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Geringwertige Wirtschaftsgüter 2026 in Österreich: GWG-Grenze 1.000 €

Wirtschaftsgüter bis 1.000 € setzt du in Österreich sofort als Betriebsausgabe ab. Wann der Netto- und wann der Bruttopreis zählt, was ausgeschlossen ist und wie du teurere Anschaffungen abschreibst.

Kategorie
Steuern
Aktualisiert
Autor:in
Norman

Ein abnutzbares Wirtschaftsgut, das höchstens 1.000 € kostet, kannst du in Österreich im Jahr der Anschaffung zur Gänze als Betriebsausgabe absetzen (§ 13 EStG 1988). Wer Vorsteuer abziehen darf, misst die Grenze am Nettopreis; Kleinunternehmer ohne Vorsteuerabzug am Bruttopreis.

Rechtsstand: 6. November 2026

Die 1.000 € gelten für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2022 beginnen, also auch für 2026. Viele Ratgeber im Netz nennen 800 €: Das ist die Grenze in Deutschland. Für Einzelunternehmer, Freiberufler und GmbHs mit Betrieb in Österreich zählt § 13 EStG 1988.

Die GWG-Grenze 2026 auf einen Blick

FrageAntwort für Österreich 2026
Grenze1.000 € Anschaffungs- oder Herstellungskosten pro Wirtschaftsgut
Seit wannWirtschaftsjahre ab 2023; davor 800 € (ab 2020) und 400 €
Netto oder bruttonetto mit Vorsteuerabzug, brutto ohne (zum Beispiel als Kleinunternehmer)
Pflicht oder WahlWahlrecht: sofort absetzen oder über die Nutzungsdauer abschreiben
Welches JahrBilanzierer: Jahr der Anschaffung; Einnahmen-Ausgaben-Rechner: Jahr der Zahlung
AusgenommenWirtschaftsgüter, die zur Vermietung bestimmt sind
Freibeträgekein investitionsbedingter Gewinnfreibetrag, kein Investitionsfreibetrag
Rechtsgrundlage§ 13 EStG 1988; § 10 Abs. 4 und § 11 Abs. 3 EStG 1988

Netto oder brutto: welcher Betrag zählt

Ob die 1.000 € netto oder brutto gemeint sind, hängt am Vorsteuerabzug. Vorsteuer, die du vom Finanzamt zurückbekommst, gehört nicht zu den Anschaffungskosten. Umsatzsteuer, die du nicht abziehen darfst, gehört dazu.

  • Mit Vorsteuerabzug zählt der Nettopreis ohne Umsatzsteuer.
  • Ohne Vorsteuerabzug, etwa als Kleinunternehmer, der nicht zur Regelbesteuerung optiert hat, zählt der Bruttopreis.

Derselbe Bürostuhl um 1.080 € brutto (900 € netto) ist deshalb nicht für alle ein GWG:

UnternehmerAnschaffungskostenGWG?Abzug
mit Vorsteuerabzug900 € nettoja900 € sofort, 180 € Vorsteuer zurück
Kleinunternehmer ohne Vorsteuerabzug1.080 € bruttoneinAbschreibung über die Nutzungsdauer

Die Kleinunternehmerregelung selbst hängt am Umsatz: Seit 2025 gilt sie bis 55.000 € Jahresumsatz (§ 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994).

Was als GWG gilt und was nicht

Ein GWG ist ein abnutzbares Anlagegut, also etwas, das du länger als ein Jahr im Betrieb nutzt und das sich abnutzt: Handy, Drucker, Bürostuhl, Werkzeug, Bildschirm. Dazu gelten vier Regeln:

  1. Pro Wirtschaftsgut rechnen. Die Grenze gilt für das einzelne Anlagegut, nicht für die ganze Rechnung. Drei Geräte um je 400 € auf einer Rechnung sind drei GWG.
  2. Was zusammengehört, zählt zusammen. Teile, die nach ihrem wirtschaftlichen Zweck oder nach der Verkehrsauffassung eine Einheit bilden, sind ein Wirtschaftsgut (§ 13 EStG 1988). Ein Computer und ein Drucker sind zwei Wirtschaftsgüter. Eine zusammenpassende Büroeinrichtung, die einen Raum ausstattet, ist eines (EStR 2000 Rz 3899 f.).
  3. Nicht für Vermietung. Wirtschaftsgüter, die zur entgeltlichen Überlassung bestimmt sind, zum Beispiel Mietski oder Verleihgeräte, sind keine GWG.
  4. Gebraucht geht auch. Gebrauchte Wirtschaftsgüter können GWG sein (EStR 2000 Rz 3894).

Nutzt du ein Gerät auch privat, prüfst du die Grenze mit dem vollen Preis. Absetzen kannst du nur den betrieblichen Anteil: Bei einem Handy um 800 € netto und 20 % privater Nutzung sind das 640 €.

Über 1.000 €: abschreiben über die Nutzungsdauer

Kostet ein Wirtschaftsgut mehr als 1.000 €, verteilst du die Kosten über die Jahre der Nutzung (Absetzung für Abnutzung, AfA, § 7 EStG 1988):

MethodeSo funktioniert sieRechtsgrundlage
Lineargleiche Beträge über die Nutzungsdauer§ 7 Abs. 1 EStG 1988
Degressivbis zu 30 % vom jeweiligen Restbuchwert, für Anschaffungen nach dem 30. Juni 2020; nicht für Pkw (außer emissionsfreie), Gebäude, gebrauchte Wirtschaftsgüter und die meisten immateriellen Wirtschaftsgüter; Wechsel zu linear erlaubt, nicht zurück§ 7 Abs. 1a EStG 1988
Halbjahres-AfAim ersten und im letzten Jahr nur die halbe Jahres-AfA, wenn du das Wirtschaftsgut höchstens sechs Monate im Wirtschaftsjahr nutzt§ 7 Abs. 2 EStG 1988

Eine gesetzliche Tabelle der Nutzungsdauern gibt es in Österreich nicht: Du schätzt sie selbst, die deutschen AfA-Tabellen dürfen als Anhaltspunkt dienen (EStR 2000 Rz 3115). Die deutsche Regel, Computer und Software in einem Jahr abzuschreiben, gilt in Österreich nicht. Für Pkw schreibt das Gesetz mindestens acht Jahre vor (§ 8 Abs. 6 EStG 1988), und Anschaffungskosten über 40.000 € inklusive Umsatzsteuer und NoVA sind anteilig nicht absetzbar (Luxustangente nach der PKW-Angemessenheitsverordnung).

Rechenbeispiel: Einkauf im November 2026

Eine Einzelunternehmerin mit Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und Vorsteuerabzug kauft und bezahlt im November 2026 drei Dinge für ihr Büro. Das Handy nutzt sie zu 20 % privat, für den Laptop schätzt sie drei Jahre Nutzungsdauer.

AnschaffungBruttoNettoBehandlungAbzug 2026
Bürostuhl1.080 €900 €GWG900 €
Handy960 €800 €GWG, 80 % betrieblich640 €
Laptop1.440 €1.200 €AfA linear, 3 Jahre, Halbjahres-AfA200 €
Summe1.740 €

Der Laptop liegt über 1.000 €: Die volle Jahres-AfA wäre 1.200 € ÷ 3 = 400 €. Weil sie ihn 2026 nur zwei Monate nutzt, setzt sie die Hälfte an, also 200 €. Die restlichen 1.000 € verteilen sich auf 2027 (400 €), 2028 (400 €) und 2029 (200 €). Degressiv wären es 2026 nur 1.200 € × 30 % ÷ 2 = 180 €, linear ist hier also besser.

Vor dem 31. Dezember kaufen: was zählt

Wer 2026 noch Steuern sparen will, muss den richtigen Stichtag kennen:

  1. Einnahmen-Ausgaben-Rechner setzen ein GWG im Jahr der Zahlung ab. Kaufst du am 28. Dezember 2026 und zahlst die Rechnung erst im Jänner 2027, zählt das GWG für 2027.
  2. Bilanzierer, also auch jede GmbH, setzen es im Jahr der Anschaffung ab, egal wann sie zahlen.
  3. Über 1.000 € bringt ein Kauf im Dezember nur die Halbjahres-AfA.
  4. Investitionsfreibetrag: Für Wirtschaftsgüter mit mindestens vier Jahren Nutzungsdauer gibt es auf Anschaffungskosten von 1. November 2025 bis 31. Dezember 2026 einen Investitionsfreibetrag von 20 % (ökologische Investitionen 22 %), danach wieder 10 % beziehungsweise 15 % (§ 11 und § 124b Z 480 EStG 1988). Für GWG gibt es ihn nicht, ebenso wenig bei Pauschalierung.
  5. Gewinnfreibetrag: GWG decken den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag nicht (§ 10 Abs. 4 EStG 1988). Der Grundfreibetrag von 15 % auf die ersten 33.000 € Gewinn, höchstens 4.950 €, steht dir auch ohne Investition zu. Wie du den Rest bis 46.400 € nutzt und warum 2026 das letzte Jahr für Wertpapiere ist, steht im Ratgeber zum Gewinnfreibetrag 2026.

Norman in Österreich

Norman ist eine Buchhaltungs-App mit KI für Selbständige und Unternehmen. In Deutschland und Polen erfasst sie Belege per Foto, ordnet Kontoumsätze zu, schreibt Rechnungen und bereitet Steuermeldungen vor; für Österreich ist Norman in Vorbereitung. Bis dahin findest du hier kostenlose Ratgeber nach österreichischem Recht und alles zum Start von Norman in Österreich.

Häufige Fragen

Ist die GWG-Grenze 2026 in Österreich netto oder brutto?

Mit Vorsteuerabzug gilt der Nettopreis bis 1.000 €. Kleinunternehmer ohne Vorsteuerabzug rechnen mit dem Bruttopreis, bei ihnen ist also bei 1.000 € inklusive Umsatzsteuer Schluss.

Gibt es für Handy und Laptop eine eigene Regel?

Nein. Kosten sie höchstens 1.000 €, sind sie GWG; sonst schreibst du sie über die geschätzte Nutzungsdauer ab. Die deutsche Sofortabschreibung von Computern in einem Jahr gilt in Österreich nicht.

Muss ich ein GWG sofort absetzen?

Nein, § 13 EStG 1988 gibt ein Wahlrecht. Du kannst ein Wirtschaftsgut bis 1.000 € auch über seine Nutzungsdauer abschreiben, zum Beispiel wenn der Gewinn im Kaufjahr niedrig ist.

Zählt bei der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung der Kauf oder die Zahlung?

Die Zahlung. Einnahmen-Ausgaben-Rechner setzen ein GWG im Jahr ab, in dem sie es bezahlen. Bilanzierer setzen es im Jahr der Anschaffung ab.

Gilt die GWG-Grenze auch für gebrauchte Wirtschaftsgüter?

Ja. Auch ein gebrauchtes Gerät um höchstens 1.000 € kannst du sofort absetzen. Ausgenommen sind nur Wirtschaftsgüter, die zur Vermietung bestimmt sind.