Umsatzsteuer bei Rechnungen ins und aus dem Drittland (2026)

Fröhliche Diana, leitende Glücklichkeitsbeauftragte

Diana

Master of Science in Unternehmensfinanzierung

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Aktualisiert am:

MwSt. für andere Länder

Sobald du einen Kunden in den USA, der Schweiz, Großbritannien oder einem anderen Nicht-EU-Land hast, ändern sich deine Umsatzsteuer-Pflichten. Dieser Artikel zeigt dir, wann du 0 % ausweist, wann Reverse-Charge greift, welche Länder als Drittland zählen und wie du Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) korrekt buchst — mit aktuellen Freigrenzen 2026, §-Verweisen und SKR03/04-Buchungssätzen.


Das Wichtigste in 30 Sekunden

  • Drittland = jedes Land außerhalb der EU (inkl. Schweiz, UK seit 2021, USA, China, Norwegen, Island, Liechtenstein — letzte drei sind EWR, gelten aber umsatzsteuerlich als Drittland).

  • B2B-Dienstleistung ins Drittland: Rechnung ohne USt, Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" (§3a Abs. 2 UStG).

  • B2B-Warenlieferung ins Drittland: Steuerfreie Ausfuhrlieferung nach §4 Nr. 1a i.V.m. §6 UStG — Ausfuhrnachweis ist Pflicht.

  • Einkauf aus dem Drittland (Leistung): Reverse-Charge nach §13b UStG — du schuldest die deutsche USt, kannst sie aber zeitgleich als Vorsteuer ziehen.

  • Wareneinfuhr: Einfuhrumsatzsteuer (19 % bzw. 7 %) auf den Zollwert; seit 1. Juli 2021 keine 22-€-Freigrenze mehr.


Was ist ein Drittland? (Definition §1 Abs. 2a UStG)

Aus Sicht des deutschen Umsatzsteuerrechts ist Drittland jedes Gebiet, das nicht zum Gemeinschaftsgebiet (EU) gehört. Das Gemeinschaftsgebiet umfasst die 27 EU-Mitgliedstaaten. Eine tiefere Einführung in die Grundlagen der Umsatzsteuer findest du im Artikel Umsatzsteuer: Grundlagen und Berechnung.

Wichtig: Das Drittlandsgebiet ist nicht identisch mit Nicht-EWR. Island, Liechtenstein und Norwegen gehören zwar zum EWR, sind aus deutscher USt-Sicht aber Drittländer. Für dich als Unternehmer gelten dort dieselben Regeln wie für die USA.


Ist [Land] ein Drittland? — Schnellübersicht

Land

Drittland?

Besonderheit

USA

✓ Ja

Kein bundesweites USt-System, nur Sales Tax je Bundesstaat

Schweiz

✓ Ja

Eigenes MWST-System (Standardsatz 8,1 %)

Großbritannien

✓ Ja (seit 01.01.2021, Brexit)

Nordirland: Sonderregime für Waren

China

✓ Ja

VAT 6 %–13 % je nach Leistungsart

Japan

✓ Ja

Consumption Tax 10 %

Kanada

✓ Ja

GST/HST/PST je nach Provinz

Australien

✓ Ja

GST 10 %

Norwegen

✓ Ja (EWR, aber Drittland)

MVA 25 %

Island

✓ Ja (EWR, aber Drittland)

VSK 24 %

Liechtenstein

✓ Ja (EWR, Zollunion mit CH)

Folgt CH-MWST

Türkei

✓ Ja

KDV 20 %

Russland

✓ Ja

VAT 20 %

Österreich

✗ Nein (EU)

Innergemeinschaftlicher Umsatz

Polen

✗ Nein (EU)

Innergemeinschaftlicher Umsatz

Sonderfall Helgoland / Büsingen / Kanarische Inseln / Ceuta / Melilla: Gehören geografisch zu Deutschland bzw. Spanien, umsatzsteuerlich aber zum Drittlandsgebiet. Lieferungen dorthin sind Ausfuhrlieferungen.


Dienstleistung oder Lieferung? Der wichtigste Unterschied

Die umsatzsteuerliche Behandlung hängt an zwei Fragen:

  1. Geht es um eine sonstige Leistung (Dienstleistung) oder um eine Lieferung (Ware)?

  2. Ist der Empfänger ein Unternehmer (B2B) oder eine Privatperson (B2C)?

Diese vier Fälle regeln 95 % aller Drittland-Situationen:


B2B (Unternehmer)

B2C (Privatperson)

Sonstige Leistung

Ort im Drittland (§3a Abs. 2) — Reverse Charge, ohne USt

Ort in DE (§3a Abs. 1) — i.d.R. mit 19 % DE USt; Ausnahmen §3a Abs. 4 (Katalogleistungen)

Lieferung (Ware)

Ausfuhrlieferung §6 UStG — steuerfrei mit Nachweis

Ausfuhrlieferung §6 UStG — steuerfrei mit Nachweis


Norman: Rechnung an Drittland Umsatzsteuer


Rechnung ins Drittland: Ausgangsrechnung schreiben

Dienstleistung an Unternehmen im Drittland (B2B)

Regelung: Nach §3a Abs. 2 UStG liegt der Leistungsort dort, wo der Empfänger sein Unternehmen betreibt. Liegt das im Drittland, ist der Umsatz in Deutschland nicht steuerbar.

Das gehört auf die Rechnung:

  • Netto-Betrag, kein USt-Ausweis

  • Hinweis: „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" (empfohlen; in der EU zwingend — im Drittland rechtlich nicht vorgeschrieben, schützt aber Betriebsprüfungen vor Rückfragen)

  • Optional: englischer Hinweis „Reverse Charge" oder „VAT not applicable — place of supply in [Country]"

  • Eigene USt-IdNr. bzw. Steuer-Nr. (nicht zwingend, aber üblich)

  • Eine Umsatzsteuer-ID des Empfängers gibt es im Drittland nicht — notiere stattdessen die im jeweiligen Land übliche Unternehmenskennung (z. B. EIN für USA, UID-CHE für Schweiz, VAT Number für UK).

Merksatz: Im Drittland gibt es keine VIES-Prüfung. Dokumentiere die Unternehmereigenschaft des Empfängers auf andere Weise (Handelsregister-Auszug, Steuer-Nr., Website, Bestellung auf Firmenbriefpapier).

Wenn du regelmäßig für Plattformen wie Upwork, Fiverr oder Patreon arbeitest, lies auch Upwork und deutsche Steuer und Patreon-Einnahmen versteuern — beide Plattformen sind US-basiert und damit klassische Drittland-Fälle.

Warenlieferung ins Drittland (Ausfuhrlieferung)

Regelung: Steuerfrei nach §4 Nr. 1a i.V.m. §6 UStG, sofern du den Ausfuhrnachweis (ATLAS-Ausgangsvermerk) und den Belegnachweis führst.

Das gehört auf die Rechnung:

  • Netto-Betrag, kein USt-Ausweis

  • Hinweis: „Steuerfreie Ausfuhrlieferung gem. §4 Nr. 1a i.V.m. §6 UStG"

  • Incoterms (DAP, FCA, etc.) empfehlenswert

  • Ausfuhrnachweis anheften bzw. ATLAS-MRN vermerken

Dienstleistung an Privatpersonen im Drittland (B2C)

Hier liegt der Ort der Leistung nach §3a Abs. 1 UStG in Deutschland — du weist grundsätzlich 19 % deutsche USt aus.

Wichtige Ausnahme §3a Abs. 4 UStG (Katalogleistungen): Wird eine der dort genannten Leistungen (z. B. Beratung, Werbung, Datenverarbeitung, Übersetzung, elektronisch erbrachte Leistungen) an eine Privatperson mit Wohnsitz im Drittland erbracht, ist der Ort im Drittland — also nicht steuerbar in Deutschland. Für OnlyFans-Creator und ähnliche Modelle ist das relevant: OnlyFans und Steuer in Deutschland.

Rechnungsmuster Drittland

Du kannst Drittland-konforme Rechnungen direkt in Norman erstellen — korrekte Hinweise und §-Verweise werden automatisch eingefügt. Rechnungen mit Norman schreiben →

Beispiel-Rechnung an US-Kunden (B2B-Dienstleistung):





Rechnung aus dem Drittland: Eingangsrechnung (Reverse-Charge §13b UStG)

Beziehst du eine Leistung von einem Drittland-Unternehmer — z. B. Dropbox, AWS, Google Workspace, Zoom, Figma, Slack, OpenAI — greift §13b Abs. 1 UStG: Du schuldest als deutscher Unternehmer die deutsche Umsatzsteuer.

Wie das praktisch funktioniert:

  1. Der US-Anbieter stellt eine Rechnung ohne USt, oft mit dem Hinweis „Reverse charge".

  2. Du rechnest selbst 19 % auf den Netto-Betrag (fiktive Steuerschuld).

  3. In derselben Umsatzsteuer-Voranmeldung ziehst du denselben Betrag als Vorsteuer ab.

  4. Netto-Effekt: 0 € — aber du musst beide Beträge in der UStVA ausweisen.

Tiefer in das Zusammenspiel von Umsatzsteuer und Vorsteuer gehen wir im Artikel Umsatzsteuer, Vorsteuer und Umsatzsteuervoranmeldung.

Buchungssatz SKR03




Buchungssatz SKR04




UStVA-Zeilen

  • Zeile 46 (Kennziffer 52/53): Steuerpflichtige sonstige Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers

  • Zeile 58 (Kennziffer 67): Vorsteuer aus Leistungen §13b UStG

Du willst wissen, wann welche Voranmeldung fällig ist? Die aktuellen Fristen findest du in Umsatzsteuervoranmeldung-Fristen 2026, und wie du die Beträge selbst berechnest, zeigt UStVA richtig berechnen.

Achtung Kleinunternehmer §19 UStG: Du musst die §13b-USt trotzdem abführen — darfst aber keine Vorsteuer ziehen. Bei Kleinunternehmern entstehen hier echte Kosten. Dropbox-Abo oder AWS-Rechnung kostet dich netto + 19 % effektiv. Ausführlich in Kleinunternehmerregelung und Änderungen der Kleinunternehmerregelung.


Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) bei Wareneinfuhr 2026

Importierst du Waren aus einem Drittland, fällt Einfuhrumsatzsteuer an — eingezogen durch den Zoll bzw. den Paketdienstleister.

Aktuelle Freigrenzen 2026

Schwelle

Regel

22 €

Abgeschafft seit 01.07.2021 — alte Freigrenze gilt nicht mehr

1 €

Mindest-EUSt-Betrag — darunter wird nichts erhoben

45 €

Geschenk-Freibetrag für Privatpersonen (als „Geschenk" deklariert)

150 €

Zollfrei, aber EUSt-pflichtig; IOSS nutzbar für Online-Händler

> 150 €

Zoll + EUSt + ggf. weitere Verbrauchssteuern

Berechnung EUSt

Bemessungsgrundlage = Zollwert + Zoll + Transport-/Versicherungskosten bis zum ersten EU-Bestimmungsort

Beispiel: Import einer Maschine aus China




IOSS (Import One Stop Shop)

Für B2C-Warenimporte bis 150 € können Drittland-Händler das IOSS-Verfahren nutzen. Die EUSt wird dann schon beim Online-Kauf erhoben — der Endkunde erhält die Ware ohne Nachbelastung durch den Zoll.

EUSt zurückholen (Vorsteuer)

Als USt-pflichtiger Unternehmer ziehst du die gezahlte EUSt in deiner Umsatzsteuer-Voranmeldung als Vorsteuer ab (Zeile 55, Kennziffer 62). Netto-Effekt = 0 €.


Reihen- und Dreiecksgeschäfte mit Drittland-Beteiligung

Beim Reihengeschäft mit Drittland-Beteiligung (z. B. Lieferung DE → PL → CH) muss genau geprüft werden, welche Lieferung die „bewegte Lieferung" ist — nur diese kann steuerfrei sein.

Das klassische innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäft (§25b UStG) gilt nur innerhalb der EU. Sobald ein Drittland beteiligt ist, gelten die allgemeinen Regeln für Ausfuhr bzw. Einfuhr.

Kleinunternehmer §19 UStG und Drittland

  • Outbound: Du stellst wie immer ohne USt (Kleinunternehmer-Regelung) — Hinweis „Kleinunternehmer gem. §19 UStG" genügt.

  • Inbound (Reverse Charge): Du schuldest die USt trotzdem nach §13b UStG, ohne Vorsteuerabzug. Damit wird dein SaaS-Abo aus den USA um 19 % teurer.

  • Wareneinfuhr: EUSt fällt an, Vorsteuerabzug nicht möglich.

Das macht Drittland-Einkäufe für Kleinunternehmer real teurer als für Regelunternehmer. Mehr Details: Kleinunternehmerregelung in Deutschland.


Länder-Spezifika

USA 🇺🇸

  • Dienstleistung B2B: Rechnung ohne USt, Hinweis Reverse Charge. Die USA haben keine bundesweite USt, nur staatliche Sales Tax. In den meisten Fällen hat dein US-Kunde keine Umsatzsteuer-Pflicht auf deine Leistung.

  • Warenlieferung: Ausfuhrlieferung nach §6 UStG steuerfrei; US-Importeur zahlt Duty + ggf. State Sales/Use Tax.

  • Einkauf (SaaS aus USA): §13b UStG greift — du als deutsches Unternehmen rechnest 19 % selbst auf.

Für Freelancer mit US-Plattformen: Upwork und deutsche Steuer, Patreon, OnlyFans.

Schweiz 🇨🇭

  • Dienstleistung B2B: Reverse Charge („Bezugsteuer") beim Schweizer Empfänger, sofern dieser in der Schweiz MWST-pflichtig ist (CHF 100.000 Jahresumsatz).

  • Bauleistungen / Architektenleistungen in der Schweiz können schweizerische MWST-Registrierungspflicht auslösen (Achtung!). Prüfe das mit einem Schweizer Treuhänder.

  • Warenlieferung: Ausfuhrlieferung steuerfrei; Schweizer Importeur zahlt Schweizer MWST (8,1 %) an der Grenze.

Großbritannien 🇬🇧 (Post-Brexit)

  • Seit 01.01.2021 Drittland — vorher EU.

  • Dienstleistung B2B: Reverse-Charge gilt (UK hat vergleichbares System zu §13b).

  • Warenlieferung: Ausfuhrlieferung; UK-Importeur zahlt UK VAT (20 %) + ggf. Duty.

  • Nordirland-Protokoll: Für Warenlieferungen nach Nordirland gilt weiterhin EU-Regime — wie innergemeinschaftliche Lieferung behandeln (aber mit XI-VAT-Nummer statt GB).

China 🇨🇳

  • Drittland; VAT-System 6–13 % je nach Leistung.

  • Dienstleistung B2B: Rechnung ohne USt, Hinweis Reverse Charge. Chinesischer Importeur muss chinesische VAT nach dortigem Recht abführen (häufig via Withholding VAT).

  • Für größere Dauerbeziehungen kann eine chinesische VAT-Registrierung nötig werden — im Einzelfall prüfen.


ViDA: Was kommt 2027–2030?

Die EU-Richtlinie „VAT in the Digital Age" (ViDA) wurde im März 2025 beschlossen und wird schrittweise eingeführt:

  • 2027: Neue Regeln für Plattform-Ökonomie (Airbnb, Uber, Online-Marktplätze) — auch für Drittland-Plattformen mit EU-Nutzern.

  • 2028: Single VAT Registration — eine einzige USt-Registrierung für EU-weite B2C-Geschäfte.

  • 2030: Verpflichtende Digital Reporting Requirements (DRR) und grenzüberschreitende E-Invoicing-Pflicht.

Für Drittland-Unternehmer, die in die EU verkaufen, bedeutet das: IOSS und OSS werden ausgeweitet; die Registrierungspflichten werden vereinheitlicht.


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Norman erkennt automatisch, ob ein Umsatz ins Drittland geht, wendet die korrekte USt-Behandlung an, bucht Reverse-Charge-Leistungen sauber nach §13b UStG, und reicht deine Umsatzsteuer-Voranmeldung direkt bei ELSTER ein.

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FAQ: Umsatzsteuer Drittland

Ist die USA ein Drittland?

Ja. Die USA sind umsatzsteuerlich ein Drittland. Für Dienstleistungen an US-Unternehmen stellst du die Rechnung ohne deutsche USt mit dem Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers". Die USA haben selbst keine bundesweite USt, nur staatliche Sales Tax.

Ist die Schweiz ein Drittland?

Ja. Die Schweiz ist weder EU- noch EWR-Mitglied und gilt als Drittland. Schweizer B2B-Empfänger versteuern deine Leistung über die Schweizer „Bezugsteuer" (wenn MWST-pflichtig, ab CHF 100.000 Umsatz).

Ist Großbritannien seit Brexit ein Drittland?

Ja, seit 01.01.2021. Für Warenlieferungen nach Nordirland gilt dagegen weiter EU-Recht — dort mit XI-VAT-Nummer arbeiten.

Muss ich auf einer Rechnung ins Drittland Umsatzsteuer ausweisen?

Bei B2B-Dienstleistungen und Warenausfuhren: Nein. Du rechnest ohne deutsche USt. Bei B2C-Dienstleistungen kommt es auf §3a UStG an — Standardregel: 19 % deutsche USt, außer es greift die Katalogausnahme §3a Abs. 4.

Was schreibe ich auf eine Drittland-Rechnung?

  • Dienstleistung B2B: „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" bzw. „Reverse Charge".

  • Warenausfuhr: „Steuerfreie Ausfuhrlieferung gem. §4 Nr. 1a i.V.m. §6 UStG".

Gilt das Reverse-Charge-Verfahren in allen Drittländern?

Nein. Ob das jeweilige Land selbst ein Reverse-Charge-System hat, ist Sache des dortigen Rechts. Du als deutscher Leistungserbringer stellst aus deutscher Sicht einfach ohne USt — was der Empfänger in seinem Land tun muss, ist dessen Pflicht.

Wie buche ich eine Rechnung aus dem Drittland (SKR03/SKR04)?

SKR03: Konto 3125 gegen Kreditor; Vorsteuer auf 1577 gegen USt 1787. SKR04: Konto 5925 gegen Kreditor; Vorsteuer auf 1407 gegen USt 3837. Beträge heben sich gegenseitig auf — Netto-Effekt 0 €.

Wie bekomme ich die Einfuhrumsatzsteuer zurück?

In deiner Umsatzsteuer-Voranmeldung als Vorsteuer (Zeile 55 / Kennziffer 62). Beleg ist der Einfuhrabgabenbescheid bzw. das ATLAS-Dokument vom Zoll. Details zum UStVA-Ablauf: UStVA berechnen.

Brauche ich eine USt-IdNr. für Geschäfte mit Drittländern?

Nein, zwingend nicht. Die USt-IdNr. brauchst du nur für innergemeinschaftliche Umsätze innerhalb der EU. Im Drittland-Verkehr reicht deine Steuer-Nummer.

Gilt die Kleinunternehmerregelung bei Drittland-Umsätzen?

Ja, §19 UStG gilt weiter. Aber: Beim Bezug von Leistungen aus dem Drittland schuldest du trotzdem §13b-USt, darfst sie aber nicht als Vorsteuer ziehen — deine Drittland-Einkäufe werden real teurer. Siehe Kleinunternehmerregelung.

Was ist mit Helgoland, Büsingen, den Kanarischen Inseln?

Diese Gebiete sind geografisch EU, umsatzsteuerlich aber Drittland. Lieferungen dorthin behandelst du als Ausfuhrlieferung.

Ändert sich durch ViDA etwas für mich?

Ab 2027 Schritt für Schritt ja — vor allem bei E-Invoicing-Pflichten und Plattform-Umsätzen. Für reine Drittland-Dienstleistungen bleibt §3a Abs. 2 UStG bestehen.


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