Kamera absetzen 2026: GWG oder 7 Jahre AfA?
Anders als beim Laptop gilt für Kameras keine Ein-Jahres-Regel: Bis 800 € netto sofort komplett absetzen, darüber 7 Jahre AfA – oder degressiv bis 30 %. So setzt du Kamera, Objektive und Zubehör 2026 als Selbstständiger oder GmbH richtig ab.
- Kategorie
- Steuern
- Aktualisiert
- Autor:in
- Diana
Eine neue Kamera fürs Business ist selten ein Schnäppchen: Eine spiegellose Vollformatkamera kostet schnell 2.000 bis 3.000 €, ein gutes Objektiv legt nochmal drauf. Die gute Nachricht: Als Selbstständiger, Fotograf oder GmbH kannst du die Kamera von der Steuer absetzen. Die schlechte: Anders als beim Laptop greift hier keine Ein-Jahres-Sonderregel – eine Kamera ist keine Computerhardware.
Damit entscheidet allein der Nettopreis, wie du absetzt: Bis 800 € netto ist die Kamera ein geringwertiges Wirtschaftsgut und sofort zu 100 % abziehbar. Darüber landet sie in der amtlichen AfA-Tabelle – und die schreibt für Foto- und Videogeräte eine Nutzungsdauer von 7 Jahren vor.
Hier kommen die Regeln, mit denen du Kamera, Objektive und Zubehör 2026 sauber in der EÜR oder im Jahresabschluss der GmbH unterbringst – inklusive Vorsteuer, privater Mitnutzung und drei Hebeln, mit denen du die Steuerlast vorziehst.
Das Wichtigste in Kürze
- Bis 800 € netto: Die Kamera ist ein geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG) und im Kaufjahr sofort zu 100 % absetzbar (§ 6 Abs. 2 EStG).
- Über 800 € netto: Abschreibung über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 7 Jahren laut AfA-Tabelle (Fundstelle 6.14.4 für Foto-, Film- und Videogeräte).
- Neu für 2026: Wer die Kamera zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 kauft, darf statt linear auch degressiv mit bis zu 30 % abschreiben – das zieht den Abzug in die ersten Jahre.
- Vorsteuer holst du dir bei Regelbesteuerung sofort im Voranmeldungszeitraum zurück, unabhängig von der jahrelangen AfA.
- Private Mitnutzung teilst du anteilig: unter 10 % betrieblich kein Abzug, 10–90 % anteilig, über 90 % voll.
Regel 1: Die entscheidende Grenze – 800 € netto
Ob Sofortabzug oder Abschreibung über Jahre hängt am Nettokaufpreis des einzelnen Geräts:
- Bis 800 € netto (§ 6 Abs. 2 EStG): Die Kamera ist ein geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG) und im Kaufjahr zu 100 % absetzbar. Brutto entspricht das bei 19 % Umsatzsteuer 952 €. Eine Action-Cam oder eine Einsteiger-Systemkamera für 700 € netto landet also komplett in der EÜR des Anschaffungsjahres.
- Über 800 € netto: Es greift die AfA über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer (mehr dazu in Regel 2).
Wichtig: Die 800-€-Grenze gilt pro Gerät, nicht pro Rechnung. Und ab netto 250,01 € musst du jedes GWG in ein laufendes Verzeichnis eintragen (Anschaffungsdatum, Hersteller, Modell, Seriennummer, Preis). Die Details stehen in unserem Leitfaden zur GWG-Grenze und Sofortabschreibung. Anders als beim Laptop – der dank BMF-Regel auch über 800 € sofort voll abziehbar ist – gibt es diese Abkürzung für Kameras nicht.
Regel 2: Über 800 € – 7 Jahre lineare AfA
Kostet die Kamera netto mehr als 800 €, schreibst du sie nach der amtlichen AfA-Tabelle für allgemein verwendbare Anlagegüter ab. Für Foto-, Film- und Videogeräte ist dort eine Nutzungsdauer von 7 Jahren hinterlegt – deutlich länger als bei vielen anderen Geräten.
Beispiel: Du kaufst am 15. Mai 2026 eine Systemkamera für 2.520 € netto. Die lineare AfA von 360 € pro Jahr (2.520 € ÷ 7) läuft zeitanteilig:
| Jahr | Zeitanteil | Lineare AfA |
|---|---|---|
| 2026 | 8 von 12 Monaten (Mai–Dez.) | 240 € |
| 2027–2032 | je volles Jahr | je 360 € |
| 2033 | Restbetrag | 120 € |
Die zeitanteilige Berechnung im Kaufjahr (pro rata temporis) schreibt § 7 Abs. 1 Satz 4 EStG vor. Für GmbHs läuft die Buchung direkt ins Anlageverzeichnis – die Mechanik erklären wir im Leitfaden zu Abschreibungen in der GmbH.
Schneller abschreiben: die degressive AfA (2025–2027)
Für bewegliche Anlagegüter, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 angeschafft werden, hat der Gesetzgeber mit dem steuerlichen Investitionssofortprogramm die degressive AfA wieder eingeführt (§ 7 Abs. 2 EStG, verkündet am 18. Juli 2025). Statt gleichbleibender Raten schreibst du dann bis zu 30 % pro Jahr vom jeweiligen Restbuchwert ab – höchstens das Dreifache der linearen Rate.
Für unsere Beispielkamera (2.520 € netto, Kauf Mai 2026) bringt das deutlich mehr Abzug in die ersten Jahre:
| Jahr | Lineare AfA | Degressive AfA (30 %) |
|---|---|---|
| 2026 (8 Monate) | 240 € | 504 € |
| 2027 | 360 € | 605 € |
| 2028 | 360 € | 423 € |
| Summe Jahr 1–3 | 960 € | 1.532 € |
Auch die degressive AfA rechnest du im Kaufjahr monatsgenau (hier 8/12). Sinkt die degressive Rate später unter die lineare, darfst du einmalig auf die lineare Methode wechseln und den Rest gleichmäßig verteilen. Die Wahl triffst du pro Wirtschaftsgut – für eine teure Kamera in einem gewinnstarken Jahr ist die degressive Variante oft der bessere Hebel.
Regel 3: Vorsteuer – die 19 % zurückholen
Bist du vorsteuerabzugsberechtigt (Regelbesteuerung, keine Kleinunternehmerregelung), holst du dir die in der Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer über die Umsatzsteuervoranmeldung vom Finanzamt zurück – und zwar sofort im Voranmeldungszeitraum des Kaufs, unabhängig von der jahrelangen AfA. Bei einer Kamera für 3.000 € brutto sind das 478,99 € Vorsteuer auf einen Schlag.
Voraussetzung sind die Pflichtangaben nach § 14 UStG auf der Rechnung: Name & Anschrift, Steuernummer oder USt-IdNr, Datum, Nettobetrag, USt-Satz und USt-Betrag. Kleinunternehmer setzen den Bruttobetrag als Betriebsausgabe ab, ziehen aber keine Vorsteuer – ob sich der Verzicht bei einer teuren Kamera lohnt, klären wir im Beitrag zur Kleinunternehmerregelung.
Regel 4: Hobby oder Business? Die private Mitnutzung
Kameras schaut sich das Finanzamt genauer an als einen Drucker – denn Fotografieren ist für viele auch Hobby. Du musst die betriebliche Nutzung plausibel machen:
- Unter 10 % betrieblich: kein Betriebsausgabenabzug – die Kamera bleibt Privatvermögen.
- 10–90 % betrieblich: anteiliger Abzug. Bei 70 % beruflicher Nutzung setzt du 70 % von AfA und Vorsteuer ab.
- Über 90 % betrieblich: voller Abzug, die Privatnutzung gilt als unwesentlich.
Wer hauptberuflich als Fotograf ein Gewerbe anmeldet oder die Kamera für Produktfotos, Reels und Kundenshootings einsetzt, begründet einen hohen betrieblichen Anteil leicht. Hilfreich ist eine kurze Dokumentation: Aufträge, Shooting-Termine, veröffentlichte Bilder. So steht der Abzug auch in der Betriebsprüfung.
Regel 5: Objektive, Zubehör & Speicherkarten
Rund um die Kamera fällt viel Zubehör an – das behandelst du jeweils einzeln:
- Stativ, Speicherkarten, Kameratasche, Akkus, Reinigungsset: meist unter 800 € netto → GWG, sofort 100 % absetzbar.
- Wechselobjektive: ein separat gekauftes Objektiv ist ein eigenes Wirtschaftsgut. Bis 800 € netto GWG, darüber eigene 7-Jahres-AfA. Kaufst du Body und Objektiv als Set auf einer Rechnung, behandelst du das Bundle als ein Wirtschaftsgut.
- Mikrofone, Beleuchtung, Gimbal: eigenständige Geräte – gleiche 800-€-Logik.
- Bildbearbeitungs-Software (Lightroom, Capture One als Abo): laufende Betriebsausgabe, voll im Zahlungsjahr abziehbar.
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IAB & Sammelposten: zwei weitere Hebel
Neben der degressiven AfA ziehen zwei Optionen den Abzug vor:
- Investitionsabzugsbetrag (IAB): Planst du den Kamerakauf, kannst du nach § 7g EStG schon bis zu drei Jahre vorher 50 % der voraussichtlichen Kosten gewinnmindernd abziehen – ideal, um in einem starken Jahr Steuer zu sparen. Den IAB kannst du sogar mit der degressiven AfA auf den Restbetrag kombinieren. Details im IAB-Leitfaden für Selbstständige und GmbH.
- Sammelposten (Pool-AfA): Wirtschaftsgüter zwischen 250,01 € und 1.000 € netto kannst du in einen Sammelposten legen und über 5 Jahre gleichmäßig abschreiben (§ 6 Abs. 2a EStG) – eine Alternative zur Einzel-AfA, wenn die Kamera knapp über der GWG-Grenze liegt.
GoBD-konform buchen – und Norman macht den Rest
Egal ob 700 € oder 3.000 €: Seit GoBD verlangt das Finanzamt eine lückenlose, unveränderbare Dokumentation. Originalrechnung mit allen Pflichtangaben, korrekte Buchung im richtigen Konto, kein nachträgliches Ändern. Beleg verloren? Ein Eigenbeleg rettet die Betriebsausgabe – den Vorsteuerabzug aber nicht.
Norman erkennt beim Kamerakauf automatisch, ob GWG, 7-Jahres-AfA oder Sammelposten greift, bucht den Beleg ins richtige Konto und zieht die Vorsteuer in der Voranmeldung. Für GmbHs läuft das direkt ins Anlageverzeichnis und in den Jahresabschluss – siehe Steuern für GmbH und Steuern für Selbstständige.
Häufige Fragen (FAQ)
Über wie viele Jahre wird eine Kamera abgeschrieben?
Über 7 Jahre. So lange ist die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer für Foto-, Film- und Videogeräte in der amtlichen AfA-Tabelle (Fundstelle 6.14.4) hinterlegt. Liegt der Nettopreis bei bis zu 800 €, entfällt die Verteilung – dann setzt du die Kamera als GWG sofort komplett ab.
Kann ich eine Kamera schneller als in 7 Jahren abschreiben?
Ja, auf zwei Wegen. Kaufst du zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027, kannst du degressiv mit bis zu 30 % abschreiben und ziehst so einen Großteil in die ersten Jahre. Zusätzlich darfst du eine kürzere Nutzungsdauer ansetzen, wenn du eine intensive berufliche Abnutzung nachweist – bei Vielfotografierenden ist das plausibel, sollte aber mit dem Steuerberater abgestimmt sein.
Kann ich eine gebrauchte Kamera absetzen?
Ja. Für gebrauchte Geräte gelten dieselben Regeln: Bemessungsgrundlage ist dein tatsächlicher Kaufpreis. Bis 800 € netto GWG-Sofortabzug, darüber Abschreibung über die (Rest-)Nutzungsdauer. Bei stark genutzter Gebrauchttechnik lässt sich oft eine kürzere Restnutzungsdauer begründen.
Kann ich eine Kamera absetzen, wenn ich sie auch privat nutze?
Ja, aber nur anteilig. Bei 10 bis 90 % betrieblicher Nutzung setzt du den entsprechenden Prozentsatz von AfA und Vorsteuer ab. Unter 10 % betrieblicher Nutzung ist gar kein Abzug möglich, über 90 % gilt die Kamera als voll betrieblich. Eine kurze Dokumentation der Aufträge sichert den Anteil ab.
Kann ich als Angestellter eine Kamera von der Steuer absetzen?
Ja, wenn du sie beruflich nutzt – dann sind es Werbungskosten in der Anlage N deiner Einkommensteuererklärung. Es gilt dieselbe Logik: bis 800 € netto sofort, darüber über 7 Jahre. Nutzt du die Kamera gemischt, ziehst du nur den beruflichen Anteil ab.
Fazit
Kamera absetzen 2026 folgt einer klaren Logik: Bis 800 € netto sofort zu 100 %, darüber 7 Jahre AfA – die Ein-Jahres-Regel für Computer gilt hier nicht. Für Käufe zwischen Mitte 2025 und Ende 2027 zieht die degressive AfA bis 30 % den Abzug nach vorn. Die Vorsteuer holst du dir trotzdem sofort zurück, die private Mitnutzung teilst du sauber auf, Objektive und Zubehör behandelst du einzeln. Wer den Kauf plant, zieht mit IAB oder Sammelposten zusätzlich Steuerlast vor. Diszipliniert dokumentiert, holst du aus jeder Kamera das steuerliche Maximum – und stehst in der Betriebsprüfung sauber da.
Kamera & Equipment automatisch richtig abschreiben
GWG, 7-Jahres-AfA oder degressiv bis 30 %: Norman erkennt beim Kamerakauf die richtige Methode, bucht den Beleg ins passende Konto und zieht die Vorsteuer in der Voranmeldung. Buchhaltung und Belege sind komplett kostenlos, den vollen Steuerumfang gibt es ab 12 €/Monat – auf Deutsch, Englisch und weiteren Sprachen.