
UStVA für Copywriter: Der komplette Leitfaden
Müssen Copywriter Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben?
Wenn du als freiberuflicher Copywriter in Deutschland über 25.000 € Jahresumsatz liegst, musst du dich für die Umsatzsteuer registrieren und regelmäßig Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben. Das gilt unabhängig davon, ob du Website-Texte, E-Mail-Kampagnen, Anzeigen oder Content-Marketing schreibst.
Welche Ausgaben können Copywriter absetzen?
Copywriting hat zwar geringere Fixkosten als viele andere Berufe, dennoch gibt es abzugsfähige Ausgaben:
Schreibsoftware (Grammarly, ProWritingAid, Hemingway)
Recherche-Tools und Datenbanken
Stockbilder für dein Portfolio
Website-Hosting und Domain
Coworking-Space
Bücher und Kurse
Homeoffice-Kosten
Jeder Euro Umsatzsteuer auf diese betrieblichen Ausgaben kann zurückgeholt werden.
Häufige Umsatzsteuerfehler von Copywritern
Kleine Abos übersehen:
Das 12-€-Grammarly-Abo pro Monat enthält erstattbare Umsatzsteuer – track es.
Homeoffice nicht geltend machen:
Wenn du von zu Hause arbeitest, kannst du einen Teil von Miete, Nebenkosten und Internet absetzen.
Unsaubere Rechnungen:
Achte darauf, dass deine Rechnungen den richtigen Umsatzsteuersatz ausweisen (für Copywriting-Leistungen in der Regel 19 %).
Internationale Kunden ignorieren:
Für EU- und Nicht-EU-Kunden gelten unterschiedliche Umsatzsteuerregeln. Fehler hier führen zu falschen Meldungen.
Wie Norman Copywritern hilft
Norman verbindet sich mit deinem Bankkonto und kategorisiert Einnahmen und Ausgaben automatisch. Zahlungen von mehreren Kunden werden sauber erfasst, wiederkehrende Abos erkannt und deine UStVA vorausgefüllt. Prüfen dauert 2 Minuten, Einreichen einen Klick.








