Beispiele:
Edeka, Lidl, Spätkauf.
Das Finanzamt ist mit diesen Ausgaben unzufrieden, da sie schwer als geschäftsbezogen nachzuweisen sind. Eine Möglichkeit ist, zusätzlich zu den Quittungen Foto- bzw. Cateringnachweise des Ereignisses zu haben. Natürlich abziehbar für Cafés und Restaurants.