Beispiele:
Smokings, Businesshemden, Reisekleidung
Kleidung ist im Allgemeinen nicht abzugsfähig. Das Finanzamt lehnt es oft als Ausgabe ab, selbst für Modeeinflüster. Eine Ausnahme sind professionelle Ausrüstungen wie Helme und andere Schutzbekleidung oder eine Handwerker-Schürze.