Das Verpassen von Steuerfristen kann zu unnötigen Strafen und zusätzlichem Stress führen. Markiere die relevanten Steuertermine in deinem digitalen Kalender, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.
Je früher du deine Unterlagen einreichst, desto mehr Zeit hast du für die schönen Dinge des Lebens (also eigentlich alles andere). Um es dir leichter zu machen, haben wir die wichtigsten Fristen und einen zusammenfassenden Steuerkalender zusammengestellt.
Die wichtigste Steuerfrist 2025: Einkommenssteuer
Die Einkommenssteuererklärung bildet die Grundlage zur Feststellung deiner Steuerpflicht. Sie ist deine einzige Steuererklärung, wenn du Angestellter ohne selbstständige Tätigkeit bist. Für einige Bürger ist die Abgabe der Einkommenssteuererklärung verpflichtend, für alle anderen wird sie dringend empfohlen.
Anders sieht es aus, wenn du in Deutschland selbstständig bist: In diesem Fall bist du verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Aber keine Sorge – es ist nicht so kompliziert, wie es vielleicht klingt. Du kannst es kostenlos über ELSTER erledigen oder einfache Steuerprogramme wie Norman nutzen.
Die Einkommenssteuerfrist im Jahr 2025 für das Steuerjahr 2024 ist der 31. Juli 2025. Wenn du mit einem Steuerberater zusammenarbeitest, verlängert sich die Frist bis zum 1. März 2026, was dir zusätzliche Zeit zur Vorbereitung gibt.
Einkommensteuerfristen für 2024:
Ohne Steuerberater: 31. Juli 2025
Mit Steuerberater: 1. März 2027
Vorauszahlungen zur Einkommenssteuer
Die meisten Selbstständigen müssen auch Vorauszahlungen zur Einkommenssteuer leisten. Die Frist dafür ist jeweils der 10. des letzten Monats eines Quartals – also der 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember. Das Finanzamt teilt die Höhe der Vorauszahlungen mit, die für alle vier Zahlungen im Jahr gleich ist.
Angestellte brauchen sich darum nicht zu kümmern, da der Arbeitgeber die Vorauszahlungen mit jedem Gehalt vornimmt.
Tipp: Wenn dein Einkommen unerwartet niedriger ausfällt und diese Vorauszahlungen eine Belastung darstellen, teile dem Finanzamt mit, dass du weniger verdienst, und bitte um eine Senkung der Vorauszahlungsbeträge.
EÜR und jährliche Umsatzsteuerfristen
Vergiss nicht, die Umsatzsteuererklärung und die EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) zusammen mit deiner Einkommenssteuererklärung einzureichen. Die EÜR ist ein Anhang zur Einkommenssteuererklärung, der die Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit ausweist. Die jährliche Umsatzsteuererklärung ist eine separate Steuererklärung.
Die Fristen für die EÜR und die Umsatzsteuererklärung sind die gleichen wie für die Einkommenssteuer – der 31. Juli 2025.
Weitere wichtige Steuerfristen in 2025
Umsatzsteuervoranmeldungen 2025
Die Umsatzsteuervoranmeldung ist monatlich, vierteljährlich oder jährlich fällig, abhängig von deiner Steuerschuld:
Monatliche Abgabe: Bis zum 10. des Folgemonats.
Vierteljährliche Abgabe: 10. April, 10. Juli, 10. Oktober und 10. Januar des Folgejahres.
Die Umsatzsteuervoranmeldung informiert das Finanzamt darüber, wie viel Umsatzsteuer du eingenommen hast und wie viel Vorsteuer (Umsatzsteuer auf Geschäftsausgaben) du abziehen kannst. Zur Erinnerung: Die Häufigkeit der Abgabe hängt von der Steuerschuld des Vorjahres ab:
Monatliche Abgabe: Steuerschuld im letzten Jahr über 7.500 €.
Vierteljährliche Abgabe: Steuerschuld zwischen 1.000 € und 7.500 €.
Jährliche Abgabe: Steuerschuld unter 1.000 € oder wenn du als Kleinunternehmer:in geltend machst.
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Zusammenfassende Meldung 2025
Die EU-Zusammenfassende Meldung (ZM) ist für Freiberufler und Unternehmen verpflichtend, die Waren oder Dienstleistungen innerhalb der EU erbringen. Sie informiert das Finanzamt über Transaktionen mit Geschäftspartnern in anderen EU-Ländern. Diese Meldung wird zusätzlich zur Umsatzsteuervoranmeldung eingereicht und ist wichtig, um den innergemeinschaftlichen Handel zu überwachen.
Vierteljährliche Abgabe: Bis zum 25. des Monats nach Quartalsende (z. B. 25. April 2025 für Q1).
Monatliche Abgabe: Erforderlich, wenn die EU-Transaktionen des Vorjahres 50.000 € überschritten haben.
Die ZM ist keine Steuer! Es handelt sich lediglich um eine Erklärung, die deine EU-Kunden mit deren Umsatzsteuer-IDs auflistet.
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Wann ist die Frist für die Gewerbesteuererklärung 2025?
Gewerbesteuererklärungen sind für Einzelunternehmer in Deutschland (Gewerbetreibende:r) verpflichtend und werden jährlich eingereicht. Diese Erklärung bestimmt deine Gewerbesteuerschuld für das Vorjahr, die auf Basis deines Unternehmensgewinns abzüglich eines Freibetrags von ~24.500 € berechnet wird. Die Frist entspricht den allgemeinen Steuerfristen:
Ohne Steuerberater: Gewerbesteuererklärungen für 2024 müssen bis zum 31. Juli 2025 eingereicht werden.
😌 Wenn du Freiberufler:in bist, brauchst du dir keine Sorgen um die Gewerbesteuer zu machen.
Verpasste Fristen und Konsequenzen
Das Nichteinhalten von Steuerfristen kann finanzielle Konsequenzen haben:
Verspätungszuschlag: Mindestens 25 € pro verspäteten Monat oder 0,25 % der festgesetzten Steuer. Dieser Zuschlag wird ab dem 1. August 2025 automatisch erhoben. Vorher liegt es im Ermessen des Finanzamts.
Zusätzliche Strafen: Es können Zinsen, Bußgelder oder eine Steuerprüfung anfallen.
Falls du eine Rückerstattung erwartest oder keine Steuern schuldest, können Strafen im Ermessen des Finanzamts erlassen werden.
Antrag auf Fristverlängerung
Wenn du eine Frist nicht einhalten kannst, kannst du im Voraus eine Verlängerung beantragen. Gültige Gründe sind Krankheit, Umzug oder fehlende Unterlagen, die nicht in deinem Einflussbereich liegen.
Mühelose Steuererklärung
Indem du diese Steuerfristen im Blick behältst, kannst du Strafen vermeiden und dich auf dein Geschäft konzentrieren. Mit Norman als deinem Steuer-Co-Piloten bist du bestens gerüstet für ein stressfreies Jahr 2025!
Steuerkalender 2025
Januar:
10.: Umsatzsteuervoranmeldung für Q4/Dezember 2024
25.: ZM für Q4/Dezember 2024
Februar:
10.: Umsatzsteuervoranmeldung für Januar 2025
März:
10.: Umsatzsteuervoranmeldung für Februar
10.: Vorauszahlung Einkommenssteuer für Q1
April:
10.: Umsatzsteuervoranmeldung für Q1/März 2025
25.: ZM für Q1/März 2025
Mai:
10.: Umsatzsteuervoranmeldung für April
Juni:
10.: Umsatzsteuervoranmeldung für Mai
10.: Vorauszahlung Einkommenssteuer für Q2
Juli:
10.: Umsatzsteuervoranmeldung für Q2/Juni
25.: ZM für Q2/Juni
31.: Jahresumsatzsteuer, EÜR und Einkommenssteuer
August:
10.: Umsatzsteuervoranmeldung für Juli
September:
10.: Umsatzsteuervoranmeldung für August
10.: Vorauszahlung Einkommenssteuer für Q3
Oktober:
10.: Umsatzsteuervoranmeldung für Q3/September
25.: ZM für Q3/September
November:
10.: Umsatzsteuervoranmeldung für Oktober
Dezember:
10.: Umsatzsteuervoranmeldung für November
10.: Vorauszahlung Einkommenssteuer für Q4