Beispiele:
Apple Watch, Oura Ring, Whoop
Smartwatches können bei der Arbeit hilfreich sein. Du kannst dort Benachrichtigungen erhalten, die für eine sofortige Reaktion wichtig sind. Trotzdem betrachtet das Finanzamt sie häufig als persönliche Gebrauchsgegenstände, die nicht als Betriebsausgabe geltend gemacht werden können. Die Ausnahme? Fitnesstrainer/Coaches.