One-Stop-Shop (OSS-Verfahren): Der ultimative 2025-Guide für Freelancer und Online-Shops in der EU

Peter, Mitgründer & CEO bei Norman
Peter, Mitgründer & CEO bei Norman

Peter

Aktualisiert am:

14.07.2025

Paketlieferung von einem Onlineshop in Deutschland
Paketlieferung von einem Onlineshop in Deutschland
Paketlieferung von einem Onlineshop in Deutschland

Das One-Stop-Shop-Verfahren (OSS) der EU erlaubt Freelancern und Online-Shops, eine einzige vierteljährliche Umsatzsteuer­erklärung für alle B2C-Umsätze in der EU abzugeben – statt 27 Registrierungen einzeln zu pflegen.

  • Gilt für Fernverkäufe von Waren und digitale Dienstleistungen

  • Einheitliche Lieferschwelle von 10 000 € ersetzt alle nationalen Grenzen

  • Einmal in € zahlen; das BZSt leitet die Steuer an die Mitgliedstaaten weiter

  • Spart Gebühren, reduziert Verspätungsrisiken und minimiert Verwaltungsaufwand – ein Muss, da der grenzüberschreitende E-Commerce 2025 weiter wächst.


Das One-Stop-Shop-Prinzip erklärt

Vom MOSS zum OSS: die Entwicklung

Was ist das One-Stop-Shop-Prinzip? — Ursprünglich stellte die EU 2015 den Mini-One-Stop-Shop (MOSS) vor, um die Mehrwertsteuer auf grenzüberschreitende digitale Dienste zu vereinfachen. Doch das Modell deckte nur Streaming-Plattformen, Software & Co. ab. Am 1. Juli 2021 wurde der Rahmen kräftig erweitert und MOSS wuchs zum One-Stop-Shop (OSS) heran:

  • Damals (MOSS) – reine Digitalleistungen, nationale Lieferschwellen, vor allem für Nicht-EU-Anbieter.

  • Heute (OSS) – Digitale Leistungen plus Fernverkäufe von Waren, eine EU-weite Schwelle von 10 000 €, verpflichtend (oder freiwillig) für jedes EU-Unternehmen mit B2C-Umsätzen über Landesgrenzen hinweg.

Der Ausbau war nötig: E-Commerce explodierte, Umsatzsteuerregeln waren zersplittert, und Milliarden an Steuern gingen verloren. Durch die Vereinigung von Waren- und Dienstleistungsumsätzen wurde der OSS zum Standardpfad für rechtssicheres Wachstum im Binnenmarkt.


Das Konzept der „einzigen EU-USt-Anlaufstelle“

Wie funktioniert das One-Stop-Shop-Verfahren praktisch? Ganz einfach: 27 getrennte Umsatzsteuerkonten verschmelzen zu einer vierteljährlichen Meldung über das BZSt-Online-Portal (BOP).

  1. Einmal registrieren: Melde dich im BOP für das OSS-Regime an.

  2. Lokale Umsatzsteuer erheben: Dein Checkout berechnet sofort den Satz des Käuferlandes.

  3. Eine Gesamterklärung einreichen: Bis Ende des Folgemonats nach jedem Quartal, in Euro.

  4. Nur eine Zahlung leisten: Überweise den Gesamtbetrag an die Bundeskasse Trier.

  5. Automatische Verteilung: Das BZSt übermittelt Geld und Daten an alle betroffenen Staaten – keine zusätzlichen Logins, keine lokalen USt-IDs.

Ergebnis: wesentlich geringere Compliance-Kosten, weniger Deadlines, null Sprachbarrieren – während jede Finanzbehörde dennoch exakt den ihr zustehenden Anteil bekommt. Deshalb nennt man OSS die „Single EU VAT Portal“-Lösung, und Händler sehen darin ihren Pass für reibungsloses, grenzüberschreitendes Wachstum.


Wer braucht das One-Stop-Shop-Verfahren (OSS)?

Das OSS-Verfahren ist nicht verpflichtend, doch für viele Händler und Dienstleister ist es der schnellste Weg zu entspannter EU-Umsatzsteuer. Ob es sich lohnt, zeigt der folgende Überblick.


Grenzüberschreitende B2C-Händler

Versendest du physische Waren von Deutschland in andere EU-Länder, nimmt dir OSS den größten Teil des Papierkrams ab.

  • Typische Fälle:

    • Shopify- oder WooCommerce-Shops, die über den deutschen Markt hinauswachsen

    • Händler auf Amazon, eBay oder Etsy, die aus einem deutschen Lager nach Frankreich, Italien, Spanien & Co. liefern

    • Marken mit eigenem Fulfilment-Center in Deutschland, aber europaweitem Kundenstamm

Warum anmelden? Eine Umsatzsteuer-ID, eine Sammelmeldung, keine überraschenden Registrierungs­briefe aus dem Ausland.


Anbieter digitaler Dienste & Telekommunikation

Streaming-Apps, SaaS-Plattformen, Online-Kurse, E-Books, VoIP-Pakete – wer elektronische Dienstleistungen an private EU-Kunden verkauft, nutzt seit 2015 technisch den Mini-One-Stop-Shop. Mit OSS lässt sich nun zusätzlich jeder Fernverkauf von Waren in derselben Erklärung melden.

Deine Vorteile:

  • Abo- und Merch-Einnahmen in einer einzigen Quartalsmeldung bündeln

  • Checkout berechnet automatisch den richtigen Auslandssatz

  • Schluss mit Dutzenden einzelner E-Service-Portale in der EU


Kleinstunternehmen und die Schwelle von 10 000 €

Die EU hat eine einheitliche Lieferschwelle von 10 000 € netto für sämtliche grenzüberschreitenden B2C-Umsätze festgelegt – egal, ob Waren oder digitale Leistungen.

Szenario

OSS nötig?

Umsatz < 10 000 € im Vorjahr und im laufenden Jahr

Optional. Du kannst weiterhin deutsche USt. berechnen und rein national melden.

Umsatz ≥ 10 000 € im Vor- oder laufenden Jahr

Dringend empfohlen. Sonst musst du dich in jedem Käuferstaat einzeln registrieren.

Viele Mikro-Seller steigen frühzeitig ein, weil

  • schnelles Wachstum mitten im Jahr über die Schwelle springen kann und OSS hier zukunftssicher ist;

  • Kunden die lokale Umsatzsteuer auf der Rechnung sehen – das schafft Vertrauen;

  • ein früher Start chaotische Preis- und Systemumstellungen vermeidet.


💸 Kurz gesagt: Verkaufst du B2C-Waren, digitale Inhalte oder beides über EU-Grenzen hinweg, ist das One-Stop-Shop-Verfahren in der Regel der einfachste und günstigste Weg zur Umsatzsteuer-Compliance, sobald deine Ambitionen über Deutschland hinausgehen.


Wie funktioniert das One-Stop-Shop-Verfahren Schritt für Schritt

Voraussetzungen im Schnellcheck

Bevor du dich registrierst, prüfe vier Punkte – wenn überall ein grüner Haken steht, bist du startklar:

  • Grenzüberschreitende B2C-Umsätze: Das OSS-Verfahren gilt nur für Verkäufe an Privat­kund:innen in anderen EU-Staaten. Reine Inland­umsätze oder B2B-Geschäfte gehören nicht hinein.

  • Gültige deutsche USt-IdNr.: Ohne sie lässt sich keine Union-OSS-Registrierung abschließen.

  • 10 000-€-Schwelle im Blick: Wer sie bereits überschritten hat (oder bald wird) sollte sofort handeln; viele Händler melden sich bewusst früher an, um Preis-Chaos mitten im Quartal zu vermeiden.

  • Kein Lager im Ausland: Wer Waren dauerhaft in Polen, Frankreich & Co. lagert, braucht dort trotzdem eine lokale Steuernummer – das One-Stop-Shop-Verfahren ersetzt diese Pflicht nicht.


Registrierung im BZSt-Online-Portal (BOP)

  1. USt-IdNr. prüfen – ohne gültige Nummer keine Teilnahme.

  2. BOP-Zugang anlegen: Melde dich mit einem ELSTER-Zertifikat an oder fordere ein neues BOP-Zertifikat an (die Aktivierungs­briefe brauchen oft ein paar Wochen). (BZSt)

  3. Formular „Registrierungsanzeige – OSS EU-Regelung“ ausfüllen – komplett digital im Portal.

  4. Starttermin: Deine Teilnahme beginnt in der Regel am ersten Tag des nächsten Kalender­quartals. Verkaufst du schon vorher oss-pflichtig, kannst du das BZSt bis zum 10. Tag des Folgemonats darüber informieren, damit die Regelung rückwirkend greift.

Pro-Tipp: Melde dich an, bevor dein Umsatz die 10 000 €-Grenze reißt – so vermeidest du spontane Preis­anpassungen im Checkout.


Quartalsmeldung und Zahlungsfristen

OSS folgt dem Kalender­quartal. Sowohl Meldung als auch Zahlung müssen spätestens am letzten Tag des Folgemonats eingehen.

  • Q1 (01.01.–31.03.) → 30. April

  • Q2 (01.04.–30.06.) → 31. Juli

  • Q3 (01.07.–30.09.) → 31. Oktober

  • Q4 (01.10.–31.12.) → 31. Januar des Folgejahres

Du überweist nur einen SEPA-Betrag an die Bundeskasse Trier, versehen mit der Referenz aus dem BOP. Das BZSt verteilt das Geld automatisch an alle Zielstaaten. Wer die Frist verpasst, erhält nach zehn Tagen eine Erinnerung – wiederholte Verspätungen können in jedem Empfängerland Strafzinsen auslösen.


Aufbewahrungspflichten & Prüfungen (10-Jahres-Regel)

EU-weit gilt: alle OSS-relevanten Belege elektronisch zehn Jahre archivieren (gerechnet ab dem 31. Dezember des Umsatzjahres). Dazu zählen:

  • Datum, Betrag und Leistungs­beschreibung

  • Zwei unabhängige Nachweise für den Kunden­standort

  • Angewandter Steuersatz und Steuerbetrag je Mitglied­staat

  • Versand-/Liefer­belege bzw. Nutzungs­nachweis bei digitalen Diensten

  • Umrechnungs­kurs, falls nicht in Euro fakturiert

Halte die Daten export­bereit (CSV, XML, PDF). Fordert das BZSt im Rahmen einer Prüfung Unterlagen an, lädst du sie einfach im BOP hoch. (BZSt)


Kurz zusammen­gefasst: Checkliste abhaken, einmal im BOP registrieren, jedes Quartal pünktlich melden und bezahlen, Belege zehn Jahre sicher speichern – dann läuft das One-Stop-Shop-Verfahren leise im Hintergrund, während du dich auf dein eigentliches Geschäft konzentrierst.


Welche Umsätze fallen unter das One-Stop-Shop-Verfahren?

Innergemeinschaftliche Fernverkäufe von Waren

Sobald ein Paket ein EU-Land verlässt und an eine Privatperson in einem anderen Mitgliedstaat geliefert wird, spricht man von einem innergemeinschaftlichen Fernverkauf – genau hier greift das OSS. Seit dem 1. Juli 2021 gilt nur noch eine einheitliche Lieferschwelle von 10 000 € netto für alle EU-Länder zusammen. Überschreitest du diese Grenze (oder meldest dich freiwillig an), landen sämtliche grenzüberschreitenden Sendungen in deiner quartalsweisen OSS-Erklärung – und zwar mit dem Umsatzsteuersatz des Käuferlandes.

Ausnahmen: Waren, die beim Kunden montiert oder installiert werden, sowie neue Fahrzeuge sind ausdrücklich ausgenommen; dafür brauchst du weiterhin eine lokale Registrierung im Bestimmungsland.


Elektronische Dienstleistungen an Endverbraucher

Ob Software-Abo, Streaming, E-Books, mobile Datenpakete oder Online-Kurse – alle elektronisch erbrachten Leistungen an Privatkund:innen innerhalb der EU meldest du ebenfalls über OSS. Statt dich durch 27 verschiedene E-Service-Portale zu klicken, reicht eine einzige Sammelmeldung; die Umsatzsteuer berechnest du nach dem Wohnsitz des Nutzers.


Marktplatz-Regel („Deemed Supplier“)

Ermöglicht ein Online-Marktplatz entweder

  • innergemeinschaftliche Fernverkäufe eines beliebigen Verkäufers oder

  • Importe bis 150 € aus Drittstaaten,

wird die Plattform umsatzsteuerlich als “fiktiver Lieferer” behandelt. Der Marktplatz erhebt und überweist die Steuer mit seiner eigenen OSS- bzw. IOSS-Nummer. Betreibst du parallel einen eigenen Shop, gehören in deine OSS-Erklärung nur die Umsätze außerhalb des Marktplatzes.


Was nicht ins OSS gehört

OSS vereinfacht vieles, ist aber kein Allheilmittel. Nicht aufgenommen werden:

  • B2B-Lieferungen und -Leistungen – hier greift das Reverse-Charge-Verfahren; der Empfänger schuldet die Steuer.

  • Reine Inlandsumsätze in Deutschland – die melde und zahlst du wie gewohnt in deiner USt-Voranmeldung.

  • Verbrauchsteuerpflichtige Waren wie Alkohol, Tabak oder Energieprodukte – dafür gelten eigene Verfahren.

  • Warenlieferungen aus ausländischen Lagern, in denen du Bestand hältst – dort brauchst du vor dem ersten Versand eine lokale USt-ID.

Wer diese Grenzen kennt, hält seine OSS-Meldungen sauber – und spart sich doppelte Registrierungen oder teure Nachprüfungen.


OSS für kleine Unternehmen: Chancen & Stolpersteine

Kleinstunternehmer-Schwelle von 10 000 € – mitmachen oder verzichten?

Solange dein grenzüberschreitender B2C-Umsatz (Waren + TBE-Leistungen*) in zwei aufeinander­folgenden Kalenderjahren unter 10 000 € netto bleibt, darfst du weiterhin die deutsche Umsatzsteuer ausweisen und alles ganz normal in der USt-Voranmeldung melden. Diese Option nennt sich oft Kleinstunternehmer- oder Ortsregel innerhalb des One-Stop-Shop-Verfahrens.

Warum dabei bleiben?

  • Keine Extra-Meldungen – nur die gewohnte deutsche USt-VA.

  • Einheitlicher Bruttopreis für deutsche und ausländische Kund:innen.

  • Null Einarbeitungszeit in neue Portale.

Warum trotzdem freiwillig ins OSS springen?

  • Wachstum absichern: Sobald du mitten im Jahr die 10 000 € reißt, musst du schlagartig zum Bestimmungsland­prinzip wechseln. Frühzeitige OSS-Registrierung verhindert hektische Preis­anpassungen.

  • Vertrauensbonus: Rechnungen zeigen den lokalen Steuersatz des Käufers – das wirkt seriös und steigert oft die Conversion.

  • Marktplatz-Parität: Verkaufst du parallel über Amazon oder eBay (die als „deemed supplier“ bereits lokale USt abführen), passt dein eigener Shop perfekt zu deren Preis­logik.

Ausblick 2025+
Die EU plant eine neue KMU-Befreiung bis 85 000 – 100 000 € Umsatz, wenn jedes Mitglieds­land zustimmt. Dieses Modell läuft außerhalb des OSS. Bist du einmal dort registriert, kannst du die künftige Befreiung nicht mehr nutzen – klär die Strategie also früh mit deiner Steuerberatung.

*TBE = Telekommunikations-, Rundfunk-, TV- und elektronische Dienstleistungen


Praxisblick: Was passiert rund um die Grenze?

  • Anna verkauft Kunstposter und bleibt mit 6 800 € Fernverkäufen nach Frankreich und Italien klar unter der Schwelle. Sie fakturiert einfach 19 % deutsche USt. – OSS wäre nur „nice to have“.

  • Leo startet mit Laptop-Zubehör durch und liegt schon im ersten Quartal bei 11 200 €. Von jetzt an muss er entweder in Frankreich, Spanien und Polen eigene Steuernummern beantragen oder sich sofort für das Union-OSS anmelden – die deutlich schnellere und günstigere Lösung.


📈 Unter 10 000 € bleibt die Welt kinderleicht. Aber sobald eine virale Kampagne – oder schlicht dein Wachstum – dich über die Linie schiebt, wird das One-Stop-Shop-Verfahren in der Regel zur kostengünstigsten und stressfreiesten Compliance-Route.


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OSS vs IOSS vs lokale Umsatzsteuer-Registrierung

Damit du dich nicht im Steuerdschungel verlierst, hier das Wichtigste in normaler Sprache:

Kernunterschiede


Union-OSS

Import-OSS (IOSS)

Lokale Registrierung

Was erfasst wird

Fernverkäufe von Waren und digitale Leistungen innerhalb der EU (Verkäufer → EU-Kunde)

Fernverkäufe von importierten Waren ≤ 150 € direkt an EU-Kund:innen

Alles, was nicht in OSS/IOSS passt – z. B. Lagerverkauf im Ausland, B2B-Umsätze, verbrauchs­steuer­pflichtige Waren

Wohin du die USt zahlst

Eine viertel­jährliche Erklärung an dein Heimat­finanzamt (in DE: BZSt). Das verteilt das Geld weiter.

Eine monat­liche IOSS-Meldung an den Mitglied­staat deiner Wahl; Paket kommt schneller durch den Zoll.

Direkt an jedes Finanzamt, in dessen Land du Lager­bestand oder andere steuer­pflichtige Umsätze hast.

Schwellenwert

10 000 € EU-weiter B2C-Umsatz (darunter freiwillig, darüber Pflicht)

Kein Umsatz­limit – aber Waren­wert pro Sendung max. 150 €

Keiner; Pflicht entsteht, sobald du eine lokale USt-IdNr. brauchst.

Warenwert-Limit

keines

≤ 150 € je Paket

keines

Digitale Leistungen

ja

nein

ja (wenn du dich lokal statt per OSS registrierst)

Ideal für

EU-Händler, die aus einem Land an B2C-Kund:innen in der ganzen EU liefern

Nicht-EU-Shops oder Drop­shipper, die günstige Pakete in die EU schicken

Händler mit Lager­standorten in mehreren EU-Ländern, B2B-Geschäfte oder Alkohol/Tabak-Verkäufe


Welcher Weg passt zu dir?

  • Du verschickst nur aus Deutschland – und liegst (oder wirst bald) über 10 000 €?
    Union-OSS. Eine USt-IdNr., eine Meldung, null Auslands­anmeldungen.

  • Du nutzt ein 3PL-Lager in Frankreich und Spanien?
    Lokale USt-Ids in FR & ES plus Union-OSS für alles, was weiter aus DE herausgeht.
    (Sobald Ware im Ausland liegt, brauchst du dort eine Steuernummer.)

  • Du droppst Ware aus China, Ø Warenkorb 49 €?
    Import-OSS. Du kassierst die EU-USt im Checkout und das Paket rauscht ohne Zoll­stress durch – solange ≤ 150 € pro Sendung.

  • Du verkaufst SaaS-Abos und schickst zusätzlich Merch aus Deutschland?
    Union-OSS. Digitale Services und physische Produkte in einer einzigen Quartals­meldung.

  • Unter 10 000 € Umsatz, aber Wachstum in Sicht?
    → Lieber freiwillig Union-OSS – spätestens wenn dein TikTok-Video viral geht, bist du vorbereitet.

  • Du handelst mit Alkohol, E-Zigaretten oder Tabakwaren?
    Lokale USt-Registrierung + Verbrauchsteuer-Verfahren. Diese Produkte sind von OSS/IOSS ausgeschlossen.

Faustregel:

  • OSS = Fernverkäufe & digitale Services aus einem EU-Land an B2C-Kund:innen in der EU.

  • IOSS = günstige Importe aus Nicht-EU-Ländern direkt an EU-Kund:innen.

  • Lokale USt-Ids = sobald du Lager­bestand im Ausland hast, Sendungen > 150 €, Verbrauch­steuer-Ware oder rein inländische/B2B-Umsätze.

Wähle immer die Route, die Registrierungen minimiert, ohne dass irgendwo zu wenig USt ankommt – dann bleibt dein Business skalierbar und das Finanzamt zufrieden.


Häufige Stolperfallen – und wie du sie elegant umgehst

Verspätete oder fehlerhafte Registrierung

Stell dir vor, dein Nebenprojekt – handgemachter Schmuck – geht auf TikTok viral. Bestellungen aus Frankreich und Italien flattern nur so herein und schon Mitte des Jahres reißt du die 10 000-€-Grenze. Eigentlich hast du bis zum 10. Tag des Folgemonats Zeit, dich fürs OSS anzumelden, doch zwischen Verpackungschaos und Kunden­support vergisst du den Termin. Blöd: In der Zwischenzeit hättest du dich in jedem Käuferland einzeln registrieren müssen.

So bleibst du auf Kurs:

  • Melde dich, sobald deine Prognose zeigt, dass du die Schwelle dieses Jahr knacken wirst.

  • Trag die OSS-Deadlines wie einen Produkt­launch in deinen Kalender ein.

  • Zu spät gemerkt? Registriere dich trotzdem sofort und nimm die bereits getätigten Umsätze in die erste Meldung auf. Fast jede EU-Behörde sieht verspätete Ehrlichkeit lieber als Schweigen.


Falsche Wechselkurse und Währungsfallen

Deine Kasse rechnet vielleicht in schwedischen Kronen oder polnischen Złoty ab – die OSS-Erklärung muss aber in Euro abgegeben werden. Verbindlich ist der EZB-Kurs vom letzten Tag des Quartals. Wer stattdessen den Live-Kurs seines Payment-Providers übernimmt, erzeugt Rundungsdifferenzen; die Finanzämter in Paris oder Madrid schlagen Alarm und schicken Abstimm­briefe.

Quick Fix: Hinterlege zum Quartals­ende den offiziellen EZB-Kurs in deiner Buchhaltung und konvertiere erst dann gesammelt. Norman erledigt das automatisch und markiert alle Transaktionen, die einen anderen Kurs haben – ganz ohne nächtliche Excel-Marathons.


Lagerstandorte und unerwartete USt-IDs

Der größte OSS-Mythos: „Damit bin ich überall abgesichert.“ Falsch. Liegt dein Waren­bestand in einem anderen EU-Land – etwa weil Amazon FBA ihn nach Polen verlagert hat – gelten Aus­lieferungen von dort als Inlandsumsätze dieses Landes. Schon am Tag der Einlagerung brauchst du eine polnische (oder niederländische, französische …) USt-Nummer. Viele Händler erfahren das erst, wenn ein freundliches Schreiben des ausländischen Finanzamts mit Nach­zahlungs­zinsen eintrudelt.

Dein Gegen­zug: Behalte den physischen Standort deiner Ware in Echtzeit im Blick. Lass dir von deinem Fulfilment-Dienst jeden Monat einen „Inventory by Location“-Report schicken. Taucht ein neues Land auf, beantrage sofort die lokale USt-ID – oder hol die Ware zurück nach Deutschland, bevor du etwas verschickst. Normans Lager-Tracker schlägt Alarm, sobald eine Palette die Grenze überquert, und bewahrt dich vor Überraschungen.


🚨 Behältst du diese drei Fallen im Griff, wird das One-Stop-Shop-Verfahren tatsächlich zum stressfreien Mehrwertsteuer-Pass, als den es die EU gedacht hat – damit du dich auf Wachstum konzentrieren kannst statt auf Papierkram.


Wie Norman deine Steuer­meldungen automatisiert

Stell dir vor, du schließt die Buchhaltung fürs Quartal ab, klickst einmal auf „Senden“ – und alle nötigen Steuer­meldungen fliegen automatisch zum Finanz­amt. Genau diesen Ablauf liefert dir Norman.

  • Nahtloser Datenfluss
    Bankkonten verknüpfen, Belege hochladen – Norman erkennt Zahlungen, gleicht sie ab und ordnet sie den richtigen Kategorien zu.

  • Eingebaute Logik
    Jede Buchung wird sofort als inländisch, EU-weit oder Drittland markiert, inklusive des passenden Umsatz­steuer­satzes.

  • Ein-Klick-Abgabe
    Ob USt-VA, OSS-Quartals­meldung oder Jahres­erklärung: Du prüfst kurz, drückst „Abschicken“ – Norman verschickt die XML-Daten direkt an ELSTER & Co. Keine Portal­akrobatik, keine CSV-Uploads, kein Copy-&-Paste um Mitternacht.

Ergebnis: Compliance dauert Minuten statt Tage – du jagst lieber neue Kund:innen als Fristen.


Und das kommt obendrauf

  • Live-Steuerschätzung
    Jeder neue Verkauf passt deine Steuer­last in Echtzeit an – so hast du Überraschungen im Griff.

  • Unlimitierte, konforme E-Rechnungen
    Erstelle so viele Rechnungen, wie dein Business braucht – kostenlos.

  • Persönliche Steuer­tipps
    Norman prüft deine Buchungen und zeigt an, welche Absetzungen und Pauschalen du noch liegen lässt.


EU-Umsatzsteuer ohne Stress?
Lass Norman den Papierkram übernehmen und konzentriere dich auf Wachstum.


Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist das One-Stop-Shop-Prinzip?

Das One-Stop-Shop-Verfahren (OSS) erlaubt Unternehmen in der EU, alle grenzüberschreitenden B2C-Umsätze in einer vierteljährlichen Umsatzsteuer-Erklärung beim Heimatfinanzamt zu melden. Statt 27 Registrierungen zahlst du einmal in €; das BZSt verteilt die Beträge an die übrigen Mitgliedstaaten.


Wie funktioniert das One-Stop-Shop-Verfahren?

Du registrierst dich im BOP-Portal des BZSt, berechnest an der Kasse stets den Umsatzsteuer-Satz des Kundenlandes und verkaufst weiter. Am Quartalsende sendest du eine OSS-Meldung und eine Zahlung an die Bundeskasse Trier. Deutschland übermittelt Geld und Daten automatisch an jedes Zielland – fertig.


Wer braucht das One-Stop-Shop-Verfahren?

Jeder EU-basierte Freelancerin, jede Marke oder Marktplatz-Verkäufer*in, die/der Waren oder digitale Leistungen an Privatkunden in anderen EU-Staaten verkauft und damit über 10 000 € Jahresumsatz erzielt (oder freiwillig früher einsteigt).


Welche Umsätze fallen unter OSS?

  • Fernverkäufe physischer Waren über EU-Grenzen hinweg

  • Elektronisch erbrachte Dienstleistungen, Telekom- und Rundfunkleistungen an EU-Verbraucher

  • Nicht enthalten: Marktplatz-Importe ≤ 150 € (IOSS-Regel), rein inländische oder B2B-Umsätze


Ist OSS verpflichtend?

Unter 10 000 € grenzüberschreitendem B2C-Umsatz ist OSS freiwillig. Überschreitest du die Schwelle – oder willst dir den manuellen Wechsel der Steuersätze ersparen – wird OSS zum einfachsten und günstigsten Weg. Ohne OSS musst du dich in jedem Käuferland separat registrieren.


OSS vs. IOSS – wann nutze ich welches Verfahren?

  • OSS: Du schickst Waren von einem EU-Land in ein anderes oder verkaufst digitale Leistungen innerhalb der EU.

  • IOSS: Du versendest niedrigpreisige Importe (≤ 150 €) direkt aus einem Nicht-EU-Land an EU-Kund*innen – IOSS beschleunigt die Zollabfertigung und regelt die Einfuhr-USt in einem Schritt.


Fazit & Deine nächsten Schritte

Der EU-E-Commerce wächst weiter rasant – und mit dem One-Stop-Shop-Verfahren gibt es endlich einen klaren, planbaren Weg durch das Steuerlabyrinth. Einmal registrieren, einmal pro Quartal melden, einmal zahlen – und danach kannst du dich wieder dem widmen, was wirklich zählt: Produkte entwickeln, die deine Kund:innen lieben.

Dein 3-Punkte-Aktionsplan:

  1. Zahlen checken
    Liegen deine grenzüberschreitenden B2C-Umsätze schon nahe an 10 000 €? Dann warte nicht – melde dich noch heute für OSS an und vermeide hektische Zwischen­lösungen.

  2. Wissen sichern
    Trage oben deine E-Mail ein und erhalte unser Handbuch „Mastering Freelance in Germany“, dazu den Steuer­kalender und die Cheat-Sheets für absetzbare Kosten – gratis.

  3. Routine automatisieren
    Überlass Norman das Rechnen: Verkäufe importieren, Umsatz­steuer­sätze zuweisen, Meldungen verschicken – alles läuft, während du schläfst.


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© 2025 Norman AI GmbH

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