Gewerbesteuer: Alles, was du wissen musst

Steuern

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Gewerbesteuer: Alles, was du wissen musst

Gewerbesteuer: Alles, was du wissen musst

Diana

Diana

Chief Happiness Officer

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Aktualisiert am:

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16.01.2025

16.01.2025

Das deutsche Steuersystem ist für seine Komplexität bekannt, und die Gewerbesteuer zählt zu den zentralen Steuern, die Unternehmen betreffen. Diese Steuer zielt hauptsächlich auf Unternehmensgewinne ab. Es gibt spezifische Regeln, wer sie zahlen muss, wie sie eingereicht wird und wann die Zahlungen fällig sind. Egal, ob Sie Einzelunternehmer, Teil einer Personengesellschaft oder Arbeitnehmer sind, der sich für die Verpflichtungen seines Arbeitgebers interessiert – das Verständnis der Gewerbesteuer ist entscheidend, um den deutschen Steuergesetzen zu entsprechen. Dieser Leitfaden behandelt alles von Freibeträgen bis hin zu Zahlungsterminen und Tipps zur Steuerminderung.


Was ist die Gewerbesteuer?

Die Gewerbesteuer ist eine Abgabe auf gewerbliche Einkünfte (gewerbliche Tätigkeit) in Deutschland. Sie wird von der Kommune (Gemeinde) erhoben, in der das Unternehmen oder die selbstständige Tätigkeit gemeldet ist. Anders als etwa die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer fließt die Gewerbesteuer direkt in den Haushalt deutscher Städte und Gemeinden und dient als wichtige Einnahmequelle für die lokale Infrastruktur.

Wichtige Punkte:

  • Die Gewerbesteuer wird auf gewerbliche Einkünfte (gewerbliche Tätigkeit) erhoben.

  • Sie finanziert lokale Infrastruktur, öffentliche Einrichtungen und kommunale Dienstleistungen.

  • Die Steuer unterscheidet sich von der Einkommensteuer (Einkommensteuer) und der Umsatzsteuer (Umsatzsteuer).


Wer muss Gewerbesteuer zahlen?

Grundsätzlich können alle gewerblich tätigen Unternehmen in Deutschland der Gewerbesteuer unterliegen. Dazu gehören insbesondere:

  • Einzelunternehmer: Wenn sie als Gewerbe eingestuft werden.

  • Personengesellschaften (z. B. GbR, OHG, KG): Wenn sie gewerblich tätig sind.

  • Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, AG): Diese unterliegen immer der Gewerbesteuer.

Freiberufler und die Gewerbesteuer

Als Freiberufler (Freiberufler) – also jemand, der laut Finanzbehörde einer „freiberuflichen Tätigkeit“ nachgeht (z. B. Lehrer, Autor, Künstler, Softwareentwickler unter bestimmten Bedingungen) – sind Sie in der Regel nicht verpflichtet, Gewerbesteuer zu zahlen. Wichtig ist jedoch, dass Ihre Tätigkeit tatsächlich als freiberuflich eingestuft wird und keine gemischte Tätigkeit vorliegt. Falls Sie nebenbei gewerbliche Leistungen erbringen, kann der gewerbliche Teil Ihrer Einkünfte trotzdem gewerbesteuerpflichtig werden.


Zentrale Begriffe und Konzepte

  1. Gewerbeertrag: Der Gewerbeertrag ist der steuerpflichtige Gewinn aus Ihrem Gewerbebetrieb, korrigiert um etwaige Hinzurechnungen (Add-Backs) und Kürzungen (Reductions).

  2. Steuermesszahl: Eine bundesweit einheitliche Messzahl (3,5 %), die auf den Gewerbeertrag angewendet wird, um den Steuermessbetrag (Bemessungsgrundlage) zu ermitteln.

  3. Hebesatz: Der Hebesatz wird von jeder Gemeinde festgelegt und liegt oft zwischen 200 % und 900 %. Indem man den Steuermessbetrag mit dem Hebesatz multipliziert, erhält man die tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer.

  4. Freibetrag: Für bestimmte Unternehmensformen, z. B. Einzelunternehmen und Personengesellschaften, gilt ein Freibetrag von derzeit 24.500 EUR auf den Gewerbeertrag.

  5. Hinzurechnungen und Kürzungen: Bestimmte Aufwendungen und Erträge werden bei der Ermittlung des Gewerbeertrags hinzu- oder abgezogen. Beispiele sind Zinsen, Pachten, Mieten (Hinzurechnungen) oder ausländische Betriebsstättengewinne (Kürzungen).


Warum ist die Gewerbesteuer für Gemeinden so wichtig?

Deutsche Gemeinden sind in hohem Maße auf die Gewerbesteuer angewiesen, um öffentliche Leistungen zu finanzieren, etwa:

  • Straßensanierung und Infrastruktur

  • Öffentlicher Personennahverkehr

  • Schulen, Bibliotheken und andere Bildungseinrichtungen

  • Öffentliche Sicherheit und Notdienste

Da die Einnahmen aus der Gewerbesteuer direkt in lokale Projekte fließen, haben Kommunen ein starkes Interesse daran, Unternehmen in ihrem Gebiet anzusiedeln. Einige Kommunen bieten daher relativ niedrige Hebesätze, um Firmen anzulocken und wirtschaftliches Wachstum zu fördern.


Wann und wie wird die Gewerbesteuer eingereicht?

Ihre Gewerbesteuererklärung müssen Sie elektronisch (z. B. über ELSTER oder eine Steuersoftware wie Norman) beim Finanzamt einreichen. Die üblichen Fristen sind:

  • Reguläre Frist: 31. Juli des Folgejahres

  • Verlängerung mit Steuerberater: Wird ein Steuerberater beauftragt, kann die Abgabefrist oft bis Ende Februar oder August des darauffolgenden Jahres verlängert werden (je nach aktueller Gesetzeslage)

Nach Einreichung Ihrer Steuererklärung ermittelt das Finanzamt den Gewerbesteuermessbetrag. Anschließend legt Ihre Kommune den entsprechenden Hebesatz an, um die endgültige Gewerbesteuer zu berechnen.

Schritt-für-Schritt-Anleitung:

  1. Finanzunterlagen vorbereiten: Stellen Sie Gewinn- und Verlustrechnungen, Belege und ggf. Bilanzen zusammen.

  2. Gewinn ermitteln: Berechnen Sie Ihren Jahresgewinn aus dem Gewerbebetrieb.

  3. Hinzurechnungen und Kürzungen: Passen Sie den Gewinn um entsprechende Posten an.

  4. Elektronische Abgabe: Reichen Sie Ihre Gewerbesteuererklärung via ELSTER oder mithilfe einer Steuersoftware (z. B. Norman) ein.

  5. Bescheid erhalten: Das Finanzamt erlässt den Gewerbesteuermessbescheid.

  6. Kommunale Berechnung: Ihre Gemeinde ermittelt anhand des Hebesatzes die endgültige Gewerbesteuer.

👍 Tipp: Nutzen Sie Tools wie Norman, um den Ablauf zu vereinfachen. Norman erfasst automatisch Ihre Einnahmen und Ausgaben, erinnert rechtzeitig an Fristen und liefert Echtzeit-Einblicke in Ihre Steuererklärungen oder anstehende Zahlungen ans Finanzamt.


Gewerbesteuer berechnen: So funktioniert die Formel

Um einen groben Überblick über Ihre voraussichtliche Gewerbesteuer zu bekommen, hilft die Grundformel:

Gewerbesteuer = (Gewerbeertrag − Freibetrag) × Steuermesszahl × Hebesatz

  • Gewerbeertrag: Ihr bereinigter Betriebsgewinn

  • Freibetrag: Z. B. 24.500 EUR für Einzelunternehmen und Personengesellschaften

  • Steuermesszahl: 3,5 % (bundeseinheitlich geregelt)

  • Hebesatz: Kommunaler Multiplikator (z. B. 400 %)

Diese Formel gilt für die meisten Gewerbebetriebe. Freiberufler (Freiberufliche Tätigkeit) sind von dieser Berechnung in der Regel ausgenommen, solange ihre Tätigkeit nicht gewerblich eingestuft wird.

Beispielrechnung:

Angenommen, Ihr Betrieb befindet sich in Berlin (Hebesatz 410 %):

  • Jahresgewinn: 100.000 EUR

  • Freibetrag (Einzelunternehmer): 24.500 EUR

  • Steuermesszahl: 3,5 %

Berechnung:

  1. Steuerpflichtiger Gewinn = 100.000 EUR – 24.500 EUR = 75.500 EUR

  2. Steuermessbetrag = 75.500 EUR × 3,5 % = 2.642,50 EUR

  3. Endgültige Gewerbesteuer = 2.642,50 EUR × 410 % ≈ 10.834,25 EUR

💡 Tipp: Mit Norman können Sie Ihre Steuerlast basierend auf Ihrem Standort vorab einschätzen und so besser planen.

Mit Norman können Sie Ihre Steuerlast basierend auf Ihrem Standort vorab einschätzen und so besser planen.


Der Gewerbesteuerhebesatz: Unterschiedliche Raten in den Kommunen

Jede Gemeinde legt ihren eigenen Hebesatz fest, der große Schwankungen aufweisen kann:

  • In ländlichen Regionen kann er bei etwa 200 % liegen

  • In Großstädten oder bestimmten Kommunen kann er 500 % oder sogar 900 % erreichen

Warum ist das wichtig?

Die Wahl des Standorts kann Ihren steuerlichen Aufwand erheblich beeinflussen. Manche Unternehmer suchen gezielt Orte mit einem geringeren Hebesatz, um Steuern zu sparen. Trotzdem sollten weitere Faktoren in die Entscheidung einfließen:

  • Verfügbarkeit qualifizierter Arbeitskräfte

  • Nähe zu Kunden

  • Regionale Infrastruktur

  • Logistik- und Lieferantenanbindung

Tabelle: Einige der kommunalen Hebesätze in Deutschland

Stadt/Gemeinde Hebesatz (%)
Berlin 410
München 490
Hamburg 470
Hessen 530

Freibetrag und andere Abzüge

Betreiben Sie ein Einzelunternehmen oder sind Teil einer Personengesellschaft, so können Sie einen Freibetrag von 24.500 EUR vom Gewerbeertrag abziehen. Das bedeutet:

  • Liegt Ihr Gewinn unter 24.500 EUR, fällt keine Gewerbesteuer an.

  • Nur der übersteigende Anteil des Gewinns wird besteuert, wenn Sie über dieser Grenze liegen.

Für Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, UG, AG) gibt es keinen Freibetrag. Dort wird der gesamte Gewinn zur Berechnung der Gewerbesteuer herangezogen.


Mögliche Hinzurechnungen und Kürzungen

Bei der Ermittlung des Gewerbeertrags müssen Sie eventuell bestimmte Beträge hinzurechnen oder abziehen:

Hinzurechnungen

  • Zinsaufwendungen und ähnliche Finanzierungskosten über bestimmten Grenzen

  • Miet- und Leasingkosten für bewegliche und unbewegliche Güter über einer bestimmten Schwelle

  • Lizenzgebühren oder Royalty-Zahlungen, falls sie bestimmte Grenzen überschreiten

Kürzungen

  • Ausländische Betriebsstättengewinne (zur Vermeidung von Doppelbesteuerung)

  • Bestimmte Dividenden oder Gewinne aus Beteiligungen an Tochtergesellschaften

  • Spenden und Zuschüsse, bis zu festgelegten Obergrenzen

In §§ 8 und 9 GewStG sind diese Regelungen genauer definiert.


Gewerbesteuer vs. freiberufliche Tätigkeit

Freiberufler – z. B. Ärzte, Anwälte, Ingenieure, Künstler oder Schriftsteller – melden in der Regel kein Gewerbe an und sind damit von der Gewerbesteuer befreit. Üben Sie jedoch eine gemischte Tätigkeit aus (teilweise freiberuflich, teilweise gewerblich), müssen Sie für den gewerblichen Teil Ihrer Einkünfte unter Umständen Gewerbesteuer zahlen. In diesem Fall ist eine saubere Trennung der Einnahmen und Ausgaben für beide Bereiche essenziell.


Gewerbesteuer für unterschiedliche Unternehmensformen


  1. Einzelunternehmen und Personengesellschaften

    • Profitieren vom Freibetrag in Höhe von 24.500 EUR

    • Oft geringere Gesamtsteuerlast bei moderaten Gewinnen

    • Präzise Gewinnermittlung ist entscheidend

  2. Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, UG, AG)

    • Kein Freibetrag

    • Mögliche Doppelbesteuerung (Gewerbesteuer + Körperschaftsteuer + evtl. Einkommensteuer für Dividenden)

    • Die gleiche Formel zur Ermittlung des Gewerbeertrags, jedoch ohne Abzug

  3. Gemischte Fälle (Freiberuflich + Gewerbe)

    • Nur der gewerbliche Teil der Einkünfte unterliegt der Gewerbesteuer

    • Erfordert sorgfältige Buchführung zur Abgrenzung


Zahlungsfristen und Vorauszahlungen

Ähnlich wie bei der Einkommensteuer müssen Sie die Gewerbesteuer häufig in vierteljährlichen Vorauszahlungen leisten, und zwar üblicherweise an folgenden Terminen:

  • Februar 15

  • Mai 15

  • August 15

  • November 15

Das Finanzamt setzt zunächst anhand Ihrer Vorjahresdaten oder einer Schätzung den Gewerbesteuermessbetrag fest. Daraus ergibt sich die vierteljährliche Vorauszahlung an Ihre Kommune. Nach Ablauf des Steuerjahres und Einreichung der endgültigen Zahlen wird abgerechnet: Sollte sich eine Überzahlung ergeben, erhalten Sie eine Rückerstattung; fällt mehr an, ist eine Nachzahlung fällig.


Wie die Gewerbesteuer Ihre Gesamtsteuerlast beeinflusst

Für Einzelunternehmer und Personengesellschaften

Ein Teil der Gewerbesteuer kann auf die persönliche Einkommensteuer angerechnet werden. Konkret dürfen Sie Ihre Einkommensteuer um das bis zu 3,8-Fache des Steuermessbetrags mindern. Dadurch soll eine Überbesteuerung vermieden werden.

Für Kapitalgesellschaften

Eine direkte Anrechnung auf persönliche Steuern der Gesellschafter ist nicht vorgesehen. Kapitalgesellschaften zahlen Gewerbesteuer auf ihren Gewinn, und die Anteilseigner zahlen zusätzlich Einkommensteuer auf ausgeschüttete Dividenden, was in manchen Fällen zu einer höheren Gesamtbelastung führen kann.


Tipps zur legalen Senkung der Gewerbesteuer


  1. Passende Rechtsform wählen

    • Bei moderaten Gewinnen kann die Rechtsform des Einzelunternehmens oder einer Personengesellschaft von Vorteil sein, um den Freibetrag von 24.500 EUR zu nutzen.

    • Größere Vorhaben nutzen oft Kapitalgesellschaften (GmbH, UG) zur Haftungsbegrenzung, verzichten dabei aber auf den Freibetrag.

  2. Standort mit günstigem Hebesatz finden

    • Vergleichen Sie verschiedene Kommunen bezüglich des Hebesatzes.

    • Berücksichtigen Sie außerdem Faktoren wie Infrastruktur und Fachkräfte.

  3. Freiberufliche und gewerbliche Tätigkeiten trennen

    • Wer teils freiberuflich, teils gewerblich arbeitet, sollte diese Einkünfte strikt voneinander trennen, um nur den gewerblichen Teil der Gewerbesteuer zu unterwerfen.

  4. Holding-Strukturen in Erwägung ziehen

    • Für größere Unternehmen kann eine Holding vorteilhaft sein, um Gewinne und Verluste verschiedener Tochtergesellschaften miteinander zu verrechnen.

  5. Freibeträge und Abzugsmöglichkeiten korrekt nutzen

    • Machen Sie sich mit Hinzurechnungen und Kürzungen genau vertraut.

    • Hohe Leasing- oder Mietkosten sollten unter bestimmten Grenzwerten bleiben, wenn möglich.


Häufig gestellte Fragen (FAQ)


  1. Muss ich als Freelancer Gewerbesteuer zahlen?

Nein. Als Freiberufler (Freiberufler) zahlen Sie in der Regel keine Gewerbesteuer, es sei denn, Teile Ihrer Tätigkeit werden als gewerblich eingestuft.


  1. Was passiert, wenn meine Gewinne sehr niedrig sind?

Liegt Ihr Gewinn als Einzelunternehmer oder in einer Personengesellschaft unter 24.500 EUR, zahlen Sie keine Gewerbesteuer. Kapitalgesellschaften profitieren nicht von diesem Freibetrag.


  1. Ist die Gewerbesteuer das Gleiche wie Körperschaftsteuer oder Einkommensteuer?

Nein. Die Gewerbesteuer ist eine kommunale Steuer auf Gewerbebetriebe. Körperschaftsteuer (KSt) und Einkommensteuer (ESt) sind eigenständige Steuerarten mit eigenen Regeln und Fristen.


  1. Wie erfahre ich den Hebesatz meiner Gemeinde?

Infos zum Hebesatz finden Sie meist auf der Website Ihrer Kommune oder beim lokalen Gewerbeamt. Alternativ bietet das Statistische Bundesamt Daten zu den durchschnittlichen Hebesätzen an.


  1. Kann ich die Gewerbesteuer auch in einer Summe bezahlen, statt vierteljährlich?

Wer einen niedrigen Gewinn erwartet, dem setzt das Finanzamt oft keine vierteljährlichen Vorauszahlungen fest. Ob Sie in einer Summe zahlen können, hängt vom Bescheid des Finanzamts ab.


  1. Was passiert, wenn ich eine Frist verpasse?

Bei verspäteter Zahlung können Säumniszuschläge oder andere Strafgelder anfallen. Eine genaue Terminplanung, beispielsweise mit Erinnerungen oder Softwareunterstützung (z. B. Norman), schützt vor Zusatzkosten.


  1. Müssen sich Angestellte um die Gewerbesteuer kümmern?

Die Gewerbesteuer ist in erster Linie für den Unternehmer relevant, nicht für Arbeitnehmer. Lediglich beim Plan, selbst ein Gewerbe zu starten, kann dieses Thema für Angestellte interessant sein.


  1. Was gilt bei einem Homeoffice-Gewerbe?

Auch bei einem Homeoffice-Betrieb muss ein Gewerbe angemeldet werden, sofern eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt. Die Gewerbesteuerpflicht hängt von Gewinnhöhe und Rechtsform ab.


  1. Bekomme ich eine Rückerstattung, wenn ich zu viel bezahlt habe?

Ja. Nach Einreichung der endgültigen Steuererklärung verrechnet das Finanzamt Ihre Vorauszahlungen mit der tatsächlich fälligen Steuer. Überzahlte Beträge werden erstattet.


Fazit

Die Verwaltung der Gewerbesteuer muss nicht überwältigend sein. Mit einem grundlegenden Verständnis, der klugen Nutzung von Freibeträgen und Tools wie Norman können Sie Steuerstress minimieren und sich auf das Wachstum Ihres Unternehmens konzentrieren.

Bleiben Sie compliant, sparen Sie Zeit und überlassen Sie Norman die komplexen Aspekte der Gewerbesteuer.

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© 2025 Norman AI GmbH

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