Beispiele:
Google/Meta-Anzeigen, Broschüren, Partner
Werbungskosten sind vollständig steuerlich absetzbar, da sie als wesentliche Geschäftskosten gelten, die darauf abzielen, Einkommen zu generieren. Das deutsche Steuersystem erlaubt diese Abzüge, um Investitionen in Marketing zu fördern und das Unternehmenswachstum zu unterstützen.
Werbekosten sind in Deutschland für Selbstständige und kleine Unternehmen (KMUs) vollständig steuerlich absetzbar. Diese Kosten werden als wesentliche Betriebsausgaben anerkannt, die dazu bestimmt sind, Geschäftseinnahmen zu erzielen, und reduzieren somit direkt den zu versteuernden Gewinn.
Häufig absetzbare Werbekosten sind:
Online-Werbung: Google Ads, Facebook Ads, Instagram Ads, LinkedIn Ads, TikTok Ads und andere Social Media Marketing.
Traditionelle Werbung: Anzeigen in Printmedien, Flyer, Plakate, Radiospots und Fernsehwerbung.
Digitale Marketingdienste: SEO (Suchmaschinenoptimierung), SEM (Suchmaschinenmarketing), E-Mail-Marketing-Kampagnen und professionelle Agenturgebühren.
Um Werbekosten geltend zu machen, sollten Selbstständige klare Aufzeichnungen führen, einschließlich Rechnungen, Quittungen und Zahlungsbestätigungen. Diese Abzüge werden jährlich über Umsatzsteuererklärungen und die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) deklariert.
Google Ads und Meta Ads Rechnungen
Achte auf die Rechnungen von Google und Meta. Wahrscheinlich werden sie das Reverse Charge Verfahren anwenden, was bedeutet, dass sie keine Mehrwertsteuer enthalten. Für einen umsatzsteuerpflichtigen Freelancer ist das kein Problem, nur eine etwas komplexere Umsatzsteuervoranmeldung.
Leider geraten Kleinunternehmer, die diese Rechnungen erhalten, in Mehrwertsteuerprobleme. Sie müssen eine Umsatzsteuervoranmeldung ausfüllen und die fehlende Mehrwertsteuer auf diese Rechnungen an das Finanzamt zahlen.