Smartwatches ⌚

Smartwatches ⌚

Beispiele:

Apple Watch, Oura Ring, Whoop

Smartwatches sind bei der Arbeit nützlich, um wichtige Benachrichtigungen zu erhalten. Das Finanzamt betrachtet sie jedoch oft als private Gegenstände und nicht als Geschäftsausgaben. Eine Ausnahme gibt es für Fitnesstrainer und Coaches.

Übersicht

Smartwatches bieten sofortige Benachrichtigungen, Kalendererinnerungen und mehr – direkt am Handgelenk. Doch allein der Komfort reicht der deutschen Finanzbehörde (Finanzamt) nicht aus. In der Regel werden Apple Watches oder andere Smartwatches als persönliche Geräte und nicht als notwendige Geschäftswerkzeuge eingestuft.


Allgemeine Regel

  • Persönliches Gerät: Die meisten Freiberufler und Selbstständigen können eine Smartwatch nicht pauschal als Betriebsausgabe absetzen. Nachrichten zu lesen oder Schritte zu zählen reicht normalerweise nicht aus, um eine primäre geschäftliche Nutzung nachzuweisen.

  • Beweispflicht: Das Finanzamt verlangt klare Nachweise dafür, dass das Gerät für dein Geschäft unverzichtbar ist. Ohne diese wird die Smartwatch wahrscheinlich als private Ausgabe eingestuft.


Ausnahmen für Apple Watch, Garmin und Fitness-Tracker

  • Fitnesstrainer & Coaches: Wenn du als freiberuflicher Fitnessprofi oder Coach tätig bist und eine Smartwatch nutzt, um Workouts zu verfolgen, die Leistung von Kunden zu überwachen oder Echtzeit-Feedback zu geben, hast du bessere Argumente für eine geschäftliche Nutzung.

  • Professionelle Nutzung: Der Nachweis, dass die Uhr essenziell für die Erbringung deiner Dienstleistungen ist – etwa zur Erfassung von Gesundheitsdaten oder zur Überwachung des Kundenfortschritts während Live-Sitzungen – kann deine Argumente gegenüber dem Finanzamt stärken.

🛍 Aber selbst für Fitnesstrainer gilt: Hermes-Armbänder absetzen funktioniert nicht.


Praktische Tipps

  1. Nutzung dokumentieren: Führe ein Protokoll oder eine Aufzeichnung darüber, wie du die Smartwatch in deinem beruflichen Alltag einsetzt.

  2. Belege sammeln: Sichere relevante Daten oder Screenshots von Kundensitzungen, bei denen die Uhr eine wichtige Rolle spielt.


Fazit

Eine Smartwatch wird für die meisten Unternehmen nicht als abzugsfähige Ausgabe anerkannt. Wenn du jedoch im Fitnessbereich oder in einem verwandten Bereich tätig bist, in dem das Gerät integraler Bestandteil deiner Dienstleistung ist, kannst du möglicherweise eine gültige Argumentation vorbringen.


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© 2025 Norman AI GmbH

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