Beispiele:
Kreditkarten-Cashback, Treuepunkte, Bankprämien
Gilt als Preisnachlass, wenn er direkt mit betrieblichen Ausgaben verbunden ist. Andernfalls kann er als „sonstige Einkünfte“ steuerpflichtig sein, wenn er über 256 €/Jahr liegt. Sorgfältige Zuordnung und Dokumentation erforderlich.
Gilt als Preisnachlass, wenn er direkt mit betrieblichen Ausgaben verbunden ist. Andernfalls kann er als „sonstige Einkünfte“ steuerpflichtig sein, wenn er über 256 €/Jahr liegt. Sorgfältige Zuordnung und Dokumentation erforderlich.