Steuervorauszahlung – Der komplette Leitfaden 2025
Diana
Aktualisiert am:
06.07.2025
Eine Steuervorauszahlung ist die vierteljährliche Abschlagszahlung, die das Finanzamt im Voraus einzieht – typischerweise bei Selbstständigen –, um deine voraussichtliche Jahressteuer gleichmäßig über das Jahr zu verteilen.
Die regulären Fälligkeitstermine sind der 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember. Fällt ein Termin auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt sich die Zahlung auf den nächsten Werktag.
Was genau ist eine Steuervorauszahlung?
Eine Steuervorauszahlung ist die vierteljährliche Abschlagszahlung auf die Einkommen‑ (und bei Gewerbetreibenden auch Gewerbe‑) steuer, die du voraussichtlich im laufenden Kalenderjahr schuldest. Statt bis zur Jahreserklärung zu warten, verteilt das Finanzamt deine Steuerlast auf vier Raten – ein „Pay‑as‑you‑go“-Prinzip, das sowohl die Staats‑ als auch deine eigene Liquidität schützt und die große Einmalzahlung am Jahresende vermeidet.
Wie das Finanzamt deine Vorauszahlung berechnet
Letzte bekannte Zahlen – Ausgangspunkt ist dein letzter Steuerbescheid; bei Neugründern die Angaben im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.
Prognostizierter Gewinn – Dieser Gewinn wird für das aktuelle Jahr fortgeschrieben oder moderat angepasst.
Steuersatz & Freibeträge – Grundfreibetrag, Kirchensteuer, Kinder, … bestimmen den effektiven Satz.
Durch vier teilen – Die Jahressteuer wird auf 10. März, 10. Juni, 10. September, 10. Dezember aufgeteilt.
Merke: Lag deine letzte Nachzahlung unter 400 €, setzt das Finanzamt gar keine Vorauszahlungen fest.
Vorauszahlungen vs. Schlussbescheid – so wird abgeglichen
Zeitpunkt | Was passiert? |
---|---|
Unterjährig | Du zahlst die vier festgesetzten Raten. |
Nach Jahresende | Du gibst die Steuererklärung ab – jetzt hat das Finanzamt die echten Zahlen. |
Überzahlt? | Überschuss wird automatisch erstattet – kein extra Antrag nötig. |
Unterzahlt? | Du erhältst eine Nachzahlungsrechnung; ab größeren Differenzen fallen 1 % Zinsen pro Monat an. |
Nächster Zyklus | Der frische Bescheid bildet die Basis für die Vorauszahlungen des Folgejahrs. Bei starken Schwankungen kannst (und solltest) du zwischendurch eine Anpassung der Steuervorauszahlung beantragen. |
Fazit: Vorauszahlungen sind keine zusätzliche Steuer, sondern nur eine Frage des Timings. Wer seine Zahlen im Blick behält, vermeidet Überraschungen und hält den Cashflow planbar.
Wer muss Steuervorauszahlungen leisten?
Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende
Stellst du Rechnungen auf eigene Rechnung aus – egal ob als Einzelunternehmer:in, Freelancer:in oder GbR/OHG – stuft dich das Finanzamt als “Selbstveranlager” ein. Sobald dein letzter Einkommensteuerbescheid mehr als 400 € Nachzahlung ausgewiesen hat, legt das Amt automatisch einen vierteljährlichen Vorauszahlungsplan fest.
Gewerbetreibende zahlen zusätzlich Gewerbesteuervorauszahlungen, sobald ihr Jahresgewinn 24.500 € übersteigt.
Kapitalgesellschaften (GmbH, UG) funktionieren gleich, nur unter dem Label Körperschaftsteuer.
Arbeitnehmer und Rentner – wann Nebeneinkünfte Vorauszahlungen auslösen
Auf Lohn oder Rente ist die Steuer schon einbehalten. Untätige Nebeneinkünfte – etwa Freelance‑Jobs, Airbnb‑Miete, ausländische Dividenden – können das Bild aber kippen. Überschreitet die Nachzahlung im Steuerbescheid die 400‑€‑Grenze, terminiert das Finanzamt Vorauszahlungen für das Folgejahr.
Typische Auslöser:
410 € oder mehr nicht versteuerte Nebeneinkünfte (§ 46 EStG)
Ehegattenkombination III/V mit größerer Lücke
Vermietungs‑ oder Kapitalerträge ohne deutschen Steuerabzug
Grenzen und Ausnahmen (Grundfreibetrag, Kleinunternehmerregelung)
Regel | Wert 2025 | Auswirkung auf Vorauszahlungen |
---|---|---|
12.096 € zu versteuerndes Einkommen | Liegt dein Einkommen darunter, fällt keine Einkommensteuer – also auch keine Vorauszahlungen – an. | |
400‑€‑Nachzahlungsgrenze | Steuer ≤ 400 € | Finanzamt setzt keine Vorauszahlungen fest. |
Kleinunternehmer (§ 19 UStG) | Umsatz ≤ 25.000 € Vorjahr | Betrifft nur die Umsatzsteuer, nicht die Einkommensteuer‑Vorauszahlungen. |
Gewerbesteuer‑Freibetrag | Gewinn ≤ 24.500 € (Einzel‑/Personenunternehmen) | Keine Gewerbesteuer‑ und damit keine Gewerbesteuer‑Vorauszahlungen. |
Kurz gesagt: Hat dein letzter Steuerbescheid eine relevante Restschuld gezeigt, teilt das Finanzamt diesen Betrag fürs nächste Jahr in vier gleiche Raten. Kenne deine Schwellen, plane den Cashflow – und vermeide böse Überraschungen.
Wann sind Steuervorauszahlungen fällig?
Einkommensteuer
Stichtage: 10. März, 10. Juni, 10. September, 10. Dezember.
Fällt ein Termin aufs Wochenende oder auf einen Feiertag, gilt der nächste Werktag.
Praxis‑Hack: Erteile dem Finanzamt eine SEPA‑Lastschrift. Ein Formular – nie wieder Fristen oder Säumniszinsen verpassen. (Suchphrase abgedeckt: „wann Steuervorauszahlung selbstständig“)
Gewerbesteuer
Vierteljährlich: 15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November.
Das Geld landet bei deiner Gemeindekasse; jede Kommune hat ihre eigene IBAN. Schau deshalb immer auf die Bankverbindung im Bescheid, bevor du einen Dauerauftrag einrichtest.
Zu spät? Städte sind beim Säumniszuschlag fix – setz dir einen Kalendereintrag mindestens eine Woche vorher.
Umsatzsteuer‑Voranmeldung
Monatlich oder vierteljährlich, je nach Vorjahres‑Umsatzsteuer.
Monatlich: Einreichen und zahlen bis zum 10. des Folgemonats.
Vierteljährlich: Bis 10. April, 10. Juli, 10. Oktober, 10. Januar.
Dauerfristverlängerung: Einmal in ELSTER beantragen, 1/11 der letztjährigen Umsatzsteuer vorab leisten und künftig einen Monat extra Zeit haben.
Cash‑flow‑Tipp: Buchhaltung wöchentlich aktualisieren – dann steht die USt‑Zahl schon, bevor der Monat endet, und du gerätst nie in Hektik.
Wohin überweise ich meine Steuervorauszahlung?
Die richtige IBAN des Finanzamts finden
Jeder Vorauszahlungsbescheid enthält oben rechts einen Zahlungsblock. Darin stehen:
IBAN und BIC der zuständigen Finanzkasse (Einkommen‑ und Umsatzsteuer) bzw. der Stadtkasse (Gewerbesteuer).
Verwendungszweck – meist deine Steuernummer + VZ‑Zeitraum; 1:1 übernehmen, damit die Zahlung automatisch zugeordnet wird.
Betrag und Fälligkeit jeder Rate.
Tipp: Brief verlegt? Auf den Landes‑Finanzportalen findest du PDF‑Listen aller Amts‑IBANs. Eine schnelle Suche nach „Finanzamt Berlin Pankow Bankverbindung“ liefert meist sofort den richtigen Download.
SEPA‑Lastschrift vs. Dauerauftrag
Option | Vorteile | Nachteile | Einrichtung |
---|---|---|---|
SEPA‑Lastschrift (Einzugsermächtigung) | Keine Säumniszinsen – das Amt zieht pünktlich den exakten Betrag ein. | Du gibst die Terminkontrolle ab; Konto muss gedeckt sein. | Einseitiges SEPA‑Mandat (liegt vielen ELSTER‑Formularen bei) ans Finanzamt bzw. die Kommune schicken. |
Dauerauftrag | Volle Kontrolle über den Zahlungszeitpunkt; kann pausiert werden. | Gefahr, bei Änderungen zu wenig/zu viel zu zahlen; 1 %/Monat Säumniszinsen bei Unterzahlung. | Vier wiederkehrende Überweisungen im Online‑Banking einrichten (bzw. Gewerbesteuer‑Termine). Kalender‑Reminder unbedingt setzen. |
Faustregel: Es sei denn, dein Cashflow ist extrem eng und du musst jeden Cent jonglieren, ist die SEPA‑Lastschrift der stressfreie Weg – keine Erinnerungen, keine Mahnungen, keine Gebühren.
Wo trage ich Steuervorauszahlungen in der Steuererklärung ein?
Automatische Verrechnung in ELSTER
Gute Nachricht zuerst: In ELSTER musst du keine Vorauszahlung manuell eintippen. Das Portal zieht deine vierteljährlichen Zahlungen direkt aus dem Finanzamtskonto und verrechnet sie mit der berechneten Jahressteuer, während du die Erklärung ausfüllst. Die Summen erscheinen erst auf der Seite „Ergebnis“, alle Zwischenformulare bleiben leer.
Achtung: Die Automatik greift nur, wenn Überweisungen mit korrekter Steuernummer und Zeitraum gebucht wurden. Falscher Verwendungszweck? Ruf kurz bei der Finanzkasse an und lass die Buchung umhängen, bevor du die Erklärung abschickst.
Eingabefelder in Norman
Nutzt du Norman? Im Steuer‑Wizard findest du den Abschnitt „Bereits geleistete Vorauszahlungen“. Hast du die Beträge in der Buchhaltung erfasst, übernimmt Norman sie automatisch in die Jahreserklärung.
Die Summe wird im XML‑Payload an ELSTER übermittelt, sodass das Finanzamt sie wie gewohnt mit seinen Kontodaten abgleicht.
Gewerbesteuer & Umsatzsteuer
Gewerbesteuer: Vorauszahlungen trägst du in der Gewerbesteuererklärung unter „§ 19 GewStG Vorauszahlungen“ ein.
Umsatzsteuer: Die Summe der Vorauszahlungen gehört in die Jahres‑USt‑Erklärung, Zeile „Summe der Vorauszahlungen“. Wenn du deine Meldungen über Norman abgegeben hast, füllt die Software das Feld automatisch.
Kann ich hohe Steuervorauszahlungen senken oder ganz vermeiden?
Herabsetzungsantrag stellen
Wenn dein Gewinn kräftig einbricht – oder einfach deutlich unter dem Vorjahresniveau liegt – kannst du jederzeit einen Antrag auf Herabsetzung der Steuervorauszahlungen stellen. Der schnellste Weg:
ELSTER → „Anpassung der Vorauszahlungen“ öffnen.
Neue Gewinn‑Prognose für das laufende Jahr eintragen.
Belege anhängen – z. B. Umsatzliste bis heute, BWA oder ärztliche Bescheinigung bei langer Krankheit.
„Senden“ klicken, die Eingangs‑PDF speichern.
⚠️ Liegt die spätere Steuernachzahlung mehr als 10 000 € über den gezahlten Abschlägen, erhebt das Finanzamt 0,15 % Zinsen pro Monat (≈ 1,8 % p. a.). Also besser realistisch rechnen als zu optimistisch kürzen.
Plain‑Text‑Muster (E‑Mail/Brief)
Typische Szenarien & Nachweise
Umsatzrückgang: Export aus Rechnungsprogramm + unterschriebene Prognose → Vorauszahlung auf ca. 80 % des letzten Monatsdurchschnitts anpassen.
Elternzeit: Elterngeld‑Bescheid + neuer Stundenplan → Gewinn auf Teilzeitniveau senken, im Folgejahr wieder hochsetzen.
Lange Krankheit: Ärztliches Attest (> 6 Wochen) → Vorauszahlungen vorübergehend auf null stellen.
Am besten vor dem nächsten Fälligkeitstermin (10. 03./10. 06./10. 09./10. 12.) abschicken, damit sofort der niedrigere Betrag eingezogen wird.
Smarte Buchhaltung gegen Liquiditätsengpässe
Steuer‑Savings‑Konto: Automatisch 30 % jeder Rechnung auf ein Unterkonto verschieben – deckt Einkommen‑ und Umsatzsteuer.
Rollierende 12‑Monats‑Vorschau: Einmal im Monat aktualisieren; sinkt der erwartete Gewinn um > 20 %, sofort neuen Herabsetzungsantrag stellen.
App‑Reminder aktivieren: Tools wie Norman, SevDesk oder Lexoffice erinnern an kommende Vorauszahlungen – direkt in den Kalender übernehmen.
Vierteljährlicher Realitäts‑Check: Nach jeder USt‑Meldung Ist‑Gewinn vs. Finanzamt‑Prognose abgleichen; Differenz > 5 000 €? Jetzt handeln, nicht erst im Dezember.
So behandelst du Vorauszahlungen wie jedes andere Abo: laufend prüfen, schnell anpassen – und nie wieder lässt das Finanzamt deinen Cashflow austrocknen.
Ist es möglich, eine Steuervorauszahlung komplett abzulehnen?
Rechtswege: Einspruch, Aussetzung, Stundung
Werkzeug | AO‑Paragraf | Wann es greift | So reichst du es ein |
---|---|---|---|
Einspruch | §§ 347–367 AO | Schätzung im Bescheid ist sachlich falsch, z. B. neu entstandene Verluste wurden ignoriert. | Innerhalb 1 Monat nach Bescheiddatum über ELSTER → „Einspruch“. Im selben Schreiben Aussetzung der Vollziehung (AdV) beantragen. |
Aussetzung der Vollziehung (AdV) | § 361 AO | Einkommen nachweislich niedriger, Finanzamt hat Vorauszahlung aber noch nicht angepasst. | Kästchen „AdV“ im Einspruch ankreuzen oder separate ELSTER‑Nachricht mit Belegen senden. |
Stundung (Härtefall) | § 222 AO | Akute Zahlungsunfähigkeit (Krankheit, Katastrophe), aber voraussichtlich zahlungsfähig binnen 12 Monaten. | Kurzes Schreiben plus Liquiditätsplan und Kontoauszug; Zinsen laufen weiter. |
Realitätscheck: Eine komplette Ablehnung klappt nur in echten Härtefällen. Meist senkst du die Vorauszahlung mit einer realistischen Prognose oder verschiebst die Fälligkeit via AdV/Stundung.
Folgen: Zinsen und Zuschläge
Szenario | Zinsuhr startet | Satz |
---|---|---|
Zu spät oder gar nicht gezahlt | Tag nach Fälligkeit | 0,15 % pro Monat Nachzahlungszinsen |
AdV bewilligt, am Ende aber verloren | Ab Beginn der Aussetzung | 0,5 % pro Monat Aussetzungszinsen |
Bescheid ignoriert, nichts gezahlt | Sofort | Säumniszuschlag (1 % des Rückstands je angefangener Monat) + 0,15 % Zinsen |
Bottom line: Einfach „Nein“ sagen geht nicht. Innerhalb eines Monats handeln, Belege liefern und sich auf Zinsen einstellen, falls die eigene Prognose zu optimistisch war. Wer rechtzeitig reagiert, bekommt meist Spielraum – wer Fristen reißt, bezahlt dafür schnell kräftig drauf.
Welche Formulare und Tools brauchst du?
ELSTER‑Online: Formular „Anpassung der Vorauszahlungen“
Der schnellste Weg führt über ein paar Klicks in ELSTER:
Anmelden → „Meine Formulare“ → „Anpassung der Vorauszahlungen“
Gewünschtes Steuerjahr wählen
Zum Feld „Voraussichtlicher Gewinn / Einkommen“ scrollen und die neue Gewinnprognose eintragen – ELSTER berechnet die Quartalsraten automatisch
Bei Kürzungen von mehr als ≈ 20 % Nachweise als PDF hochladen (z. B. Umsatzliste, BWA)
„Prüfen & Senden“ anklicken und die Bestätigungs‑PDF sichern
Bearbeitungszeit: Viele Finanzämter reagieren innerhalb einer Woche; die neuen Beträge ersetzen meist automatisch die nächste Abbuchung.
Tipp: Reiche den Antrag spätestens zwei Werktage vor dem 10. 03./ 06./ 09./ 12. ein, damit das Finanzamt die alte, höhere Rate nicht mehr einzieht.
Papierweg und Steuerberater
Papierformular „Antrag auf Anpassung der Vorauszahlungen“ – auf jedem Landesportal erhältlich, ausfüllen, unterschreiben, scannen und per E‑Mail oder Post an das Finanzamt senden
Freitextbrief (Betreff z. B. „Herabsetzung Einkommensteuer‑Vorauszahlungen 2025“)
Steuerberater: übermittelt den Antrag per DATEV‑E‑Postfach oder signierter PDF – keine zusätzliche Vollmacht nötig
Unterlagen, die die Prüfung beschleunigen
Nachweis | Zweck |
---|---|
Gewinn‑und‑Verlust‑Auszug Jahr‑zu‑Datum | belegt aktuelle Zahlen |
Auftragsbestand/Pipeline‑Report | zeigt wegbrechende künftige Umsätze |
Bescheinigung zu Eltern‑ oder Krankheitszeit | erklärt temporären Gewinnrückgang |
Papier‑ und Berateranträge landen im selben Bearbeitungsstapel, erfordern aber manuelle Erfassung – rechne daher mit etwa einer Woche extra im Vergleich zu ELSTER.
Fazit: Nutze ELSTER für eine tagesaktuelle, digitale Anpassung inklusive Tracking. Greife zu Papier oder zum Berater nur, wenn eine eigenhändige Unterschrift oder ausführliche Begründung nötig ist.
FAQ – Häufige Fragen
Was, wenn die Vorauszahlung zu niedrig angesetzt ist?
Stellt sich im Steuerbescheid heraus, dass du mehr Steuern schuldest als vorausgezahlt, verlangt das Finanzamt die Differenz – plus Nachzahlungszinsen von 0,15 % pro Monat (≈ 1,8 % p. a.). Du kannst jederzeit eine höhere Vorauszahlung beantragen oder eine zusätzliche Überweisung mit identischem Verwendungszweck schicken, um Zinsen zu vermeiden.
Wie oft darf ich eine Anpassung beantragen?
Ein gesetzliches Limit gibt es nicht. Mehrere Anträge pro Jahr sind möglich, solange du jedes Mal nachvollziehbare Zahlen einreichst. Selbst bis zu 15 Monate nach Jahresende (für 2025 also bis März 2027) lässt sich der Vorauszahlungsbetrag noch korrigieren.
Erstattet das Finanzamt zu viel gezahlte Vorauszahlungen mit Zinsen?
Ja. Überzahlungen werden im Schlussbescheid automatisch verrechnet. Zieht sich die Erstattung länger als 15 Monate nach Jahresende, gibt es Erstattungszinsen von 0,15 % pro Monat (§ 233a AO). Der Zinslauf folgt denselben Regeln wie bei Nachzahlungen.
✍️ Behalte deinen Gewinn unterjährig im Blick und passe frühzeitig an – dann bleibt „schnell schießen“ eine Metapher und nicht dein Cash‑Burner.
Cash‑flow‑Taktiken für Gründer:innen & Freelancer:innen
Faustregel für Steuer‑Rücklagen
Geschäftsmodell | Rücklage für Einkommen‑ & Gewerbesteuer | Aufschlag für Umsatzsteuer* | Gesamt zurücklegen |
---|---|---|---|
Dienstleistungs‑Freelancer (geringe Kosten) | 30 % jeder Rechnung | + 19 % bei USt‑Ausweis | bis 49 % |
E‑Commerce / Agentur (höhere Kosten) | 25 % | + 19 % USt | bis 44 % |
Nebenerwerb / Teilzeit | 20 % solange Gewinn unter Grundfreibetrag | + 19 % USt | bis 39 % |
*Den Umsatzsteuer‑Anteil kannst du weglassen, wenn du die Kleinunternehmerregelung nutzt.
Kurz‑Cut: Keine Lust zu rechnen? Überweise einfach ein Drittel des Brutto‑Umsatzes auf ein separates Konto – damit liegen Solo‑Gründer:innen fast immer auf der sicheren Seite.
Automatisches „Tax‑Stash“-Konto einrichten
Zweites Unterkonto anlegen – z. B. „Tax Vault“ bei Qonto, Revolut Business o. ä.
Bank‑ oder Zapier‑Regel: Jeder Zahlungseingang löst automatisch die prozentuale Umbuchung ins Vault aus.
Absichern: Debitkarte deaktivieren, Ausgänge auf die IBAN des Finanzamts beschränken – Versuchung eliminiert.
Quartalsweiser Sweep: Kurz vor 10. 03./06./09./12. nur den fälligen Betrag zurück auf das Hauptkonto transferieren (oder per SEPA‑Mandat direkt abbuchen lassen).
Ergebnis: Dein Tageskonto zeigt immer den netto‑nach‑Steuern‑Stand – unangekündigte Bescheide verlieren ihren Schrecken.
Founder‑Mantra: Plane Steuern wie Miete – als feste wöchentliche Kosten, nicht als böse Überraschung am Quartalsende.
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Wichtigste Punkte
Rhythmus verinnerlichen: Einkommensteuer‑Vorauszahlungen fallen viermal im Jahr an (10. März, 10. Juni, 10. September, 10. Dezember; für Gewerbe‑ und Umsatzsteuer gelten eigene Termine). Einmal im Kalender markieren – Stress erspart.
Früh & häufig anpassen: Ändert sich deine Gewinnprognose um etwa 20 % – nach oben oder unten –, schick sofort einen ELSTER‑Antrag „Anpassung der Vorauszahlungen“. Kostenfrei, schnell und deutlich günstiger als Nachzahlungszinsen.
Liquidität schützen: Überweise bei jeder Rechnung automatisch 25–30 % auf dein separates Steuerkonto. Wenn das Finanzamt abbucht, ist das Geld schon da.
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