Selbstständige in Deutschland können von der Kleinunternehmerregelung profitieren, indem sie Zeit und Kosten sparen, wenn ihr Einkommen unter einer bestimmten Grenze bleibt. Dieser Leitfaden erklärt, wer als Kleinunternehmer qualifiziert ist, welche Steuern anfallen und welche Fristen für die Führung eines Kleinunternehmens gelten.
Wer ist ein Kleinunternehmer?
Die Kleinunternehmerregelung erleichtert den Start in die Selbstständigkeit, indem sie Verwaltungsaufwand und Papierkram reduziert. Dies bietet einen kostengünstigen Vorteil, insbesondere wenn deine Zielkunden Privatpersonen sind. Als Kleinunternehmer bist du von der Erhebung und Abführung von Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) befreit, sofern du bestimmte Kriterien erfüllst.
Da du keine Umsatzsteuer erhebst, kannst du oft niedrigere Preise anbieten als umsatzsteuerpflichtige Konkurrenten, was ein Vorteil sein kann, um Privatkunden zu gewinnen. Unternehmen können die Vorsteuer abziehen und sind daher weniger empfindlich gegenüber Umsatzsteuer.
Um diese Regelung zu nutzen, müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Im ersten Geschäftsjahr darf dein Umsatz 22.000 € nicht überschreiten, und in den Folgejahren muss er unter 50.000 € bleiben.
Umsatz ist nicht gleich Gewinn! Umsatz ist die Summe deiner Verkäufe, während der Gewinn das ist, was nach den Geschäftsausgaben übrig bleibt. Die Kleinunternehmergrenze bezieht sich auf den Umsatz.
Ein weiterer Vorteil für Kleinunternehmer ist die vereinfachte Buchführung, da du in deinen Aufzeichnungen nicht zwischen Brutto- und Nettobeträgen unterscheiden musst. Dies ist besonders in der Anfangsphase von Vorteil, da du dich auf den Aufbau deines Unternehmens konzentrieren kannst, anstatt dich mit komplexen steuerlichen Anforderungen zu beschäftigen.
Ist ein Kleinunternehmen steuerfrei?
Der Status als Kleinunternehmer bedeutet nicht, dass du komplett steuerfrei bist. Du musst trotzdem eine Einkommensteuererklärung abgeben, wenn dein Einkommen den Grundfreibetrag von 11.604 € im Jahr 2024 übersteigt. Unter bestimmten Bedingungen kannst du jedoch von der Gewerbesteuer befreit sein. Hier ist eine Übersicht über die möglichen Steuern und die jeweiligen Voraussetzungen.
Umsatzsteuerbefreiung und steuerliche Anforderungen für Kleinunternehmer
Als Kleinunternehmer solltest du die folgenden Steuern beachten:
Einkommensteuer: Deine Unternehmensgewinne unterliegen der Einkommensteuer. Für 2024 liegt der Grundfreibetrag bei 11.604 € für Singles und 23.208 € für Verheiratete. Einkommen unter diesen Beträgen bleibt steuerfrei, aber du musst dennoch eine Einkommensteuererklärung abgeben.
Gewerbesteuer: Die Gewerbesteuer betrifft nur Gewerbetreibende, nicht jedoch Freiberufler oder Personen in der Landwirtschaft. Die derzeitige Gewerbesteuerfreigrenze liegt bei 24.500 € jährlich.
Umsatzsteuer: Kleinunternehmer, die die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, sind von der Erhebung der Umsatzsteuer auf Verkäufe befreit. Einige Selbstständige müssen jedoch möglicherweise eine jährliche Umsatzsteuererklärung abgeben.
Bei der Anmeldung als Selbstständiger kannst du Normans kostenlosen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung nutzen, um deine Absicht anzugeben, die Kleinunternehmerregelung zu beantragen. Die Beantragung dieser Befreiung ist einfach und kann direkt bei der Registrierung erfolgen.
§19 UStG: Rechnungsstellung als Kleinunternehmer
Bei der Rechnungsstellung als Kleinunternehmer ist es wichtig, keine Umsatzsteuer auszuweisen und den rechtlichen Grund für diese Befreiung anzugeben. Ein einfacher Hinweis wie „Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet“ genügt. Alle anderen typischen Rechnungsinformationen sollten ebenfalls enthalten sein, um den rechtlichen Anforderungen zu entsprechen.
Wenn du Norman für die Erstellung von Rechnungen nutzt, wird die korrekte rechtliche Formulierung automatisch eingefügt, sodass deine Rechnungen immer rechtskonform sind.
Beispiel: Besteuerung eines Kleinunternehmers
Florian, ein 29-jähriger Hutmacher, arbeitet hauptberuflich im Einzelhandel für einen Modedesigner. In seiner Freizeit entwirft er maßgeschneiderte Hüte, zunächst für Freunde und Familie, später auch für Kunden durch Mundpropaganda. Er entscheidet sich, ein kleines Nebengewerbe zu starten und sich als Kleinunternehmer anzumelden.
Da sein Jahresumsatz im ersten Jahr bei etwa 12.000 € liegt, muss er unter der Kleinunternehmerregelung keine Umsatzsteuer erheben. Zusätzlich liegt sein Einkommen aus diesem Gewerbe unter der Gewerbesteuerfreigrenze von 24.500 €. Da sein Gesamteinkommen jedoch den Einkommensteuerfreibetrag von 11.604 € übersteigt, muss er Einkommensteuer zahlen.
Kleinunternehmerregelung 2025: Wichtige Fristen
Die Frist für die jährliche Steuererklärung liegt in der Regel sieben Monate nach Ende des Steuerjahres. Seit 2018 haben Steuerzahler bis zum 31. Juli des Folgejahres Zeit, ihre Steuererklärungen einzureichen.
Mit Norman kannst du deine Steuererklärungen mühelos erledigen. Teste die Version speziell für Kleinunternehmer und beginne mit deiner Einkommensteuererklärung!
Wichtige Punkte für Kleinunternehmer
Hier eine Zusammenfassung der wichtigsten Aspekte:
Digitale Buchführung: Behalte Einnahmen und Ausgaben im Blick, um eine genaue Berichterstattung zu gewährleisten.
Umsatzüberwachung: Stelle sicher, dass du innerhalb der Umsatzgrenze für Kleinunternehmer bleibst.
Gewinnberechnung: Berechne deinen Gewinn nach der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) und reiche eine Einkommensteuererklärung ein.
Jährliche Umsatzsteuererklärung: Reiche diese ein, falls erforderlich, auch unter der Kleinunternehmerregelung.
FAQ: Steuern für Kleinunternehmer
Wie viel Steuern zahle ich als Kleinunternehmer?
Wenn du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmst, musst du keine Umsatzsteuer erheben oder abführen, aber du musst eine Einkommensteuererklärung einreichen und Einkommensteuer auf deine Gewinne zahlen. Die Steuerhöhe hängt von deinem Unternehmensgewinn ab.
Wie hoch ist der Steuerfreibetrag für Kleinunternehmer?
Der Einkommensteuerfreibetrag beträgt im Jahr 2024 11.604 €. Einnahmen unter diesem Betrag sind steuerfrei. Zusätzlich müssen Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer erheben. Diese Regelung gilt für Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter 22.000 € (Vorjahr) und einem voraussichtlichen Umsatz von maximal 50.000 € im laufenden Jahr.
Welche Formulare muss ich als Kleinunternehmer beim Finanzamt einreichen?
Als Kleinunternehmer musst du eine jährliche Einkommensteuererklärung, eine Umsatzsteuererklärung (falls erforderlich) und eine einfache EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) einreichen. Je nach Art der Selbstständigkeit kann es erforderlich sein, eine Gewerbesteuererklärung abzugeben. Hast du Unternehmen in der EU als Kunden, musst du auch eine Zusammenfassende Meldung (ZM) abgeben. Alle diese Formulare können über Norman erledigt werden.
Ist die Umsatzsteuer für Kleinunternehmer verpflichtend?
Kleinunternehmer, die die Kleinunternehmerregelung nutzen, sind von der Erhebung der Umsatzsteuer befreit. Solange sie innerhalb der Umsatzgrenzen bleiben, weisen sie auf ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer aus und müssen diese nicht an das Finanzamt abführen.