Internet absetzen 2026: Anteil, Vorsteuer & Beispiel
Internetkosten als Selbstständiger absetzen: Wie hoch der berufliche Anteil sein darf, warum die Homeoffice-Pauschale den Anschluss nicht abdeckt und wie du die Vorsteuer ziehst.
- Kategorie
- Steuern
- Aktualisiert
- Autor:in
- Diana
Glasfaser für 50 € im Monat, dazu vielleicht eine zweite Leitung fürs Büro: Der Internetanschluss läuft bei den meisten Selbstständigen das ganze Jahr und summiert sich auf 500 bis 700 € Kosten. Den beruflichen Anteil ziehst du komplett als Betriebsausgabe ab, bei Regelbesteuerung zusätzlich die Vorsteuer.
Trotzdem lassen viele hier Geld liegen: Sie setzen die berufliche Quote zu vorsichtig an, verwechseln den Anschluss mit der Homeoffice-Pauschale oder vergessen die Vorsteuer komplett. Über zehn Jahre wird daraus schnell ein vierstelliger Betrag, der unnötig beim Finanzamt bleibt.
Hier liest du, wie hoch der berufliche Anteil realistisch sein darf, warum die Tagespauschale fürs Homeoffice deinen Internetvertrag nicht abdeckt und wie du die Vorsteuer korrekt mitnimmst.
Kurz gesagt: Als Selbstständiger setzt du den tatsächlichen beruflichen Anteil deines Internetanschlusses ab, nicht die 20-€-Arbeitnehmer-Pauschale. Realistisch sind meist 40 bis 70 %, bei einer reinen Geschäftsleitung 100 %. Bei Regelbesteuerung ziehst du zusätzlich die anteilige Vorsteuer. Die Quote begründest du kurz schriftlich, ein stundengenaues Protokoll verlangt das Finanzamt nicht. Die Homeoffice-Tagespauschale deckt den Anschluss nicht ab, den ziehst du zusätzlich ab.
Kannst du dein Internet überhaupt absetzen?
Ja: Sobald du dein Internet auch beruflich nutzt, sind die anteiligen Kosten eine Betriebsausgabe. Das gilt für Festnetz-, DSL- und Glasfaseranschlüsse genauso wie für mobiles Internet (Datentarif, mobiler Router, Surfstick) und Cloud-Anschlüsse im Büro. Anders als beim Laptop, der über die Sofortabschreibung oder AfA läuft, ist der Internetanschluss laufender Aufwand: Du buchst ihn Monat für Monat anteilig.
Wichtig ist die Abgrenzung zum Telefon: Ein kombinierter Handyvertrag mit Daten zählt als Telekommunikationsaufwand und gehört in den Beitrag Telefonkosten absetzen. Hier geht es um den reinen Datenanschluss, also die Leitung, über die du arbeitest.
Wie viel Prozent darfst du absetzen?
Die zentrale Frage ist nicht „wie viel?", sondern „wie hoch ist der berufliche Anteil?". Bei einer einzigen Leitung, die privat und beruflich läuft, schätzt du die Quote realistisch. Diese Werte sind in der Praxis meist unstrittig:
| Profil | Realistische Quote |
|---|---|
| Hauptberuflich im Homeoffice (Entwickler, Designer, Texter, Berater) | 50–70 % |
| Selbstständig mit Außenterminen (Coach, Trainer, Fotograf) | 40–50 % |
| Nebenberuflich (Hauptjob extern, abends Kundenarbeit) | 20–30 % |
Die Quote muss der Realität entsprechen, eine stundengenaue Dokumentation verlangt das Finanzamt aber nicht. Wer ausschließlich beruflich ins Netz geht, etwa über eine separate Büroleitung auf den Firmennamen, zieht 100 % und muss bei einer Prüfung gar nicht erst argumentieren.
Wenn du mehr als 50 % ansetzen willst
Je höher die Quote, desto eher schaut das Finanzamt genauer hin. Willst du zum Beispiel 80 % geltend machen, ist ein kurzes Nutzungsprotokoll über drei repräsentative Monate das stärkste Argument: Du notierst grob, welcher Anteil deiner Online-Zeit beruflich anfällt (Kundenkommunikation, Cloud, Recherche, Uploads). Ergibt sich daraus dauerhaft eine sehr hohe berufliche Nutzung, darfst du die Quote das ganze Jahr fortschreiben. Liegt sie über 90 %, ist auch der volle Abzug drin, dann verlangt das Finanzamt aber in der Regel einen konkreten Nachweis. Der sauberste Weg zu 100 % bleibt eine zweite Leitung, die ausschließlich fürs Geschäft läuft.
Achtung: Die 20-€-Pauschale gilt nicht für Selbstständige
In vielen Ratgebern steht eine pauschale „Telefon- und Internet-Pauschale" von 20 % der Rechnung, maximal 20 € pro Monat (240 € im Jahr). Das ist die Werbungskosten-Vereinfachung für Arbeitnehmer nach R 9.1 LStR, für dich als Selbstständigen ist sie nicht gedacht.
Selbst wenn ein Finanzamt diese Pauschale bei dir kommentarlos durchwinkt, ist sie fast immer ein Verlustgeschäft: Bei einem 50-€-Tarif und 60 % Nutzung liegt dein tatsächlicher Anteil schon bei 30 € im Monat, also deutlich über den gedeckelten 20 €. Du setzt den tatsächlichen betrieblichen Anteil an und nimmst so jeden Euro mit, den du beruflich verbrauchst.
Homeoffice-Pauschale deckt den Anschluss nicht ab
Hier sitzt der häufigste Denkfehler: Die Homeoffice-Tagespauschale (6 € pro Tag, maximal 1.260 € im Jahr für 210 Tage) gilt für die anteilige Nutzung deiner Wohnung als Arbeitsplatz. Sie deckt Raumkosten ab, nicht deine Arbeitsmittel und nicht den Internetanschluss.
Internet, Telefon, Laptop und Büromaterial ziehst du zusätzlich zur Tagespauschale ab. Auch wer kein abgeschlossenes Arbeitszimmer absetzt, sondern nur die Tagespauschale nutzt, verliert seinen Internet-Abzug nicht. Beides nebeneinander ist erlaubt.
Vorsteuer auf Internetkosten
Bist du regelbesteuert (kein Kleinunternehmer nach § 19 UStG), ziehst du zusätzlich die ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuer. Bei einem 50-€-Brutto-Tarif sind das 7,98 € USt pro Monat, bei 60 % betrieblicher Nutzung 4,79 € Vorsteuerabzug monatlich. Voraussetzungen:
- Ordnungsgemäße Rechnung mit gesondert ausgewiesener USt (das PDF aus dem Kundenkonto reicht)
- Name und Anschrift stimmen mit deinen Unternehmensdaten überein
- Über 250 € Bruttobetrag: Steuernummer oder USt-IdNr. des Anbieters
Die Vorsteuer ziehst du in der Umsatzsteuervoranmeldung des Monats, in dem du die Rechnung erhältst. Kleinunternehmer setzen den Bruttobetrag als Betriebsausgabe an, ziehen aber keine Vorsteuer.
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Router, Installation und einmalige Kosten
Nicht nur die monatliche Grundgebühr ist absetzbar. Buchst du diese Posten mit, hebst du deinen Abzug spürbar an:
- Router oder Modem: liegt fast immer unter 800 € netto und ist damit als geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG) sofort und voll im Kaufjahr absetzbar, anteilig nach deiner beruflichen Quote.
- Bereitstellungs- und Anschlussgebühr: die einmaligen Kosten beim Vertragsstart sind laufender Aufwand und gehören ins Jahr der Zahlung.
- Repeater, Mesh-Systeme, Netzwerkkabel: ebenfalls Arbeitsmittel, je nach Preis GWG oder gebündelt als Büroausstattung.
Für alle diese Posten gilt dieselbe berufliche Quote wie für den Anschluss selbst, und bei Regelbesteuerung ziehst du die Vorsteuer mit.
Rechenbeispiel: Glasfaser bei 60 % beruflicher Nutzung
Ein Glasfaseranschluss kostet 49,99 € brutto im Monat, du nutzt ihn zu 60 % beruflich:
- Netto-Betriebsausgabe: 42,01 € netto × 12 × 60 % = 302,47 € im Jahr
- Vorsteuer: 7,98 € USt × 12 × 60 % = 57,46 € im Jahr
- Steuerersparnis bei 35 % Grenzsteuersatz: rund 163 € pro Jahr
Über fünf Jahre sind das mehr als 800 €, allein für einen Anschluss, den du ohnehin bezahlst. Der Unterschied zwischen Regelbesteuerung und Kleinunternehmer auf einen Blick:
| Position | Regelbesteuerung | Kleinunternehmer |
|---|---|---|
| Absetzbar als Betriebsausgabe | Netto-Anteil (302,47 €) | Brutto-Anteil (359,93 €) |
| Vorsteuerabzug | ja (57,46 €) | nein |
| Effekt | Netto + Vorsteuer getrennt | nur Betriebsausgabe |
Wo trägst du die Kosten ein?
Selbstständige buchen Internet als Betriebsausgabe und tragen sie in der Anlage EÜR unter den beschränkt oder unbeschränkt abziehbaren Betriebsausgaben ein, in der Praxis in der Zeile für Telekommunikation oder sonstige Aufwendungen. Die Vorsteuer läuft separat über die Umsatzsteuervoranmeldung. Wie der Abzug am Jahresende in die Steuererklärung wandert, zeigt unser Überblick zu Steuern für Selbstständige.
Belege und Buchhaltung
Bewahre die Anbieter-Rechnungen 10 Jahre auf und hinterlege eine kurze Begründung der Quote: „DSL-Anschluss wird zu 60 % beruflich genutzt: Kundenkommunikation, Cloud, Recherche. 40 % privat." Mehr verlangt das Finanzamt bei einer Prüfung nicht.
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Häufige Fragen
Wie viel Prozent Internet kann ich als Selbstständiger absetzen?
Du setzt den tatsächlichen beruflichen Anteil an. Für Hauptberufliche im Homeoffice sind 50 bis 70 % meist unstrittig, bei Außenterminen 40 bis 50 %, nebenberuflich 20 bis 30 %. Eine reine Geschäftsleitung ist zu 100 % absetzbar.
Gilt die 20-€-Pauschale auch für Selbstständige?
Nein. Die 20-%-Pauschale (maximal 20 € im Monat) ist die Werbungskosten-Vereinfachung für Arbeitnehmer nach R 9.1 LStR. Als Selbstständiger setzt du den tatsächlichen betrieblichen Anteil an, der fast immer höher liegt.
Muss ich meine Internetnutzung dem Finanzamt nachweisen?
Für eine plausible Quote reicht eine kurze schriftliche Begründung. Willst du eine sehr hohe Quote (über 50 bis 90 %) ansetzen, stärkt ein Nutzungsprotokoll über drei Monate deine Position. Ein stundengenaues Dauerprotokoll ist nicht nötig.
Kann ich Internet zusätzlich zur Homeoffice-Pauschale absetzen?
Ja. Die Homeoffice-Tagespauschale (6 € pro Tag, maximal 1.260 € im Jahr) deckt nur Raumkosten ab. Internet, Telefon und Arbeitsmittel ziehst du zusätzlich ab.
Bekomme ich die Umsatzsteuer auf meinen Internetvertrag zurück?
Ja, wenn du regelbesteuert bist. Du ziehst die anteilige Vorsteuer über die Umsatzsteuervoranmeldung. Kleinunternehmer nach § 19 UStG setzen den Bruttobetrag als Betriebsausgabe an, ziehen aber keine Vorsteuer.
Fazit
Internet absetzen 2026 heißt: beruflichen Anteil realistisch ansetzen (meist 40–70 %), schriftlich begründen, bei Regelbesteuerung die Vorsteuer mitnehmen und zwei Irrtümer vermeiden: Die 20-€-Pauschale gilt nur für Arbeitnehmer, und die Homeoffice-Tagespauschale deckt den Anschluss nicht ab. Wer das sauber macht, holt sich über die Jahre einen vierstelligen Betrag zurück.
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