Beispiele:
Bitcoins, Stablecoins, Krypto-Assets-Handel, Mining-Kosten, Staking
In Deutschland sind Krypto-Assets normalerweise nicht abzugsfähig – aber es gibt Ausnahmen.
Verluste aus dem Verkauf von Krypto können abgezogen werden, wenn die Vermögenswerte innerhalb eines Jahres verkauft werden, und diese Verluste können mit anderen steuerpflichtigen Gewinnen verrechnet werden. Langfristige Verluste (aus dem Halten von Krypto für mehr als ein Jahr) sind nicht absetzbar, es sei denn, die Tätigkeit ist Teil eines Geschäftsbetriebs.
Darüber hinaus können bestimmte damit verbundene Ausgaben abgesetzt werden, wenn Sie selbstständig oder ein Unternehmen betreiben, darunter:
Transaktionsgebühren (Kauf, Verkauf, Übertragung)
Mining-Kosten (Hardware, Strom)
Software- und Beratungskosten im Zusammenhang mit der Verwaltung von Krypto.
Zusammengefasst:
Szenario | Steuerlich absetzbar | Beispiele |
---|---|---|
Verluste aus Krypto, die innerhalb eines Jahres verkauft wurden | ✅ Ja, können mit anderen steuerpflichtigen Gewinnen verrechnet werden | Verlust aus Verkauf kann verwendet werden, um andere Gewinne im selben Jahr auszugleichen |
Langfristige Verluste (länger als ein Jahr gehalten) | ❌ Nein, es sei denn, sie sind Teil einer Geschäftstätigkeit | Verluste können nicht abgezogen werden, es sei denn, die Tätigkeit ist geschäftsbezogen |
Aufwendungen im Zusammenhang mit Krypto für Selbstständige oder Unternehmen | ✅ Ja, wenn sie geschäftsbezogen sind | Transaktionsgebühren, Mining-Kosten, Software-/Beratungskosten |
Gewinne aus Staking | ⚠️ Gewinne aus Staking sind als Einkommen steuerpflichtig. Aufwendungen im Zusammenhang mit Staking (bei Geschäftstätigkeit) sind absetzbar. | Staking-Belohnungen sind steuerpflichtig; entsprechende Software oder Gebühren können für Unternehmen abgesetzt werden. |