Monitor absetzen als Selbstständiger: So holst du dir den vollen Steuervorteil 2026

Fröhliche Diana, leitende Glücklichkeitsbeauftragte

Diana

Master of Science in Unternehmensfinanzierung

Master of Science in Unternehmensfinanzierung

Aktualisiert am:

Der Monitor ist die wichtigste Geschäftsausgabe.

Ein guter 27"-4K-Monitor liegt schnell bei 700 €, ein Apple Studio Display bei 1.800 €, ein Curved-Ultrawide-Setup mit zwei Bildschirmen bei 2.000 € und mehr. Die gute Nachricht für Selbstständige und Freiberufler: Monitore stehen ausdrücklich auf der „Computerhardware"-Liste des BMF — du darfst sie zu 100 % im Kaufjahr absetzen. Hier liest du, wie das genau funktioniert, was Halterung, Dock und Webcam dürfen, und wie du den Bildschirm sauber in deine Buchhaltung bekommst.


Kann ich meinen Monitor überhaupt absetzen?

Ja — wenn du den Monitor für deine selbstständige Tätigkeit nutzt, ist er eine Betriebsausgabe. Das gilt für Freiberufler, Gewerbetreibende, Einzelunternehmer und auch für UGs oder GmbHs. Maßgeblich ist nicht, was auf der Rechnung steht, sondern wie du den Bildschirm tatsächlich verwendest. Anders als beim Laptop ist die Privatnutzung-Frage bei Monitoren in der Praxis selten kritisch: Ein Bildschirm steht meist fest am Arbeitsplatz und wird primär dafür genutzt, wofür der Arbeitsplatz da ist.

Auch Arbeitnehmer können einen Monitor als Werbungskosten ansetzen, wenn der Arbeitgeber keinen stellt. Dieser Artikel konzentriert sich auf Selbstständige — dort sind die Regeln am großzügigsten und der Hebel über Vorsteuer und Sofortabschreibung am größten.

Buche deinen Monitor in 30 Sekunden statt in 30 Minuten

Norman erkennt deine Rechnung von Dell, Apple, LG oder Amazon Business automatisch per Foto, ordnet sie der richtigen Kategorie zu und schiebt die Vorsteuer in deine nächste UStVA. Du musst nichts buchen, nichts kategorisieren, nichts vergessen.

Norman kostenlos testen →


Die wichtigste Regel seit 2021: 100 % Sofortabschreibung

Bis Ende 2020 musste ein Monitor wie der Laptop über drei Jahre abgeschrieben werden — ein 1.500 €-Bildschirm hat sich also nur mit 500 € pro Jahr in deiner Steuererklärung niedergeschlagen. Seit dem BMF-Schreiben vom 26. Februar 2021 (mit Klarstellung am 22. Februar 2022) gilt für „Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung" eine angenommene Nutzungsdauer von einem Jahr. In der offiziellen Aufzählung sind „externe Monitore" ausdrücklich genannt.

Das heißt im Klartext: Egal ob dein Monitor 250 € oder 3.500 € kostet — du kannst ihn vollständig im Jahr des Kaufs als Betriebsausgabe ansetzen. Die Regel gilt unverändert auch in 2026. Es spielt auch keine Rolle, ob du einen Monitor oder gleich drei für ein Multi-Display-Setup kaufst.

Konkret zur Liste der Sofortabschreibung gehören neben dem Bildschirm auch:

  • Monitorhalterungen, Monitorarme, VESA-Adapter

  • USB-C-Hubs, Dockingstations, Thunderbolt-Docks

  • Webcams, Ringlichter, externe Mikrofone für Calls

  • Monitor-Reinigungssets und Kalibrierungstools

  • Kabel (HDMI, DisplayPort, USB-C, Thunderbolt)

Eine vollständige Übersicht über typische Arbeitsmittel und Equipment findest du in unserer Liste der Equipment-Deductibles. Wenn du gleich den passenden Laptop absetzen willst, gilt dort exakt dieselbe Regel.


Wie viel kannst du absetzen? (Voll- vs. Mischnutzung)

Auch beim Monitor unterscheidet das Finanzamt drei Szenarien — in der Praxis landen Bildschirme aber fast immer im ersten Korb.

1. Reine betriebliche Nutzung (über 90 %)

Steht der Monitor an deinem Schreibtisch im Büro oder Arbeitszimmer und du arbeitest hauptsächlich daran, kannst du 100 % der Anschaffungskosten als Betriebsausgabe ansetzen. Dass du am Wochenende mal einen Film über den großen 4K-Bildschirm schaust, ist unschädliche Privatnutzung. Das ist der Normalfall für die meisten Selbstständigen.

2. Gemischte Nutzung (10–90 % betrieblich)

Steht der Bildschirm im Wohnzimmer und wird abends regelmäßig zum Gaming oder Streamen genutzt, musst du den betrieblichen Anteil schätzen und nur diesen absetzen. Beispiel: Bei 60 % beruflicher Nutzung und einem Kaufpreis von 800 € sind das 480 € Betriebsausgabe.

Ein realistischer Anhaltspunkt: 5 Werktage × 8 Stunden = 40 Stunden Arbeit pro Woche; wenn du den Monitor abends 3 Stunden privat nutzt (15 Stunden), liegst du bei rund 73 % betrieblich. Halte die Schätzung in einer kurzen Notiz fest, falls das Finanzamt nachfragt.

3. Überwiegend privat (unter 10 % betrieblich)

Liegt die berufliche Nutzung unter 10 %, ist der Monitor steuerlich Privatvermögen — du kannst ihn dann nicht als Betriebsausgabe absetzen. Bei einem Bildschirm an einem dedizierten Arbeitsplatz kommt das fast nie vor.


Vorsteuer: Wann du 19 % zurückbekommst

Bist du regelbesteuerter Unternehmer (also kein Kleinunternehmer nach § 19 UStG), bekommst du zusätzlich zur einkommensteuerlichen Absetzung die Mehrwertsteuer auf den Monitor zurück. Bei einem Bruttopreis von 952 € zieht das Finanzamt 152 € Vorsteuer ab — du zahlst effektiv nur 800 € netto.

Voraussetzung: Du hast eine ordnungsgemäße Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer und der Monitor wird zu mindestens 10 % betrieblich genutzt. Bei reiner Bürotätigkeit ist die 10 %-Hürde leicht erfüllt.

Die Vorsteuer ziehst du in der Umsatzsteuervoranmeldung des Monats ab, in dem du die Rechnung erhalten hast — nicht erst in der Jahressteuererklärung. Bestellst du den Monitor im Mai, taucht die Vorsteuer also schon in der UStVA Mai auf.


Konkretes Rechenbeispiel: Zwei-Monitor-Setup im Home-Office

Du kaufst im Mai 2026 zwei Dell U2723QE 27"-4K-Monitore für je 700 € netto plus zwei Monitorarme à 100 € netto plus eine Thunderbolt-Dock für 300 € netto. Gesamtsumme: 1.900 € netto / 2.261 € brutto. Du nutzt das Setup zu 100 % beruflich.

  • Betriebsausgabe (EÜR): 1.900 € im Jahr 2026 — komplett, keine Aufteilung über mehrere Jahre

  • Vorsteuerabzug: 361 € in der UStVA Mai 2026

  • Steuerersparnis (Annahme: Grenzsteuersatz 35 %): 1.900 € × 35 % = 665 € weniger Einkommensteuer

  • Effektive Kosten: 2.261 € − 361 € − 665 € = 1.235 €

Statt 2.261 € zahlst du also de facto rund 1.235 € — der Staat trägt fast 46 % der Kosten mit. Wie viel das bei deinem konkreten Steuersatz ausmacht, kannst du mit unserem Steuerrechner abschätzen.


So buchst du den Monitor richtig

Du erfasst den Monitor als Betriebsausgabe in deiner EÜR oder Bilanz. Je nach Kontenrahmen lautet die typische Buchung:

  • SKR03: Konto 4855 (Sofortabschreibung Hard- und Software) gegen Bank/Kasse — bei Nettopreis bis 800 € alternativ Konto 0480 (GWG)

  • SKR04: Konto 6260 (Sofortabschreibung Computerhardware) gegen Bank/Kasse — bei Nettopreis bis 800 € alternativ 0670 (GWG)

  • EÜR-Anlage: Position „Sofort abzugsfähige Anschaffungskosten" oder „AfA — Sammelposten/Sofortabschreibung"

In der Praxis ist die genaue Kontonummer egal, solange die Buchung bei der Sofortabschreibung landet. Wichtig ist nur: Wähle nicht versehentlich die alte 3-Jahres-AfA — sonst verschiebst du zwei Drittel des Steuervorteils ins nächste und übernächste Jahr. Mit moderner Buchhaltungssoftware passiert das automatisch. Wenn du wissen willst, welche Lösung dazu am besten zu Selbstständigen passt, schau dir Norman vs. Lexoffice an.


Monitor im Home-Office: Die wichtigsten Sonderfälle

Die meisten Selbstständigen kaufen Monitore fürs Home-Office. Drei Punkte, die dabei oft falsch laufen:

Häusliches Arbeitszimmer vs. Arbeitsecke

Ob du ein voll abzugsfähiges Arbeitszimmer hast oder nur eine „Arbeitsecke" im Wohnzimmer, ist für den Monitor unerheblich — Arbeitsmittel wie Bildschirme, Laptops, Drucker bleiben unabhängig von dieser Frage in voller Höhe absetzbar. Die Arbeitszimmer-Regelung betrifft nur Mietkosten und Strom, nicht das Equipment. Mehr dazu in unserem Artikel zum Home-Office absetzen.

Monitor zu Hause + zweiter Monitor beim Kunden

Du darfst beide absetzen — solange du beide tatsächlich nutzt. Für Selbstständige, die zwischen Co-Working-Space und Home-Office pendeln, ist das ein typischer Fall. Halte aber im Hinterkopf: Das Finanzamt erwartet eine plausible Begründung, wenn du mehr als zwei Monitore pro Person ansetzt.

Monitor verschenkt oder verkauft

Verkaufst du einen alten betrieblichen Monitor (z. B. eBay), ist der Erlös eine Betriebseinnahme — das musst du in deiner EÜR erfassen. Verschenkst du ihn an einen Familienangehörigen, gilt eine Entnahme zum aktuellen Marktwert. Ein vier Jahre alter Bildschirm hat oft nur noch einen Restwert von 50–100 €, das fällt steuerlich kaum ins Gewicht.


Häufige Fehler — und wie du sie vermeidest

Fehler 1: Privatkauf bei MediaMarkt ohne Geschäftsadresse

Eine Quittung ohne deinen Namen reicht nicht für den Vorsteuerabzug. Bestelle den Monitor als Geschäftskunde und lass dir eine Rechnung mit deinem Firmennamen ausstellen — bei Dell Business, Apple Business, Amazon Business oder MediaMarkt-Geschäftskunden funktioniert das ohne Aufpreis.

Fehler 2: Monitorhalterung vergessen

Halterung, Monitorarm, USB-C-Hub, Kabel — alles als Computerhardware sofort abzugsfähig. Häufig liegen 100–300 € an Zubehörkosten unentdeckt herum, weil sie nicht zur „großen Rechnung" gehören. Wenn du Belege per Foto erfasst, gehen sie nicht verloren.

Fehler 3: Im falschen Jahr gebucht

Maßgeblich ist das Jahr der Anschaffung — also wann du den Monitor bekommen hast, nicht wann du die Rechnung gezahlt hast. Bestellst du im Dezember 2026 und der Bildschirm wird erst Anfang Januar 2027 geliefert, gehört die Buchung ins Jahr 2027.

Fehler 4: Falscher Mehrwertsteuersatz

Auf Monitore aus dem EU-Ausland (z. B. Dell B2B in Irland) bekommst du eine Netto-Rechnung mit Reverse-Charge-Hinweis. Die deutsche Vorsteuer und Erwerbsteuer trägst du dann selbst in der UStVA ein — viele Selbstständige übersehen das. Mehr Hintergrund zur Mechanik in unserem Reverse-Charge-Wiki.

Fehler 5: Monitor an die GmbH „verkauft"

Wenn du den privat gekauften Monitor in deine UG/GmbH einbringen willst, geht das nur sauber als Einlage zum Teilwert (in der Regel der gemeine Wert) — und nur dann, wenn die Rechnung sowieso auf dich persönlich läuft. Wer dabei tricksen will, riskiert eine verdeckte Gewinnausschüttung.


Häufige Fragen

Kann ich einen gebrauchten Monitor absetzen?

Ja — der Kaufpreis zählt unabhängig davon, ob das Gerät neu oder gebraucht ist. Auch hier gilt die einjährige Nutzungsdauer. Wichtig: Auch beim Refurbished-Kauf brauchst du eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer (oder einen Differenzbesteuerungs-Hinweis), damit der Vorsteuerabzug klappt.

Sind zwei oder drei Monitore zu viel?

Nein — ein Multi-Display-Setup ist in vielen Berufen Standard (Entwicklung, Trading, Design, Buchhaltung). Solange du die Bildschirme tatsächlich gleichzeitig nutzt, darfst du sie alle absetzen. Bei vier oder mehr Monitoren pro Person solltest du eine kurze Begründung in deinen Unterlagen haben.

Muss ich einen Monitor ins Anlageverzeichnis eintragen?

Bei der einjährigen Sofortabschreibung gibt es keine formelle Pflicht zur Anlageverzeichnis-Führung. Trotzdem empfehle ich, jede Anschaffung über 250 € netto kurz zu erfassen (Datum, Betrag, Gerät) — das hilft bei einer Betriebsprüfung enorm und kostet 30 Sekunden pro Beleg.

Lohnt sich der Kauf zum Jahresende?

Wenn du ein gutes Jahr hattest und Steuern sparen willst: ja. Ein Monitor für 1.000 € im Dezember reduziert deinen Gewinn um 1.000 € und spart bei einem Steuersatz von 35 % rund 350 € Steuern. Wenn du sowieso vorhattest, dein Setup zu erneuern, ist Dezember der bessere Monat als Januar.

Was, wenn der Monitor gleichzeitig als Fernseher dient?

Smart-TV statt Monitor zu kaufen ist steuerlich unattraktiv: Das Finanzamt sieht TV-Geräte standardmäßig als privat an, der Nachweis einer überwiegend beruflichen Nutzung ist schwer. Bleib bei einem dedizierten Computer-Monitor — dann ist die Sache eindeutig.


Fazit

Ein Monitor ist eine der einfachsten Betriebsausgaben für Selbstständige im Jahr 2026. Seit 2021 darfst du den vollen Kaufpreis im Anschaffungsjahr absetzen — keine Aufteilung über drei Jahre mehr. Halterung, Dock, Webcam und Kabel gehen direkt mit. Wichtig sind nur drei Dinge: ordnungsgemäße Rechnung auf deinen Namen, ehrliche Schätzung der privaten Nutzung (in der Praxis fast nie ein Thema bei Bildschirmen) und die richtige Buchung als Sofortabschreibung. Wenn du das automatisieren willst, statt jede Rechnung von Hand einzutragen, schau dir Norman im Vergleich zu sevdesk an — die Belegerfassung passiert dann per Foto in Sekunden, und die Vorsteuer landet automatisch in deiner nächsten UStVA.

Hast du eine Steuerfrage?

Erhalte eine kostenlose E-Mail-Antwort von unseren Steuercoaches.

Norman gibt niemals finanzielle, rechtliche oder steuerliche Beratung.

Norman gibt niemals finanzielle, rechtliche oder steuerliche Beratung.

Made in Germany

In Berlin ansässig

GDPR-konform

Gehostet in Deutschland

© 2026 Norman AI GmbH

Made in Germany

In Berlin ansässig

GDPR-konform

Gehostet in Deutschland

© 2026 Norman AI GmbH