Handy absetzen als Selbstständiger: So nutzt du den vollen Steuervorteil 2026

Fröhliche Diana, leitende Glücklichkeitsbeauftragte

Diana

Master of Science in Unternehmensfinanzierung

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Aktualisiert am:

Smartphones als Betriebsausgabe absetzen

Ein iPhone 16 Pro kostet schnell 1.500 €, ein Galaxy S25 Ultra liegt ähnlich. Als Selbstständiger oder Freiberufler kannst du dein Handy steuerlich absetzen — aber anders als beim Laptop. Smartphones fallen nicht unter die berühmte 1-Jahres-Regel für Computerhardware. Hier liest du, wann das Handy Betriebsausgabe ist, wie viel du absetzen darfst und was bei privater Mitnutzung gilt.


Kann ich mein Handy überhaupt absetzen?

Ja — wenn du das Smartphone für deine selbstständige Tätigkeit nutzt, gehört es zu den Arbeitsmitteln und ist eine Betriebsausgabe. Das gilt für Freiberufler, Gewerbetreibende, Einzelunternehmer und auch für UGs oder GmbHs. Entscheidend ist nicht der Name auf der Rechnung, sondern die tatsächliche Nutzung: Telefonate mit Kunden, geschäftliche E-Mails, Recherche, Kalender, mobile Buchhaltung — all das zählt als betriebliche Verwendung.

Auch Arbeitnehmer können ihr Handy in der Steuererklärung als Werbungskosten ansetzen, allerdings mit anderen Regeln (z. B. Werbungskosten-Pauschalen). Dieser Artikel konzentriert sich auf Selbstständige, weil hier die Spielregeln großzügiger und die Hebel größer sind.

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Achtung: Anders als beim Laptop — keine 100 % Sofortabschreibung

Viele Selbstständige machen hier einen Fehler. Seit dem BMF-Schreiben vom 26. Februar 2021 gilt für „Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung" eine angenommene Nutzungsdauer von einem Jahr — Laptops, Tablets, Monitore und Desktop-PCs darfst du also komplett im Kaufjahr absetzen.

Smartphones stehen ausdrücklich nicht auf dieser Liste. Das BMF zählt Telekommunikationsgeräte separat — und für sie gelten die normalen Abschreibungsregeln. Wie du dein Handy absetzt, hängt deshalb vom Nettokaufpreis ab.

Bis 800 € netto: GWG — 100 % im Kaufjahr

Liegt der Nettopreis deines Handys bei maximal 800 € (also brutto bis 952 €), gilt es als geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG) nach § 6 Abs. 2 EStG. Du kannst den vollen Betrag im Jahr des Kaufs als Betriebsausgabe ansetzen. Das trifft auf die meisten Mittelklasse-Smartphones zu — ein iPhone 16e (ab ca. 700 € brutto) oder ein Pixel 9 (ab ca. 800 € brutto) kommen klar unter die Grenze.

Über 800 € netto: AfA über die Nutzungsdauer

Kostet das Handy mehr als 800 € netto, musst du es über die voraussichtliche Nutzungsdauer abschreiben. Die offizielle AfA-Tabelle des BMF nennt für Smartphones keine eigene Position — in der Praxis und nach Auffassung der meisten Finanzämter werden 5 Jahre angesetzt. Bei einem iPhone 16 Pro für 1.500 € netto (Anschaffung im Mai 2026) sind das also rund 300 € pro Jahr, anteilig ab dem Anschaffungsmonat (sogenannte zeitanteilige AfA).

Sammelposten als Alternative (250 – 1.000 € netto)

Liegt das Handy zwischen 250 € und 1.000 € netto, darfst du es alternativ in einen Sammelposten einstellen und über 5 Jahre gleichmäßig abschreiben. Achtung: Diese Option musst du für ein gesamtes Wirtschaftsjahr einheitlich für alle Wirtschaftsgüter in dieser Preisspanne wählen. Für die meisten Selbstständigen ist das nur sinnvoll, wenn sie ohnehin viele Anschaffungen in diesem Bereich tätigen.


Wie viel kannst du absetzen? (Vollnutzung vs. Mischnutzung)

Das Finanzamt unterscheidet — wie beim Laptop — zwischen drei Szenarien. Bei Smartphones ist die Mischnutzung allerdings die Regel, nicht die Ausnahme.

1. Reine betriebliche Nutzung (über 90 %)

Hast du ein zweites Handy nur für die Selbstständigkeit — Diensthandy ohne private Apps, ohne private Kontakte — kannst du 100 % der Anschaffungskosten und der laufenden Kosten ansetzen. Das ist die sauberste Lösung, weil du dir die Aufteilungsdiskussion mit dem Finanzamt sparst.

2. Gemischte Nutzung (10 – 90 % betrieblich)

Nutzt du dein einziges Smartphone teils privat (WhatsApp mit Freunden, Instagram, Spotify) und teils geschäftlich, musst du den betrieblichen Anteil schätzen und nur diesen absetzen. Beispiel: Bei 70 % beruflicher Nutzung und einem Kaufpreis von 800 € sind das 560 € Betriebsausgabe.

Dokumentiere deine Schätzung kurz schriftlich — etwa als Notiz in deiner Buchhaltung: „Smartphone wird zu 70 % geschäftlich genutzt: Kunden­telefonate, geschäftliche Mails, mobile Buchhaltung, Banking; 30 % privat (Messenger, Social Media, Streaming)." Bei einer Betriebsprüfung musst du diese Quote plausibel begründen können. Eine Quote von 60 – 80 % ist für Selbstständige üblich und in der Regel unstrittig.

3. Überwiegend privat (unter 10 % betrieblich)

Liegt deine berufliche Nutzung unter 10 %, ist das Handy steuerlich Privatvermögen. Du kannst es dann nicht als Betriebsausgabe absetzen — höchstens einzelne berufliche Telefonate über die laufende Rechnung.

Hinweis: Die 20-€-Pauschale gilt nicht für Selbstständige

Du liest oft von einer „Telefonkosten-Pauschale" (20 % der Rechnung, max. 20 € pro Monat). Diese Vereinfachung gilt ausschließlich für Arbeitnehmer bei Werbungskosten. Als Selbstständiger musst du den betrieblichen Anteil immer schätzen — du darfst aber höhere Quoten ansetzen, wenn sie der Realität entsprechen.


Vorsteuer: Wann du 19 % zurückbekommst

Bist du regelbesteuerter Unternehmer (also kein Kleinunternehmer nach § 19 UStG), bekommst du zusätzlich zur einkommensteuerlichen Absetzung die Mehrwertsteuer auf das Handy zurück. Bei einem Bruttopreis von 952 € zieht das Finanzamt 152 € Vorsteuer ab — du zahlst effektiv nur 800 € netto.

Voraussetzung: Du hast eine ordnungsgemäße Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer (bei Apple, Samsung & Co. immer der Fall) und das Handy wird zu mindestens 10 % betrieblich genutzt. Bei Mischnutzung kannst du wählen: das Handy voll dem Betrieb zuordnen (volle Vorsteuer + private Nutzungsentnahme versteuern) oder nur den betrieblichen Teil ansetzen (anteilige Vorsteuer).

Die Vorsteuer ziehst du in der Umsatzsteuervoranmeldung des Monats, in dem du die Rechnung erhalten hast — nicht erst in der Jahreserklärung. Bist du Kleinunternehmer, gibt es keine Vorsteuer-Erstattung; dafür ist die Buchhaltung deutlich einfacher.


Konkretes Rechenbeispiel

Du kaufst im Mai 2026 ein iPhone 16 Pro für 1.500 € brutto (1.260,50 € netto + 239,50 € USt). Du nutzt es zu 70 % beruflich, 30 % privat. Der Nettopreis liegt über 800 € — also AfA über 5 Jahre.

  • AfA pro Jahr: 1.260,50 € ÷ 5 Jahre = 252,10 € pro vollem Jahr

  • 2026 (anteilig ab Mai): 252,10 € × 8/12 = 168,07 €

  • Davon betrieblicher Anteil 70 %: 117,65 € Betriebsausgabe in 2026

  • Vorsteuerabzug Mai 2026: 70 % von 239,50 € = 167,65 € in der UStVA

  • Steuerersparnis 2026 (Annahme: Grenzsteuersatz 35 %): 117,65 € × 35 % = 41,18 €

In den Folgejahren 2027 – 2030 setzt du jeweils 70 % von 252,10 € (= 176,47 €) als Betriebsausgabe an. Über die volle Nutzungsdauer summiert sich das auf rund 882 € Betriebsausgabe plus 167,65 € Vorsteuer — der Staat trägt damit etwa 30 % der Kosten mit.

Bleibst du unter 800 € netto (z. B. ein iPhone 16e für 749 € netto), läuft das Ganze einfacher: Du buchst die volle Summe direkt als Betriebsausgabe in 2026 — keine AfA-Tabelle, keine Folgejahre.


Auch absetzen: Handyrechnung, Vertrag und Zubehör

Die Anschaffung ist nur ein Teil. Mindestens genauso wichtig sind die laufenden Kosten — und die hast du jeden Monat.

Mobilfunkrechnung

Deine monatliche Mobilfunkrechnung (Telekom, Vodafone, O2, 1&1 …) buchst du nach derselben Logik wie das Gerät. Bei reinem Diensthandy: 100 % Betriebsausgabe und 100 % Vorsteuerabzug. Bei Mischnutzung: anteilig nach deiner geschätzten Quote (in der Regel die gleiche wie für das Gerät selbst).

Zubehör (Hülle, Ladegerät, AirPods)

Hülle, Powerbank, Schnellladegerät, KFZ-Halterung — Kleinkram bis 250 € netto bucht man üblicherweise sofort als Betriebsausgabe ohne Aktivierung. Bei Kopfhörern wie AirPods oder Sennheiser MTW hängt es davon ab, wie du sie nutzt: Für Kunden-Calls und Online-Meetings sind sie ein klares Arbeitsmittel.

Reparaturen und Versicherungen

Display-Tausch nach einem Sturz, Akkuwechsel, AppleCare+ oder eine Handy-Versicherung sind Erhaltungsaufwand bzw. Betriebsausgaben — anteilig nach deiner Nutzungsquote absetzbar.


So buchst du das Handy richtig

In der EÜR landet ein GWG-Smartphone (≤ 800 € netto) auf dem Konto „Geringwertige Wirtschaftsgüter" oder „Sofortabschreibung GWG". Liegt der Preis über 800 € netto, buchst du es ins Anlagevermögen („Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung") und führst pro Jahr die AfA-Buchung durch. Die Mobilfunkrechnung gehört auf „Telefonkosten" oder „Telefon, Internet" — bei Mischnutzung mit der Privatentnahme als Gegenposition.

Wenn du Software wie Norman nutzt, läuft das automatisch: Du fotografierst die Rechnung, das System erkennt Anbieter und Betrag, ordnet sie der richtigen Kategorie zu und stellt die AfA-Tabelle auf — auch über mehrere Jahre. Eine vollständige Übersicht über typische Arbeitsmittel und Equipment findest du in unserer Deductibles-Datenbank, laufende Kosten wie Strom, Internet und Telefon laufen unter Utilities.


Häufige Fehler beim Handy absetzen

  • Smartphone wie einen Laptop behandeln: Die 100 %-Sofortabschreibung gilt nicht. Über 800 € netto zwingend AfA.

  • Vorsteuer als Kleinunternehmer ziehen wollen: Geht nicht. Du buchst immer den Bruttobetrag als Ausgabe.

  • 100 % betrieblich ansetzen, ohne Diensthandy: Wenn du nur ein Handy hast und damit auch privat kommunizierst, akzeptiert das Finanzamt keine 100 % — eine plausible Quote zwischen 50 und 80 % ist sicherer.

  • 20-€-Pauschale nutzen: Nur für Arbeitnehmer. Selbstständige müssen schätzen.

  • Vergessen, die zeitanteilige AfA im Anschaffungsjahr zu berechnen: Kaufst du im Mai, darfst du nur 8/12 der Jahres-AfA ansetzen.

  • Keine Rechnung aufbewahren: Der Kassenbon vom Mediamarkt reicht nicht — du brauchst eine korrekte Rechnung mit ausgewiesener USt.


Fazit: Smartphone clever absetzen

Ein Handy unter 800 € netto absetzen ist einfach: voll im Kaufjahr, fertig. Über 800 € netto wird es etwas mehr Aufwand — AfA über 5 Jahre, anteilig ab dem Kaufmonat. In beiden Fällen lohnt sich der Vorsteuerabzug, wenn du regelbesteuert bist. Die wichtigste Entscheidung ist die zwischen Diensthandy (100 %) und Mischnutzung (Schätzquote). Wer ein zweites Gerät rein für die Arbeit kauft, spart sich jahrelange Aufteilungsdiskussionen.

Egal welche Variante du wählst: Behalte die Rechnung, dokumentiere die Nutzungsquote und buche die laufenden Kosten konsequent jeden Monat. Wer sich diese Routine spart, lässt jährlich mehrere hundert Euro Steuerersparnis liegen. Wenn du die Buchhaltung lieber automatisieren willst, schau dir den Buchhaltungssoftware-Vergleich an — und in der Sister-Story, dem Laptop-Absetzen-Guide, liest du, warum Computer- und Tablet-Anschaffungen seit 2021 sogar noch besser laufen.

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Norman gibt niemals finanzielle, rechtliche oder steuerliche Beratung.

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