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Monitor absetzen 2026: 100 % im Kaufjahr – so geht's

Die meisten Monitore sind geringwertige Wirtschaftsgüter und sofort zu 100 % absetzbar. Teurere Displays über 800 € netto ziehst du dank der BMF-Regel ebenfalls komplett im Kaufjahr ab. So setzt du den Monitor 2026 als Selbstständiger oder GmbH richtig ab.

Kategorie
Steuern
Aktualisiert
Autor:in
Diana

Ein zweiter Bildschirm ist für die meisten Selbstständigen kein Luxus, sondern Grundausstattung – und steuerlich einer der einfachsten Posten überhaupt. Ein solider 27-Zoll-Monitor kostet oft unter 400 €, und genau hier liegt der Vorteil: Die meisten Displays bleiben unter der GWG-Grenze und sind sofort zu 100 % absetzbar.

Auch wer sich ein hochwertiges 4K- oder Ultrawide-Display jenseits der 800-€-Marke gönnt, muss die Kosten 2026 nicht über Jahre strecken. Monitore zählen laut BMF zur Computerhardware mit einjähriger Nutzungsdauer – der volle Abzug im Kaufjahr ist also so oder so drin.

Hier kommen die fünf Regeln, mit denen du Monitor, Halterung und Kabel 2026 sauber in der EÜR oder im Jahresabschluss der GmbH unterbringst – inklusive Vorsteuerabzug und privater Mitnutzung.

Kurz gesagt: Monitor absetzen 2026

  • Bis 800 € netto ist der Monitor ein geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG) und sofort zu 100 % absetzbar.
  • Über 800 € netto greift die BMF-Ein-Jahres-Regel für Computerhardware – auch dann voller Abzug im Kaufjahr.
  • Vorsteuer (19 %) holst du dir als Regelbesteuerer sofort im Kaufmonat zurück; Kleinunternehmer setzen den Bruttopreis ab.
  • Nur der betriebliche Nutzungsanteil zählt – bei über 90 % beruflicher Nutzung 100 %.
  • Jeder Bildschirm ist ein eigenes Wirtschaftsgut: Die 800-€-Grenze gilt pro Gerät, nicht pro Kauf.
Entscheidungsbaum: Monitor bis 800 € netto ist GWG, darüber greift die BMF-Ein-Jahres-Regel, beide Wege führen zu 100 % Abschreibung im Anschaffungsjahr
Egal welcher Weg: Ein Monitor wird 2026 voll im Anschaffungsjahr abgeschrieben.

Regel 1: Bis 800 € netto – der Monitor ist GWG

Der häufigste Fall: Dein Monitor kostet maximal 800 € netto (§6 Abs. 2 EStG) und ist damit ein geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG) – sofort zu 100 % im Kaufjahr absetzbar. Bei 19 % Umsatzsteuer entspricht das einem Bruttopreis von 952 €.

Ein 27-Zoll-Bildschirm für 476 € brutto (400 € netto) oder ein 4K-Display für 714 € brutto (600 € netto) landen also komplett im Anschaffungsjahr in der EÜR – keine Verteilung über mehrere Jahre, kein Anlagegut mit jährlicher AfA.

  • Für GWG ab netto 250,01 € musst du ein laufendes Verzeichnis führen: Anschaffungsdatum, Hersteller, Modell, Preis.
  • Unter 250 € netto ist nicht mal das nötig – der Beleg reicht.
  • Die genauen Grenzen und den Sammelposten erklären wir im Leitfaden zur GWG-Grenze und Sofortabschreibung.

Regel 2: Teurer Monitor über 800 € netto – die Ein-Jahres-Regel

Gönnst du dir ein Profi-Display – etwa ein Apple Studio Display für rund 1.750 € oder ein 5K-Ultrawide – liegst du über der GWG-Grenze. Trotzdem musst du nicht über Jahre abschreiben: Mit dem BMF-Schreiben vom 22. Februar 2022 (IV C 3 - S 2190/21/10002 :025) wurde die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer für Computerhardware auf ein Jahr gesenkt – und das Schreiben nennt Monitore und Displays ausdrücklich als Ausgabegeräte.

Praktisch heißt das: Auch das 1.750-€-Display schreibst du komplett im Kaufjahr ab. Ob GWG oder teures Anlagegut – am Ende steht in beiden Fällen der volle Abzug im ersten Jahr:

WegVoraussetzungAbschreibungAnlageverzeichnis
GWG≤ 800 € netto100 % im Kaufjahrab 250,01 € netto
Ein-Jahres-Hardware> 800 € netto, Computerhardware100 % im Kaufjahrja
Lineare AfA (optional)freiwillig längere Verteilungüber gewählte Jahreja
  • Es ist keine Sofortabschreibung wie beim GWG, sondern eine verkürzte Nutzungsdauer nach §7 Abs. 1 EStG – der Effekt ist aber identisch: voller Abzug im ersten Jahr.
  • Das Gerät wandert ins Anlageverzeichnis, wird dort aber innerhalb eines Jahres vollständig abgeschrieben.
  • Anwenden musst du die Ein-Jahres-Regel nicht – in einem Verlustjahr kann eine längere Verteilung sinnvoll sein.

Beim Laptop gilt übrigens dieselbe Logik – Monitor und Rechner behandelst du steuerlich nach denselben Regeln.

Regel 3: Vorsteuer – die 19 % zurückholen

Bist du vorsteuerabzugsberechtigt (Regelbesteuerung, keine Kleinunternehmerregelung), holst du dir die auf der Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer über die Umsatzsteuervoranmeldung zurück. Bei einem Monitor für 595 € brutto sind das 95 € Vorsteuer – sofort im Voranmeldungszeitraum des Kaufs, unabhängig davon, ob das Gerät GWG oder Anlagegut ist.

Kaufpreis bruttoNettoVorsteuer (19 %)
476 €400 €76 €
595 €500 €95 €
952 €800 €152 €
2.082 €1.750 €332 €

Voraussetzung sind die Pflichtangaben nach §14 UStG auf der Rechnung: Name & Anschrift, Steuernummer oder USt-IdNr, Datum, Nettobetrag, USt-Satz und USt-Betrag. Eine reine Bestellbestätigung oder ein Lieferschein reichen nicht.

Kleinunternehmer setzen den Bruttobetrag als Betriebsausgabe ab, ziehen aber keine Vorsteuer. Ob sich der Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung bei größeren Anschaffungen lohnt, klären wir im Beitrag zur Kleinunternehmerregelung.

Regel 4: Private Mitnutzung sauber aufteilen

Steht der Monitor im Wohnzimmer und läuft abends auch für Filme und Gaming? Dann zählt nur der betriebliche Anteil:

Beruflicher AnteilAbzugbei 600 € netto
unter 10 %kein Abzug0 €
50 %anteilig300 €
80 %anteilig480 €
über 90 %voller Abzug600 €
  • Unter 10 % betrieblich: kein Betriebsausgabenabzug – das Gerät bleibt Privatvermögen.
  • 10–90 % betrieblich: anteiliger Abzug. Bei 80 % beruflicher Nutzung setzt du 80 % der Kosten ab (Abschreibung anteilig, Vorsteuer anteilig).
  • Über 90 % betrieblich: voller Abzug, die Privatnutzung gilt als unwesentlich.

Steht der Bildschirm in einem häuslichen Arbeitszimmer, ist ein hoher betrieblicher Anteil leicht zu begründen – dort ist eine ausschließlich berufliche Nutzung der Normalfall. Den Nutzungsanteil schätzt du sachgerecht; das Finanzamt akzeptiert plausible Werte, will im Zweifel aber eine Begründung sehen.

Regel 5: Zweitmonitor, Halterung & Kabel richtig buchen

Was rund um den Bildschirm dazukommt, behandelst du separat:

PostenEinstufungAbschreibung
Zweiter/dritter Monitoreigenes WirtschaftsgutGWG oder Ein-Jahres-Regel je Gerät
Monitorarm, Wandhalterung, StandfußGWG (< 800 € netto)100 % im Kaufjahr
Kabel, Adapter, USB-C-Hub, Dockingstationgeringwertiges Zubehör100 % sofort
Reparatur, Panel-TauschErhaltungsaufwand100 % sofort
  • Zweiter oder dritter Monitor: jedes Display ist ein eigenes Wirtschaftsgut. Drei Bildschirme à 300 € netto sind drei GWG – nicht ein Gut über 900 €. Die 800-€-Grenze gilt pro Gerät.
  • Monitorarm, Wandhalterung, Standfuß: meist unter 800 € netto → GWG, sofort absetzbar. Fest verbaute Halterungen können als unselbstständiges Zubehör zum Monitor zählen.
  • Kabel, Adapter, USB-C-Hub, Dockingstation: in der Regel GWG oder geringwertiges Zubehör, sofort 100 % abziehbar.
  • Reparatur und Panel-Tausch: sofort abziehbarer Erhaltungsaufwand.

Buche Anlagegüter und Verbrauchskosten getrennt – den Monitor auf das Konto für Betriebs- und Geschäftsausstattung, Kleinzubehör als laufende Kosten. So bleibt das Anlageverzeichnis sauber.

Monitor als Arbeitnehmer absetzen (Werbungskosten)

Du bist angestellt und arbeitest im Homeoffice am eigenen Bildschirm? Dann setzt du den Monitor nicht als Betriebsausgabe, sondern als Arbeitsmittel-Werbungskosten in der Anlage N ab. Die Logik ist fast dieselbe: bis 800 € netto sofort voll, darüber greift die Ein-Jahres-Regel, und auch hier zählt nur der berufliche Anteil.

Zwei Unterschiede solltest du kennen:

  • Werbungskosten wirken erst, wenn du mit allen beruflichen Kosten über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € liegst, der ohnehin automatisch abgezogen wird.
  • Als Arbeitnehmer gibt es keinen Vorsteuerabzug, du setzt immer den Bruttobetrag an.

Wie sich die beiden Kostenarten unterscheiden, zeigt unser Beitrag Werbungskosten vs. Betriebsausgaben.

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Was 2026 zählt: Beleg & Buchung GoBD-konform

Egal ob 200-€-GWG oder 1.750-€-Profi-Display – seit GoBD verlangt das Finanzamt eine lückenlose, unveränderbare Dokumentation: Originalrechnung mit allen Pflichtangaben, korrekte Buchung im richtigen Konto und kein nachträgliches Ändern des Belegs. Beleg verloren? Ein Eigenbeleg rettet den Betriebsausgabenabzug – den Vorsteuerabzug aber nicht, dafür ist die Originalrechnung Pflicht.

Norman erkennt beim Monitorkauf automatisch, ob GWG oder Ein-Jahres-Hardware greift, bucht den Beleg ins richtige Konto und zieht die Vorsteuer in der Voranmeldung. Für GmbHs läuft das direkt ins Anlageverzeichnis und in den Jahresabschluss – siehe Steuern für GmbH und Steuern für Selbstständige.

Häufige Fragen

Kann ich einen Monitor komplett im Kaufjahr absetzen? Ja. Für Computerhardware gilt seit dem BMF-Schreiben eine Nutzungsdauer von einem Jahr – du ziehst den vollen Betrag im Anschaffungsjahr ab, unabhängig vom Preis. Unter 800 € netto greift ohnehin die GWG-Sofortabschreibung.

Wie viel Prozent des Monitors kann ich absetzen? Du setzt den beruflichen Nutzungsanteil ab. Bei über 90 % beruflicher Nutzung 100 %, zwischen 10 und 90 % anteilig (z. B. 80 % Nutzung = 80 % Abzug), unter 10 % gar nicht.

Muss ich den Monitor über drei Jahre abschreiben? Nein. Die alte mehrjährige AfA aus der AfA-Tabelle ist für Computerhardware faktisch abgelöst. Du kannst die verkürzte Nutzungsdauer von einem Jahr nutzen – musst aber nicht, in Verlustjahren ist eine längere Verteilung freiwillig möglich.

Kann ich einen gebraucht gekauften Monitor absetzen? Ja, genau wie einen neuen. Entscheidend sind der Nettopreis und eine ordnungsgemäße Rechnung oder ein Kaufvertrag mit Zahlungsnachweis. Auch beim Gebrauchtkauf gilt die GWG-Grenze bzw. die Ein-Jahres-Regel.

Zählt ein Fernseher als absetzbarer Monitor? Nur, wenn du die betriebliche Nutzung glaubhaft machst. Bei einem Smart-TV unterstellt das Finanzamt eine hohe Privatnutzung – ohne klaren beruflichen Zweck (z. B. als Präsentationsdisplay) wird der Abzug gestrichen oder stark gekürzt.

Wo trage ich den Monitor in der Steuererklärung ein? Selbstständige buchen ihn als Betriebsausgabe bzw. Abschreibung in der EÜR (Anlage EÜR) und führen ihn im Anlageverzeichnis. Arbeitnehmer tragen ihn als Arbeitsmittel in der Anlage N ein.

Fazit

Monitor absetzen 2026 ist denkbar einfach: Die meisten Bildschirme bleiben unter 800 € netto und sind als GWG sofort zu 100 % absetzbar. Wird das Display teurer, greift die BMF-Ein-Jahres-Regel für Computerhardware – und du ziehst den vollen Betrag trotzdem im Kaufjahr ab. Vorsteuer immer mitnehmen, private Mitnutzung sauber aufteilen, jeden Bildschirm einzeln betrachten und Zubehör separat verbuchen. Wer das diszipliniert macht, holt das Maximum aus dem Setup – und steht in der Betriebsprüfung sauber da.

Monitorkauf automatisch richtig verbuchen

Norman erkennt beim Monitorkauf automatisch, ob GWG oder Ein-Jahres-Hardware greift, bucht den Beleg aufs richtige Konto und holt die 19 % Vorsteuer in der nächsten Voranmeldung zurück. Für Selbstständige direkt in die EÜR, für die GmbH ins Anlageverzeichnis – ohne Steuerberater. KI-Buchhaltung kostenlos testen.