One-Stop-Shop (OSS-Verfahren): Der ultimative 2025-Guide für Freelancer und Online-Shops in der EU
Peter
Aktualisiert am:
14.07.2025
Das One-Stop-Shop-Verfahren (OSS) der EU erlaubt Freelancern und Online-Shops, eine einzige vierteljährliche Umsatzsteuererklärung für alle B2C-Umsätze in der EU abzugeben – statt 27 Registrierungen einzeln zu pflegen.
Gilt für Fernverkäufe von Waren und digitale Dienstleistungen
Einheitliche Lieferschwelle von 10 000 € ersetzt alle nationalen Grenzen
Einmal in € zahlen; das BZSt leitet die Steuer an die Mitgliedstaaten weiter
Spart Gebühren, reduziert Verspätungsrisiken und minimiert Verwaltungsaufwand – ein Muss, da der grenzüberschreitende E-Commerce 2025 weiter wächst.
Das One-Stop-Shop-Prinzip erklärt
Vom MOSS zum OSS: die Entwicklung
Was ist das One-Stop-Shop-Prinzip? — Ursprünglich stellte die EU 2015 den Mini-One-Stop-Shop (MOSS) vor, um die Mehrwertsteuer auf grenzüberschreitende digitale Dienste zu vereinfachen. Doch das Modell deckte nur Streaming-Plattformen, Software & Co. ab. Am 1. Juli 2021 wurde der Rahmen kräftig erweitert und MOSS wuchs zum One-Stop-Shop (OSS) heran:
Damals (MOSS) – reine Digitalleistungen, nationale Lieferschwellen, vor allem für Nicht-EU-Anbieter.
Heute (OSS) – Digitale Leistungen plus Fernverkäufe von Waren, eine EU-weite Schwelle von 10 000 €, verpflichtend (oder freiwillig) für jedes EU-Unternehmen mit B2C-Umsätzen über Landesgrenzen hinweg.
Der Ausbau war nötig: E-Commerce explodierte, Umsatzsteuerregeln waren zersplittert, und Milliarden an Steuern gingen verloren. Durch die Vereinigung von Waren- und Dienstleistungsumsätzen wurde der OSS zum Standardpfad für rechtssicheres Wachstum im Binnenmarkt.
Das Konzept der „einzigen EU-USt-Anlaufstelle“
Wie funktioniert das One-Stop-Shop-Verfahren praktisch? Ganz einfach: 27 getrennte Umsatzsteuerkonten verschmelzen zu einer vierteljährlichen Meldung über das BZSt-Online-Portal (BOP).
Einmal registrieren: Melde dich im BOP für das OSS-Regime an.
Lokale Umsatzsteuer erheben: Dein Checkout berechnet sofort den Satz des Käuferlandes.
Eine Gesamterklärung einreichen: Bis Ende des Folgemonats nach jedem Quartal, in Euro.
Nur eine Zahlung leisten: Überweise den Gesamtbetrag an die Bundeskasse Trier.
Automatische Verteilung: Das BZSt übermittelt Geld und Daten an alle betroffenen Staaten – keine zusätzlichen Logins, keine lokalen USt-IDs.
Ergebnis: wesentlich geringere Compliance-Kosten, weniger Deadlines, null Sprachbarrieren – während jede Finanzbehörde dennoch exakt den ihr zustehenden Anteil bekommt. Deshalb nennt man OSS die „Single EU VAT Portal“-Lösung, und Händler sehen darin ihren Pass für reibungsloses, grenzüberschreitendes Wachstum.
Wer braucht das One-Stop-Shop-Verfahren (OSS)?
Das OSS-Verfahren ist nicht verpflichtend, doch für viele Händler und Dienstleister ist es der schnellste Weg zu entspannter EU-Umsatzsteuer. Ob es sich lohnt, zeigt der folgende Überblick.
Grenzüberschreitende B2C-Händler
Versendest du physische Waren von Deutschland in andere EU-Länder, nimmt dir OSS den größten Teil des Papierkrams ab.
Typische Fälle:
Shopify- oder WooCommerce-Shops, die über den deutschen Markt hinauswachsen
Händler auf Amazon, eBay oder Etsy, die aus einem deutschen Lager nach Frankreich, Italien, Spanien & Co. liefern
Marken mit eigenem Fulfilment-Center in Deutschland, aber europaweitem Kundenstamm
Warum anmelden? Eine Umsatzsteuer-ID, eine Sammelmeldung, keine überraschenden Registrierungsbriefe aus dem Ausland.
Anbieter digitaler Dienste & Telekommunikation
Streaming-Apps, SaaS-Plattformen, Online-Kurse, E-Books, VoIP-Pakete – wer elektronische Dienstleistungen an private EU-Kunden verkauft, nutzt seit 2015 technisch den Mini-One-Stop-Shop. Mit OSS lässt sich nun zusätzlich jeder Fernverkauf von Waren in derselben Erklärung melden.
Deine Vorteile:
Abo- und Merch-Einnahmen in einer einzigen Quartalsmeldung bündeln
Checkout berechnet automatisch den richtigen Auslandssatz
Schluss mit Dutzenden einzelner E-Service-Portale in der EU
Kleinstunternehmen und die Schwelle von 10 000 €
Die EU hat eine einheitliche Lieferschwelle von 10 000 € netto für sämtliche grenzüberschreitenden B2C-Umsätze festgelegt – egal, ob Waren oder digitale Leistungen.
Szenario | OSS nötig? |
---|---|
Umsatz < 10 000 € im Vorjahr und im laufenden Jahr | Optional. Du kannst weiterhin deutsche USt. berechnen und rein national melden. |
Umsatz ≥ 10 000 € im Vor- oder laufenden Jahr | Dringend empfohlen. Sonst musst du dich in jedem Käuferstaat einzeln registrieren. |
Viele Mikro-Seller steigen frühzeitig ein, weil
schnelles Wachstum mitten im Jahr über die Schwelle springen kann und OSS hier zukunftssicher ist;
Kunden die lokale Umsatzsteuer auf der Rechnung sehen – das schafft Vertrauen;
ein früher Start chaotische Preis- und Systemumstellungen vermeidet.
💸 Kurz gesagt: Verkaufst du B2C-Waren, digitale Inhalte oder beides über EU-Grenzen hinweg, ist das One-Stop-Shop-Verfahren in der Regel der einfachste und günstigste Weg zur Umsatzsteuer-Compliance, sobald deine Ambitionen über Deutschland hinausgehen.
Wie funktioniert das One-Stop-Shop-Verfahren Schritt für Schritt
Voraussetzungen im Schnellcheck
Bevor du dich registrierst, prüfe vier Punkte – wenn überall ein grüner Haken steht, bist du startklar:
Grenzüberschreitende B2C-Umsätze: Das OSS-Verfahren gilt nur für Verkäufe an Privatkund:innen in anderen EU-Staaten. Reine Inlandumsätze oder B2B-Geschäfte gehören nicht hinein.
Gültige deutsche USt-IdNr.: Ohne sie lässt sich keine Union-OSS-Registrierung abschließen.
10 000-€-Schwelle im Blick: Wer sie bereits überschritten hat (oder bald wird) sollte sofort handeln; viele Händler melden sich bewusst früher an, um Preis-Chaos mitten im Quartal zu vermeiden.
Kein Lager im Ausland: Wer Waren dauerhaft in Polen, Frankreich & Co. lagert, braucht dort trotzdem eine lokale Steuernummer – das One-Stop-Shop-Verfahren ersetzt diese Pflicht nicht.
Registrierung im BZSt-Online-Portal (BOP)
USt-IdNr. prüfen – ohne gültige Nummer keine Teilnahme.
BOP-Zugang anlegen: Melde dich mit einem ELSTER-Zertifikat an oder fordere ein neues BOP-Zertifikat an (die Aktivierungsbriefe brauchen oft ein paar Wochen). (BZSt)
Formular „Registrierungsanzeige – OSS EU-Regelung“ ausfüllen – komplett digital im Portal.
Starttermin: Deine Teilnahme beginnt in der Regel am ersten Tag des nächsten Kalenderquartals. Verkaufst du schon vorher oss-pflichtig, kannst du das BZSt bis zum 10. Tag des Folgemonats darüber informieren, damit die Regelung rückwirkend greift.
Pro-Tipp: Melde dich an, bevor dein Umsatz die 10 000 €-Grenze reißt – so vermeidest du spontane Preisanpassungen im Checkout.
Quartalsmeldung und Zahlungsfristen
OSS folgt dem Kalenderquartal. Sowohl Meldung als auch Zahlung müssen spätestens am letzten Tag des Folgemonats eingehen.
Q1 (01.01.–31.03.) → 30. April
Q2 (01.04.–30.06.) → 31. Juli
Q3 (01.07.–30.09.) → 31. Oktober
Q4 (01.10.–31.12.) → 31. Januar des Folgejahres
Du überweist nur einen SEPA-Betrag an die Bundeskasse Trier, versehen mit der Referenz aus dem BOP. Das BZSt verteilt das Geld automatisch an alle Zielstaaten. Wer die Frist verpasst, erhält nach zehn Tagen eine Erinnerung – wiederholte Verspätungen können in jedem Empfängerland Strafzinsen auslösen.
Aufbewahrungspflichten & Prüfungen (10-Jahres-Regel)
EU-weit gilt: alle OSS-relevanten Belege elektronisch zehn Jahre archivieren (gerechnet ab dem 31. Dezember des Umsatzjahres). Dazu zählen:
Datum, Betrag und Leistungsbeschreibung
Zwei unabhängige Nachweise für den Kundenstandort
Angewandter Steuersatz und Steuerbetrag je Mitgliedstaat
Versand-/Lieferbelege bzw. Nutzungsnachweis bei digitalen Diensten
Umrechnungskurs, falls nicht in Euro fakturiert
Halte die Daten exportbereit (CSV, XML, PDF). Fordert das BZSt im Rahmen einer Prüfung Unterlagen an, lädst du sie einfach im BOP hoch. (BZSt)
✅ Kurz zusammengefasst: Checkliste abhaken, einmal im BOP registrieren, jedes Quartal pünktlich melden und bezahlen, Belege zehn Jahre sicher speichern – dann läuft das One-Stop-Shop-Verfahren leise im Hintergrund, während du dich auf dein eigentliches Geschäft konzentrierst.
Welche Umsätze fallen unter das One-Stop-Shop-Verfahren?
Innergemeinschaftliche Fernverkäufe von Waren
Sobald ein Paket ein EU-Land verlässt und an eine Privatperson in einem anderen Mitgliedstaat geliefert wird, spricht man von einem innergemeinschaftlichen Fernverkauf – genau hier greift das OSS. Seit dem 1. Juli 2021 gilt nur noch eine einheitliche Lieferschwelle von 10 000 € netto für alle EU-Länder zusammen. Überschreitest du diese Grenze (oder meldest dich freiwillig an), landen sämtliche grenzüberschreitenden Sendungen in deiner quartalsweisen OSS-Erklärung – und zwar mit dem Umsatzsteuersatz des Käuferlandes.
Ausnahmen: Waren, die beim Kunden montiert oder installiert werden, sowie neue Fahrzeuge sind ausdrücklich ausgenommen; dafür brauchst du weiterhin eine lokale Registrierung im Bestimmungsland.
Elektronische Dienstleistungen an Endverbraucher
Ob Software-Abo, Streaming, E-Books, mobile Datenpakete oder Online-Kurse – alle elektronisch erbrachten Leistungen an Privatkund:innen innerhalb der EU meldest du ebenfalls über OSS. Statt dich durch 27 verschiedene E-Service-Portale zu klicken, reicht eine einzige Sammelmeldung; die Umsatzsteuer berechnest du nach dem Wohnsitz des Nutzers.
Marktplatz-Regel („Deemed Supplier“)
Ermöglicht ein Online-Marktplatz entweder
innergemeinschaftliche Fernverkäufe eines beliebigen Verkäufers oder
Importe bis 150 € aus Drittstaaten,
wird die Plattform umsatzsteuerlich als “fiktiver Lieferer” behandelt. Der Marktplatz erhebt und überweist die Steuer mit seiner eigenen OSS- bzw. IOSS-Nummer. Betreibst du parallel einen eigenen Shop, gehören in deine OSS-Erklärung nur die Umsätze außerhalb des Marktplatzes.
Was nicht ins OSS gehört
OSS vereinfacht vieles, ist aber kein Allheilmittel. Nicht aufgenommen werden:
B2B-Lieferungen und -Leistungen – hier greift das Reverse-Charge-Verfahren; der Empfänger schuldet die Steuer.
Reine Inlandsumsätze in Deutschland – die melde und zahlst du wie gewohnt in deiner USt-Voranmeldung.
Verbrauchsteuerpflichtige Waren wie Alkohol, Tabak oder Energieprodukte – dafür gelten eigene Verfahren.
Warenlieferungen aus ausländischen Lagern, in denen du Bestand hältst – dort brauchst du vor dem ersten Versand eine lokale USt-ID.
Wer diese Grenzen kennt, hält seine OSS-Meldungen sauber – und spart sich doppelte Registrierungen oder teure Nachprüfungen.
OSS für kleine Unternehmen: Chancen & Stolpersteine
Kleinstunternehmer-Schwelle von 10 000 € – mitmachen oder verzichten?
Solange dein grenzüberschreitender B2C-Umsatz (Waren + TBE-Leistungen*) in zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren unter 10 000 € netto bleibt, darfst du weiterhin die deutsche Umsatzsteuer ausweisen und alles ganz normal in der USt-Voranmeldung melden. Diese Option nennt sich oft Kleinstunternehmer- oder Ortsregel innerhalb des One-Stop-Shop-Verfahrens.
Warum dabei bleiben?
Keine Extra-Meldungen – nur die gewohnte deutsche USt-VA.
Einheitlicher Bruttopreis für deutsche und ausländische Kund:innen.
Null Einarbeitungszeit in neue Portale.
Warum trotzdem freiwillig ins OSS springen?
Wachstum absichern: Sobald du mitten im Jahr die 10 000 € reißt, musst du schlagartig zum Bestimmungslandprinzip wechseln. Frühzeitige OSS-Registrierung verhindert hektische Preisanpassungen.
Vertrauensbonus: Rechnungen zeigen den lokalen Steuersatz des Käufers – das wirkt seriös und steigert oft die Conversion.
Marktplatz-Parität: Verkaufst du parallel über Amazon oder eBay (die als „deemed supplier“ bereits lokale USt abführen), passt dein eigener Shop perfekt zu deren Preislogik.
Ausblick 2025+
Die EU plant eine neue KMU-Befreiung bis 85 000 – 100 000 € Umsatz, wenn jedes Mitgliedsland zustimmt. Dieses Modell läuft außerhalb des OSS. Bist du einmal dort registriert, kannst du die künftige Befreiung nicht mehr nutzen – klär die Strategie also früh mit deiner Steuerberatung.
*TBE = Telekommunikations-, Rundfunk-, TV- und elektronische Dienstleistungen
Praxisblick: Was passiert rund um die Grenze?
Anna verkauft Kunstposter und bleibt mit 6 800 € Fernverkäufen nach Frankreich und Italien klar unter der Schwelle. Sie fakturiert einfach 19 % deutsche USt. – OSS wäre nur „nice to have“.
Leo startet mit Laptop-Zubehör durch und liegt schon im ersten Quartal bei 11 200 €. Von jetzt an muss er entweder in Frankreich, Spanien und Polen eigene Steuernummern beantragen oder sich sofort für das Union-OSS anmelden – die deutlich schnellere und günstigere Lösung.
📈 Unter 10 000 € bleibt die Welt kinderleicht. Aber sobald eine virale Kampagne – oder schlicht dein Wachstum – dich über die Linie schiebt, wird das One-Stop-Shop-Verfahren in der Regel zur kostengünstigsten und stressfreiesten Compliance-Route.
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OSS vs IOSS vs lokale Umsatzsteuer-Registrierung
Damit du dich nicht im Steuerdschungel verlierst, hier das Wichtigste in normaler Sprache:
Kernunterschiede
Union-OSS | Import-OSS (IOSS) | Lokale Registrierung | |
---|---|---|---|
Was erfasst wird | Fernverkäufe von Waren und digitale Leistungen innerhalb der EU (Verkäufer → EU-Kunde) | Fernverkäufe von importierten Waren ≤ 150 € direkt an EU-Kund:innen | Alles, was nicht in OSS/IOSS passt – z. B. Lagerverkauf im Ausland, B2B-Umsätze, verbrauchssteuerpflichtige Waren |
Wohin du die USt zahlst | Eine vierteljährliche Erklärung an dein Heimatfinanzamt (in DE: BZSt). Das verteilt das Geld weiter. | Eine monatliche IOSS-Meldung an den Mitgliedstaat deiner Wahl; Paket kommt schneller durch den Zoll. | Direkt an jedes Finanzamt, in dessen Land du Lagerbestand oder andere steuerpflichtige Umsätze hast. |
Schwellenwert | 10 000 € EU-weiter B2C-Umsatz (darunter freiwillig, darüber Pflicht) | Kein Umsatzlimit – aber Warenwert pro Sendung max. 150 € | Keiner; Pflicht entsteht, sobald du eine lokale USt-IdNr. brauchst. |
Warenwert-Limit | keines | ≤ 150 € je Paket | keines |
Digitale Leistungen | ja | nein | ja (wenn du dich lokal statt per OSS registrierst) |
Ideal für | EU-Händler, die aus einem Land an B2C-Kund:innen in der ganzen EU liefern | Nicht-EU-Shops oder Dropshipper, die günstige Pakete in die EU schicken | Händler mit Lagerstandorten in mehreren EU-Ländern, B2B-Geschäfte oder Alkohol/Tabak-Verkäufe |
Welcher Weg passt zu dir?
Du verschickst nur aus Deutschland – und liegst (oder wirst bald) über 10 000 €?
→ Union-OSS. Eine USt-IdNr., eine Meldung, null Auslandsanmeldungen.Du nutzt ein 3PL-Lager in Frankreich und Spanien?
→ Lokale USt-Ids in FR & ES plus Union-OSS für alles, was weiter aus DE herausgeht.
(Sobald Ware im Ausland liegt, brauchst du dort eine Steuernummer.)Du droppst Ware aus China, Ø Warenkorb 49 €?
→ Import-OSS. Du kassierst die EU-USt im Checkout und das Paket rauscht ohne Zollstress durch – solange ≤ 150 € pro Sendung.Du verkaufst SaaS-Abos und schickst zusätzlich Merch aus Deutschland?
→ Union-OSS. Digitale Services und physische Produkte in einer einzigen Quartalsmeldung.Unter 10 000 € Umsatz, aber Wachstum in Sicht?
→ Lieber freiwillig Union-OSS – spätestens wenn dein TikTok-Video viral geht, bist du vorbereitet.Du handelst mit Alkohol, E-Zigaretten oder Tabakwaren?
→ Lokale USt-Registrierung + Verbrauchsteuer-Verfahren. Diese Produkte sind von OSS/IOSS ausgeschlossen.
Faustregel:
OSS = Fernverkäufe & digitale Services aus einem EU-Land an B2C-Kund:innen in der EU.
IOSS = günstige Importe aus Nicht-EU-Ländern direkt an EU-Kund:innen.
Lokale USt-Ids = sobald du Lagerbestand im Ausland hast, Sendungen > 150 €, Verbrauchsteuer-Ware oder rein inländische/B2B-Umsätze.
Wähle immer die Route, die Registrierungen minimiert, ohne dass irgendwo zu wenig USt ankommt – dann bleibt dein Business skalierbar und das Finanzamt zufrieden.
Häufige Stolperfallen – und wie du sie elegant umgehst
Verspätete oder fehlerhafte Registrierung
Stell dir vor, dein Nebenprojekt – handgemachter Schmuck – geht auf TikTok viral. Bestellungen aus Frankreich und Italien flattern nur so herein und schon Mitte des Jahres reißt du die 10 000-€-Grenze. Eigentlich hast du bis zum 10. Tag des Folgemonats Zeit, dich fürs OSS anzumelden, doch zwischen Verpackungschaos und Kundensupport vergisst du den Termin. Blöd: In der Zwischenzeit hättest du dich in jedem Käuferland einzeln registrieren müssen.
So bleibst du auf Kurs:
Melde dich, sobald deine Prognose zeigt, dass du die Schwelle dieses Jahr knacken wirst.
Trag die OSS-Deadlines wie einen Produktlaunch in deinen Kalender ein.
Zu spät gemerkt? Registriere dich trotzdem sofort und nimm die bereits getätigten Umsätze in die erste Meldung auf. Fast jede EU-Behörde sieht verspätete Ehrlichkeit lieber als Schweigen.
Falsche Wechselkurse und Währungsfallen
Deine Kasse rechnet vielleicht in schwedischen Kronen oder polnischen Złoty ab – die OSS-Erklärung muss aber in Euro abgegeben werden. Verbindlich ist der EZB-Kurs vom letzten Tag des Quartals. Wer stattdessen den Live-Kurs seines Payment-Providers übernimmt, erzeugt Rundungsdifferenzen; die Finanzämter in Paris oder Madrid schlagen Alarm und schicken Abstimmbriefe.
Quick Fix: Hinterlege zum Quartalsende den offiziellen EZB-Kurs in deiner Buchhaltung und konvertiere erst dann gesammelt. Norman erledigt das automatisch und markiert alle Transaktionen, die einen anderen Kurs haben – ganz ohne nächtliche Excel-Marathons.
Lagerstandorte und unerwartete USt-IDs
Der größte OSS-Mythos: „Damit bin ich überall abgesichert.“ Falsch. Liegt dein Warenbestand in einem anderen EU-Land – etwa weil Amazon FBA ihn nach Polen verlagert hat – gelten Auslieferungen von dort als Inlandsumsätze dieses Landes. Schon am Tag der Einlagerung brauchst du eine polnische (oder niederländische, französische …) USt-Nummer. Viele Händler erfahren das erst, wenn ein freundliches Schreiben des ausländischen Finanzamts mit Nachzahlungszinsen eintrudelt.
Dein Gegenzug: Behalte den physischen Standort deiner Ware in Echtzeit im Blick. Lass dir von deinem Fulfilment-Dienst jeden Monat einen „Inventory by Location“-Report schicken. Taucht ein neues Land auf, beantrage sofort die lokale USt-ID – oder hol die Ware zurück nach Deutschland, bevor du etwas verschickst. Normans Lager-Tracker schlägt Alarm, sobald eine Palette die Grenze überquert, und bewahrt dich vor Überraschungen.
🚨 Behältst du diese drei Fallen im Griff, wird das One-Stop-Shop-Verfahren tatsächlich zum stressfreien Mehrwertsteuer-Pass, als den es die EU gedacht hat – damit du dich auf Wachstum konzentrieren kannst statt auf Papierkram.
Wie Norman deine Steuermeldungen automatisiert
Stell dir vor, du schließt die Buchhaltung fürs Quartal ab, klickst einmal auf „Senden“ – und alle nötigen Steuermeldungen fliegen automatisch zum Finanzamt. Genau diesen Ablauf liefert dir Norman.
Nahtloser Datenfluss
Bankkonten verknüpfen, Belege hochladen – Norman erkennt Zahlungen, gleicht sie ab und ordnet sie den richtigen Kategorien zu.Eingebaute Logik
Jede Buchung wird sofort als inländisch, EU-weit oder Drittland markiert, inklusive des passenden Umsatzsteuersatzes.Ein-Klick-Abgabe
Ob USt-VA, OSS-Quartalsmeldung oder Jahreserklärung: Du prüfst kurz, drückst „Abschicken“ – Norman verschickt die XML-Daten direkt an ELSTER & Co. Keine Portalakrobatik, keine CSV-Uploads, kein Copy-&-Paste um Mitternacht.
Ergebnis: Compliance dauert Minuten statt Tage – du jagst lieber neue Kund:innen als Fristen.
Und das kommt obendrauf
Live-Steuerschätzung
Jeder neue Verkauf passt deine Steuerlast in Echtzeit an – so hast du Überraschungen im Griff.Unlimitierte, konforme E-Rechnungen
Erstelle so viele Rechnungen, wie dein Business braucht – kostenlos.Persönliche Steuertipps
Norman prüft deine Buchungen und zeigt an, welche Absetzungen und Pauschalen du noch liegen lässt.
EU-Umsatzsteuer ohne Stress?
Lass Norman den Papierkram übernehmen und konzentriere dich auf Wachstum.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist das One-Stop-Shop-Prinzip?
Das One-Stop-Shop-Verfahren (OSS) erlaubt Unternehmen in der EU, alle grenzüberschreitenden B2C-Umsätze in einer vierteljährlichen Umsatzsteuer-Erklärung beim Heimatfinanzamt zu melden. Statt 27 Registrierungen zahlst du einmal in €; das BZSt verteilt die Beträge an die übrigen Mitgliedstaaten.
Wie funktioniert das One-Stop-Shop-Verfahren?
Du registrierst dich im BOP-Portal des BZSt, berechnest an der Kasse stets den Umsatzsteuer-Satz des Kundenlandes und verkaufst weiter. Am Quartalsende sendest du eine OSS-Meldung und eine Zahlung an die Bundeskasse Trier. Deutschland übermittelt Geld und Daten automatisch an jedes Zielland – fertig.
Wer braucht das One-Stop-Shop-Verfahren?
Jeder EU-basierte Freelancerin, jede Marke oder Marktplatz-Verkäufer*in, die/der Waren oder digitale Leistungen an Privatkunden in anderen EU-Staaten verkauft und damit über 10 000 € Jahresumsatz erzielt (oder freiwillig früher einsteigt).
Welche Umsätze fallen unter OSS?
Fernverkäufe physischer Waren über EU-Grenzen hinweg
Elektronisch erbrachte Dienstleistungen, Telekom- und Rundfunkleistungen an EU-Verbraucher
Nicht enthalten: Marktplatz-Importe ≤ 150 € (IOSS-Regel), rein inländische oder B2B-Umsätze
Ist OSS verpflichtend?
Unter 10 000 € grenzüberschreitendem B2C-Umsatz ist OSS freiwillig. Überschreitest du die Schwelle – oder willst dir den manuellen Wechsel der Steuersätze ersparen – wird OSS zum einfachsten und günstigsten Weg. Ohne OSS musst du dich in jedem Käuferland separat registrieren.
OSS vs. IOSS – wann nutze ich welches Verfahren?
OSS: Du schickst Waren von einem EU-Land in ein anderes oder verkaufst digitale Leistungen innerhalb der EU.
IOSS: Du versendest niedrigpreisige Importe (≤ 150 €) direkt aus einem Nicht-EU-Land an EU-Kund*innen – IOSS beschleunigt die Zollabfertigung und regelt die Einfuhr-USt in einem Schritt.
Fazit & Deine nächsten Schritte
Der EU-E-Commerce wächst weiter rasant – und mit dem One-Stop-Shop-Verfahren gibt es endlich einen klaren, planbaren Weg durch das Steuerlabyrinth. Einmal registrieren, einmal pro Quartal melden, einmal zahlen – und danach kannst du dich wieder dem widmen, was wirklich zählt: Produkte entwickeln, die deine Kund:innen lieben.
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