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Gewinnfreibetrag 2026 in Österreich: bis 46.400 € und was 2027 ändert

Bis zu 46.400 € Gewinn bleiben 2026 steuerfrei: 4.950 € automatisch, der Rest nur mit Investitionen bis 31. Dezember. Warum Wertpapiere 2026 zum letzten Mal zählen, mit Rechenbeispiel.

Kategorie
Steuern
Aktualisiert
Autor:in
Norman

Der Gewinnfreibetrag macht in Österreich 2026 bis zu 46.400 € deines Gewinns steuerfrei: 15 % der ersten 33.000 € (höchstens 4.950 €) bekommst du automatisch, für alles darüber musst du bis zum Ende des Wirtschaftsjahres investieren (§ 10 EStG 1988). 2026 kannst du diese Investition zum letzten Mal mit Wertpapieren decken; für Wirtschaftsjahre, die 2027 bis 2029 beginnen, zählen nur noch Sachinvestitionen.

Rechtsstand: 6. November 2026

Den Gewinnfreibetrag bekommen natürliche Personen mit betrieblichen Einkünften: Einzelunternehmer, Gewerbetreibende, Neue Selbständige, Freiberufler, Land- und Forstwirte und die Gesellschafter von OG und KG. Es ist egal, ob du eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung machst oder bilanzierst.

Der Gewinnfreibetrag 2026 auf einen Blick

FrageAntwort für Österreich 2026
Grundfreibetrag15 % der ersten 33.000 € Gewinn, höchstens 4.950 €, ohne Investition
Investitionsbedingter Teil13 % der nächsten 145.000 €, 7 % der nächsten 175.000 €, 4,5 % der nächsten 230.000 €
Höchstbetrag46.400 € im Jahr (ab 583.000 € Gewinn kein weiterer Freibetrag)
Gedeckt durchneue, abnutzbare körperliche Wirtschaftsgüter mit mindestens vier Jahren Nutzungsdauer; 2026 auch bestimmte Wertpapiere
Wann investierenim selben Wirtschaftsjahr, beim Kalenderjahr also bis 31. Dezember 2026
Behaltefristvier Jahre, sonst wird der Freibetrag nachversteuert
Nicht bei PauschalierungBasis- oder Kleinunternehmerpauschalierung: nur der Grundfreibetrag
Rechtsgrundlage§ 10 EStG 1988; § 124b Z 496 EStG 1988 idF BGBl. I Nr. 62/2026

So rechnest du den Gewinnfreibetrag

Bemessungsgrundlage ist dein Gewinn aus dem Betrieb, ohne Veräußerungsgewinne und ohne Kapitalerträge mit dem Sondersteuersatz von 27,5 % (§ 10 Abs. 1 Z 1 EStG 1988). Der Freibetrag wächst in Stufen:

GewinnSatzFreibetrag in der StufeFreibetrag gesamt
bis 33.000 €15 %bis 4.950 € (Grundfreibetrag)4.950 €
33.000 € bis 178.000 €13 %bis 18.850 €23.800 €
178.000 € bis 353.000 €7 %bis 12.250 €36.050 €
353.000 € bis 583.000 €4,5 %bis 10.350 €46.400 €

Den Grundfreibetrag rechnet das Finanzamt Österreich bei der Veranlagung automatisch an. Den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag über 33.000 € musst du in der Steuererklärung beantragen, und er steht dir nur so weit zu, wie deine begünstigten Investitionen im selben Jahr ihn decken (§ 10 Abs. 1 Z 4 und 5 EStG 1988). Investierst du weniger, bekommst du weniger. Der Freibetrag ist dauerhaft steuerfrei, solange du die Wirtschaftsgüter vier Jahre behältst.

Welche Investitionen den Freibetrag decken

Begünstigt sind neue, abnutzbare, körperliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit einer Nutzungsdauer von mindestens vier Jahren, die einem Betrieb oder einer Betriebsstätte in Österreich dienen (§ 10 Abs. 3 Z 1 EStG 1988). Typisch sind Maschinen, Werkzeug, Büromöbel, Ladeneinrichtung, Lastenräder oder ein Lkw.

Nicht begünstigt sind nach § 10 Abs. 4 EStG 1988:

  1. Pkw und Kombis, außer Fahrschulautos und Fahrzeuge, die zu mindestens 80 % der gewerblichen Personenbeförderung dienen, zum Beispiel Taxis.
  2. Luftfahrzeuge.
  3. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 1.000 €, die du sofort absetzt. Mehr dazu im Ratgeber zu geringwertigen Wirtschaftsgütern.
  4. Gebrauchte Wirtschaftsgüter.
  5. Wirtschaftsgüter von einem Unternehmen, das du beherrschst.
  6. Wirtschaftsgüter, für die du die Forschungsprämie beanspruchst.

Wertpapiere 2026: Für Wirtschaftsjahre, die vor dem 1. Jänner 2027 beginnen, decken auch Wertpapiere im Sinn des § 14 Abs. 7 Z 4 EStG 1988 den Freibetrag. Gemeint sind auf Inhaber lautende Euro-Anleihen von Schuldnern aus der EU oder dem EWR (zum Beispiel Wohnbauanleihen), Schuldscheindarlehen an EU- und EWR-Staaten und Anteile an Fonds, die nur in solche Anleihen veranlagen. Aktien und Aktienfonds zählen nicht. Die Papiere müssen vier Jahre im Betriebsvermögen bleiben.

Du musst jedes Wirtschaftsgut und jedes Wertpapier, das den Freibetrag deckt, im Anlageverzeichnis oder in einem eigenen Verzeichnis ausweisen und dort angeben, mit welchem Betrag es den Freibetrag deckt (§ 10 Abs. 7 EStG 1988).

Was sich 2027 ändert

Das Budgetbegleitgesetz 2027-2028 (BGBl. I Nr. 62/2026) ist beschlossen und kundgemacht. Für den Gewinnfreibetrag bedeutet es:

Wirtschaftsjahr beginnt 2026 oder früherWirtschaftsjahr beginnt 2027, 2028 oder 2029ab 2030
Sachinvestitionenjajaja
Wertpapierejaneinwieder ja
Höchstbetrag46.400 €46.400 € (unverändert)46.400 €

Wertpapiere, die du schon für frühere Jahre gekauft hast, bleiben begünstigt; für sie läuft die Behaltefrist von vier Jahren normal weiter (§ 124b Z 496 EStG 1988). Wer ein abweichendes Wirtschaftsjahr hat, das zum Beispiel am 1. Juli 2026 beginnt, kann es noch mit Wertpapieren decken. Für das Kalenderjahr gilt: Der letzte Tag ist der 31. Dezember 2026. Plane für den Wertpapierkauf ein paar Bankarbeitstage ein, denn es zählt der Tag der Anschaffung.

Für Selbständige ohne große Sachinvestitionen ist 2026 deshalb ein besonderes Jahr. Wer jedes Jahr über 33.000 € Gewinn hat und den Freibetrag bisher mit Anleihen gedeckt hat, bekommt ab 2027 nur noch den Grundfreibetrag, solange er nicht in Maschinen, Möbel oder Ausstattung investiert.

Gewinnfreibetrag oder Investitionsfreibetrag

Für dieselbe Sachinvestition gibt es nicht beides: Ein Wirtschaftsgut, das den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag deckt, bekommt keinen Investitionsfreibetrag (§ 11 Abs. 3 Z 1 EStG 1988). Der Investitionsfreibetrag beträgt für Anschaffungen von 1. November 2025 bis 31. Dezember 2026 20 % der Kosten (ökologische Investitionen 22 %), ab 2027 wieder 10 % beziehungsweise 15 % (§ 11 und § 124b Z 480 EStG 1988).

Eine Investition von 10.000 € bringt also entweder bis zu 10.000 € Gewinnfreibetrag, soweit dein Gewinn über 33.000 € dafür Spielraum lässt, oder 2.000 € Investitionsfreibetrag. Die Abschreibung läuft in beiden Fällen normal weiter. Hast du mehr Investitionen, als der Gewinnfreibetrag braucht, nimmst du für den Rest den Investitionsfreibetrag.

Rechenbeispiel: 80.000 € Gewinn im Jahr 2026

Eine Grafikdesignerin mit Einnahmen-Ausgaben-Rechnung hat 2026 einen Gewinn von 80.000 €. Im Oktober kauft sie neue Büromöbel um 3.800 € netto, im Dezember eine Wohnbauanleihe um 2.310 €.

  1. Grundfreibetrag: 33.000 € × 15 % = 4.950 €.
  2. Möglicher investitionsbedingter Freibetrag: (80.000 € − 33.000 €) × 13 % = 47.000 € × 13 % = 6.110 €.
  3. Deckung: Möbel 3.800 € + Anleihe 2.310 € = 6.110 €. Der Freibetrag ist voll gedeckt.
  4. Gewinnfreibetrag gesamt: 4.950 € + 6.110 € = 11.060 €.
  5. Steuerpflichtiger Gewinn: 80.000 € − 11.060 € = 68.940 €.

Mit dem Tarif 2026 (§ 33 EStG 1988) und ohne weitere Abzüge ergibt das:

VarianteSteuerpflichtigEinkommensteuer 2026
nur Grundfreibetrag75.050 €21.842,00 €
voller Gewinnfreibetrag68.940 €19.023,20 €
Ersparnis durch die Investitionen2.818,80 €

Die 6.110 € Investitionen sparen ihr 2.818,80 € Einkommensteuer: 4.685 € des Freibetrags fallen in die 48-%-Stufe (2.248,80 €), 1.425 € in die 40-%-Stufe (570,00 €). Die Möbel schreibt sie zusätzlich normal ab. 2027 könnte sie die 2.310 € nicht mehr mit einer Anleihe decken, sondern nur mit weiteren Sachinvestitionen.

Vor dem 31. Dezember: die Checkliste

  1. Gewinn schätzen. Liegt er unter 33.000 €, brauchst du nichts zu tun: Der Grundfreibetrag kommt automatisch.
  2. Spielraum rechnen. 13 % des Gewinns über 33.000 € sind die Investitionssumme, die den Freibetrag voll deckt.
  3. Geplante Anschaffungen vorziehen. Es zählt die Anschaffung im Wirtschaftsjahr, nicht die Zahlung, auch bei der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Das ist anders als bei geringwertigen Wirtschaftsgütern, wo Einnahmen-Ausgaben-Rechner auf die Zahlung schauen.
  4. Wertpapiere nur 2026. Wer die Lücke mit Anleihen schließen will, tut es jetzt zum letzten Mal bis 2029.
  5. Verzeichnis führen. Trag jedes Wirtschaftsgut und jedes Wertpapier mit dem gedeckten Betrag ein.
  6. Vier Jahre behalten. Verkaufst du früher, wird der Freibetrag im Jahr des Ausscheidens nachversteuert (§ 10 Abs. 5 EStG 1988).

Österreich ist nicht Deutschland

Wer "Gewinnfreibetrag" sucht, landet oft auf deutschen Seiten zum Investitionsabzugsbetrag. Den gibt es in Österreich nicht. Der österreichische Gewinnfreibetrag ist kein Vorziehen künftiger Abschreibungen, sondern ein endgültiger Freibetrag, und 4.950 € davon gibt es ohne jede Investition.

Auch eine GmbH bekommt keinen Gewinnfreibetrag, denn er steht nur natürlichen Personen zu. Bist du an deiner GmbH zu mehr als 25 % beteiligt, versteuerst du dein Geschäftsführerhonorar aber als Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§ 22 Z 2 EStG 1988), und für diese betrieblichen Einkünfte steht dir der Gewinnfreibetrag zu.

Norman in Österreich

Norman ist eine Buchhaltungs-App mit KI für Selbständige und Unternehmen. In Deutschland und Polen erfasst sie Belege per Foto, ordnet Kontoumsätze zu, schreibt Rechnungen und bereitet Steuererklärungen vor; für Österreich ist Norman in Vorbereitung. Bis dahin findest du hier kostenlose Ratgeber nach österreichischem Recht, etwa zu geringwertigen Wirtschaftsgütern, und alles zum Start von Norman in Österreich.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Gewinnfreibetrag 2026?

Höchstens 46.400 € im Jahr. Davon bekommst du 15 % der ersten 33.000 € Gewinn, also bis 4.950 €, ohne Investition. Für den Gewinn darüber brauchst du begünstigte Investitionen im selben Jahr.

Muss ich für den Grundfreibetrag etwas beantragen?

Nein. Das Finanzamt Österreich berücksichtigt den Grundfreibetrag automatisch bei der Veranlagung. Nur den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag beantragst du in der Steuererklärung.

Kann ich 2027 noch Wertpapiere für den Gewinnfreibetrag kaufen?

Nein. Für Wirtschaftsjahre, die 2027, 2028 oder 2029 beginnen, decken nur Sachinvestitionen den Freibetrag. Ab Wirtschaftsjahren, die 2030 beginnen, zählen Wertpapiere wieder.

Zählt ein Firmenauto für den Gewinnfreibetrag?

Ein normaler Pkw oder Kombi nicht, auch kein Elektroauto. Ausgenommen sind nur Fahrschulautos und Fahrzeuge, die zu mindestens 80 % der gewerblichen Personenbeförderung dienen.

Bekomme ich den Gewinnfreibetrag mit Basispauschalierung?

Nur den Grundfreibetrag von bis zu 4.950 €. Den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag gibt es bei Basis- und Kleinunternehmerpauschalierung nicht (§ 10 Abs. 1 Z 6 EStG 1988).