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Gewerbesteuer 2026: Freibetrag, ab wann du zahlst und Formel

Einzelunternehmer zahlen Gewerbesteuer erst auf den Gewerbeertrag über 24.500 €, GmbH und UG ab dem ersten Euro. Mit Rechenbeispiel inklusive Anrechnung nach § 35 EStG, Fristen 2026 und 2027 und dem Mindesthebesatz von 280 % ab 2027.

Kategorie
Steuern
Aktualisiert

Das Wichtigste in Kürze

  • Freibetrag 2026 und 2027: 24.500 € Gewerbeertrag im Jahr für Einzelunternehmer und Personengesellschaften (§ 11 Abs. 1 GewStG). GmbH und UG haben keinen.
  • Ab wann: Der Gewerbeertrag wird auf volle 100 € abgerundet. Steuer fällt deshalb erst ab 24.600 € Gewerbeertrag an. Freiberufler zahlen nie.
  • Formel: Gewerbeertrag × 3,5 % × Hebesatz. Bei 410 % (Berlin) sind das 14,35 % des besteuerten Ertrags.
  • Einzelunternehmer bekommen das Vierfache des Messbetrags von der Einkommensteuer abgezogen (§ 35 EStG). Bis etwa 400 % Hebesatz bleibt fast nichts übrig.
  • Fristen: Vorauszahlungen am 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11.; die Erklärung 2025 bis 31.7.2026, die Erklärung 2026 bis 2.8.2027.
  • Neu ab 2027: Mindesthebesatz 280 % statt 200 % (§ 16 Abs. 4 GewStG). Ende 2024 lagen 43 Gemeinden darunter.

Ab wann zahlst du Gewerbesteuer?

Die Antwort hängt an der Rechtsform, nicht am Umsatz. Gewerbesteuerpflichtig ist jeder Gewerbebetrieb (§ 2 GewStG). Wie viel du zahlst und ob du überhaupt eine Erklärung abgeben musst, regeln § 11 GewStG und § 25 GewStDV:

RechtsformGewerbesteuer fällt anErklärung abgebenEntlastung
Einzelunternehmen, GbR, OHG, KGab 24.600 € Gewerbeertrag, nur auf den Teil über 24.500 €wenn der Gewerbeertrag 24.500 € übersteigt, ein Verlustvortrag festgestellt ist oder das Finanzamt auffordertAnrechnung auf die Einkommensteuer (§ 35 EStG)
GmbH, UGab dem ersten Euro Gewerbeertragjedes Jahr, auch bei Verlustkeine
Freiberufler (§ 18 EStG)nie, solange keine gewerbliche Tätigkeit dazukommtneinnicht nötig

Ob du Freiberufler oder Gewerbetreibender bist, entscheidet das Finanzamt nach deiner Tätigkeit. Die Abgrenzung mit Beispielen steht im Artikel Freiberufler oder Gewerbetreibender?. Eine GmbH ist immer gewerbesteuerpflichtig, auch wenn darin Ärzte oder Ingenieure arbeiten (§ 2 Abs. 2 GewStG).

Im Gründungsjahr richten sich die Vorauszahlungen nach dem Gewinn, den du im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung schätzt. Eine Vorauszahlung wird nur festgesetzt, wenn sie mindestens 50 € beträgt (§ 19 Abs. 5 GewStG). Liegt deine Schätzung unter dem Freibetrag, zahlst du im Jahr nichts; die Steuer kommt dann erst mit dem Bescheid für das Jahr, falls der Ertrag doch höher war.

Der Freibetrag 2026 ist keine Freigrenze

Der Freibetrag von 24.500 € wird immer abgezogen, auch wenn du darüber liegst. Du zahlst also nur auf den Teil darüber. Der Betrag gilt 2026 und 2027 unverändert.

Zwei Dinge verwechseln viele:

  • Gewinn ist nicht Gewerbeertrag. Ausgangspunkt ist der Gewinn aus der EÜR oder Bilanz. Dazu kommen Hinzurechnungen (§ 8 GewStG), davon gehen Kürzungen ab (§ 9 GewStG). Bei den meisten kleinen Betrieben sind beide null, dann ist der Gewerbeertrag gleich dem Gewinn.
  • Umsatz zählt nicht. Die Umsatzgrenze der Kleinunternehmerregelung (25.000 € im Vorjahr) betrifft nur die Umsatzsteuer. Auch ein Kleinunternehmer zahlt Gewerbesteuer, wenn sein Gewerbeertrag über dem Freibetrag liegt.

Gewerbesteuer berechnen: Einzelunternehmen gegen GmbH

Die Formel ist für alle gleich:

Gewerbesteuer = (Gewerbeertrag, abgerundet auf 100 €, minus Freibetrag) × 3,5 % × Hebesatz

Berechnung der Gewerbesteuer in vier Schritten: Jahresgewinn, Gewerbeertrag nach Hinzurechnungen und Kürzungen, Steuermessbetrag (× 3,5 %) und Gewerbesteuer (× Hebesatz)
Die Formel gilt für jede Rechtsform. Bei einem Hebesatz von 400 % bleiben aus 100.000 € Gewinn 14.000 € Gewerbesteuer.

Ein Beispiel mit 60.000 € Gewerbeertrag in Berlin (Hebesatz 410 %), ohne Hinzurechnungen:

SchrittEinzelunternehmenGmbH oder UG
Gewerbeertrag60.000,00 €60.000,00 €
minus Freibetrag24.500,00 €0,00 €
Bemessungsgrundlage35.500,00 €60.000,00 €
Messbetrag (× 3,5 %)1.242,50 €2.100,00 €
Gewerbesteuer (× 410 %)5.094,25 €8.610,00 €
Anrechnung § 35 EStG (4 × Messbetrag)4.970,00 €entfällt
Belastung nach Anrechnung124,25 €8.610,00 €

Die Einzelunternehmerin überweist 5.094,25 € an die Gemeinde, ihre Einkommensteuer sinkt aber um 4.970 €. Es bleiben 124,25 €, weil Berlin mit 410 % knapp über dem Faktor 4 liegt. Die Anrechnung ist auf die Einkommensteuer begrenzt, die auf die gewerblichen Einkünfte entfällt (Ermäßigungshöchstbetrag). Bei sehr kleinen Gewinnen oder hohen anderen Abzügen kann sie deshalb geringer ausfallen.

Die GmbH zahlt die vollen 8.610 €. Dazu kommen 15 % Körperschaftsteuer und 5,5 % Solidaritätszuschlag darauf. Die Gewerbesteuer ist seit 2008 bei keiner Rechtsform als Betriebsausgabe abziehbar (§ 4 Abs. 5b EStG).

Mit dem Gewerbesteuer-Rechner rechnest du das für deinen Gewinn und den Hebesatz deiner Gemeinde aus.

Hebesätze: der Standort entscheidet

Den Hebesatz beschließt jede Gemeinde selbst (§ 16 GewStG). Die Spanne ist groß. Stand 31.12.2024 laut Regionaldatenbank der Statistischen Ämter (Tabelle 71231-03-01-5):

GemeindeHebesatzGewerbesteuer je 10.000 € Ertrag
München490 %1.715 €
Köln475 %1.663 €
Hamburg470 %1.645 €
Frankfurt am Main460 %1.610 €
Berlin410 %1.435 €
Oberhaching250 %875 €
Grünwald240 %840 €

Der mittlere Hebesatz der 10.754 Gemeinden lag bei 380 %, die Spanne reichte von 200 % bis 700 %. Den Hebesatz deiner Gemeinde findest du im Gewerbesteuer-Rechner oder auf dem letzten Bescheid.

Ab 2027: mindestens 280 %

Ab dem Erhebungszeitraum 2027 beträgt der Hebesatz mindestens 280 % (§ 16 Abs. 4 Satz 2 GewStG, geändert durch das Gesetz vom 29. Juni 2026). Bisher lag die Untergrenze bei 200 %. Ende 2024 lagen 43 Gemeinden unter 280 %, darunter Grünwald und Oberhaching. Für einen Betrieb dort steigt die Last auf 10.000 € Ertrag von 840 € auf mindestens 980 €. Einzelunternehmer merken davon wenig, weil die Anrechnung bis 400 % reicht. Für eine GmbH ist es echtes Geld.

Ein Umzug in eine günstige Gemeinde wirkt nur mit echter Betriebsstätte. Bei mehreren Betriebsstätten teilt das Finanzamt den Messbetrag nach den Arbeitslöhnen auf (§ 28 und § 29 GewStG). Eine reine Briefkastenadresse zählt nicht.

Hinzurechnungen und Kürzungen

Für die meisten kleinen Betriebe ändern sie nichts. Prüfen solltest du sie trotzdem, wenn du viel Miete, Leasing oder Zinsen zahlst.

Hinzurechnungen (§ 8 Nr. 1 GewStG): Diese Aufwendungen zählen zum Teil wieder zum Ertrag:

  • Zinsen für Schulden zu 100 %
  • Mieten und Leasingraten für bewegliche Wirtschaftsgüter (Auto, Maschinen) zu 20 %, für reine Elektrofahrzeuge bis 2030 zu 10 %
  • Mieten für Büro, Laden oder Halle zu 50 %
  • Lizenzgebühren zu 25 %

Von der Summe werden 25 % hinzugerechnet, aber nur, soweit sie 200.000 € übersteigt. Ein Beispiel: 90.000 € Büromiete ergeben 45.000 €, 30.000 € Leasing ergeben 6.000 €. Die Summe von 51.000 € liegt weit unter 200.000 €, die Hinzurechnung ist 0 €.

Kürzung für eigenen Grundbesitz (§ 9 Nr. 1 GewStG): Seit dem Erhebungszeitraum 2025 kürzt du den Ertrag um die Grundsteuer, die du für Grundbesitz im Betriebsvermögen als Betriebsausgabe gebucht hast. Die frühere Kürzung um 1,2 % des Einheitswerts gilt nicht mehr. Wer nur ein gemietetes Büro hat, hat hier nichts zu kürzen.

Fristen 2026 und 2027

Vorauszahlungen sind am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig, jeweils ein Viertel der zuletzt festgesetzten Steuer (§ 19 GewStG). Fällt der Tag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO):

Termin20262027
1. VorauszahlungMo, 16.2.2026Mo, 15.2.2027
2. VorauszahlungFr, 15.5.2026Di, 18.5.2027 (17.5. ist Pfingstmontag)
3. VorauszahlungMo, 17.8.2026Mo, 16.8.2027
4. VorauszahlungMo, 16.11.2026Mo, 15.11.2027
Erklärung für das Vorjahr, ohne BeraterFr, 31.7.2026 (für 2025)Mo, 2.8.2027 (für 2026)
Erklärung für das Vorjahr, mit BeraterMo, 1.3.2027 (für 2025)Di, 29.2.2028 (für 2026)

Läuft das Jahr schlechter als gedacht, beantragst du beim Finanzamt einen niedrigeren Messbetrag für die Vorauszahlungen. Läuft es besser, kommt die Nachzahlung mit dem Bescheid für das Jahr. Wie du die Vorauszahlungen planst, steht im Artikel GmbH-Steuervorauszahlung.

Gewerbesteuererklärung: wer setzt was fest?

Die Erklärung (Formular GewSt 1 A) übermittelst du elektronisch über ELSTER an das Finanzamt. Das Finanzamt setzt nur den Messbetrag fest. Die Gemeinde schickt dann den Gewerbesteuerbescheid mit dem Hebesatz und dem Betrag, den du an sie zahlst. Einspruch gegen Rechenfehler beim Ertrag legst du deshalb gegen den Messbescheid beim Finanzamt ein, nicht bei der Gemeinde.

Die Schritte im ELSTER-Formular und die häufigsten Fehler erklärt der Artikel Gewerbesteuererklärung: Anleitung und Fristen.

Was Fehler kosten

  • Vorauszahlung zu spät bezahlt: 1 % Säumniszuschlag für jeden angefangenen Monat auf den auf 50 € abgerundeten Betrag (§ 240 AO). Bei Überweisung gibt es drei Tage Schonfrist.
  • Erklärung zu spät: Das Finanzamt kann einen Verspätungszuschlag festsetzen (§ 152 AO) und den Gewerbeertrag schätzen.
  • Verlustvortrag nicht angegeben: Der festgestellte Gewerbeverlust des Vorjahres mindert den Ertrag nur, wenn du ihn in der Erklärung einträgst (§ 10a GewStG).
  • Freiberufler mit gewerblichem Nebengeschäft: Ohne getrennte Tätigkeiten kann der gesamte Gewinn gewerblich werden (Abfärbung nach § 15 Abs. 3 EStG). Getrennte Konten und Rechnungen schützen davor.

So erledigst du das mit Norman

Norman bucht automatisch, zeigt deine Steuern in Echtzeit und bringt die Gewerbesteuererklärung in fünf Schritten bis zur ELSTER-Übermittlung. Bei GmbH und UG zeigt die Prognose im Steuer-Autopilot die Gewerbesteuer schon im laufenden Jahr, hochgerechnet aus deinen Buchungen.

  1. Öffne in Norman Steuern und dort die Karte Gewerbesteuererklärung für das Jahr.
  2. Unter Geschäftsdetails setzt Norman den Hebesatz deines Firmensitzes ein.
  3. Als Einzelunternehmer übernimmst du unter Geschäftsgewinn den Gewinn aus deiner EÜR, die Norman aus deinen Buchungen erstellt. Bei GmbH und UG übernimmt Norman den Gewinn aus dem festgeschriebenen Jahresabschluss, dazu Zinsen, Mieten, Leasing und Lizenzen aus den zugeordneten Konten.
  4. Unter Vorauszahlungen gibst du an, was du im Jahr schon gezahlt hast. Ein festgestellter Gewerbeverlust gehört in Vortragsfähiger Gewerbeverlust.
  5. Norman zeigt Messbetrag, Gewerbesteuer und verbleibende Zahlung. Du prüfst die Vorschau und übermittelst per ELSTER. Die Quittung kommt per E-Mail.

Die Vorschau ist in jedem Tarif kostenlos. Selbstständige übermitteln ab 9 € im Monat bei jährlicher Zahlung, EÜR und Einkommensteuer inklusive. GmbH und UG übermitteln im Max-Tarif für 39 € im Monat bei jährlicher Zahlung, zusammen mit Jahresabschluss, E-Bilanz und Körperschaftsteuer. Was Norman sonst für deine Steuern erledigt, zeigt die Seite Steuern für Selbstständige. Für GmbH und UG ist es die Seite Steuern für GmbH und UG.

Weiterlesen: Körperschaftsteuer für GmbH und UG · Solidaritätszuschlag der GmbH · Gewerbeanmeldung Schritt für Schritt

Änderungsprotokoll

  • Oktober 2026: Neu: Antwort auf „ab wann“ mit Abrundung und Erklärungspflicht nach § 25 GewStDV, Rechenbeispiel Einzelunternehmen gegen GmbH mit § 35 EStG, Mindesthebesatz 280 % ab 2027, Fristen bis November 2027, Folgen von Fehlern. Korrigiert: Grundbesitzkürzung seit 2025 (Grundsteuer statt 1,2 % des Einheitswerts), Hebesätze mit Stichtag, Norman-Abschnitt an den echten Ablauf in der App angepasst.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Freibetrag 2026?
24.500 € im Jahr für Einzelunternehmer und Personengesellschaften wie GbR, OHG und KG (§ 11 Abs. 1 GewStG). Der Betrag gilt unverändert auch 2027. GmbH und UG haben keinen Freibetrag.
Ist der Freibetrag eine Freigrenze?
Nein. Liegt dein Gewerbeertrag über 24.500 €, zahlst du nur auf den übersteigenden Teil Gewerbesteuer, nicht auf den ganzen Ertrag. Bei 30.000 € Gewerbeertrag sind es 5.500 €, die mit 3,5 % und dem Hebesatz besteuert werden.
Ab welchem Umsatz zahlt man Gewerbesteuer?
Der Umsatz spielt keine Rolle. Maßgeblich ist der Gewerbeertrag, also der Gewinn nach Hinzurechnungen und Kürzungen. Auch mit 200.000 € Umsatz zahlt ein Einzelunternehmer keine Gewerbesteuer, wenn der Gewinn unter 24.600 € bleibt.
Muss ich eine Gewerbesteuererklärung abgeben, wenn ich unter dem Freibetrag bleibe?
Als Einzelunternehmer in der Regel nicht: Die Pflicht besteht erst, wenn der Gewerbeertrag 24.500 € übersteigt, ein Verlustvortrag festgestellt ist oder das Finanzamt dich auffordert (§ 25 Abs. 1 GewStDV). GmbH und UG geben die Erklärung jedes Jahr ab.
Was heißt Gewerbesteuer auf Englisch?
Trade tax. Den Gewerbeertrag nennt man im Englischen trade income, den Hebesatz municipal multiplier.

Norman kennt deine Gewerbesteuer, bevor das Finanzamt sie berechnet

Dein KI-Buchhalter bucht automatisch und schätzt deine Steuern in Echtzeit. Für die Erklärung rechnet Norman Gewerbeertrag, Freibetrag, Hebesatz und Vorauszahlungen aus, du prüfst die Vorschau und sendest per ELSTER. Vorschau kostenlos, Abgabe ab 9 € im Monat bei jährlicher Zahlung.