OnlyFans hat die Social-Media-Landschaft revolutioniert und ist für viele angehende Creator und Influencer eine wichtige Einnahmequelle geworden. Mit seinem exklusiven und oft erwachsenen Content-Modell hat die Plattform einen neuen Weg geschaffen, wie Creator direkt von ihrer Community unterstützt werden können.
Aber Achtung: Wo Einnahmen fließen, ist auch das Finanzamt nicht weit. Wer auf OnlyFans aktiv ist oder als Influencer auf anderen Plattformen wie Instagram oder TikTok in Deutschland Geld verdient, sollte sich mit den steuerlichen Verpflichtungen vertraut machen.
Dieser Blog Post erklärt, ab wann Influencer Steuern zahlen müssen und was für Creator auf OnlyFans besonders relevant ist.
Was ist OnlyFans und wie unterscheidet es sich von anderen Plattformen?
OnlyFans ist eine Social-Media-Plattform, die es Creator ermöglicht, durch kostenpflichtige Abonnements und Inhalte direkt von Fans zu profitieren. Anders als bei Plattformen wie Instagram oder YouTube, wo Einnahmen hauptsächlich über Werbung fließen, zahlen OnlyFans-Nutzer direkt für den Zugriff auf Inhalte – häufig im Abonnement-Modell oder über Pay-per-View für spezielle Posts. Die Plattform ist vor allem für exklusive, oft an Erwachsene gerichtete Inhalte bekannt, bietet jedoch kreativen Köpfen in verschiedensten Bereichen eine Möglichkeit, ihre Inhalte zu monetarisieren.
Wie viel Creator weltweit auf OnlyFans verdienen
Allein in 2023 hat OnlyFans über 6 Milliarden Dollar an Creator ausgezahlt – eine unglaubliche Summe, die die lukrativen Möglichkeiten der Plattform unterstreicht. Laut Unternehmensberichten nutzen derzeit rund 2 Millionen Creator OnlyFans, und diese Zahl wächst täglich weiter. OnlyFans hat sich nicht nur für bekannte Prominente und Influencer als profitabel erwiesen, sondern auch für kleinere Creator, die ihre spezifische Zielgruppe bedienen und auf Nischeninteressen eingehen.
Der Beruf des Influencers: Ein globaler Trend
Influencer sind heute allgegenwärtig. Weltweit gibt es rund 50 Millionen Creator, wovon etwa 2 Millionen als Vollzeit-Influencer arbeiten. Dies zeigt, wie sich das Berufsbild des „Influencers“ fest in der Arbeitswelt etabliert hat und für viele Menschen eine ernstzunehmende Karriereoption darstellt.
Ein entscheidender Vorteil des Berufs als Influencer oder Creator ist die Flexibilität:
Ortsunabhängigkeit: Egal, ob du am Strand, im Café oder von zu Hause aus arbeitest – als Creator bestimmst du, wo du tätig bist. Alles, was du brauchst, ist dein Smartphone.
Eigenverantwortung: Ohne Chef und ohne feste Arbeitszeiten hast du die Freiheit, deine Arbeit selbst zu organisieren. Der Erfolg liegt ganz in deinen Händen, was sowohl herausfordernd als auch unglaublich lohnend sein kann.
Interaktive Arbeit mit Followern: Der direkte Kontakt zu einer Community, die deine Inhalte schätzt und aktiv unterstützt, ist motivierend und persönlich erfüllend.
Einnahmequellen auf OnlyFans
Für Creator auf OnlyFans gibt es drei Hauptarten, wie sie Einnahmen generieren können:
Pay-per-View: Nutzer zahlen einen einmaligen Betrag für den Zugriff auf bestimmte Fotos oder Videos.
Abonnements: Creator können monatliche Abonnements anbieten, bei denen Fans kontinuierlich Zugriff auf exklusive Inhalte haben.
Trinkgeld: Fans haben die Möglichkeit, sog. “Tips” für zusätzlichen Content oder als Unterstützung zu senden.
Ab wann müssen Influencer Steuern zahlen?
Sobald man als Creator oder Influencer Einnahmen erzielt, müssen diese dem Finanzamt gemeldet werden. Besonders wichtig ist dies für Influencer auf Plattformen wie OnlyFans, da die Einnahmen als selbstständige Tätigkeit gelten und dementsprechend steuerpflichtig sind. Es gibt einige Schwellenwerte, die zu beachten sind:
Einkommensteuer: Wer als Influencer oder OnlyFans-Creator mehr als den jährlichen Freibetrag (10.908 Euro für 2024) verdient, muss Einkommensteuer zahlen.
Gewerbesteuer: Für Creator, die über 24.500 Euro im Jahr verdienen, fällt zudem Gewerbesteuer an, es sei denn, du qualifizierst dich als Freiberufler.
Umsatzsteuer: Wenn der Umsatz im Vorjahr über 22.000 Euro und im laufenden Jahr voraussichtlich über 50.000 Euro liegt, muss Umsatzsteuer gezahlt werden. Creator können jedoch die Kleinunternehmerregelung nutzen, wenn diese Schwellenwerte unterschritten werden.
Steuern auf OnlyFans-Einkünfte: Was Creator wissen müssen
Die steuerliche Behandlung von Einnahmen auf OnlyFans bringt einige Besonderheiten mit sich:
1. Gewerbeanmeldung: Da die Tätigkeit auf OnlyFans als selbstständige Tätigkeit gilt, ist eine Anmeldung beim Gewerbeamt erforderlich, sofern keine freiberufliche Qualifikation vorliegt. Creator sollten beim Finanzamt den “Fragebogen zur steuerlichen Erfassung” ausfüllen, in dem die Art der Tätigkeit sowie die voraussichtlichen Einnahmen anzugeben sind.
Mit unserer KI-gestützten Plattform Norman lassen sich sowohl deine Anmeldung zur Selbständigkeit in Deutschland als auch diegesamte Buchhaltung einfach automatisieren. Norman übernimmt die Verwaltung der Steuern und Buchhaltung von Anfang an – komplett auf Autopilot und ohne komplizierte Prozesse.
2. Freiberufler oder Gewerbetreibender?: Wer ausschließlich Inhalte produziert, die als bildend oder künstlerisch gelten (wie z. B. Fitnesscoaching oder Kunst), könnte als Freiberufler eingestuft werden und von der Gewerbesteuer befreit sein. Für diese Einstufung gelten jedoch strenge Anforderungen.
3. Umsatzsteuer: Vor kurzem hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass Creator auf OnlyFans nicht selbst für die Umsatzsteuer zuständig sind. Stattdessen übernimmt die Plattform diese Abführung. Creator, die vorher schon auf OnlyFans oder ähnlichen Plattformen aktive waren, sollten sich beim Finanzamt informieren, wie sie eventuell zu viel gezahlte Umsatzsteuer zurückfordern können.
Steuern richtig verwalten: Tipps zur Buchhaltung für OnlyFans-Creator
Eine korrekte Buchführung ist entscheidend, um die Steuerpflichten als Influencer oder OnlyFans-Creator zu erfüllen. Hier sind einige wichtige Schritte:
Geschäftsausgaben erfassen: Alle Ausgaben, die mit der Erstellung von Content verbunden sind, können als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Dazu gehören z. B. Kamera-Equipment, Software-Abos, Servicekosten und Plattformgebühren.
Einnahmen aufzeichnen: Jede Einnahme, sei es durch Abos, Trinkgeld oder Merchandise-Verkäufe, sollte sorgfältig dokumentiert werden. Die Einnahmen müssen in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) als Freiberufler oder in einer Buchhaltungssoftware (wie z.B. Norman) berücksichtigt werden.
Steuererklärung abgeben: Für Influencer und OnlyFans-Creator ist eine jährliche Einkommensteuererklärung obligatorisch. Zusätzliche Steuerformulare können für Gewerbesteuer und Umsatzsteuer notwendig sein, falls die jeweiligen Einkommensgrenzen überschritten werden.
Auch beim komplexen Thema Steuern kann Norman dich unterstützen, indem alle Buchhaltungsschritte und die Steuererklärung automatisiert und mit KI optimiert werden. So haben Creator ihre steuerlichen Pflichten im Griff und können sich voll auf ihre Inhalte konzentrieren – Norman bringt alles auf Autopilot und bietet Transparenz ohne Steuerberater oder Elster-Konto.
Fazit: Steuerpflicht als Creator auf OnlyFans und anderen Plattformen
Wer als Influencer oder Creator auf Plattformen wie OnlyFans tätig ist, sollte sich frühzeitig mit den steuerlichen Pflichten auseinandersetzen. Die richtige Buchhaltung und die rechtzeitige Anmeldung beim Finanzamt können helfen, unerwartete Nachzahlungen zu vermeiden.
Egal, ob du gerade startest oder bereits Einnahmen erzielst – informiere dich über deine Steuerpflichten als Selbständiger und nutze die Kleinunternehmerregelung, wenn möglich.
Steuer-Checkliste für Selbstständige:
Prüfe deine Einnahmen und Ausgaben regelmäßig.
Nutze Tools zur Buchhaltung, um den Überblick zu behalten.
Kontaktiere das Finanzamt für eine klare Einstufung deiner Tätigkeit als Gewerbetreibender oder Freiberufler.