verlangt Schein, Finanzamt sagt Freiberufler

Finanzamts­bescheid vorlegen, Abmeldung beim Gewerbeamt beantragen, Kopien aufbewahren

Beamte wechseln – Papier bleibt


Schutzstrategie: Beschreibe dein Business von Anfang an vollständig und ehrlich. Gründer:innen im Graubereich, die eine klare Experten­leistung nachweisen, Qualifikationen beilegen und Service-Formulierungen wie „Design-Konzept-Honorar“ verwenden, minimieren das Risiko der Umstufung. Kommt es doch zum Streit, schnell reagieren – verspätete Einsprüche sind automatisch verloren und das Steuer-Meter läuft.


Registrierung Schritt für Schritt

Der Papierkram ist – für deutsche Verhältnisse – überraschend simpel. Du kannst den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER einreichen oder Normans kostenlose, geführte Version nutzen: einfach ausfüllen, per Klick ans Finanzamt schicken – kein ELSTER-Konto nötig.


So meldest du dich als Freiberufler:in an

  1. Geführten Fragebogen ausfüllen (Norman oder ELSTER).

  2. Tätigkeit kurz, aber präzise beschreiben (z. B. „UX-Design & Beratung“).

  3. Abschicken – fertig. Kein Gang zum Gewerbeamt, keine IHK-Beiträge, ab Tag 1 reicht die einfache EÜR.


So meldest du ein Gewerbe an (Gewerbeschein & Steuerformulare)

  1. Gewerbeamt vor Ort oder Online-Portal öffnen.

  2. Gebühr 20–60 € zahlen.

  3. Tätigkeit kaufmännisch formulieren (z. B. „Online-Handel mit nachhaltiger Kleidung“).

  4. Denselben Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt einreichen.

  5. Gewerbeschein erhalten.

  6. Daten laufen automatisch an Finanzamt + IHK/HWK; wenige Tage später folgt der Willkommensbrief mit Beitragsbescheid (kleine Betriebe: ca. 150–350 € p. a.).


Freiberuflich und Gewerbe? So bleibt alles sauber

Viele Gründer:innen halten Workshops (freiberuflich) und betreiben einen Merch-Shop (Gewerbe). Das klappt reibungslos, wenn du:

Checkliste

Warum das wichtig ist

Jede Tätigkeit separat anmeldest (oft 2 Steuernummern)

Richtige Steuersätze & Freibeträge

Getrennte Bankkonten oder klare Tags im Tool nutzt

Umsatz- & Gewinnzuordnung, USt-Abgrenzung

Rechnungen eindeutig beschriftest („Service – freiberuflich“, „Ware – Gewerbe“)

Prüfer erkennen sofort die Einkunftsart

Zwei Gewinnermittlungen (EÜR + Gewerbe) abgibst

Vermeidet Quersubventionierungs-Alarm


Folge diesen Schritten – oder lade Normans kostenlose Formulare & Templates herunter – und du startest in der richtigen Kategorie, bleibst gesetzeskonform und vermeidest teure Nachforderungen.


Häufig gestellte Fragen

Was ist besser – Freiberufler oder Gewerbe?

Eine pauschale Antwort gibt es nicht: Das deutsche Steuerrecht ordnet dich nach dem, was du tatsächlich tust, nicht nach deinem Wunsch. Basiert deine Arbeit auf Fachwissen, das du persönlich erbringst und das in den Katalog der freien Berufe (§ 18 EStG) passt, ist der Freiberufler-Status oft der einfachere Weg – keine Gewerbesteuer, keine Kammerbeiträge, schlankere Buchführung.

Verkaufst du hingegen Produkte, beschäftigst Personal oder planst eine skalierbare Agentur, ist eine Gewerbeanmeldung unvermeidlich und wirkt auf Banken oder Investor:innen sogar „business-tauglicher“. Kurz: Was ist besser, Freiberufler oder Gewerbe? – Das, was deine tatsächliche Tätigkeit rechtskonform abbildet und dir Wachstum ohne spätere Nachzahlungen erlaubt.


Wer zahlt mehr Steuern – Freiberufler oder Gewerbe?

  • Einkommensteuer & Umsatzsteuer: identisch für beide Gruppen.

  • Gewerbesteuer: der Joker. Freiberufler zahlen sie nie; Gewerbetreibende erst ab 24.500 € Gewinn. Einzelunternehmer können die gezahlte Gewerbesteuer bis zum 3,8-fachen Messbetrag auf ihre Einkommensteuer anrechnen, sodass die effektive Mehrlast oft nur wenige Prozentpunkte beträgt.

  • Kammergebühren fallen ausschließlich im Gewerbe an.

Liegt dein erwarteter Gewinn unter 24.500 € – oder du erfüllst die Freiberufler-Kriterien –, ist die Gesamtsteuerbelastung niedriger. Darüber schrumpft der Unterschied, und der Status beeinflusst eher den Verwaltungsaufwand als die reine Steuerhöhe.


Wer entscheidet, ob ich Freiberufler oder Gewerbe bin?

Allein das Finanzamt. Nach Einreichen des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung prüft es Beschreibung, Qualifikationen und Geschäftsmodell und stellt dir einen Bescheid aus: „Einkünfte aus selbstständiger Arbeit“ (§ 18 EStG) oder „Einkünfte aus Gewerbebetrieb“ (§ 15 EStG).

  • Das Gewerbeamt kann einen Gewerbeschein verlangen, wenn deine Tätigkeit offensichtlich handels­typisch wirkt, und die IHK/HWK schickt Beitragsrechnungen – doch beide müssen sich der Entscheidung des Finanzamts beugen.

  • Bist du nicht einverstanden, hast du einen Monat Zeit für einen Einspruch samt Belegen.

  • Bei gemischten Tätigkeiten meldest du beide Bereiche separat an, führst getrennte Bücher, und das Finanzamt weist jeder Sparte den passenden Status zu.

Fazit: Beschreibe dein Business ehrlich, füge Nachweise bei – und die Entscheidung des Finanzamts steht. So vermeidest du rückwirkende Gewerbesteuer und bürokratische Kopfschmerzen.


Wichtigste Punkte & nächste Schritte

Spickzettel – alles auf einen Blick

Frage

Kurzantwort

Wie erkenne ich meinen Status?

Freiberufler:in, wenn du persönliche Experten­leistungen erbringst, die unter § 18 EStG fallen. Gewerbe, wenn du Waren handelst oder einen skalierbaren kommerziellen Service betreibst.

Steuerliche Folgen

Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer. Gewerbe zahlen sie erst ab 24.500 € Gewinn – sie wird aber größtenteils auf die Einkommensteuer angerechnet. Umsatz- und Einkommensteuer­regeln sind identisch.

Verwaltungs­aufwand

Freiberufler: eine ELSTER-Abgabe + einfache EÜR. Gewerbe: zusätzliche Gewerbeanmeldung, Kammerbeiträge und – ab 600 k € Umsatz / 60 k € Gewinn – doppelte Buchführung.

Wer entscheidet?

Das Finanzamt. Einspruch möglich – Frist 1 Monat.

Geht beides gleichzeitig?

Ja – jede Tätigkeit separat anmelden, getrennte Bücher & Bankfeeds führen.

Schnellster Start

Normans kostenloser, geführter Fragebogen zur steuerlichen Erfassung – berechnet automatisch Kleinunternehmer-Grenzen und gibt Feld-Tipps.


Dein nächster Schritt

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