Umsatzsteuer bei Lieferungen und Leistungen im Drittland: Das müssen Freelancer in Deutschland beachten

Umsatzsteuer bei Lieferungen und Leistungen im Drittland: Das müssen Freelancer in Deutschland beachten

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Diana

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Chief Happiness Officer

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Aktualisiert am:

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20.03.2025

20.03.2025

TL;DR: Lieferungen und Leistungen in Länder außerhalb der EU (Drittländer) sind meist umsatzsteuerfrei, erfordern jedoch eine sorgfältige Dokumentation und Rechnungsstellung.


Was ist die Umsatzsteuer?

Die Umsatzsteuer (auch Mehrwertsteuer genannt) ist eine Verbrauchsteuer, die auf Produkte und Dienstleistungen auf jeder Stufe der Herstellung oder des Vertriebs erhoben wird. In Deutschland liegt der reguläre Steuersatz bei 19 %, ein ermäßigter Satz von 7 % gilt für bestimmte Waren und Dienstleistungen.


Was ist ein Drittland (Drittland UStG)?

Im umsatzsteuerlichen Sinn bezeichnet ein Drittland jedes Land außerhalb der Europäischen Union (EU). Häufige Beispiele sind die USA, Großbritannien, Schweiz, China, Japan und Australien.

Es ist wichtig, den Unterschied zwischen EU und Drittland zu kennen, da sich die Umsatzsteuerregeln deutlich unterscheiden.

💡 Aktualisiere regelmäßig dein Wissen über die Einstufung der Länder, da geopolitische Änderungen (wie z.B. Brexit) den Umsatzsteuerstatus beeinflussen können.


Umsatzsteuerregelungen für Drittländer (Umsatzsteuer Drittland Liste)

Bei Geschäften mit Drittländern gelten spezielle Regelungen:

  • Export von Waren: Normalerweise umsatzsteuerfrei bei entsprechender Dokumentation (z.B. Ausfuhrnachweise).

  • Dienstleistungen: Meistens umsatzsteuerfrei bei Rechnungsstellung an Unternehmen im Drittland, benötigt jedoch spezielle Hinweise auf der Rechnung.

Wichtig zu beachten:

  • Generell keine deutsche Umsatzsteuer für Exporte ins Drittland.

  • Rechnungen müssen den Grund für die Umsatzsteuerbefreiung eindeutig angeben.

💡 Bewahre stets Ausfuhr- und Leistungsnachweise auf, um bei Steuerprüfungen Probleme zu vermeiden.


Umsatzsteuer bei innergemeinschaftlichen Lieferungen und Reverse-Charge-Verfahren

Für Waren und Dienstleistungen innerhalb der EU gilt:

  • Keine deutsche Umsatzsteuer, wenn der Kunde eine gültige Umsatzsteuer-ID (USt-ID) besitzt.

  • Die Steuerpflicht liegt beim Empfänger im Zielland (Reverse-Charge).

✍️Rechnungen müssen folgenden Hinweis enthalten: „Reverse-Charge - Art. 196 MwSt-Richtlinie 2006/112/EG.“

💡 Prüfe immer die USt-ID deiner Kunden über das EU-VIES-System, um Compliance-Probleme zu vermeiden.


Umsatzsteuer auf Rechnungen ins Drittland (Rechnung an Drittland Umsatzsteuer)

✍️ Rechnungen für Kunden außerhalb der EU müssen die Umsatzsteuerbefreiung klar angeben:

  • Für Dienstleistungen: „Gemäß §3a Abs. 2 UStG steuerpflichtig am Empfängerort.“

  • Für Warenausfuhr: „Steuerfreie Ausfuhrlieferung.“

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Umsatzsteuerregelungen und Besonderheiten beim Rechnungsversand in ausgewählte Drittländer und EU-Staaten:

Land

Umsatzsteuer-Regelung

Besonderheiten

USA

Umsatzsteuerfrei;

lokale Steuern möglich

Steuersätze variieren nach Bundesstaat.

Großbritannien

Umsatzsteuerfrei;

Einfuhrumsatzsteuer im UK

Nach Brexit gelten Einfuhrsteuern.

Schweiz

Umsatzsteuerfrei;

Schweizer Einfuhrsteuer gilt

Besonderes Reverse-Charge-Abkommen.

Australien

Umsatzsteuerfrei;

lokale GST möglich

Umsatzsteuerbefreiung klar angeben.

Kanada

Umsatzsteuerfrei;

GST/HST möglich

Umsatzsteuerbefreiung klar angeben.

Japan

Umsatzsteuerfrei;

lokale Verbrauchsteuer möglich

Umsatzsteuerbefreiung klar angeben.

China

Umsatzsteuerfrei;

chinesische Einfuhrumsatzsteuer

Strenge Zollvorschriften beachten.

Österreich (EU)

Reverse-Charge bei gültiger USt-ID

Reverse-Charge-Hinweis klar angeben.

Polen (EU)

Reverse-Charge bei gültiger USt-ID

Reverse-Charge-Hinweis klar angeben.


Umsatzsteuer bei Dreiecksgeschäften mit Drittländern (Umsatzsteuer Dreiecksgeschäft Drittland)

Bei Dreiecksgeschäften (drei Parteien aus unterschiedlichen Ländern) gilt oft Umsatzsteuerfreiheit, wenn:

  • Alle Beteiligten ihren Unternehmerstatus bestätigen.

  • Gründe der Steuerfreiheit klar auf Rechnungen angegeben sind.

Dokumentation sorgfältig führen, um Probleme zu vermeiden.

💡Jede USt-ID und Unternehmensstatus klar dokumentieren.


Umsatzsteuer bei Importen aus Drittländern

Beim Import von Waren nach Deutschland gilt:

  • Die deutsche Einfuhrumsatzsteuer (Import VAT) beträgt regulär 19 % oder ermäßigt 7 %.

  • Die Einfuhrumsatzsteuer kann als Vorsteuer (Input VAT) im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung zurückgefordert werden.

  • Eine sorgfältige Buchführung ist entscheidend, um diese Einfuhrumsatzsteuer zurückzuerhalten.

💡Bewahre detaillierte Zoll- und Importdokumente auf, um eine reibungslose Erstattung der Einfuhrumsatzsteuer sicherzustellen.


Formel zur Rückerstattung der Einfuhrumsatzsteuer

Verwende folgende Formel, um die erstattbare Einfuhrumsatzsteuer zu berechnen:

Einfuhrumsatzsteuer = Zollwert × Einfuhrumsatzsteuersatz

Beispiel: Bei einem importierten Artikel im Wert von 1.000 € und einem Einfuhrumsatzsteuersatz von 19 % beträgt die erstattbare Einfuhrumsatzsteuer:

1.000 € × 19 % = 190 €

💡 Bewahre detaillierte Zolldokumente auf, um die Einfuhrumsatzsteuer erfolgreich zurückzufordern.


Warum keine Umsatzsteuer bei Drittländern?

Deutschland befreit Geschäfte mit Drittländern von der Umsatzsteuer, um Doppelbesteuerung zu vermeiden, da üblicherweise lokale Steuern im Zielland anfallen.

💡Lokale Steuerpflichten beim Kunden im Ausland stets überprüfen.


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Umsatzsteuer-Regelungen können kompliziert sein. Norman bietet Freelancern eine automatisierte Lösung für unkomplizierte Umsatzsteuer-Compliance. Norman stellt sicher, dass Rechnungen die Anforderungen des deutschen Umsatzsteuerrechts erfüllen, und vereinfacht die Umsatzsteuer-Dokumentation und Steuererklärungen.

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Die Daten werden zu Werbezwecken bereitgestellt, im Austausch für den Download von Serviceangeboten (einschließlich Vorlagen und E-Books). Ich stimme zu, dass Norman mich zukünftig per E-Mail und Social-Media-Werbung über Buchhaltungsthemen (Neuigkeiten, Aktionen, Webinare) informiert. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzrichtlinien.

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Fazit

Die Kenntnis der Umsatzsteuerregeln für Drittland- und EU-Geschäfte ist essenziell für Freelancer in Deutschland. Korrekte Rechnungen, die Einhaltung von Dokumentationspflichten und Klarheit über Steuerbefreiungen sichern steuerliche Compliance und vermeiden Strafen. Automatisierte Lösungen wie Norman erleichtern diesen Prozess erheblich und helfen dir, dich voll auf dein Unternehmenswachstum zu konzentrieren.


FAQ: Umsatzsteuer Drittland

1. Muss ich Umsatzsteuer berechnen, wenn ich Dienstleistungen an Unternehmen im Drittland erbringe?

Nein. Dienstleistungen an Unternehmen im Drittland sind meist umsatzsteuerfrei.

2. Wie dokumentiere ich exportierte Dienstleistungen?

Ausführliche Rechnungen, Zahlungsbestätigungen und ggf. Liefernachweise aufbewahren.

3. Was, wenn versehentlich Umsatzsteuer auf einer Rechnung steht?

Stelle umgehend eine korrigierte Rechnung mit dem Hinweis auf Umsatzsteuerfreiheit aus.

4. Kann ich die Einfuhrumsatzsteuer zurückfordern?

Ja, diese kannst du regulär über deine Umsatzsteuervoranmeldung zurückfordern.

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