Beispiele:
Spotify, Apple Music, Netflix
Auch wenn Musik oder Hintergrundmedien dir helfen können, dich bei der Arbeit zu konzentrieren, akzeptiert das Finanzamt diese Ausgaben nicht als Geschäftskosten.
Absetzen von Medienabonnements (Spotify, Apple Music, Netflix) als Betriebsausgaben
Selbstständige (Freiberufler oder Gewerbetreibende) können in Deutschland Medienabonnements wie Spotify, Apple Music oder Netflix unter bestimmten Bedingungen als Betriebsausgaben geltend machen:
Voraussetzungen für die Absetzbarkeit:
Berufliche Relevanz:
Das Abonnement muss direkt relevant und notwendig für die berufliche Tätigkeit sein. Beispiele sind professionelle Musiker, Podcast-Ersteller, Videoeditoren, Content-Ersteller, Journalisten oder Lehrkräfte, die Medien für Recherche oder Content-Produktion nutzen.
Nutzungsnachweis:
Die berufliche Relevanz des Abonnements klar dokumentieren und begründen.
Protokollieren, wie und in welchem Umfang das Abonnement beruflich bzw. privat genutzt wird.
Teilweise Absetzbarkeit:
Werden die Abonnements sowohl beruflich als auch privat genutzt, ist nur der Anteil absetzbar, der auf die berufliche Nutzung entfällt. Dieser Anteil sollte angemessen geschätzt und im Falle einer Steuerprüfung gut begründet werden können.
Empfohlene Dokumentationspraxis:
Rechnungen oder monatliche Zahlungsbelege aufbewahren.
Kurze Notizen oder Protokolle zur beruflichen Nutzung führen (Datum, Projekte oder spezifische Inhalte).
Die Ausgaben klar unter „Betriebsausgaben“ in der Buchhaltung ausweisen.
Wichtige Hinweise:
Private Unterhaltungsabonnements ohne direkten Berufsbezug sind grundsätzlich nicht absetzbar.
Finanzämter prüfen Medienabonnements häufig genauer; daher sind Klarheit und Dokumentation entscheidend.