Wie du Auto-, Fahrrad- & Reisekosten in Deutschland absetzt: Guide 2025

Fröhliche Diana, leitende Glücklichkeitsbeauftragte
Fröhliche Diana, leitende Glücklichkeitsbeauftragte

Diana

Aktualisiert am:

13.06.2025

Wie du Auto-, Fahrrad- & Reisekosten in Deutschland absetzt: Guide 2025
Wie du Auto-, Fahrrad- & Reisekosten in Deutschland absetzt: Guide 2025
Wie du Auto-, Fahrrad- & Reisekosten in Deutschland absetzt: Guide 2025

TL;DR:
Du kannst Pendlerfahrten, Geschäftsreisen, E-Auto- und Fahrradkosten absetzen, wenn du die richtigen Methoden nutzt. Dieser Guide zeigt dir, wie du mit Pendlerpauschale, Kilometerpauschale und E-Auto-Förderung Einkommensteuer und Umsatzsteuer sparst.


Was ist neu in 2025?

  • Pendlerpauschale: Ab dem 21. Kilometer auf 0,38 €/km erhöht – bleibt bis mind. 31.12.2026.

  • Kilometerpauschale: Bleibt bei 0,30 €/km fürs Auto und 0,20 €/km fürs Motorrad auf Geschäftsreisen.

  • 0,25 %-Regel: Gilt für E-Autos bis 70.000 € Listenpreis (durch Wachstumschancengesetz 2024).

  • Steuerfreie Pauschalen fürs Laden: 30 €/15 € (mit Ladegerät am Arbeitsplatz) oder 70 €/35 € (ohne, für EV/Hybrid).

  • E-Autos, die bis 31.12.2030 zugelassen werden, sind bis zu zehn Jahre Kfz-steuerfrei.


Drei Kostenarten, die du absetzen kannst

  1. Pendlerfahrten zur ersten Tätigkeitsstätte (Pendlerpauschale)

Entfernung

Satz pro km

Deckelung?

Erste 20 km

0,30 €

Ja – Teil der 4.500 € ÖPNV-Deckelung

Ab 21. km

0,38 €

Gleiche Deckelung

Die 4.500 €-Deckelung gilt nicht, wenn du dein eigenes oder ein Firmenauto fährst. Liegen deine echten ÖPNV-Kosten über 4.500 €, kannst du sie mit Belegen absetzen.

  1. Geschäftsreisen

Setze die Kilometerpauschale an: 0,30 €/km für Autos, 0,20 €/km für Fahrrad/Motorrad. Parkgebühren, Maut, Übernachtungen: separat mit Belegen absetzen.

  1. Fahrzeugbetriebskosten

Ist dein Auto Betriebsvermögen, kannst du Sprit, Versicherung, Reparatur und Abschreibung (über 6 Jahre laut AfA-Tabelle) absetzen.


Privatfahrzeug oder Firmenwagen?

Geschäftsanteil

Status

Absetzungsmethode

0–9 %

Privat

Nur Pendler-/Kilometerpauschale

10–50 %

Wahlrecht

Entweder volle Kosten ODER Pauschale

>50 %

Firmenwagen

1 %-Regel ODER Fahrtenbuch

  • 1 %-Regel: 1 % des Listenpreises monatlich als geldwerter Vorteil versteuern.

  • Fahrtenbuch: Nur Privatnutzung versteuern, aber durchgehend, zeitnah & manipulationssicher führen.


Berechnung – Zwei Beispiele

Beispiel A: Kurzer Arbeitsweg mit dem Auto

18 km einfache Strecke, 200 Arbeitstage:

Pauschale = 18 km × 0,30× 200 = 1080Steuerabzug

Beispiel B: 35 km Pendelstrecke mit dem Zug

35 km, 210 Tage:

(20 km × 0,30  + 15 km × 0,38 ) × 210 = 2.499 

Echtes Jahresticket: 3.200 € → mit Beleg voll absetzbar, auch wenn >4.500 €.


Elektrofahrzeuge 2025

Regel

Bis 70.000 € Listenpreis

Über 70.000 € Listenpreis

Privatanteil

0,25 %/Monat

0,5 %/Monat

Plug-in-Hybrid (≥80km elektrisch)

0,5 %

Lademöglichkeit am Arbeitsplatz

30 €/15 € (EV/PHEV)

gleich

Ohne Lademöglichkeit

70 €/35 € (EV/PHEV)

gleich

Alle Prozentsätze gelten nur bei nachgewiesenem >50 % Geschäftsanteil. Das BMF-Schreiben zur Lademöglichkeit unbedingt aufbewahren. E-Autos, die bis 31.12.2030 erstmals zugelassen werden, sind bis zu 10 Jahre Kfz-steuerfrei.


Fahrräder, E-Bikes & Scooter

  • Nutzt du das Fahrrad mindestens 10 % geschäftlich → Kaufpreis bis 1.000 € sofort absetzbar, darüber: Abschreibung.

  • Dienstfahrräder meist 0,25 %-Regel auf ¼ des Kaufpreises.

  • Pendlerpauschale (0,30 €/km) gilt auch für Radfahrten.


ÖPNV, Flugreisen & Nutzfahrzeuge

  • ÖPNV: Wähle zwischen Pendlerpauschale oder echten Ticketkosten.

  • Flüge & Fernzüge: Setze den tatsächlichen Fahrpreis ab (PDF reicht – Norman scannt & taggt sie).

  • Nutzfahrzeuge (N-Kennzeichen): 100 % der Kosten sind absetzbar, wenn rein betrieblich genutzt – Zulassungsbescheinigung mit „N“-Vermerk aufbewahren.


Compliance-Checkliste

  • Fahrtenbucheinträge spätestens 7 Tage nach der Fahrt.

  • Tank- und Ladebelege 10 Jahre aufbewahren.

  • BMF-Bescheide zur Lademöglichkeit ablegen.

  • Pendlerpauschale nach 2026 checken, falls sich die Gesetzeslage ändert.


Wichtige Erkenntnisse

Selbstständige in Deutschland können ihre Steuerlast 2025 senken, indem sie die Pendlerpauschale (0,30 €/km für die ersten 20 km, danach 0,38 €/km) für tägliche Fahrten und die Kilometerpauschale (0,30 €/km für weitere Geschäftsreisen) nutzen. Wer das Fahrzeug zu mehr als 50 % geschäftlich fährt, kann es als Firmenwagen ansetzen – dann sind alle laufenden Kosten absetzbar, private Nutzung wird über die 1 %-Regel oder das Fahrtenbuch versteuert. Ein E-Auto bringt zusätzliche Vorteile: Nur 0,25 % des Listenpreises (bis 70.000 €) wird monatlich versteuert, Laden am Arbeitsplatz bleibt steuerfrei, und für Fahrzeuge mit Erstzulassung bis 2030 gibt es bis zu 10 Jahre Kfz-Steuer-Befreiung.

Weitere absetzbare Kosten findest du hier


FAQ

Kann ich mein privates Auto absetzen, wenn ich nur 2x im Monat zum Kunden fahre

Ja, nutze die Kilometerpauschale von 0,30 €/km.


Lohnt sich ein Fahrtenbuch?

Meist ja, wenn der Privatanteil niedrig oder der Wagenwert hoch ist. Sonst ist die 1 %-Regel einfacher.


Gilt der 4.500 €-Deckel auch fürs eigene Auto?

Nein, der Deckel gilt nur für ÖPNV, Rad und Fußwege.


Sind die Ladekostenpauschalen wirklich steuerfrei?

Ja, 30 €/15 € mit Arbeitsplatzlader bzw. 70 €/35 € ohne bis 2030.


Was brauche ich für den Fahrradabzug?

Mind. 10 % betriebliche Nutzung + Kaufbeleg; ein Mini-Fahrtenbuch oder Routenliste reicht.


Wie lange schreibe ich ein Auto ab?

Sechs Jahre nach AfA-Tabelle, außer branchenspezifisch kürzer.


Sind ausländische Mautkosten mit 0 % MwSt?

Ja, aber als Reisekosten absetzbar.

© 2025 Norman AI GmbH

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