Laptop absetzen 2026: 100 % im Kaufjahr – so geht's
Seit dem BMF-Schreiben gilt für Computer eine Nutzungsdauer von einem Jahr: Du kannst den Laptop 2026 komplett im Kaufjahr absetzen – egal ob 700 € oder 2.800 €. So nutzt du die Regel als Selbstständiger oder GmbH richtig.
- Kategorie
- Steuern
- Aktualisiert
- Autor:in
- Diana
Ein neuer Laptop fürs Business kostet selten unter 1.000 €, und ein gut ausgestattetes MacBook Pro knackt locker die 2.500 €. Die gute Nachricht: Du musst den Betrag nicht mehr über drei Jahre strecken. Dank des BMF-Schreibens zur Nutzungsdauer von Computerhardware kannst du den Laptop 2026 komplett im Kaufjahr absetzen – unabhängig vom Preis.
Das ist die wichtigste Sonderregel für alle, die mit dem Rechner arbeiten: Selbstständige, Freiberufler, UG- und GmbH-Geschäftsführer. Wer sie kennt, drückt den steuerpflichtigen Gewinn im Anschaffungsjahr maximal – statt jährlich nur ein Drittel der Kosten geltend zu machen.
Hier kommen die fünf Regeln, mit denen du Laptop, Zubehör und Software 2026 sauber in der EÜR oder im Jahresabschluss der GmbH unterbringst – inklusive Vorsteuerabzug und privater Mitnutzung.
Kurz gesagt: Für Computerhardware gilt seit dem BMF-Schreiben eine Nutzungsdauer von einem Jahr – du ziehst den vollen Kaufpreis deines Laptops im Anschaffungsjahr ab, egal ob 700 € oder 2.800 € netto. Liegt der Preis unter 800 € netto, ist er ohnehin ein geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG) und sofort voll absetzbar. Als Regelbesteuerer holst du zusätzlich die 19 % Vorsteuer zurück. Abgesetzt wird nur der betriebliche Anteil, den du realistisch schätzen musst.
Regel 1: Computer-Hardware – Nutzungsdauer 1 Jahr
Mit dem BMF-Schreiben vom 22. Februar 2022 (IV C 3 - S 2190/21/10002 :025) hat die Finanzverwaltung die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer für Computerhardware und Software auf ein Jahr gesenkt. Das gilt rückwirkend für alle Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2020 enden – und betrifft ausdrücklich auch Notebooks, Tablets und Peripheriegeräte.
Praktisch bedeutet das: Du kannst die gesamten Anschaffungskosten deines Laptops noch im Kaufjahr abschreiben – egal, ob er 900 € oder 2.800 € netto gekostet hat. Die alte 3-Jahres-AfA aus der AfA-Tabelle ist für Computer faktisch ausgehebelt.
- Es handelt sich nicht um eine Sofortabschreibung wie beim GWG, sondern um eine verkürzte Nutzungsdauer nach §7 Abs. 1 EStG. Der Effekt ist aber derselbe: voller Abzug im ersten Jahr.
- Das Wirtschaftsgut wandert trotzdem ins Anlageverzeichnis, wird dort aber innerhalb eines Jahres vollständig abgeschrieben.
- Du musst die Ein-Jahres-Regel nicht anwenden – sie ist ein Angebot. In Verlustjahren kann eine längere Verteilung sinnvoll sein.
So landet praktisch jedes Business-Notebook zu 100 % im Anschaffungsjahr – der einzige Unterschied ist die Rechtsgrundlage:
| Gerät (Beispiel) | ca. Netto | Rechtsgrundlage | Abschreibung 2026 |
|---|---|---|---|
| Business-Notebook Einstieg | 750 € | GWG (§6 Abs. 2 EStG) | 100 % im Kaufjahr |
| MacBook Air M-Serie | 1.050 € | BMF-Ein-Jahres-Regel | 100 % im Kaufjahr |
| Windows-Ultrabook | 1.400 € | BMF-Ein-Jahres-Regel | 100 % im Kaufjahr |
| MacBook Pro 14" | 2.100 € | BMF-Ein-Jahres-Regel | 100 % im Kaufjahr |
| Workstation-/Gaming-Laptop | 2.800 € | BMF-Ein-Jahres-Regel | 100 % im Kaufjahr |
Regel 2: Bis 800 € netto – sowieso GWG
Kostet der Laptop maximal 800 € netto (§6 Abs. 2 EStG), ist er ohnehin ein geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG) und sofort zu 100 % absetzbar – ganz ohne die BMF-Regel. Brutto entspricht das bei 19 % Umsatzsteuer 952 €.
Ein 750-€-netto-Notebook landet also komplett im Anschaffungsjahr in der EÜR. Für GWG ab netto 250,01 € musst du allerdings ein laufendes Verzeichnis führen (Anschaffungsdatum, Hersteller, Seriennummer, Preis). Die Details stehen in unserem Leitfaden zur GWG-Grenze und Sofortabschreibung.
Für teurere Geräte greift dann Regel 1 – der Unterschied ist nur die Rechtsgrundlage, nicht das Ergebnis. So ordnest du jeden Laptop einem der drei Wege zu:
| Weg | Voraussetzung | Abschreibung | Anlageverzeichnis |
|---|---|---|---|
| GWG | ≤ 800 € netto | 100 % im Kaufjahr | ab 250,01 € netto |
| 1-Jahr-Hardware | > 800 € netto, Computerhardware | 100 % im Kaufjahr | ja |
| Lineare AfA (optional) | freiwillig längere Verteilung | über gewählte Jahre | ja |
Regel 3: Vorsteuer – die 19 % zurückholen
Bist du vorsteuerabzugsberechtigt (Regelbesteuerung, keine Kleinunternehmerregelung), holst du dir die in der Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer über die Umsatzsteuervoranmeldung vom Finanzamt zurück. Bei einem Laptop für 2.380 € brutto sind das 380 € Vorsteuer – sofort im Voranmeldungszeitraum des Kaufs.
Voraussetzung sind die Pflichtangaben nach §14 UStG auf der Rechnung: Name & Anschrift, Steuernummer oder USt-IdNr, Datum, Nettobetrag, USt-Satz und USt-Betrag. Eine reine Bestellbestätigung oder ein Lieferschein reichen nicht – gerade bei Online-Käufen musst du die Rechnung aktiv herunterladen.
So viel Vorsteuer holst du dir je nach Kaufpreis zurück:
| Kaufpreis brutto | Netto | Vorsteuer (19 %) |
|---|---|---|
| 952 € | 800 € | 152 € |
| 1.499 € | 1.260 € | 239 € |
| 2.380 € | 2.000 € | 380 € |
| 2.999 € | 2.521 € | 478 € |
Kleinunternehmer setzen den Bruttobetrag als Betriebsausgabe ab, ziehen aber keine Vorsteuer. Ob sich der Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung bei größeren Anschaffungen lohnt, klären wir im Beitrag zur Kleinunternehmerregelung.
Regel 4: Private Mitnutzung sauber aufteilen
Den Laptop nutzt du auch abends für Netflix und private Mails? Dann zählt nur der betriebliche Anteil:
- Unter 10 % betrieblich: kein Betriebsausgabenabzug – das Gerät bleibt Privatvermögen.
- 10–90 % betrieblich: anteiliger Abzug. Bei 70 % beruflicher Nutzung setzt du 70 % der Kosten ab (Abschreibung anteilig, Vorsteuer anteilig).
- Über 90 % betrieblich: voller Abzug, die Privatnutzung gilt als unwesentlich.
Wie sich das auf einen 1.800-€-netto-Laptop auswirkt:
| Beruflicher Anteil | Abzug | bei 1.800 € netto |
|---|---|---|
| unter 10 % | kein Abzug | 0 € |
| 50 % | anteilig | 900 € |
| 70 % | anteilig | 1.260 € |
| über 90 % | voller Abzug | 1.800 € |
Den Nutzungsanteil schätzt du sachgerecht – das Finanzamt akzeptiert plausible Werte, will im Zweifel aber eine Begründung sehen. Wenn du ohnehin ein häusliches Arbeitszimmer absetzt, ist der hohe betriebliche Anteil leichter zu begründen. Ähnlich läuft die Aufteilung übrigens bei Telefon- und Handykosten sowie beim beruflich genutzten Handy.
Regel 5: Zubehör & Software – meist sofort abziehbar
Was rund um den Laptop dazukommt, behandelst du separat:
| Posten | Einstufung | Abschreibung |
|---|---|---|
| Maus, Tastatur, Dockingstation, Laptoptasche | GWG (< 800 € netto) | 100 % sofort |
| Externe SSD, USB-Hub | GWG | 100 % sofort |
| Externer Monitor | Computerhardware | 100 % im Kaufjahr |
| Software & SaaS-Abo | laufende Betriebsausgabe | 100 % im Zahlungsjahr |
| Reparatur, Akkutausch | Erhaltungsaufwand | 100 % sofort |
- Maus, Tastatur, Dockingstation, Laptoptasche, externe SSD: in der Regel unter 800 € netto → GWG, sofort 100 % absetzbar.
- Externer Monitor: eigenes Wirtschaftsgut – bis 800 € netto GWG, darüber greift wieder die Ein-Jahres-Regel für Hardware.
- Software & SaaS-Abos (Office 365, Adobe CC, Buchhaltungstools): laufende Betriebsausgaben, voll im Zahlungsjahr abziehbar.
- Reparaturen und Akkutausch: sofort abziehbarer Erhaltungsaufwand.
Buche Hardware und Verbrauchskosten getrennt – Anlagegut auf das Konto für Betriebs- und Geschäftsausstattung, Software und Zubehör als laufende Kosten. So bleibt das Anlageverzeichnis sauber.
Laptop als Arbeitnehmer absetzen (Werbungskosten)
Du bist angestellt und arbeitest zu Hause am eigenen Laptop? Dann setzt du ihn nicht als Betriebsausgabe, sondern als Arbeitsmittel-Werbungskosten in der Anlage N ab. Die Logik ist fast dieselbe: bis 800 € netto sofort voll, darüber greift die Ein-Jahres-Regel, und auch hier zählt nur der berufliche Anteil.
Zwei Unterschiede solltest du kennen:
- Werbungskosten wirken erst, wenn du mit allen beruflichen Kosten über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € liegst, der ohnehin automatisch abgezogen wird.
- Als Arbeitnehmer gibt es keinen Vorsteuerabzug, du setzt immer den Bruttobetrag an.
Wie sich die beiden Kostenarten unterscheiden, zeigt unser Beitrag Werbungskosten vs. Betriebsausgaben.
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Was 2026 zählt: Beleg & Buchung GoBD-konform
Egal ob 700 € oder 2.800 € – seit GoBD verlangt das Finanzamt eine lückenlose, unveränderbare Dokumentation: Originalrechnung mit allen Pflichtangaben, korrekte Buchung im richtigen Konto und kein nachträgliches Ändern des Belegs. Beleg verloren? Ein Eigenbeleg rettet den Betriebsausgabenabzug – den Vorsteuerabzug aber nicht, dafür ist die Originalrechnung Pflicht.
Norman erkennt beim Laptop-Kauf automatisch, ob GWG, Ein-Jahres-Hardware oder reguläre AfA greift, bucht den Beleg ins richtige Konto und zieht die Vorsteuer in der Voranmeldung. Für GmbHs läuft das direkt ins Anlageverzeichnis und in den Jahresabschluss – siehe Steuern für GmbH und Steuern für Selbstständige.
Häufige Fragen
Kann ich einen Laptop komplett im Kaufjahr absetzen? Ja. Für Computerhardware gilt seit dem BMF-Schreiben eine Nutzungsdauer von einem Jahr – du ziehst den vollen Betrag im Anschaffungsjahr ab, unabhängig vom Preis. Unter 800 € netto greift ohnehin die GWG-Sofortabschreibung.
Wie viel Prozent des Laptops kann ich absetzen? Du setzt den beruflichen Nutzungsanteil ab. Bei über 90 % beruflicher Nutzung 100 %, zwischen 10 und 90 % anteilig (z. B. 70 % Nutzung = 70 % Abzug), unter 10 % gar nicht.
Muss der Laptop noch über drei Jahre abgeschrieben werden? Nein. Die alte 3-Jahres-AfA aus der AfA-Tabelle ist für Computerhardware faktisch abgelöst. Du kannst die verkürzte Nutzungsdauer von einem Jahr nutzen – musst aber nicht, in Verlustjahren ist eine längere Verteilung freiwillig möglich.
Kann ich die Vorsteuer für den Laptop zurückholen? Als Regelbesteuerer ja: Die auf der Rechnung ausgewiesenen 19 % ziehst du in der Umsatzsteuervoranmeldung als Vorsteuer ab. Kleinunternehmer setzen nur den Bruttobetrag als Betriebsausgabe an, ohne Vorsteuerabzug.
Wo trage ich den Laptop in der Steuererklärung ein? Selbstständige buchen ihn als Betriebsausgabe bzw. Abschreibung in der EÜR (Anlage EÜR) und führen ihn im Anlageverzeichnis. Arbeitnehmer tragen ihn als Arbeitsmittel in der Anlage N ein.
Kann ich einen gebraucht gekauften Laptop absetzen? Ja, genau wie einen neuen. Entscheidend sind der Nettopreis und eine ordnungsgemäße Rechnung. Auch beim Gebrauchtkauf gilt die Ein-Jahres-Regel bzw. die GWG-Grenze.
Fazit
Laptop absetzen 2026 ist dank der BMF-Regel einfacher als bei den meisten Anschaffungen: Computerhardware hat eine Nutzungsdauer von einem Jahr – du ziehst den vollen Betrag im Kaufjahr ab, egal wie teuer das Gerät ist. Unter 800 € netto greift sowieso die GWG-Sofortabschreibung. Vorsteuer immer mitnehmen, private Mitnutzung sauber aufteilen, Zubehör und Software separat verbuchen. Wer das diszipliniert macht, holt das Maximum aus jeder Neuanschaffung – und steht in der Betriebsprüfung sauber da.
Laptop-Kauf automatisch richtig abschreiben
Norman erkennt beim Laptop-Kauf automatisch, ob GWG, Ein-Jahres-Hardware oder reguläre AfA greift, bucht den Beleg aufs richtige Konto und holt die 19 % Vorsteuer in der nächsten Voranmeldung zurück. Für Selbstständige direkt in die EÜR, für die GmbH ins Anlageverzeichnis – ohne Steuerberater. KI-Buchhaltung kostenlos testen.