Schenkungssteuer für Selbstständige & Freiberufler 2026: Freibeträge, Sätze & Fristen
Wann zahlst du Schenkungssteuer – und wann nicht? Freibeträge, Sätze 2026 und die Sonderregeln für Betriebsvermögen und GmbH-Anteile im Überblick.
- Kategorie
- Steuern
- Aktualisiert
- Autor:in
- Diana
Wenn dir jemand etwas schenkt – Bargeld, eine Immobilie oder GmbH-Anteile – kann das Finanzamt mitkassieren. Für Selbstständige und Freiberufler wird es vor allem dann spannend, wenn Betriebsvermögen den Eigentümer wechselt: bei der Nachfolge im eigenen Betrieb, bei der Anteilsübertragung in der UG oder GmbH oder beim „gemischten" Verkauf an die Familie unter Marktwert. Dieser Guide zeigt dir, welche Freibeträge und Steuersätze 2026 gelten, welche Verschonungsregeln dein Betriebsvermögen retten – und welche Frist du nie verpassen darfst.
Das Wichtigste in Kürze
- Freibeträge 2026 sind unverändert: 500.000 € für Ehegatten, 400.000 € pro Kind und Elternteil, 20.000 € für entferntere Angehörige und Dritte – jeweils alle 10 Jahre neu (§ 16 ErbStG).
- Steuersätze: 7 % bis 30 % in Steuerklasse I, bis 43 % in Klasse II, 30 % oder 50 % in Klasse III – gerechnet auf den Wert über dem Freibetrag.
- Betriebsvermögen kann zu 85 % (Regelverschonung) oder 100 % (Optionsverschonung) steuerfrei übergehen – bei Einhaltung von Behaltefrist und Lohnsumme (§§ 13a/13b ErbStG).
- Anzeigepflicht: Jede Schenkung musst du innerhalb von 3 Monaten dem Finanzamt melden – auch wenn keine Steuer anfällt (§ 30 ErbStG).
- Voraussetzung für jede Verschonung: eine belastbare Betriebsbewertung – also eine aktuelle EÜR oder Bilanz.
Was zählt 2026 als Schenkung?
Eine Schenkung im Sinne des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) ist jede freigebige Zuwendung unter Lebenden, durch die der Empfänger auf Kosten des Schenkers bereichert wird. Klassische Beispiele:
- Bargeld oder Überweisungen
- Immobilien und Grundstücke
- Anteile an GmbH, UG oder Personengesellschaften
- Wertgegenstände wie Auto, Schmuck, Kunst
- Forderungsverzicht oder Übernahme von Schulden
- Gemischte Schenkungen – z. B. Verkauf eines Betriebs deutlich unter Marktwert
Steuerfrei bleiben: übliche Gelegenheitsgeschenke (Geburtstag, Hochzeit), Unterhalt, Ausbildungszuwendungen und das Familienheim zwischen Ehegatten (§ 13 ErbStG).
Freibeträge 2026 nach Verwandtschaftsgrad
Jeder Beschenkte hat einen persönlichen Freibetrag, der alle zehn Jahre erneut zur Verfügung steht (§ 16 ErbStG). Diese Beträge sind seit 2009 unverändert und gelten auch 2026.
| Empfänger | Steuerklasse | Freibetrag |
|---|---|---|
| Ehegatte / eingetragener Lebenspartner | I | 500.000 € |
| Kinder, Stief- und Adoptivkinder | I | 400.000 € pro Elternteil |
| Enkel (Elternteil lebt) | I | 200.000 € |
| Enkel (vermittelndes Elternteil verstorben) | I | 400.000 € |
| Eltern und Großeltern (bei Schenkung) | II | 20.000 € |
| Geschwister, Nichten, Neffen, Schwiegereltern | II | 20.000 € |
| Geschiedene Ehegatten | II | 20.000 € |
| Unverheiratete Partner, Freunde, Geschäftspartner | III | 20.000 € |
10-Jahres-Regel: Schenkst du in mehreren Etappen – z. B. alle zehn Jahre 400.000 € an dein Kind – nutzt du den Freibetrag mehrfach. Schenkungen innerhalb von zehn Jahren an dieselbe Person werden zusammengerechnet.
Steuersätze 2026 – die drei Steuerklassen
Über dem Freibetrag greift der progressive Tarif nach § 19 ErbStG. Maßgeblich ist der steuerpflichtige Wert (Wert der Schenkung minus Freibetrag):
| Steuerpflichtiger Wert bis | Klasse I | Klasse II | Klasse III |
|---|---|---|---|
| 75.000 € | 7 % | 15 % | 30 % |
| 300.000 € | 11 % | 20 % | 30 % |
| 600.000 € | 15 % | 25 % | 30 % |
| 6.000.000 € | 19 % | 30 % | 30 % |
| 13.000.000 € | 23 % | 35 % | 50 % |
| 26.000.000 € | 27 % | 40 % | 50 % |
| über 26.000.000 € | 30 % | 43 % | 50 % |
Der Steuersatz gilt jeweils für den gesamten steuerpflichtigen Erwerb – nicht in Stufen wie bei der Einkommensteuer. Ein „Härteausgleich" (§ 19 Abs. 3 ErbStG) verhindert, dass ein knapp überschrittener Grenzwert unverhältnismäßig teuer wird.
Rechenbeispiel: 500.000 € ans Kind
Du schenkst deinem Kind 500.000 € in bar. Vom Wert ziehst du den Freibetrag von 400.000 € ab, steuerpflichtig bleiben 100.000 €. In Steuerklasse I fällt darauf der Satz von 11 % an – also 11.000 € Schenkungssteuer. Verteilst du dieselbe Summe auf zwei Schenkungen von je 250.000 € im Abstand von mehr als zehn Jahren, bleibt jede unter dem Freibetrag – die Steuer sinkt auf 0 €.
Betriebsvermögen verschenken: §§ 13a/13b ErbStG
Hier wird es für Geschäftsführer und Einzelunternehmer interessant. Wer einen Betrieb, Mitunternehmeranteile oder Kapitalgesellschaftsanteile (über 25 %) verschenkt, kann zwischen zwei Verschonungen wählen:
| Kriterium | Regelverschonung | Optionsverschonung |
|---|---|---|
| Steuerbefreiung | 85 % | 100 % |
| Behaltefrist | 5 Jahre | 7 Jahre |
| Mindestlohnsumme (> 15 Beschäftigte) | 400 % | 700 % |
| Verwaltungsvermögen max. | 90 % | 20 % |
| Antrag nötig | nein (Standard) | ja (unwiderruflich) |
Bei der Regelverschonung bleiben 85 % des begünstigten Vermögens steuerfrei; auf die verbleibenden 15 % greift zusätzlich ein gleitender Abzugsbetrag von bis zu 150.000 € (§ 13a Abs. 2 ErbStG), der bei größeren Erwerben abschmilzt. Bei Erwerb begünstigten Vermögens über 26 Mio. € greift statt der Regelverschonung die Verschonungsbedarfsprüfung oder das Abschmelzmodell.
Eine saubere Bewertung des Betriebsvermögens – also eine ordentliche Bilanz oder EÜR – ist die Voraussetzung dafür, die Verschonung überhaupt geltend zu machen.
Anzeigepflicht: die 3-Monats-Frist nicht verpassen
Nach § 30 ErbStG musst du jede Schenkung dem zuständigen Finanzamt innerhalb von drei Monaten formlos anzeigen – auch wenn am Ende keine Steuer anfällt. Die Anzeige enthält:
- Vor- und Nachname, Anschrift und Steuer-IDs von Schenker und Beschenktem
- Verwandtschaftsverhältnis
- Datum, Gegenstand und Verkehrswert der Schenkung
- Frühere Schenkungen der letzten zehn Jahre
Bei notariell beurkundeten Schenkungen (z. B. Immobilien, GmbH-Anteile) übernimmt der Notar die Anzeige. Sonst bist du selbst dran – und das Finanzamt erfährt es trotzdem, etwa über Banken oder Grundbuch. Wichtig bei der Kettenschenkung: Jeder einzelne Schritt ist eine eigene Schenkung mit eigener Anzeigepflicht.
Häufige Fehler von Selbstständigen und Geschäftsführern
- Privates und Betrieb vermischen: Schenkungen sind keine Betriebsausgabe und gehören nicht in die EÜR. Geld an die Familie buchst du als Privatentnahme.
- Verdeckte Gewinnausschüttung: Schenkt eine GmbH ihren Gesellschaftern oder deren Angehörigen Vermögen unter Wert, kann das eine vGA mit Körperschaft- und Schenkungssteuer auslösen.
- 10-Jahres-Frist nicht geplant: Wer in einem Jahr 800.000 € ans Kind überträgt statt zweimal 400.000 € im Abstand von zehn Jahren, verschenkt einen kompletten Freibetrag.
- Behaltefrist verletzt: Wer den geschenkten Betrieb innerhalb von fünf bzw. sieben Jahren verkauft oder liquidiert, verliert die Verschonung anteilig (Nachversteuerung).
Schenkung steuerlich klug planen
- Schenke gestaffelt: alle zehn Jahre den vollen Freibetrag nutzen.
- Nutze Kettenschenkungen (z. B. Vater an Mutter, Mutter an Kind) – die Finanzämter prüfen genau, aber bei sauberer Trennung und ohne Weitergabepflicht sind sie zulässig.
- Plane die Unternehmensnachfolge früh – vor dem nächsten Wertanstieg deines Betriebs.
- Halte deine Buchhaltung sauber: nur mit aktuellem Jahresabschluss oder belastbarer EÜR lässt sich der Verkehrswert deines Betriebs verteidigen.
Häufige Fragen zur Schenkungssteuer
Wie oft kann ich den Freibetrag nutzen? Alle zehn Jahre steht der volle persönliche Freibetrag erneut zur Verfügung. Wer früh und gestaffelt schenkt, überträgt so über die Jahre erhebliche Vermögen steuerfrei.
Muss ich eine Schenkung anzeigen, wenn keine Steuer anfällt? Ja. Die Anzeigepflicht nach § 30 ErbStG gilt unabhängig von der Steuerhöhe. Innerhalb von drei Monaten formlos beim Finanzamt melden – die Prüfung, ob Steuer anfällt, übernimmt dann das Amt.
Ist eine Kettenschenkung legal? Ja, wenn jeder Beschenkte frei über das Vermögen verfügen kann und keine Verpflichtung zur Weitergabe besteht. Erkennt das Finanzamt eine reine Durchleitung, kann es die Schenkung dem eigentlichen Empfänger direkt zurechnen.
Fällt Schenkungssteuer an, wenn ich meinen Betrieb an mein Kind übergebe? Oft nicht: Über die Verschonungen der §§ 13a/13b bleiben 85 % oder 100 % des begünstigten Betriebsvermögens steuerfrei – vorausgesetzt, Behaltefrist und Lohnsumme werden eingehalten und der Betriebswert ist sauber belegt.
Wie werden GmbH-Anteile bei einer Schenkung bewertet? Maßgeblich ist der gemeine Wert (Verkehrswert), meist ermittelt über das vereinfachte Ertragswertverfahren. Grundlage sind die Jahresergebnisse der letzten Jahre – ein weiterer Grund, die Buchhaltung aktuell zu halten.
Wie Norman dich unterstützt
Schenkungssteuer ist keine laufende Tätigkeit – aber sie verlangt verlässliche Zahlen. Mit Normans KI-Buchhaltung liegt dein Jahresabschluss oder deine EÜR jederzeit aktuell vor – die Grundlage für jede Unternehmensbewertung. Für GmbH-Geschäftsführer übernimmt Norman zudem Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuer. Die Schenkungsanzeige selbst regelst du formlos beim Finanzamt – mit Normans Daten dauert das Minuten statt Tage.
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Fazit
2026 bleiben Freibeträge und Sätze unverändert. Wer regelmäßig schenkt, plant in 10-Jahres-Zyklen. Wer einen Betrieb übertragen will, prüft die 85-%- oder 100-%-Verschonung nach §§ 13a/13b ErbStG – und sorgt dafür, dass die Bewertung steht. Und unabhängig vom Wert: Die Schenkungsanzeige innerhalb von drei Monaten ist Pflicht. Mit sauberer Buchhaltung wird die Pflicht zur Formsache statt zum Stressfaktor.
Betriebswert belegen – mit sauberer Buchhaltung
Jede Verschonung nach §§ 13a/13b und jede Unternehmensbewertung steht und fällt mit deinen Zahlen. Norman hält EÜR und Jahresabschluss automatisch aktuell – die Grundlage, um den Verkehrswert deines Betriebs gegenüber dem Finanzamt zu verteidigen.