Kamera absetzen als Selbstständiger: So holst du dir den Steuervorteil 2026

Fröhliche Diana, leitende Glücklichkeitsbeauftragte

Diana

Master of Science in Unternehmensfinanzierung

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Aktualisiert am:

Kameraausrüstung ist für Fotografen notwendig

Eine Sony A7 IV mit Standardobjektiv liegt schnell bei 3.500 €, eine kompakte Sony ZV-1 für Vlogs bei 750 €, und ein Profi-Setup mit zwei Objektiven, Stativ und Mikrofon kann 8.000 € überschreiten. Wenn du als Selbstständiger fotografierst, filmst, Reels für Kunden produzierst oder als Creator unterwegs bist, ist die Kamera Betriebsausgabe — aber die Spielregeln sind anders als beim Laptop. Hier liest du, wann du sie sofort absetzen darfst, wann du über 7 Jahre abschreiben musst, und wie du Vorsteuer und Privatnutzung sauber regelst.


Kann ich meine Kamera überhaupt absetzen?

Ja — wenn du sie für deine selbstständige Tätigkeit nutzt. Bei manchen Berufen ist das offensichtlich: Fotograf:innen, Videograf:innen, UGC-Creator, Content-Creator, Journalist:innen, Influencer:innen, Architekt:innen, Immobilienmakler:innen, Eventveranstalter:innen. Auch ohne „Foto" im Berufsbild ist die Kamera absetzbar, wenn du Marketing-Material, Produktfotos, Reels oder Tutorials für dein Geschäft selbst produzierst — also typisch für Coaches, Trainer:innen, Onlineshop-Betreiber:innen und Berater:innen, die einen Social-Auftritt pflegen.

Knackpunkt: Das Finanzamt schaut bei Kameras genauer hin als bei Bildschirmen. Eine Kamera lässt sich problemlos privat nutzen — auf Reisen, bei Familienfeiern, im Urlaub. Du musst die berufliche Nutzung also plausibel machen können. Wer im Hauptberuf Fotograf:in ist, hat keinen Erklärungsbedarf. Wer „nebenbei mal Fotos für die Website macht", muss die Schätzung der Privatnutzung ehrlich angeben.

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Sofortabschreibung oder 7 Jahre AfA — die wichtigste Frage

Anders als beim Monitor oder Laptop fällt eine Kamera nicht unter die einjährige Sofortabschreibung für „Computerhardware" aus dem BMF-Schreiben vom 22. Februar 2022. Webcams stehen explizit drauf, klassische Foto- und Filmkameras nicht. Das heißt: Du musst nach der allgemeinen AfA-Logik vorgehen.

Die amtliche AfA-Tabelle gibt für „Foto- und Filmgeräte" eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 7 Jahren vor. Drohnen und reine Filmkameras werden teils mit 5 Jahren angesetzt. Daraus ergeben sich drei Wege, je nach Kaufpreis netto:

Anschaffungskosten netto

Variante

Wie du abschreibst

Bis 800 €

GWG-Sofortabschreibung

100 % im Jahr des Kaufs

250 € – 1.000 €

Sammelposten (Pool-AfA)

20 % pro Jahr über 5 Jahre, alle Anschaffungen gebündelt

Über 800 € (oder über 1.000 € im Pool)

Lineare AfA

1/7 des Kaufpreises pro Jahr über 7 Jahre

Wichtig: Du musst dich pro Jahr für eine der ersten beiden Methoden entscheiden — also entweder GWG plus lineare AfA für teurere Geräte, oder Sammelposten plus lineare AfA. Beide Wege parallel im selben Jahr sind nicht erlaubt. Für die meisten Selbstständigen ist die GWG-Variante praktikabler.

Beispiel 1: Sony ZV-1 für 750 € netto

Unter 800 € netto → GWG. Du buchst die Kamera komplett im Anschaffungsjahr als Betriebsausgabe. Bei 35 % Grenzsteuersatz sparst du sofort rund 263 € Einkommensteuer plus Vorsteuer.

Beispiel 2: Sony A7 IV mit Objektiv für 3.500 € netto

Über 800 € netto → 7 Jahre AfA. Pro Jahr setzt du 500 € als Betriebsausgabe an. Im Jahr des Kaufs zählt die Anschaffung anteilig nach Monaten („pro rata temporis") — bei Kauf im Mai also 8/12 von 500 € = 333 €, im zweiten bis siebten Jahr je volle 500 €, im achten Jahr die letzten 167 €.

Beispiel 3: Objektiv für 600 € netto und Body für 2.200 € netto im selben Jahr

Body wird über 7 Jahre abgeschrieben. Beim Objektiv hast du die Wahl: GWG (600 € sofort) oder Sammelposten (mit anderen Anschaffungen zwischen 250 und 1.000 € verbunden, über 5 Jahre verteilt). Wenn du in dem Jahr keine weiteren Pool-Anschaffungen hast, ist GWG eindeutig besser.


Privatnutzung: Wo das Finanzamt genau hinschaut

Die ehrliche Schätzung der beruflichen Nutzung ist bei Kameras der Punkt, an dem die meisten Diskussionen entstehen.

1. Reine betriebliche Nutzung (über 90 %)

Du bist im Hauptberuf Fotograf:in, Videograf:in oder Content-Creator und die Kamera ist dein Arbeitsgerät. Du kannst sie zu 100 % als Betriebsausgabe ansetzen. Privatfotos im Urlaub mit derselben Kamera sind unschädlich, solange sie nicht das Hauptverwendungsmuster darstellen.

2. Gemischte Nutzung (10–90 % betrieblich)

Typischer Fall: Coach, Berater:in oder Onlineshop-Inhaber:in, der/die regelmäßig Content produziert, aber die Kamera auch privat nutzt. Du musst den betrieblichen Anteil schätzen und in deiner Buchhaltung dokumentieren. Schätzungen wie „70 % geschäftlich" reichen, wenn du sie nachvollziehbar begründen kannst (z. B. „2 Shootings pro Monat à 4 Stunden, dazu wöchentlich 2 Stunden Reels-Produktion"). Beleg ist Gold wert: Eine kurze Kalenderübersicht oder ein Foto-Ordner mit datierten Business-Inhalten beruhigt jede Betriebsprüfung.

3. Überwiegend privat (unter 10 % betrieblich)

Wer einmal im Quartal ein Produktfoto schießt, kommt mit der Kamera nicht über die 10 %-Hürde. Dann gehört das Gerät ins Privatvermögen. Du kannst aber jede einzelne berufliche Nutzung über die Reisekostenabrechnung oder als Aufwand der Tätigkeit ansetzen — das ist bei Kameras allerdings selten relevant.


Vorsteuer: Wann du 19 % zurückbekommst

Bist du regelbesteuerter Unternehmer (also kein Kleinunternehmer nach § 19 UStG), bekommst du auf den Bruttopreis 19 % Vorsteuer zurück. Bei einer Kamera für 3.500 € netto / 4.165 € brutto sind das 665 € — die ziehst du in der Monats-UStVA ab, in der du die Rechnung erhalten hast.

Voraussetzung: Du hast eine ordnungsgemäße Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer (Foto Erhardt, Calumet, Sony Business etc. stellen sie problemlos aus, wenn du als Geschäftskunde bestellst), und die Kamera wird zu mindestens 10 % betrieblich genutzt. Der Vorsteuerabzug ist unabhängig von der einkommensteuerlichen AfA — du bekommst die Vorsteuer komplett im Anschaffungsmonat zurück, auch wenn du den Kaufpreis selbst über 7 Jahre verteilst. Mehr zur Mechanik in unserer Umsatzsteuervoranmeldung-Seite.

Bei gemischter Nutzung musst du die Vorsteuer ggf. anteilig kürzen. In der Praxis kannst du die Kamera bei mindestens 50 % betrieblicher Nutzung dem Unternehmensvermögen voll zuordnen, die Vorsteuer komplett ziehen und die Privatnutzung später als unentgeltliche Wertabgabe versteuern. Das ist die für die meisten Creator wirtschaftlich beste Variante — frage im Zweifel kurz nach.


Konkretes Rechenbeispiel: Profi-Setup für UGC-Produktion

Du bist UGC-Creator und kaufst im Mai 2026: Sony A7 IV (2.500 € netto), 24-105mm-Objektiv (1.300 € netto), Mikrofon Røde VideoMic Pro (200 € netto), Stativ (150 € netto), 2 SD-Karten (80 € netto). Gesamt: 4.230 € netto / 5.034 € brutto. Du nutzt das Setup zu 90 % beruflich.

  • Body (2.500 €) + Objektiv (1.300 €): jeweils über 7 Jahre AfA → 357 € + 186 € = 543 € Betriebsausgabe pro vollem Jahr; im Kaufjahr anteilig (8/12)

  • Mikrofon (200 €) + Stativ (150 €) + SD-Karten (80 €): alle unter 800 € → GWG, sofort 430 € Betriebsausgabe in 2026

  • Vorsteuer: 19 % auf 4.230 € = 803 €, voll in der UStVA Mai 2026

  • Steuerersparnis 1. Jahr (Annahme: 35 % Grenzsteuersatz): ca. 277 € Einkommensteuer (auf 793 € absetzbare Beträge im Kaufjahr)

  • Steuerersparnis insgesamt über 7 Jahre: Body + Objektiv 3.800 € × 35 % = 1.330 € + GWG-Effekt im Kaufjahr 150 € = ca. 1.480 € weniger Einkommensteuer

Effektiv kostet dich das 5.034 €-Setup über die Laufzeit gesehen rund 2.750 €. Wie viel das in deinem konkreten Steuersatz ausmacht, kannst du mit unserem Steuerrechner nachrechnen.


So buchst du die Kamera richtig

Du erfasst die Kamera als Anlagevermögen oder als sofort abzugsfähige Betriebsausgabe — je nach Kaufpreis und gewählter Methode.

  • SKR03 (über 800 € netto): Konto 0410 (Geschäftsausstattung) gegen Bank, Buchung der AfA jährlich auf Konto 4830 (Abschreibungen auf Sachanlagen)

  • SKR04 (über 800 € netto): Konto 0650 (Geschäftsausstattung) gegen Bank, AfA-Buchung auf Konto 6220

  • GWG (bis 800 € netto): SKR03 Konto 0480 / SKR04 Konto 0670, voll im Anschaffungsjahr

  • EÜR-Anlage: Bei AfA über die Position „Absetzungen für Abnutzung" mit eigenem Eintrag im Anlageverzeichnis; bei GWG die Position „Sofort abzugsfähige geringwertige Wirtschaftsgüter"

Im Anlageverzeichnis trägst du Datum, Anschaffungskosten netto, Nutzungsdauer und jährliche AfA ein. Das ist bei AfA-Geräten Pflicht — und bei einer Betriebsprüfung der erste Punkt, der gecheckt wird. Wenn du die Belegerfassung lieber automatisieren willst, schau dir Norman vs. Lexoffice an: AfA-Plan, Anlageverzeichnis und Pool-AfA werden automatisch geführt, sobald du die Rechnung scannst.


Sonderfälle: Wann Kameras besonders einfach (oder schwierig) sind

Du bist hauptberuflich Fotograf:in

Glücksfall — die berufliche Nutzung ist offensichtlich. Trotzdem gilt die 7-Jahres-AfA, das Finanzamt macht hier keine Ausnahme. Wenn du dazu Hintergrund brauchst, lies unseren Artikel zum Fotograf-Gewerbe und zur UStVA für Fotografen.

Du bist Influencer:in oder UGC-Creator

Hier ist die Argumentation klarer geworden — wer Reels, TikToks oder UGC für Marken produziert, hat ein eindeutiges Geschäftsmodell. Halte aber die Trennung sauber: Eine Kamera, die du auch im Familienurlaub mitnimmst, ist gemischte Nutzung, kein 100 %-Geschäftsgut. Mehr zur steuerlichen Einordnung im Artikel zu Instagram-Influencer Steuern.

Drohnen-Kameras

Drohnen mit integrierter Kamera (DJI, Autel) werden nach der AfA-Tabelle mit 5 Jahren Nutzungsdauer angesetzt. Auch hier gilt: unter 800 € netto = GWG, darüber lineare AfA. Wer geschäftlich filmt (Immobilien, Events, Architektur) hat hier in der Regel keine Probleme bei der Anerkennung — solange ein gültiger Drohnenführerschein und eine Haftpflicht vorhanden sind.

Kamera privat gekauft, später ins Geschäft eingelegt

Wenn du eine Kamera vor der Selbstständigkeit privat gekauft hast und sie jetzt geschäftlich nutzen willst, kannst du sie zum Teilwert (Marktwert am Tag der Einlage) ins Betriebsvermögen einbringen. Die AfA läuft dann ab Einlage über die Restnutzungsdauer. Achtung: Du bekommst rückwirkend keine Vorsteuer mehr.


Häufige Fehler — und wie du sie vermeidest

Fehler 1: Sofortabschreibung wie beim Laptop ansetzen

Foto- und Filmkameras stehen nicht auf der BMF-Computerhardware-Liste. Wer eine 3.500 €-Kamera komplett im Kaufjahr absetzt, fliegt bei der nächsten Prüfung auf. Nur Webcams (i.S. „Computer-Peripherie") fallen unter die einjährige Sofortabschreibung.

Fehler 2: Privatkauf bei Saturn ohne Geschäftsadresse

Quittung ohne deinen Geschäftsnamen → keine Vorsteuer. Bestelle bei Calumet, Foto Erhardt, Sony Pro Support oder Amazon Business als Geschäftskunde. Online-Bestellungen sind unkomplizierter als Ladengeschäfte, weil die Adresse direkt aus deinem Geschäftskonto übernommen wird.

Fehler 3: Objektiv und Body als ein einziges Wirtschaftsgut buchen

Body und Objektiv sind nach BFH-Rechtsprechung selbstständig nutzbare Wirtschaftsgüter. Du behandelst beide einzeln: ein 600 €-Objektiv ist GWG (sofort 100 %), auch wenn der Body über 7 Jahre läuft. Wer alles in einer Position bündelt, verschenkt den GWG-Vorteil.

Fehler 4: Privatnutzung verschleiern

Eine Kamera, die du auch im Urlaub mitnimmst, wird vom Finanzamt routinemäßig hinterfragt. Eine ehrliche Schätzung (z. B. „80 % geschäftlich") schützt dich besser als ein 100 %-Ansatz, der bei der Prüfung kippt — dann werden rückwirkend Steuern plus Zinsen fällig.

Fehler 5: Vorsteuer im falschen Monat

Maßgeblich für den Vorsteuerabzug ist der Tag der Rechnung, nicht der Tag der Zahlung. Bestellst du die Kamera im Mai, bekommst aber die Rechnung erst im Juni, läuft die Vorsteuer in der Juni-UStVA. Bei Reverse-Charge-Lieferungen aus dem EU-Ausland (Sony Italien, Amazon Lux) gelten Sonderregeln — die deutsche Vorsteuer und Erwerbsteuer trägst du selbst ein. Mehr in unserem Reverse-Charge-Wiki.


Häufige Fragen

Kann ich Zubehör wie Speicherkarten, Akkus und Taschen separat absetzen?

Ja — und du solltest. Speicherkarten, Akkus, Akkugriffe, Tragegurte, Kamerataschen, Reinigungssets sind eigenständige Wirtschaftsgüter. Unter 800 € netto sind sie GWG, also sofort voll absetzbar. Sie laufen nicht zwingend an die Nutzungsdauer der Hauptkamera gekoppelt.

Was, wenn ich die Kamera vor Ende der 7 Jahre verkaufe?

Dann stellst du die AfA in dem Jahr des Verkaufs anteilig ab und buchst den Verkaufserlös als Betriebseinnahme. Der Restbuchwert wird gegen den Erlös aufgerechnet. Beispiel: Kamera für 3.500 € im Mai 2026 gekauft, verkauft im Juni 2029 für 1.800 €. Restbuchwert nach 3 Jahren AfA ≈ 2.000 €. Verlust 200 € als Betriebsausgabe. Wer Gewinn macht, versteuert ihn.

Lohnt sich Leasing oder Mietkauf?

Bei sehr hochwertigen Setups (Cinema-Kameras ab 10.000 €) kann Leasing sinnvoll sein, weil du die Leasingrate komplett im Jahr der Zahlung absetzen kannst — kein 7-Jahres-Stretch. Für die meisten Foto-Kameras ist Kauf aber günstiger und administrativ einfacher.

Muss ich die Kamera ins Anlageverzeichnis eintragen?

Bei AfA über mehrere Jahre: ja, das ist Pflicht. Bei GWG-Sofortabschreibung gilt eine Aufzeichnungspflicht für Geräte zwischen 250 und 800 € netto — du musst sie in einem laufenden Verzeichnis erfassen (Datum, Bezeichnung, Kosten). Unter 250 € netto reicht der Beleg.

Smartphone als Kamera-Ersatz absetzen?

Wenn du als Creator oder UGC-Producer ausschließlich mit dem iPhone arbeitest, ist das Handy das eigentliche Aufnahmegerät — und damit voll absetzbar nach den Smartphone-Regeln. Mehr dazu liest du im Artikel zum Handy absetzen. Ein Smartphone fällt im Gegensatz zur Foto-Kamera unter die einjährige Sofortabschreibung.


Fazit

Eine Kamera ist für Selbstständige gut absetzbar, aber kein „Sofort-100 %"-Ding wie der Laptop. Unter 800 € netto: GWG, voll im Kaufjahr. Darüber: 7 Jahre AfA (Drohnen 5 Jahre). Vorsteuer ziehst du immer komplett im Anschaffungsmonat — unabhängig von der AfA-Verteilung. Wer die Kamera auch privat nutzt, schätzt den beruflichen Anteil ehrlich und dokumentiert ihn. Eine korrekte Buchung im Anlageverzeichnis ist Pflicht und der erste Punkt, der bei einer Betriebsprüfung gecheckt wird. Wenn du die AfA-Berechnung, das Anlageverzeichnis und die Vorsteuerabwicklung lieber automatisiert haben willst, schau dir Norman im Vergleich zu sevdesk an oder lies, wie das Tool dein Equipment in der Equipment-Übersicht verbucht.

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Norman gibt niemals finanzielle, rechtliche oder steuerliche Beratung.

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