Die Selbständigkeit bietet dir die Möglichkeit, deine Karriere selbst zu steuern, eigene Projekte zu verwirklichen und unabhängig zu arbeiten. Bevor du jedoch als Freelancer in Deutschland durchstarten kannst, stellt sich eine wichtige Frage: Zähle ich als Freiberufler oder betreibe ich ein Gewerbe? Diese Entscheidung hat große Auswirkungen auf deine steuerlichen Verpflichtungen, die Anmeldung beim Finanzamt und rechtliche Rahmenbedingungen.
In diesem Guide erfährst du, was der Unterschied zwischen Freiberufler und Gewerbetreibendem ist, wie du den oben gezeigten „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ korrekt ausfüllst, und welche steuerlichen Pflichten du beachten musst.
Inhaltsverzeichnis:
Wie erkenne ich, ob ich Freiberufler oder Gewerbetreibender bin?
Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung – so füllst du ihn richtig aus
Steuerliche Auswirkungen: Freiberufler vs. Gewerbetreibender
Freiberufler oder Gewerbetreibender? Die Unterschiede im Überblick
Ob du als Freiberufler oder Gewerbetreibender eingestuft wirst, hängt von der Art deiner Tätigkeit ab. Diese Unterscheidung hat nicht nur Auswirkungen auf deine steuerliche Behandlung, sondern auch auf die Anmeldepflichten.
Wer ist Freiberufler?
Freiberufler sind Selbständige, die in sogenannten „Katalogberufen“ tätig sind. Diese sind im Einkommenssteuergesetz (§ 18 EStG) festgelegt und umfassen beispielsweise:
Ärzte, Heilpraktiker
Anwälte, Steuerberater
Ingenieure, Architekten
Journalisten, Übersetzer
Künstler, Designer
Der wesentliche Unterschied zu Gewerbetreibenden ist, dass Freiberufler keine Gewerbesteuer zahlen müssen und keine Pflicht haben, sich bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder der Handwerkskammer zu registrieren. Die meisten dieser Berufe setzen auf besondere Qualifikationen oder eine spezielle Ausbildung, die im Vordergrund steht.
Was ist ein Gewerbetreibender?
Gewerbetreibende sind alle, die eine selbständige Tätigkeit ausüben, die nicht unter die Freien Berufe fällt. Typische Beispiele sind:
Händler (Online-Shop, Einzelhandel)
Handwerker (z. B. Schreiner, Elektriker)
Dienstleister (z. B. Marketingagenturen)
Gewerbetreibende müssen sich beim Gewerbeamt anmelden und Gewerbesteuer zahlen, sobald ihr Gewinn den Freibetrag von 24.500 € übersteigt. Zusätzlich gibt es die Pflicht zur Mitgliedschaft in der IHK oder Handwerkskammer.
Wie erkenne ich, ob ich Freiberufler oder Gewerbetreibender bin?
Um zu entscheiden, ob du als Freiberufler oder Gewerbetreibender giltst, musst du deine Tätigkeit mit den „Katalogberufen“ abgleichen. Wenn du unsicher bist, lohnt sich die Beratung bei einem Steuerberater oder beim Finanzamt. Letztendlich entscheidet das Finanzamt anhand der Angaben im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, welche Einstufung auf dich zutrifft.
Freiberufler | Gewerbetreibender |
---|---|
Fokus auf intellektuelle oder kreative Dienstleistungen | Fokus auf kommerzielle Aktivitäten und Warenverkauf |
Einfachere Steuerpflichten | Zusätzliche Steueranforderungen (z. B. Gewerbesteuer) |
Mehr Flexibilität und Unabhängigkeit | Größeres Potenzial für Geschäftserweiterung und Wachstum |
Registrierungskosten | |
In der Regel kostenlos | Gewerbeanmeldungsgebühr: €15-€100 (je nach Standort) |
Mögliche Mitgliedsgebühren für Berufsverbände | Gewerbesteuer |
Betriebshaftpflichtversicherungskosten | Betriebshaftpflichtversicherungskosten |
Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (mit Ausfüllhilfe)
Falls dir der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zu kompliziert aussieht, haben wir von Norman hier für dich hier eine ganz einfache Ausfüllhilfe erstellt.
Bevor du deine selbständige Tätigkeit aufnimmst, musst du beim Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung einreichen. In diesem Formular gibst du Informationen zu deiner Tätigkeit, den voraussichtlichen Umsätzen und deinen persönlichen steuerlichen Daten an.
Wichtig: Je genauer du deine Tätigkeit beschreibst, desto eher kann das Finanzamt entscheiden, ob du als Freiberufler oder Gewerbetreibender eingestuft wirst.
Schritte zum Ausfüllen des Fragebogens:
Persönliche Daten: Gib deine persönlichen Daten sowie deine Steuer-Identifikationsnummer an.
Tätigkeitsbeschreibung: Beschreibe genau, was du tust. Achte darauf, die Definitionen der „Katalogberufe“ zu berücksichtigen, wenn du als Freiberufler eingestuft werden möchtest.
Erwartete Umsätze und Gewinne: Schätze deine Umsätze und Gewinne realistisch ein. Auch wenn es nur eine grobe Prognose ist, sollte sie möglichst genau sein.
Umsatzsteuerpflicht: Entscheide, ob du die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG in Anspruch nehmen möchtest. Diese Regelung ist interessant, wenn dein Umsatz im ersten Jahr unter 22.000 € liegt. Falls du diese Regelung wählst, entfällt die Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen, du kannst aber auch keine Vorsteuer geltend machen.
Bankverbindung und Steuerart: Gib an, auf welches Konto etwaige Zahlungen des Finanzamts fließen sollen und wie du besteuert werden möchtest.
Bankkonto für deine Selbständigkeit: Privat oder Geschäftskonto?
Ein weiterer wichtiger Schritt ist die Eröffnung eines geeigneten Bankkontos. Viele Selbständige starten mit einem privaten Girokonto, was besonders für Freiberufler mit wenigen Transaktionen ausreichend sein kann. Beachte aber, dass manche Banken die geschäftliche Nutzung von Privatkonten in ihren AGBs untersagen. Ein separates Geschäftskonto bietet Vorteile wie eine saubere Trennung zwischen privaten und geschäftlichen Finanzen sowie einen professionelleren Auftritt gegenüber Kunden. Auch wenn Geschäftskonten meist Gebühren kosten, erleichtern sie die Buchhaltung und schaffen Klarheit.
Wie beeinflusst die Einstufung deine Steuerpflichten?
Ob du als Freiberufler oder Gewerbetreibender eingestuft wirst, hat direkte Auswirkungen auf deine Steuerpflichten:
Freiberufler: Du bist von der Gewerbesteuer befreit und musst nur Einkommensteuer und gegebenenfalls Umsatzsteuer zahlen. Außerdem reicht es aus, eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) beim Finanzamt einzureichen.
Gewerbetreibende: Neben der Einkommensteuer und Umsatzsteuer kommt hier auch die Gewerbesteuer hinzu. Diese wird allerdings bis zu einem Gewinn von 24.500 € auf die Einkommensteuer angerechnet.
Fazit: Wann Freiberufler, wann Gewerbe?
Die Entscheidung, ob du Freiberufler oder Gewerbetreibender bist, hängt von deiner Tätigkeit ab. Freiberufler genießen steuerliche Vorteile wie die Befreiung von der Gewerbesteuer, müssen aber nachweisen, dass ihre Arbeit in eine der „Katalogberufe“ fällt. Gewerbetreibende hingegen müssen Gewerbesteuer zahlen und ihre Tätigkeit beim Gewerbeamt anmelden.
Um auf Nummer sicher zu gehen, solltest du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung sorgfältig ausfüllen und die genaue Definition deiner Tätigkeit beschreiben. Solltest du unsicher sein, lohnt sich eine Beratung durch einen Steuerberater, um von Anfang an alles richtig zu machen.
Mit diesem Wissen bist du bereit, deine Selbständigkeit erfolgreich zu starten und steuerlich korrekt aufgestellt zu sein!
Wir hoffen, dieser Guide hilft dir dabei, alle nötigen, ersten Schritte für deine Selbständigkeit in Deutschland zu meistern.