Grenzen für Kleinunternehmer im Jahr 2025

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Welche Änderungen gibt es 2025 für Kleinunternehmer?

Welche Änderungen gibt es 2025 für Kleinunternehmer?

Peter

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Gründer & CEO

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Aktualisiert am:

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13.12.2024

13.12.2024

Ab dem 1. Januar 2025 treten bedeutende Änderungen für Kleinunternehmer in Deutschland in Kraft. Die angehobene Umsatzgrenze wird insbesondere Auswirkungen auf deinen Steuerstatus und deine Verpflichtungen haben. Was bedeutet das konkret für dich? Im Folgenden findest du eine Zusammenfassung der Änderungen, die dir helfen sollen, die Kleinunternehmerregelung im Jahr 2025 optimal zu nutzen.


Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Gemäß § 19 des Umsatzsteuergesetzes ermöglicht die Kleinunternehmerregelung, deine Umsätze ohne Umsatzsteuer anzugeben, solange du innerhalb bestimmter Umsatzgrenzen bleibst. Diese Befreiung bedeutet, dass du keine Umsatzsteuervoranmeldung (UStVA) abgeben musst. Ein Nachteil ist jedoch, dass du keinen Vorsteuerabzug geltend machen kannst. Im Gegensatz zu Unternehmen, die den Regelbesteuerungsvorschriften folgen, erstattet das Finanzamt dir daher keine gezahlte Umsatzsteuer für Einkäufe oder Ausgaben.

Die Tätigkeit als Kleinunternehmer ist kein dauerhafter Zustand. Jedes Jahr musst du prüfen, ob du die Kriterien weiterhin erfüllst. Die aktualisierten Umsatzgrenzen werden dabei entscheidend sein, weshalb es vorteilhaft ist, die Zahlen des Vorjahres im Voraus zu melden.


Was ändert sich ab 2025 in der Kleinunternehmerregelung?

Neue Grenzen

Bisher lag die Umsatzgrenze für Kleinunternehmer bei 22.000 € im Vorjahr und maximal 50.000 € im laufenden Kalenderjahr. Dank des Jahressteuergesetzes 2024 steigen diese Grenzen ab 2025 erheblich:

  • 25.000 € im Vorjahr

  • 100.000 € im laufenden Jahr

Die neuen Umsatzgrenzen beziehen sich auf Netto-Beträge. Zuvor wurden Bruttobeträge berücksichtigt. Nach der alten Berechnungsmethode entsprechen die neuen Grenzen etwa 29.750 € im Vorjahr und 119.000 € im laufenden Jahr.

Die größte Änderung

Im Gegensatz zur bisherigen Regelung gelten diese Grenzen sofort. Überschreitest du also im Laufe des Jahres die Grenze, verlierst du deinen Kleinunternehmerstatus und musst ab diesem Zeitpunkt Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen ausweisen.

Berichterstattung

Als Kleinunternehmer warst du bisher verpflichtet, jedes Jahr eine Umsatzsteuererklärung abzugeben, selbst wenn du keine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen ausgewiesen oder Umsatzsteuervoranmeldungen eingereicht hast. Durch das Wachstumschancengesetz entfällt diese Pflicht. Deine letzte jährliche Umsatzsteuererklärung ist für das Jahr 2023. Ab dem Steuerjahr 2024 ist diese Verpflichtung nicht mehr erforderlich.

⚠️ Falls du mit Lieferanten aus anderen EU-Ländern zusammengearbeitet hast, musst du wahrscheinlich weiterhin Umsatzsteuererklärungen abgeben und eventuell durch das Reverse-Charge-Verfahren fällige Umsatzsteuer nachzahlen.


Ein Beispiel für die Änderungen

Charleen ist Marketingberaterin, die sich 2024 als Kleinunternehmerin registriert hat. Ihre Umsätze erreichten 24.000 € im Jahr 2024. Für 2025 plant sie einen Umsatz von etwa 72.000 €.

Nach den neuen Regelungen bleibt Charleen unter der Grenze von 25.000 € für das Vorjahr und 100.000 € für das laufende Jahr. Daher kann sie 2025 weiterhin Kleinunternehmerin bleiben, verliert jedoch ihren Status im Jahr 2026, sofern das nächste Steuerrecht die Grenzen nicht erneut ändert.

  • Charleen gewann mehr Kunden als erwartet durch ihre sozialen Medien und überschritt die Grenze von 100.000 €.

  • Im September 2025 erreichte ihr Umsatz 100.000 €.

  • Ab diesem Zeitpunkt verliert Charleen ihren Kleinunternehmerstatus und muss auf alle ihre Umsätze Umsatzsteuer deklarieren und abführen.

  • Von nun an erhebt sie 19 % Umsatzsteuer auf ihren Rechnungen.

  • Sie ist verpflichtet, regelmäßig Umsatzsteuervoranmeldungen einzureichen.


Was passiert, wenn du eine Grenze überschreitest?

Wenn du die neue Umsatzgrenze von 100.000 € überschreitest, verlierst du sofort deinen Kleinunternehmerstatus und musst zur Regelbesteuerung wechseln.

  • Umsatzsteuerpflicht: Sobald du die Umsatzgrenze überschreitest, musst du Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen ausweisen und an das Finanzamt abführen. Diese Regelung tritt ab dem Zeitpunkt in Kraft, an dem die Grenze überschritten wird. Wichtig: Der Wechsel zur Regelbesteuerung ist bindend und gilt für mindestens fünf Jahre.

  • Vorsteuerabzug: Durch den Wechsel zur Regelbesteuerung kannst du die Vorsteuer aus deinen Einkäufen geltend machen. Dies kann besonders vorteilhaft sein, wenn dein Unternehmen hohe Betriebsausgaben hat, da die gezahlte Umsatzsteuer auf Eingangsrechnungen von der Umsatzsteuer auf deinen Ausgangsrechnungen abgezogen werden kann.

  • Zusätzliche Meldepflichten: Du bist verpflichtet, regelmäßig Umsatzsteuervoranmeldungen einzureichen.


Freiwilliger Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung

Obwohl der Kleinunternehmerstatus viele Vorteile bietet, gibt es Umstände, in denen es strategisch sinnvoll sein kann, auf diese Regelung zu verzichten und die Regelbesteuerung zu wählen, z. B. bei hohen Kosten und negativen Gewinnen. Diese Option bleibt auch nach den Änderungen im Jahr 2025 weiterhin verfügbar. Wir haben einen speziellen Artikel, der erklärt, wie du freiwillig auf den Kleinunternehmerstatus verzichten kannst und welche Auswirkungen dies hat.


Wann lohnt es sich, aufzugeben?

Auf den Kleinunternehmerstatus zu verzichten, kann besonders in den folgenden Fällen sinnvoll sein:

  • Wenn du hauptsächlich B2B-Kunden bedienst.

  • Wenn du über einen längeren Zeitraum negative Gewinne erwartest.

  • Wenn deine Lieferanten in anderen EU-Ländern ansässig sind.

Möchtest du mehr erfahren? Wir haben auch einen speziellen Beitrag zu diesem Thema.


Neue Vorschriften für Kleinunternehmen in der gesamten EU


EU-weit geltende Kleinunternehmerregelung ab 2025

Ab 2025 wird der Anwendungsbereich der Kleinunternehmerregelung ebenfalls erweitert. Bisher war die Regelung auf Umsätze innerhalb Deutschlands beschränkt. Mit der neuen Regelung können auch Umsätze in anderen EU-Ländern in die Umsatzgrenzen einbezogen werden. Das bedeutet:

  • Kleinunternehmer aus anderen EU-Ländern, die den Großteil ihrer Umsätze in Deutschland erzielen, können die deutsche Kleinunternehmerregelung nutzen.

  • Deutsche Kleinunternehmer können die Kleinunternehmerregelungen anderer EU-Länder in Anspruch nehmen, solange ihr Umsatz in diesen Ländern unter 100.000 € pro Jahr bleibt.

Diese Neuerungen schaffen Klarheit für den innergemeinschaftlichen Handel von Kleinunternehmern innerhalb der EU.


Neue Berichtspflichten: Worauf du achten musst

Die Erweiterung der Regelung bringt jedoch auch neue Meldepflichten mit sich. Bei grenzüberschreitenden Transaktionen müssen Umsätze dokumentiert und an das Bundeszentralamt für Steuern gemeldet werden.

Dies bietet jedoch auch Vorteile:

  • Die zentrale Meldung von EU-Umsätzen vereinfacht die Abwicklung der Umsatzsteuer.

  • Sie stellt sicher, dass du die Umsatzgrenzen in allen betroffenen Ländern einhältst.


Überblick über die Änderungen für Kleinunternehmer ab 2025

Vorher Nachher
Umsatzgrenze des Vorjahres 22.000 € 25.000 €
Umsatzgrenze für das laufende Jahr 50.000 € 100.000 €
Geltungsbereich Nur Inland Inland und EU-Länder
Vorsteuerabzug Nicht möglich Nur wenn auf die Regelung verzichtet wird


E-Rechnungen für Kleinunternehmer ab 2025

Das Wachstumschancengesetz hat die Verpflichtung eingeführt, ab dem 1. Januar 2025 E-Rechnungen erstellen und empfangen zu können. Während du sicherstellen musst, dass du ab 2025 E-Rechnungen empfangen kannst, gibt es für das Erstellen von E-Rechnungen Übergangsfristen bis 2027 oder 2028, abhängig von deinem Umsatz. Das Jahressteuergesetz bringt jedoch Erleichterungen: Kleinunternehmer dürfen auch nach 2028 weiterhin sogenannte andere Rechnungen, wie PDFs oder Papierrechnungen, versenden. Was für eine Erleichterung! Ganz ohne Verwirrung!

Was bleibt unverändert?

  • Empfang von E-Rechnungen: Du musst in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten.

  • GoBD-konforme Archivierung: Deine Rechnungen – ob in Papier- oder digitaler Form – müssen prüfungs- und unveränderbar archiviert werden.

Norman ermöglicht Kleinunternehmern, eingehende und ausgehende E-Rechnungen kostenlos zu erstellen und zu verwalten und dabei alle relevanten Anforderungen zu erfüllen.

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© 2024 Norman AI GmbH

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