Umsatzsteuervoranmeldung ohne Umsatz: So reichst du eine korrekte Nullmeldung ein

Umsatzsteuervoranmeldung ohne Umsatz: So reichst du eine korrekte Nullmeldung ein

Umsatzsteuervoranmeldung ohne Umsatz: So reichst du eine korrekte Nullmeldung ein

TL;DR: Du musst deine Umsatzsteuererklärung einreichen, auch wenn du in diesem Zeitraum kein steuerpflichtiges Einkommen hattest.

Wenn du in Deutschland ein Unternehmen führst oder als Freiberufler tätig bist, bist du wahrscheinlich mit der Pflicht zur regelmäßigen Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung vertraut. Aber was passiert, wenn du in einem Meldezeitraum keine Umsätze erzielt hast? Muss trotzdem eine Umsatzsteuermeldung abgegeben werden? Hier erfährst du alles, was du über die sogenannte „Nullmeldung“ wissen musst.

Was ist eine Nullmeldung?

Eine Nullmeldung ist eine Umsatzsteuervoranmeldung, die du bei deinem zuständigen Finanzamt einreichst und damit erklärst, dass in dem betreffenden Zeitraum keine steuerpflichtigen Umsätze angefallen sind. Diese Meldung ist gesetzlich verpflichtend, selbst wenn dein monatlicher oder vierteljährlicher Umsatz bei null liegt.

Wann ist eine Nullmeldung erforderlich?

In Deutschland musst du deine Umsatzsteuervoranmeldungen regelmäßig abgeben, auch wenn du im betreffenden Zeitraum keine steuerpflichtigen Einnahmen hattest. Diese Pflicht wurde durch den Bundesfinanzhof (BFH) in den Urteilen V B 203/05 und V B 204/05 bestätigt. Der Meldezeitraum wird vom Finanzamt festgelegt und basiert auf dem Umsatz des Vorjahres.

Meldezeitraum

Umsatzsteuerzahllast im Vorjahr

Monatlich

9.000 € oder mehr

Vierteljährlich

2.000 € – 9.000 €

Jährlich

Weniger als 2.000 €

Wie reiche ich eine Nullmeldung ein?

Eine Nullmeldung einzureichen bedeutet, in allen relevanten Feldern der Umsatzsteuervoranmeldung „0,00 €“ anzugeben. Die Meldung muss elektronisch an dein Finanzamt übermittelt werden.

Nullmeldung einfach ohne ELSTER einreichen

Für eine Nullmeldung musst du nicht zwingend ELSTER nutzen. Moderne Buchhaltungslösungen wie Norman ermöglichen es dir, deine Umsatzsteuervoranmeldungen einfach und sicher ohne ELSTER-Zertifikat einzureichen.

So funktioniert es mit Norman:

  1. In dein Norman-Konto einloggen;

  2. Zur Seite „Steuern“ navigieren;

  3. Den entsprechenden Bericht auswählen;

  4. Falls im Zeitraum keine Geschäftstätigkeit stattgefunden hat, wird der Betrag automatisch auf 0 gesetzt.

Risiken einer fehlerhaften Nullmeldung

Vorsicht: Eine Nullmeldung darf nur eingereicht werden, wenn tatsächlich keine steuerpflichtigen Umsätze vorlagen. Wer fälschlicherweise Nullmeldungen abgibt, um Fristen einzuhalten oder Steuern zu umgehen, begeht Steuerhinterziehung. Das Finanzamt erkennt häufige und ungerechtfertigte Nullmeldungen schnell und leitet Prüfungen sowie rechtliche Konsequenzen ein.

Rechtzeitig planen, um Fristen einzuhalten

Zuverlässige Software wie Norman hilft dir, Fristen einzuhalten und Fehler zu vermeiden. Norman sendet Erinnerungen und stellt sicher, dass deine Umsatzsteuervoranmeldungen korrekt und fristgerecht eingereicht werden.

Fristen für die Umsatzsteuervoranmeldung

Die Fristen für deine Umsatzsteuervoranmeldungen sind:

  • Monatlich: Bis zum 10. des Folgemonats.

  • Vierteljährlich: Bis zum 10. April, 10. Juli, 10. Oktober und 10. Januar.

Fällt eine Frist auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt sie sich auf den nächsten Werktag.

Fazit

Auch ohne Umsätze bist du verpflichtet, eine Umsatzsteuervoranmeldung abzugeben. Wird die Meldung versäumt, drohen Bußgelder und Prüfungen durch das Finanzamt.