Fehler passieren – auch in der Steuererklärung. Ob du eine Ausgabe vergessen oder etwas versehentlich falsch angegeben hast, bedeutet nicht automatisch, dass du in Schwierigkeiten steckst. Im Folgenden erklären wir, was zu tun ist, wenn dir ein Fehler in deiner Steuererklärung auffällt, und wie du ihn korrigieren kannst.
Zusammenfassung: Kleine versehentliche Fehler führen nicht zu Problemen, wenn du transparent bist und proaktiv mit dem Finanzamt kommunizierst.
Fehler zu deinen Gunsten vs. Fehler zugunsten des Finanzamts
Fehler zugunsten des Finanzamts
Wenn dein Fehler dazu geführt hat, dass du mehr Steuern bezahlt hast als nötig (z. B. weil du eine steuerlich absetzbare Ausgabe vergessen hast), kannst du in der Regel eine schlichte Änderung beim Finanzamt beantragen. Das ist von Vorteil für dich: Es wird nur der spezifische Punkt geprüft, den du ändern möchtest, sodass kein Risiko besteht, dass andere Teile deiner Erklärung stärker besteuert werden.
Fehler zu deinen Gunsten
Wenn dein Fehler bedeutet, dass du weniger Steuern gezahlt hast, als du hättest, kann es ernster werden. Du bist verpflichtet, diesen Fehler zu korrigieren. Es gibt drei Wege, dies zu tun:
Bevor du den Steuerbescheid erhältst: Wenn dir der Fehler frühzeitig auffällt, rufe das Finanzamt an und bitte um eine Unterbrechung der Bearbeitung. Du kannst dann eine korrigierte Erklärung innerhalb einer neuen Frist einreichen.
Nachdem du den Steuerbescheid erhalten hast: Beantrage eine Korrektur (schlichte Änderung oder Einspruch) des Steuerbescheids. Das Finanzamt gibt dir eine neue Frist, um das Problem zu beheben.
Einspruch einlegen: Du hast einen Monat ab dem Datum des Steuerbescheids Zeit, Einspruch einzulegen. Wenn du deinen Einspruch mit einer korrigierten Steuererklärung belegst, erhältst du einen neuen Bescheid mit dem korrekten Steuerbetrag.
So korrigierst du eine bereits eingereichte Steuererklärung
Schlichte Änderung
Wenn dir nach Erhalt des Steuerbescheids ein Fehler auffällt – wie das Vergessen einer Ausgabe oder eine falsche Adresse –, kannst du innerhalb eines Monats eine schlichte Änderung beantragen. Das Finanzamt prüft und passt nur die Punkte an, die du ausdrücklich angibst, sofern dies zu deinem Vorteil ist.
Gründe für eine Änderung (Antrag auf schlichte Änderung)
Es gibt Situationen, in denen sich ein Änderungsantrag (Antrag auf schlichte Änderung) lohnt.
Zum Beispiel:
Du hast Ausgaben oder Kosten vergessen anzugeben.
Der Steuerbescheid enthält formale Fehler, wie z. B. eine falsche Adresse.
Die Sachverhalte wurden nicht klar beschrieben.
Werbungskosten wurden nicht anerkannt.
Es soll nur ein spezifischer Punkt geändert werden, nicht der gesamte Steuerbescheid.
Wie sieht ein Antrag auf schlichte Änderung aus?
Änderungsanträge (Antrag auf schlichte Änderung) unterliegen keiner bestimmten Form. Das bedeutet, dass der Antrag formlos eingereicht werden kann. Im Vergleich zu einem Einspruch kannst du die Änderung einfach telefonisch oder im persönlichen Gespräch einleiten. In jedem Fall ist es wichtig, klar darzulegen, was geändert werden soll. Je nach Situation kann es vorkommen, dass das Finanzamt zusätzliche Nachweise von dir verlangt.
Um auf der sicheren Seite zu sein, empfehlen wir, den Änderungsantrag schriftlich einzureichen. So enthält er alle wesentlichen Punkte und fordert gleichzeitig eine Korrektur.
Einspruch
Du kannst Einspruch einlegen, wenn eine schlichte Änderung nicht ausreicht oder das Finanzamt bestimmte Ausgaben nicht anerkannt hat. Deine gesamte Steuererklärung könnte erneut geprüft werden (nicht nur der von dir angegebene Punkt). Du musst keine Begründung angeben, das Finanzamt kann jedoch auch andere Punkte prüfen.
Rücknahme einer freiwilligen Steuererklärung
Wenn du eine freiwillige Steuererklärung eingereicht hast (du warst nicht verpflichtet, z. B. bei Angestellten ohne Nachzahlungspflicht) und trotzdem zusätzliche Steuern zahlen musst, kannst du sie innerhalb eines Monats zurückziehen. Dadurch wird deine Einreichung storniert, als hätte sie nie stattgefunden, und die Zahlungsaufforderung des Finanzamts wird aufgehoben. Dies funktioniert jedoch nur, wenn du nicht verpflichtet warst, eine Erklärung abzugeben.
Fehler von Anfang an vermeiden
Alle Einkünfte melden: Auch kleine Beträge oder Nebeneinkünfte müssen angegeben werden.
Nicht zu deinen Gunsten runden: Beträge präzise auf den Cent genau halten.
Deine Selbstständigkeit anmelden: Wenn du selbstständig oder freiberuflich tätig bist, vergiss nicht, den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung einzureichen.
Fristen einhalten: Die Steuererklärung ist normalerweise bis zum 31. Juli des Folgejahres fällig.
Verwende Norman: Mit Norman kannst du:
Daten automatisch eintragen lassen.
Tipps zu möglichen Abzügen erhalten.
Deine Steuererklärung sicher einreichen.
Unterstützung bei den nächsten Schritten erhalten, damit du keine Fristen verpasst.
Potenzielle Konsequenzen von Fehlern
Versehentliche Fehler werden normalerweise nicht als Steuerhinterziehung betrachtet.
Erhebliche oder vorsätzliche Fehler können als Steuerhinterziehung angesehen werden und signifikante Strafen oder sogar strafrechtliche Verfolgung nach sich ziehen.
Die Schwere hängt von der Art und dem Umfang des Fehlers ab. Das Erkennen und Korrigieren von Fehlern proaktiv bedeutet jedoch in der Regel, dass du nichts zu befürchten hast.
Fazit
Wenn du einen Fehler in deiner Steuererklärung machst, bist du nicht automatisch in Schwierigkeiten. Du hast verschiedene Möglichkeiten, um den Sachverhalt richtigzustellen – sei es durch eine schlichte Änderung, einen Einspruch oder die Rücknahme einer freiwilligen Erklärung. Und natürlich ist es am einfachsten, Fehler von Anfang an zu vermeiden – vor allem mit den richtigen Tools und der richtigen Unterstützung. Norman kann dir helfen, kostspielige Fehler zu vermeiden, organisiert zu bleiben und dich auf das Wesentliche zu konzentrieren: den Ausbau deines Geschäfts.
Beispielbrief (Einspruch / Rücknahme-Vorlage)
Nachfolgend findest du eine Musterformulierung, die du verwenden kannst, wenn du einen Einspruch einlegen oder eine freiwillige Steuererklärung zurückziehen möchtest. Ersetze die Platzhalter (z. B. Datum, Jahr) durch deine tatsächlichen Angaben.
Vorname Nachname
Straße Hausnummer
12345 Stadt
Stadt, TT.MM.JJJJ
Betreff: Einspruch gegen den Steuerbescheid (JAHR), datiert vom (DATUM)
Sehr geehrte Damen und Herren,
Hiermit lege ich fristgerecht und formgerecht Einspruch gegen den oben genannten Steuerbescheid ein.
Ich möchte meine Antrag auf Veranlagung gemäß § 45 Absatz 2 Nr. 8 EStG zurückziehen.
Zusätzlich bitte ich Sie, die Bearbeitung meines Antrags einzustellen.
Bitte bestätigen Sie den Eingang meines Einspruchs.
Mit freundlichen Grüßen,
Unterschrift