Der Kleinunternehmer bereitet zum ersten Mal die Einnahmenüberschussrechnung vor.

Buchhaltung

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Ein kleiner Leitfaden zur Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) für Kleinunternehmer

Ein kleiner Leitfaden zur Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) für Kleinunternehmer

Diana

Diana

Chief Happiness Officer

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Aktualisiert am:

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14.02.2025

14.02.2025

Spoiler zum Artikel:

Können Kleinunternehmer eine EÜR einreichen?

Ja.

Sollten Kleinunternehmer eine EÜR einreichen?

Ja, aus Einfachheitsgründen.

Für Kleinunternehmer in Deutschland ist die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) eine einfache Methode zur Buchhaltung und Steuerkonformität. Dieser Leitfaden gibt einen umfassenden Überblick über die EÜR für Kleinunternehmer - von den Voraussetzungen über die schrittweise Erstellung bis hin zur einfachen Steuererklärung ohne unnötige Komplexität.


Was ist die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR)?

Die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ist eine vereinfachte Methode zur Gewinnermittlung. Sie steht allen Kleinunternehmern zur Verfügung und befreit von der Pflicht zur doppelten Buchführung und Bilanzierung. Das Prinzip ist einfach: Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben werden gegenübergestellt, um den Jahresgewinn oder -verlust zu ermitteln.


Wer muss eine EÜR einreichen?

Jeder Unternehmer muss seine Einnahmen und den daraus resultierenden Gewinn oder Verlust dem Finanzamt melden. Die EÜR ist die Standardmethode zur Gewinnermittlung für berechtigte Selbständige, einschließlich Kleinunternehmer.

Voraussetzungen für die EÜR:

  • Freiberufler: Dürfen generell die EÜR zur Gewinnermittlung nutzen.

  • Kleingewerbetreibende: Gewerbetreibende, die bestimmte Umsatz- und Gewinngrenzen nicht überschreiten. Umsatz- und Gewinngrenzen:

    • Jahresumsatz: Bis zu 800.000 €

    • Jahresgewinn: Bis zu 80.000 €

Falls diese Grenzen überschritten werden, wird eine doppelte Buchführung erforderlich. Diese Verpflichtung tritt jedoch erst nach einer entsprechenden Mitteilung des Finanzamts in Kraft, was aufgrund von Meldefristen bis zu zwei Jahre dauern kann.

⚡ Falls du Kleinunternehmer bist, kannst du immer die EÜR nutzen.


Wichtige Regeln für die EÜR als Kleinunternehmer

Die gesetzliche Grundlage für die EÜR findet sich im Einkommensteuergesetz (§ 4 Abs. 3 EStG), das sie als den "Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben" definiert. Diese Bestimmung erlaubt es Kleinunternehmern, die EÜR zur Gewinnermittlung zu verwenden, sofern sie die festgelegten Umsatz- und Gewinnlimits einhalten.

  • Pflicht zur Nutzung der "Anlage EÜR": Seit 2017 müssen alle Personen, die die EÜR nutzen, das standardisierte Formular "Anlage EÜR" elektronisch an das Finanzamt übermitteln. Früher war eine informelle Berichterstattung ausreichend, aber jetzt ist die elektronische Einreichung über das ELSTER-Portal oder eine mit Elster verbundene Buchhaltungssoftware erforderlich.

  • Einreichungsfristen: Die EÜR und die Einkommensteuererklärung müssen bis zum 31. Juli des Folgejahres eingereicht werden. Bei Fristüberschreitung können Säumnisgebühren oder Bußgelder anfallen.


Vorteile der EÜR für Kleinunternehmer

Die EÜR ist weniger komplex als die doppelte Buchführung und daher schneller und einfacher für Kleinunternehmer und umsatzsteuerpflichtige Selbstständige abzuschließen.

Zeit- und Kosteneinsparungen können erheblich sein. Die EÜR erfordert weniger Vorbereitung, sodass Unternehmer sich auf ihr Kerngeschäft konzentrieren können. Sie reduziert auch den Bedarf an umfangreichen Buchhaltungsdienstleistungen, wodurch jährlich Tausende von Euro gespart werden können.


EÜR hat spezielle Eingabefelder für Kleinunternehmer.


Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Erstellung der EÜR

Die genaue Vorbereitung der EÜR umfasst mehrere wichtige Schritte:

  1. Sammeln und Organisieren von Finanzunterlagen:

    1. Betriebseinnahmen: Sammle Rechnungen für alle betriebsbedingten Einnahmen, einschließlich Verkaufserlösen, Dienstleistungsgebühren und anderen Erträgen.

    2. Kleinunternehmer haben ein spezielles Feld für Einnahmen in der EÜR-Erklärung.

    3. Betriebsausgaben: Erfasse alle abzugsfähigen Betriebsausgaben wie Miete, Nebenkosten, Büromaterial, Reisekosten und Honorare.

  2. Das Prinzip der Ist-Versteuerung anwenden:

    1. Die EÜR folgt der Ist-Versteuerung, was bedeutet, dass Einnahmen und Ausgaben bei Zahlungseingang oder Leistungsausgabe erfasst werden, nicht bei Rechnungsstellung. Dies ist bekannt als das "Zu- und Abflussprinzip" (inflow and outflow principle).

    2. Mit der Ist-Versteuerung musst du keine Einkommensteuer auf Umsätze zahlen, die du noch nicht tatsächlich erhalten hast.

  3. Verwendung von ELSTER oder Norman für die Einreichung:

    1. Zugriff auf das ELSTER-Onlineportal und das Formular "Anlage EÜR" ausfüllen. Achte darauf, dass alle Einträge genau sind und deinen Finanzunterlagen entsprechen.

    2. ELSTER ist komplett kostenlos und für alle Steuerpflichtigen in Deutschland verfügbar. Leider wird ELSTER dir nicht helfen, die Gesamteinnahmen und -ausgaben für jede Kategorie zu berechnen und die Berechnungen von der Umsatzsteuer zu reinigen.

    3. Tools wie Norman helfen dir dabei, die Unterlagen für potenzielle Prüfungen durch das Finanzamt zu führen und die Steuerberechnungen zu automatisieren.

  4. Unterlagen bereit halten:

    1. Bewahre alle Rechnungen, Quittungen und Finanzdokumente organisiert und zugänglich auf, da diese möglicherweise zur Überprüfung durch das Finanzamt erforderlich sind.

    2. Selbst Kleinunternehmer müssen alle betriebsbezogenen Unterlagen 8 Jahre lang aufbewahren.


Häufige Fallstricke, die du vermeiden solltest:

  • Unvollständige Aufzeichnungen: Stelle sicher, dass alle Einnahmen und Ausgaben gründlich mit den entsprechenden Quittungen oder Rechnungen dokumentiert sind.

  • Falsche Anwendung des Ist-Versteuerungsprinzips: Erfasse Transaktionen nur, wenn die Zahlung empfangen oder geleistet wird, nicht bei Rechnungsstellung.

  • Verspätete Einreichung: Halte dich an die Einreichungsfristen, um Bußgelder zu vermeiden. Verspätete Einreichung kann zu Geldstrafen und Bußgeldern führen, die die finanzielle Gesundheit deines Unternehmens erheblich beeinträchtigen.


Welche Ausgaben können Kleinunternehmer in der EÜR absetzen?

Einer der Hauptvorteile der Nutzung der EÜR ist die Möglichkeit, betrieblich bedingte Ausgaben vom zu versteuernden Einkommen abzuziehen. Relevante Abzüge verringern deine Gesamtsteuerlast erheblich.

Hier sind einige gängige abzugsfähige Ausgaben:

  1. Büro & Homeoffice

    1. Büromiete & Nebenkosten – Wenn du einen separaten Büroraum mietest.

    2. Homeoffice-Abzug – Wenn dein Arbeitsplatz den Homeoffice-Kriterien des Finanzamts entspricht.

  2. Ausstattung & Materialien

    1. Laptops, Drucker und Arbeitsstationen – Voll absetzbar, wenn beruflich genutzt.

    2. Büromaterial – Papier, Stifte und allgemeine Büroartikel.

  3. Geschäftsreisen & Transport

    1. Fahrkostenzuschuss – Wenn du ein privates Fahrzeug für geschäftliche Zwecke nutzt (0,30 € pro km).

    2. Öffentliche Verkehrsmittel & Taxis – Bei dienstlichen Reisen.

    3. Unterkunft & Tagespauschalen – Bei Teilnahme an geschäftlichen Veranstaltungen.

  4. Marketing & Werbung

    1. Website-Kosten – Hosting, Domaingebühren und Webdesign.

    2. Werbung – Google Ads, Social Media Anzeigen, Flyer und Visitenkarten.

  5. Software

    1. Rechnungs- und Buchhaltungssoftware - Norman.

    2. Projektmanagement und Notizen – Notion.

    3. Office Suite - Microsoft Office (Microsoft 365 oder wie auch immer der aktuelle Name ist)

  6. Beratungskosten

    1. Anwaltskosten – Wenn du einen Anwalt zur Beratung oder zur Erstellung von Geschäftsdokumenten beauftragst.

    2. Mitgliedschaften & Zertifizierungen – Falls notwendig für deinen Beruf.

  7. Versicherungs- & Personalkosten

    1. Berufshaftpflichtversicherung

    2. Krankenversicherungsbeiträge

    3. Freiberufliche Sozialversicherungsbeiträge

💸 Ein klarer Überblick über abzugsfähige Ausgaben maximiert die steuerlichen Vorteile und reduziert das zu versteuernde Einkommen.


Automatisiere deine EÜR mit Norman

Die manuelle Behandlung der EÜR kann zeitaufwändig und fehleranfällig sein. Norman macht deine EÜR-Einreichung mühelos.

Wie Norman hilft:

  • Automatische Verfolgung von Einnahmen & Ausgaben – Verbinde dein Bankkonto und lass Norman die Transaktionen kategorisieren.

  • Mehrwertsteuerkonformität – Norman weiß, wie mit der Vorsteuer umzugehen ist, egal, ob du ein Kleinunternehmer bist oder nicht.

  • Vorgefüllte Anlage EÜR – Norman erstellt automatisch deine EÜR und übermittelt sie direkt an das Finanzamt – keine doppelte Arbeit auf Elster oder einen Steuerberater mehr erforderlich.

  • Digitale Dokumentenspeicherung – Lade Quittungen und Rechnungen direkt ins System hoch, um sie einfach nachzuschlagen.

  • Erinnerungen an Fristen – Verpasse nie wieder deine Steuerabgabefristen.

Mit Norman können Kleinunternehmer Stunden in der Buchhaltung sparen und teure Fehler vermeiden – damit du dich auf das Wachstum deines Unternehmens konzentrieren kannst, anstatt dich mit Steuerpapieren herumzuschlagen.


Fazit

Die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) bietet Kleinunternehmern eine vereinfachte und effiziente Methode zur Gewinnermittlung. Durch das Verständnis der Zulassungskriterien, das Einhalten wichtiger Regeln und das Befolgen eines systematischen Vorbereitungsprozesses können Kleinunternehmer eine genaue Finanzberichterstattung sicherstellen und die Einhaltung deutscher Steuervorschriften gewährleisten.


Dieser Artikel dient der Bereitstellung allgemeiner Informationen und stellt keine Steuerberatung dar.

© 2025 Norman AI GmbH

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